220929-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Tempo 30-Markierungen und Gutachten/Ursachenforschung zu den Erschütterungen "An der Josefshöhe" und Lkw-Verbot
Kerndaten
- Nummer
- 220929-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220929-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Tempo 30-Markierungen und Gutachten/Ursachenforschung zu den Erschütterungen "An der Josefshöhe" und Lkw- Verbot Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Punkten 1 und 2 bezüglich der Markierungen: Markierungen, die sich auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Beschilderungen beziehen bzw. diese auf der Fahrbahn wiederholen, werden in der Regel in großflächigen Tempo-30 Zonen, die sich über mehrere Straßen erstrecken, genutzt. Die Verkehrsteilnehmenden sollen durch diese Piktogramme an die in der Zone bestehende Geschwindigkeitsregelung erneut aufmerksam gemacht werden. Wiederholungen in Form von Fahrbahnmarkierungen außerhalb von Zonenbeschilderungen (sogenannte streckenbezogene Beschilderungen) sind daher eher die Ausnahme. Die Straße An der Josefshöhe verfügt über eine streckenbezogene Beschilderung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, die nach jeder neuen Einmündung durch weitere Schildermasten wiederholt wird. Es ergeben sich dadurch keine längeren Streckenabschnitte, die nach Meinung der Verwaltung weiterer Erinnerungen durch Fahrbahnmarkierungen bedürfen. Zu Punkt 2 „elektronische Tempoanzeigetafel (zum Schutz der Kleinkinder“): Der Einsatz von Dialogdisplays wurde dort geprüft. Eine Aufstellung ist allerdings aufgrund nicht ausreichender Sonneneinstrahlung (wg. Solarmodul) verworfen worden. Zu Punkt 3 „sowie einen intensiveren Einsatz von Blitzeranhängern im gesamten Verlauf der Straße „An der Josefshöhe“: Die Verwaltung führt An der Josefshöhe in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitskontrollen durch. Aufgrund der geringen Anzahl an Parkplätzen, sind mobile Geschwindigkeitskontrollen zwischen der Pariser- undSeite 1 von 3 Seite 2 Kölnstraße nicht immer möglich. In diesem Teilbereich findet sich häufig kein Parkplatz zum Abstellen des Messfahrzeuges, sowie geeignete Abstellfläche für die Messgeräte. Aufgrund dessen weichen die Kolleginnen und Kollegen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung häufig in den Bereich des Sportplatzes/Berufsschule/Kindergartens aus, um von dessen Parkplatz aus die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu kontrollieren. Der Einsatz eines „Blitzanhängers“ (Enforcement-Trailer) wurde seitens der Verwaltung geprüft. Ein Blitzanhänger steht seit dem 30.08.2022 bereits durchgehend in der Straße „An der Josefshöhe“ und soll dort auch zunächst weiterhin stehen bleiben. Insoweit ist das Anliegen bereits ausreichend berücksichtigt worden. Zu den Punkten 4 und 5 bezüglich des Lkw-Verkehrs: Diese Frage hat die Antragstellerin bereits im Rahmen eines abgeschlossenen Verwaltungsrechtsverfahrens aufgeworfen. Das Gericht hat das Ergebnis offengelassen (also die ablehnende Haltung der Verwaltung nicht abschließend bewertet), die Verwaltung allerdings gebeten, hierüber neu zu bescheiden. Die dafür notwendigen Zählungen wurden für das Frühjahr 2023 zugesagt. Anschließend muss auf Grundlage der ermittelten Zahlen ein Gutachten beauftragt werden, das nicht vor dem Sommer vorliegen wird. Die Straße An der Josefshöhe ist für alle Verkehre gewidmet. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird die Ausweisung eines LKW-Durchfahrtverbotes in der Straße „An der Josefshöhe“ kritisch bewertet. Die Straße „An der Josefshöhe“ stellt eine zentrale Achse zwischen der BAB 565 sowie der Kölnstraße zur Erreichbarkeit des Bonner Hafens sowie des Gewerbegebietes im Umfeld der Friedrich-Wöhler-Straße in Auerberg dar. Die Ausweisung eines Durchfahrtverbotes würde dazu führen, dass größere Umwege zu fahren wären und die Erreichbarkeit dieser Gewerbestandorte deutlich verschlechtert sowie andere Wohngebiete innerhalb der Stadt zusätzlich belastet würden. Auch könnte das zu einer höheren Belastung von Straßen mit Brücken führen. Die Ausweisung als LKW-Vorrangroute könnte entfallen. Diese Vorgabe wird aber erwartungsgemäß wenig konkrete Wirkung auf den Verkehr vor Ort haben. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch eine weitere Reduktion von LKW-Vorrangrouten auch die Möglichkeiten zur LKW-Lenkung verringert werden. Zu Punkt 6 „und zusätzlich ein geeignetes Gutachterbüro zu beauftragen, die Ursache für diese ständigen verkehrsbedingten Erschütterungen zu ermitteln und eine 24-Stunden-Messung in den Einfamilienhäusern in unmittelbarer Fahrbahnnähe (zwischen Pariser Str. und Richthofenstraße) durchzuführen. „ Die Fahrbahn im genannten Abschnitt zwischen Kölnstraße und Pariser Straße befindet sich in einem guten und verkehrssicheren Zustand. Die teilweise vorhandenen Querrisse sind nicht ursächlich für die im Antrag erwähnten Erschütterungen. Eine Sanierung der Fahrbahn ist daher selbst mittelfristig nicht vorgesehen. Das im Antrag aufgeführte Gutachten steht nicht imSeite 2 von 3 Seite 3 Zusammenhang mit dem Straßenzustand, sondern wurde in Bezug auf die Sanierung „Sportpark Nord“ erstellt. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de