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220837-05 · Antrag

Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf

Nummer
220837-05
Art
Antrag
Veröffentlicht
23.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.05.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.06.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 19.06.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220837 Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf

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Antrag
öffentlich
220837-05
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Peter Kox
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-
geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im
Bereich Godesberger Allee/Hochkreuzallee, im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Ratsbeschluss vom 9.2. wird aufgehoben. Er wird wie folgt neu gefasst:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Herrn Tang, Bonn auf Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8018-57 für den Bereich Godesberger
Allee / Hochkreuzallee mit dem planerischen Ziel zur Errichtung eines ca. 20-
geschossigen hybrid genutzten Hochhauses wird zugestimmt.
2. Die Änderung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 6817-
3 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) mit einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§3 (1) BauGB.
3. Der vom Vorhabenträger durchzuführende städtebauliche, hochbauliche und
freiraumplanerische Wettbewerb unter Beteiligung von mindestens sechs
Planungsbüros wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Wichtiger
Teil des hochbaulichen Wettbewerbs soll eine möglichst nachhaltige
Materialität des Hochbaus sein, so dass ein Projekt entsteht, das den
Nachhaltigkeitszielen der Bundesstadt Bonn gerecht wird. Dabei ist das cradle-
to-cradle Prinzip (im Kreislauf führbare Baustoffe) anzuwenden; dabei ist auch
eine hybride Stahlbeton-Holzbauweise als Möglichkeit zu prüfen. Im
Wettbewerb sollen 4 Planungsbüros mit Erfahrung im Bereich nachhaltigen
Bauens gesetzt werden (teiloffener Wettbewerb). Der Anteil der gewerblichen
Nutzung soll ein Drittel der gesamten Nutzfläche nicht überschreiten. Das Ziel
einer möglichst einfachen späteren Umnutzung von Gewerbeflächen zu
Wohnflächen soll Teil des Wettbewerbs sein. Dem Vorhabenträger ist die
Errichtung von Sozialräumen bzw. Gemeinschaftseinrichtungen zur Auflage zu
machen, um eine harmonische Hausgemeinschaft (“vertikale Nachbarschaft”)
zu fördern; das führt zu einem verbesserten Sicherheitsgefühl für alleSeite 1 von 2
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Bewohner*innen. Die Wettbewerbsunterlagen werden dem Ausschuss für
Wohnen, Planungund Bauen vor Auslobung zum Beschluss vorgelegt.
4. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das
Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.
5. Aufgrund der Schaffung von Wohnraum und Büroflächen sowie der
Bedeutung des Vorhabens für die Weiterentwicklung des Bundesviertels wird
das Vorhaben prioritär bearbeitet.
6. Die Verwaltung prüft, ob die Tiefgarage auch als Quartiersgarage ausgeführt
werden kann.
7. Das Gebäude soll mindestens in einem KFW-40 Standard errichtet werden.
8. Während Abriss- und Bauphase ist die Leistungsfähigkeit der
Eisenbahnunterführung an der Hochkreuzallee zu jeder Zeit uneingeschränkt
für den Schwerverkehr mit dem Ziel Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord
sowie den Busverkehr zu erhalten.
9. Die städtischen Alleebäume an der Hochkreuzallee zwischen B9 und
Eisenbahnunterführung sind durch geeignete Maßnahmen zum Kronen- und
Wurzelschutz sowie zur Wasserversorgung zwingend zu erhalten.
10. Der zum Tankstellengelände gehörende Grünstreifen ist zu erhalten.
11. Die Planung erfolgt unter der Maßgabe, dass die Umsetzung eines
Schwammstadtkonzeptes in ausreichender Form berücksichtigt wird.
Der Tagesordnungspunkt soll auf die Tagesordnung des Städtebau- und
Gestaltungsbeirats aufgenommen werden. Hier soll eine begleitende Teilnahme
erfolgen.
Begründung
Der Ratsbeschluss vom 9.2.2023 muss aufgrund eines Abstimmungsfehlers
noch einmal korrigiert werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de