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220929 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Tempo 30-Markierungen und Gutachten/Ursachenforschung zu den Erschütterungen "An der Josefshöhe" und Lkw-Verbot

Nummer
220929
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
02.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220929-01 ST Tempo 30-Markierungen und Gutachten/Ursachenforschung zu den Erschütterungen "An der Josefshöhe" und Lkw-Verbot

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220929
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
27.04.2022
Bürgerantrag: Tempo 30-Markierungen und
Gutachten/Ursachenforschung zu den
Erschütterungen "An der Josefshöhe" und Lkw-
Verbot
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Es wird Folgendes beantragt:
 Tempo 30-Markierungen auf der Fahrbahn „An der Josefshöhe“ (im
reinen Wohngebiet zwischen Pariser Straße und Richthofenstraße)
 Tempo 30-Markierungen auf der Fahrbahn (vor dem Außengelände der
Kita „Rheindorfer Burg“ im Bereich „An der Josefshöhe“) incl. einer
elektronischen Tempoanzeigetafel (zum Schutz der Kleinkinder)
 sowie einen intensiveren Einsatz von Blitzeranhängern im gesamten
Verlauf der Straße „An der Josefshöhe“.
 die Ausweisung der Straße „An der Josefshöhe“ als Lkw-Vorrangroute
umgehend rückgängig zu machen. Die Ausweisung eines reinen
Wohngebiets bzw. einer Tempo 30-Straße aus Lärmschutzgründen als
Lkw-Vorrangroute verstößt gegen die Lärmaktionsplanung und damit
gegen EU-Recht
 dem Lkw-Verkehr die Durchfahrt der Straße „An der Josefshöhe“
unverzüglich zu untersagen
 und zusätzlich ein geeignetes Gutachterbüro zu beauftragen, die
Ursache für diese ständigen verkehrsbedingten Erschütterungen zu
ermitteln und eine 24-Stunden-Messung in den Einfamilienhäusern in
unmittelbarer Fahrbahnnähe (zwischen Pariser Str. und
Richthofenstraße) durchzuführen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.Seite 1 von 6
Seite 2
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 6
Von:
Gesendet: Mittwoch, 27. April 2022 15:00
An: Bürgeramt Bonn <buergeramt@Bonn.de>
Betreff: Anträge auf Tempo 30-Markierungen und Gutachten/Ursachenforschung zu den
Erschütterungen„An der Josefshöhe“ und Lkw-Verbot
Sehr geehrte Damen und Herren,
dem Antrag DS 212115 der Koalitionäre auf Maßnahmen zur Einhaltung von
Tempo 30 "An der Haeschmaar":
https://www.bonn.sitzung-
online.de/vo020?VOLFDNR=2005628&refresh=false
„Auf der Straße „An der Haeschmaar“ wurde häufig beobachtet, dass
Tempo 30 überschritten wird. Da es sich auch bei zu Fuß Gehenden und
Radfahrenden um einen beliebten Weg handelt, stellt die überhöhte
Geschwindigkeit eine Gefahr dar.“
und einer Stellungnahme der Verwaltung (33-4 Abteilung für Bürger- und
Straßenverkehrsangelegenheiten) entnehme ich:
„Die Verwaltung wird an geeigneten Stellen „Tempo 30“ Markierungen auf
dem Boden anbringen, um die Verkehrsteilnehmer:innen auf die dortige
Geschwindigkeitsbeschränkung hinzuweisen. Die Kosten hierfür belaufen
sich auf ca. 350,00 EUR pro Markierung. Darüber hinaus ist ein
intensiverer Einsatz von semistationären Blitzanhängern eingeplant.“
Ich möchte mich den Koalitionären anschließen. Für die Straße „An der
Josefshöhe“ beantrage ich ebenfalls:
 Tempo 30-Markierungen auf der Fahrbahn „An der Josefshöhe“ (im
reinen Wohngebiet zwischen Pariser Straße und Richthofenstraße)
 Tempo 30-Markierungen auf der Fahrbahn (vor dem Außengelände
der Kita „Rheindorfer Burg“ im Bereich „An der Josefshöhe“) incl.
einer elektronischen Tempoanzeigetafel (zum Schutz der
Kleinkinder)
 sowie einen intensiveren Einsatz von Blitzeranhängern im gesamten
Verlauf der Straße „An der Josefshöhe“.
Begründung:
Die Straße „An der Josefshöhe“ wurde am 11.07.2019 mit einer Tempo
30-Beschilderung aus Lärmschutzgründen versehen.
Seither hat sich die Situation für die Anwohner der Straße „An der
Josefshöhe“ leider nicht verbessert.Seite 3 von 6
Die Lärmbelastung ist weiterhin unerträglich hoch — eher sogar noch
angestiegen.
Entlang der Josefshöhe befinden sich mehrere Schulen (Jahnschule,
Hedwigschule, Europakolleg) und eine Kita (Rheindorfer Burg).
Für die Kita „Rheindorfer Burg“ belegt ein Lärmgutachten der ADU cologne
Messbericht
über die Lärmimmissionen
aus dem Straßen- und Schienenverkehr
bei der KITA "An der Rheindorfer Burg 2"
in 53117 Bonn
Stand: Juni 2020 (erstellt im Auftrag der Stadt Bonn), dass die Lärmbelastung der
Kleinkinder trotz! Tempo 30 lediglich eine „Einwirkzeit“ von 2,5
Stunden im Außengelände zulässt. Es ist davon auszugehen, dass die
Feststellungen des Gutachters zur Kita auf die oben genannten Schulen
und die Wohnbevölkerung übertragbar sind.
Die anfangs häufigen Geschwindigkeitsmessungen wurden leider drastisch
reduziert. Wenn überhaupt finden Tempokontrollen überwiegend am
Parkplatz zum Sportpark Nord statt, ohne dass irgendein Anwohner davon
profitieren würde. Blitzer-Anhänger werden „An der Josefshöhe“ schon seit
geraumer Zeit nicht mehr eingesetzt.
Die Autofahrer ignorieren die Tempo 30-Beschilderung ebenso wie etliche
Fahrer der vielen Stadtwerke-Busse. Auf die häufigen Überschreitungen
von Tempo 30 habe ich die Stadtwerke bereits hingewiesen — leider
vergeblich.
Da in der Römerstraße entsprechende Fahrbahnmarkierungen aufgebracht
werden konnten, gehe ich davon aus, dass diese Maßnahme auch „An der
Josefshöhe“ möglich ist. Die Kosten (zum Schutz der Wohnbevölkerung
und der sozialen Einrichtungen) würden sich auf lediglich 700 € belaufen.
Die schnurgerade Straße (mit einer Anhöhe) lädt zum Gas geben ein.
Mein zweites Petitum betrifft die ständigen Erschütterungen „An der
Josefshöhe“. Sie sind schon lange bekannt
https://ga.de/region/brummis-spurrillen-und-klirrende-glaeser_aid-40266107
und die Anwohner haben in den vergangenen Jahren immer wieder
vergeblich auf Abhilfe gedrängt.
Seit diesem Jahr liegt ein entsprechendes Gutachten (im Auftrag der Stadt
Bonn) vor, das die ständigen Erschütterungen auch durch den
Schwerlastverkehr belegt.Seite 4 von 6
Ende 2021 wurde ein Parkplatz „An der Josefshöhe“ (Bereich Sportplatz
Nord) neu errichtet.
Die Baumaßnahme hat zu Vibrationen geführt. Daraufhin hat die Stadt
Bonn einen Gutachter beauftragt, eine Bauzustandsbeurteilung
durchzuführen. In fünf Häusern wurden zusätzlich
Erschütterungsmessungen durchgeführt.
Mein Einfamilienhaus gehört zu den begutachteten
Häusern. Die anderen Häuser befinden sich in der Seehausstraße.
Obwohl mein Einfamilienhaus (von allen begutachteten Häusern) am
weitesten von der Parkplatz-Baustelle entfernt liegt, wies es die höchsten
Erschütterungswerte von allen ausgewählten Häusern auf.
Das Gutachten liegt Ihnen/dem Sportamt vor.
Messungen fanden auf der Baustelle lediglich während der Arbeitszeit
statt. D.h., es handelt sich nicht um eine 24-Stunden-Messung. Das
Messgerät hat Erschütterungen nicht nur aus der Richtung der Baustelle
sondern auch aus der Richtung „Josefshöhe“ aufgezeichnet. Letztere
belegen den Handlungsbedarf.
Der frühe Schwerlastverkehr zum Hafen (zwischen 5 und 7 Uhr morgens)
wurde demzufolge nicht erfasst.
Zudem entnehme ich der DS 220021
https://www.bonn.sitzung-
online.de/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc2184403.pdf
,dass der neu errichtete Parkplatz „An der Josefshöhe“ (auf einer
setzungsgefährdeten und ausgasenden Müllkippe) für „Wohnen über
Parken“ vorgesehen ist. Wird dieses neue Bauprojekt umgesetzt, ist mit
zusätzlichen Erschütterungen zu rechnen.
Es kommt einer Enteignung gleich, wenn Anwohner rund um die Uhr einer
Dauerbelastung aus Lärm und Erschütterungen ausgesetzt sind.
Die Ausweisung meines reinen Wohngebiets als Lkw-Vorrangroute unter
SEVAS seitens der Stadt Bonn, hat diese Situation noch zusätzlich
verschärft.
Ich beantrage deshalb des Weiteren:
 die Ausweisung der Straße „An der Josefshöhe“ als Lkw-
Vorrangroute umgehend rückgängig zu machen. Die Ausweisung
eines reinen Wohngebiets bzw. einer Tempo 30-Straße ausSeite 5 von 6
Lärmschutzgründen als Lkw-Vorrangroute verstößt gegen die
Lärmaktionsplanung und damit gegen EU-Recht
 dem Lkw-Verkehr die Durchfahrt der Straße „An der Josefshöhe“
unverzüglich zu untersagen
 und zusätzlich ein geeignetes Gutachterbüro zu beauftragen, die
Ursache für diese ständigen verkehrsbedingten Erschütterungen zu
ermitteln und eine 24-Stunden-Messung in den Einfamilienhäusern
in unmittelbarer Fahrbahnnähe (zwischen Pariser Str. und
Richthofenstraße) durchzuführen.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen GrüßenSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 01:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de