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220929-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tempo 30-Markierungen und Gutachten/Ursachenforschung zu den Erschütterungen "An der Josefshöhe" und Lkw-Verbot

Nummer
220929-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220929 Bürgerantrag: Tempo 30-Markierungen und Gutachten/Ursachenforschung zu den Erschütterungen "An der Josefshöhe" und Lkw-Verbot

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220929-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Tempo 30-Markierungen und
Gutachten/Ursachenforschung zu den
Erschütterungen "An der Josefshöhe" und Lkw-
Verbot
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Punkten 1 und 2 bezüglich der Markierungen:
Markierungen, die sich auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch
Beschilderungen beziehen bzw. diese auf der Fahrbahn wiederholen, werden in
der Regel in großflächigen Tempo-30 Zonen, die sich über mehrere Straßen
erstrecken, genutzt.
Die Verkehrsteilnehmenden sollen durch diese Piktogramme an die in der Zone
bestehende Geschwindigkeitsregelung erneut aufmerksam gemacht werden.
Wiederholungen in Form von Fahrbahnmarkierungen außerhalb von
Zonenbeschilderungen (sogenannte streckenbezogene Beschilderungen) sind
daher eher die Ausnahme.
Die Straße An der Josefshöhe verfügt über eine streckenbezogene
Beschilderung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, die nach jeder
neuen Einmündung durch weitere Schildermasten wiederholt wird. Es ergeben
sich dadurch keine längeren Streckenabschnitte, die nach Meinung der
Verwaltung weiterer Erinnerungen durch Fahrbahnmarkierungen bedürfen.
Zu Punkt 2 „elektronische Tempoanzeigetafel (zum Schutz der Kleinkinder“):
Der Einsatz von Dialogdisplays wurde dort geprüft. Eine Aufstellung ist
allerdings aufgrund nicht ausreichender Sonneneinstrahlung (wg. Solarmodul)
verworfen worden.
Zu Punkt 3 „sowie einen intensiveren Einsatz von Blitzeranhängern im
gesamten Verlauf der Straße „An der Josefshöhe“:
Die Verwaltung führt An der Josefshöhe in regelmäßigen Abständen
Geschwindigkeitskontrollen durch. Aufgrund der geringen Anzahl an
Parkplätzen, sind mobile Geschwindigkeitskontrollen zwischen der Pariser- undSeite 1 von 3
Seite 2
Kölnstraße nicht immer möglich. In diesem Teilbereich findet sich häufig kein
Parkplatz zum Abstellen des Messfahrzeuges, sowie geeignete Abstellfläche
für die Messgeräte. Aufgrund dessen weichen die Kolleginnen und Kollegen der
mobilen Geschwindigkeitsüberwachung häufig in den Bereich des
Sportplatzes/Berufsschule/Kindergartens aus, um von dessen Parkplatz aus die
Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu kontrollieren.
Der Einsatz eines „Blitzanhängers“ (Enforcement-Trailer) wurde seitens der
Verwaltung geprüft. Ein Blitzanhänger steht seit dem 30.08.2022 bereits
durchgehend in der Straße „An der Josefshöhe“ und soll dort auch zunächst
weiterhin stehen bleiben. Insoweit ist das Anliegen bereits ausreichend
berücksichtigt worden.
Zu den Punkten 4 und 5 bezüglich des Lkw-Verkehrs:
Diese Frage hat die Antragstellerin bereits im Rahmen eines abgeschlossenen
Verwaltungsrechtsverfahrens aufgeworfen. Das Gericht hat das Ergebnis
offengelassen (also die ablehnende Haltung der Verwaltung nicht abschließend
bewertet), die Verwaltung allerdings gebeten, hierüber neu zu bescheiden. Die
dafür notwendigen Zählungen wurden für das Frühjahr 2023 zugesagt.
Anschließend muss auf Grundlage der ermittelten Zahlen ein Gutachten
beauftragt werden, das nicht vor dem Sommer vorliegen wird.
Die Straße An der Josefshöhe ist für alle Verkehre gewidmet. Aus
verkehrsplanerischer Sicht wird die Ausweisung eines LKW-Durchfahrtverbotes
in der Straße „An der Josefshöhe“ kritisch bewertet. Die Straße „An der
Josefshöhe“ stellt eine zentrale Achse zwischen der BAB 565 sowie der
Kölnstraße zur Erreichbarkeit des Bonner Hafens sowie des Gewerbegebietes
im Umfeld der Friedrich-Wöhler-Straße in Auerberg dar. Die Ausweisung eines
Durchfahrtverbotes würde dazu führen, dass größere Umwege zu fahren wären
und die Erreichbarkeit dieser Gewerbestandorte deutlich verschlechtert sowie
andere Wohngebiete innerhalb der Stadt zusätzlich belastet würden. Auch
könnte das zu einer höheren Belastung von Straßen mit Brücken führen.
Die Ausweisung als LKW-Vorrangroute könnte entfallen. Diese Vorgabe wird
aber erwartungsgemäß wenig konkrete Wirkung auf den Verkehr vor Ort
haben. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch eine weitere Reduktion von
LKW-Vorrangrouten auch die Möglichkeiten zur LKW-Lenkung verringert
werden.
Zu Punkt 6 „und zusätzlich ein geeignetes Gutachterbüro zu beauftragen, die
Ursache für diese ständigen verkehrsbedingten Erschütterungen zu ermitteln
und eine 24-Stunden-Messung in den Einfamilienhäusern in unmittelbarer
Fahrbahnnähe (zwischen Pariser Str. und Richthofenstraße) durchzuführen. „
Die Fahrbahn im genannten Abschnitt zwischen Kölnstraße und Pariser Straße
befindet sich in einem guten und verkehrssicheren Zustand. Die teilweise
vorhandenen Querrisse sind nicht ursächlich für die im Antrag erwähnten
Erschütterungen. Eine Sanierung der Fahrbahn ist daher selbst mittelfristig
nicht vorgesehen. Das im Antrag aufgeführte Gutachten steht nicht imSeite 2 von 3
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Zusammenhang mit dem Straßenzustand, sondern wurde in Bezug auf die
Sanierung „Sportpark Nord“ erstellt.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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