220837 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220837
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Städtebau- und Gestaltungsbeirat Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 220837 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20- geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung Rat 25.08.2022 Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Empfehlung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Beratung in der BV Bad Godesberg) 1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Herrn Tang, Bonn auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8018-57 für den Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee mit dem planerischen Ziel zur Errichtung eines ca. 20- geschossigen hybrid genutzten Hochhauses wird zugestimmt. 2. Die Änderung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 6817-3 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB. 3. Der von dem Vorhabenträger durchzuführende städtebauliche, hochbauliche und freiraumplanerische Wettbewerb unter Beteiligung von mind. sechs Planungsbüro wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. 4. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 5. Aufgrund der Schaffung von Wohnraum und Büroflächen sowie der Bedeutung des Vorhabens für die Weiterentwicklung des Bundesviertels wird das Vorhaben prioritär bearbeitet. BegründungSeite 1 von 8 Seite 2 Anlass Der Eigentümer der Liegenschaften Hochkreuzallee 1 – 3 und Godesberger Allee 69, Herr Friedhelm Tang, Bonn, beabsichtigt seine Flächen entsprechend den Zielen der im Juni 2021 beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel neu zu strukturieren. Der Umsetzung der Planungsziele stehen die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 8018-57 entgegen. Der Eigentümer, gleichzeitig auch Vorhabenträger, hat daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6817-3 umfasst die beiden Flurstücke 454/36 und 538/37, Flur 4, Gemarkung Friesdorf, in Bonn – Bad Godesberg. Das rd. 4.000 qm große Plangebiet grenzt im Norden unmittelbar an die Hochkreuzallee und wird im Osten von der Godesberger Allee (B 9) und im Westen von der DB-Trasse begrenzt. Die Liegenschaften sind bebaut bzw. durch das Theater Malente zwischengenutzt und somit fast vollständig versiegelt. Zur Neustrukturierung sollen die heutigen Nutzungen aufgegeben und die bestehende Bebauung niedergelegt werden. Das Theater Malente, welches die Liegenschaft als Interim nutzt, hat bereits einen neuen Standort eruiert.“ Das Gebiet wird an der Godesberger- und der Hochkreuzallee von Alleebäumen gesäumt die gem. § 41 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. Die Bäume entlang der Bahntrasse unterliegen ggf. dem Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn und könnten artenschutzrechtlich relevant sein. Der Erhalt soll angestrebt werden. Planungsziel Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines gemischt genutzten ca. 20 geschossigen Hochhauses mit ca. 8 Geschossen für eine gewerbliche Nutzung und rd. 12 Geschossen für eine wohnbauliche Nutzung in vogelschlagvermeidender Bauweise. Mit diesem Planungsziel soll das durch die Rahmenplanung Bundesviertel für diesen Standort aufgezeigte Entwicklungsziel eines hybrid genutzten Hochpunktes (Süd-Tor) umgesetzt werden. Notwendige Stellplätze sollen in Tiefgaragenebenen untergebracht werden. In der Tiefgarage werden auch ausreichend Fahrradabstellplätze sicher und witterungsgeschützt zur Verfügung stehen. Grundsätzlich soll die Erschließung der Tiefgarage von der Hochkreuzallee erfolgen. Aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen (angrenzende Knotenpunkte, gesetzlich geschützte Alleebäume, Bahnüberführung) muss diese im weiteren Verfahren noch näher untersucht und festgelegt werden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird ein Mobilitätskonzept erstellt werden, welches unter Berücksichtigung der sehr guten Erschließung durch denSeite 2 von 8 Seite 3 schienengebundenen Nahverkehr und sonstiger Mobilitätsmaßnahmen den konkreten Bedarf aufzeigen wird. Die Verwaltung verfolgt mit der Planung bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben einer Aufwertung der bestehenden baulichen Situation wird neuer Wohn-und Büroraum geschaffen und eine innerstädtische Lage nachverdichtet. Gleichzeitig wird Wert auf eine Stärkung der Nahmobilität und verbesserte Angebote für Fahrradfahrende gelegt, um ein Umsteigen zu befördern. Die Planung zielt auch auf verbesserte Freiraumstrukturen ab. Damit soll insgesamt ein Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung geleistet werden. Planungsrecht Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche (M) dar. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes entspricht somit dem neuen Planungsziel. Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 8018-57 „Hochkreuzallee“ von 1988. Der Bebauungsplan setzt den Bereich als Mischgebiet (MI) in geschlossener Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 fest. Die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche orientiert sich eng am vorhandenen Gebäudebestand und ermöglicht für das Plangebiet zusätzlich eine geschlossene Bebauung entlang der Godesberger Allee. Der Bebauungsplan setzt eine maximal vier geschossige Bebauung fest. Zur Realisierung der angestrebten Planungsziele bedarf es daher der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Der Rahmenplan Bundesviertel sieht hier künftig einen baulichen Dichtezuwachs auf eine Geschossflächenzahl bis zu 3,0 vor. Auch wenn hier mangels sozialer, kultureller und sonstiger Einrichtungen voraussichtlich die Festsetzung eines urbanen Gebietes nicht möglich ist, wären hier Dichtewerte bis zu den Obergrenzen der Orientierungswerte von GRZ (0,8) und GFZ (3,0) eines urbanen Gebietes – statt eines Mischgebietes (0,6 und 1,2) - möglicherweise vertretbar, was aber erst nach Durchführung des Wettbewerbs (s.u.) abschließend beurteilt werden kann. Eine Überschreitung dieser Orientierungswerte soll vermieden werden, um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht zu beeinträchtigen. Verfahren Für das Plangebiet soll zunächst ein Wettbewerb zur städtebauliche, hochbaulichen und freiraumplanerischen Qualifizierung unter Beteiligung von mindestens sechs Planungsbüros und unter Berücksichtigung der o.a. Dichtemaßgaben durchgeführt werden. Der Wettbewerb wird vom Vorhabenträger, in enger Abstimmung mit der Verwaltung, mit den oben genannten Planungszielen ausgelobt. Das Ergebnis wird die Grundlage für das sich an das Wettbewerbsverfahren anschließende Bebauungsplanverfahren.Seite 3 von 8 Seite 4 Für das Vorhaben soll der Bebauungsplan Nr. 8018-57 durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) geändert werden. Mit dem skizzierten Verfahren kann für den Standort eine zukunftsweisende und nachhaltige städtebauliche Entwicklung erreicht werden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Einschätzung des Vorhabens Quantität: Durch das Vorhaben kann Wohnraum und zeitgemäßer Büroraum in integrierter, sehr gut durch den Umweltverbund erschlossener Lage geschaffen werden. Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen: Ein gemischt genutztes Hochhaus in dieser Form hat für Bonn Modellcharakter. Sozial gebundener Wohnungsbau: Gemäß der aktuellen Beschlusslage zum Bonner Baulandmodell sind 50 % der geplanten Wohnfläche als geförderter Wohnungsbau (30 % Förderweg A und 20 % Förderweg B) entsprechend der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW nachzuweisen. Zum Nachweis der Angemessenheit der aus dem Bonner Baulandmodell resultierenden Anforderungen an den Vorhabenträger wird zeitnah, bei Vorlage der benötigten städtebaulichen Kennzahlen, eine vorläufige Angemessenheitsprüfung durchgeführt. Die Angemessenheitsprüfung wird zeigen, ob zusätzlich noch ein Beitrag zur sozialen Infrastruktur zu leisten ist. Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt: Das Vorhaben hat aufgrund der gemischt genutzten Struktur, der Größe und Lage eine Bedeutung für den Stadtbezirk. Infrastruktur: Ob und wie sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.Seite 4 von 8 Seite 5 Städtisches Interesse: Aufgrund des hohen Bedarfes an Wohn- und Büroraum und der Bedeutung des Bundesviertel als dem wichtigsten Bürostandort von Bonn, besteht ein städtisches Interesse an der Planung. Das Baulandmodell wird, wie beschrieben, angewandt. Kosten für die Stadt Bonn: Kosten entstehen über den Personalaufwand hinaus keine. Umwelt, Natur- und Artenschutz: Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen und nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, eines Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiets. Im Integrierten Freiraumsystem der Stadt Bonn (Überprüfung 2012) ist die Hochkreuzallee und in Weiterführung die Kennedyallee als wichtige Verbindung zur linearen Umfeldverbesserung ausgewiesen. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Das Gebiet wird an der Godesberger Allee und der Hochkreuzallee von Alleebäumen gesäumt die gemäß § 41 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. Die Bäume entlang der Bahntrasse unterliegen ggf. dem Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn und könnten artenschutzrechtlich relevant sein. Der Rest des Plangebiets ist abgesehen von den genannten Gehölzstrukturen vollständig bebaut bzw. versiegelt. Der vorhandene Baumbestand entlang der Hochkreuzallee und Godesberger Allee soll durch die Planung nicht tangiert werden. Der Baumbestand wird im weiteren Verfahren erfasst und bewertet. um Schutz, zum Erhalt und zur Vermeidung von Eingriffen in den vorhandenen Baumbestand während des Bauvorhabens, werden Maßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 umgesetzt.. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden. Nach § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Von der Abhandlung der Eingriffsregelung mit Umweltprüfung und Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie einem naturschutzfachlichen Ausgleich kann auf dieser Grundlage abgesehen werden. Grundsätzlich müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichenSeite 5 von 8 Seite 6 Genehmigungsverfahren Artenschutzbelange beachtet werden. Dafür werden im weiteren Verfahren entsprechende Gutachten erstellt, wie z.B. eine Artenschutzprüfung (ASP) deren Notwendigkeit sich aus den Bestimmungen des BNatSchG ergibt. Im Rahmen der ASP wird ein besonderer Fokus auf die Frage zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen durch Licht und Glasfassaden gelegt. Die Ergebnisse aller Fachgutachten werden in der weiteren Planung berücksichtigt und eingebunden. Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage an der B 9 und der Nähe der DB- Trasse sowie der Stadtbahn durch Verkehrslärm und durch die angrenzende Tankstelle mit Waschplätzen durch gewerbliche Emissionen erheblich vorbelastet. Im weiteren Bebauungsplanverfahren sind Schallschutzmaßnahmen zu definieren, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet gewährleisten. Klimaschutz und Klimaanpassung: Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Stadtklima: Der Planungsraum ist derzeit bereits fast vollständig bebaut und versiegelt. Das Areal ist nicht Teil einer Kaltluftleitbahn oder eines ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebietes. Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei der Planung und Bauausführung der thermische Komfort am Tag und in der Nacht, gerade auch im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten relevant und zu berücksichtigen. Die Schaffung selbst kleiner Klimaanpassungszonen in Form begrünter, unversiegelter Flächen und Gebäudebegrünungsmaßnahmen können dazu einen wertvollen Beitrag leisten. Aufgrund der geplanten Gebäudehöhe ist ein stadtklimatisches Detailgutachten zu erstellen. Im Rahmen dieses Gutachtens sollen die Auswirkungen der Planung auf die Durchlüftung sowie die thermische Belastung im Planungsraum und in angrenzenden Bereichen näher untersucht und bewertet werden.Seite 6 von 8 Seite 7 Priorität: Wegen der Schaffung von Wohnraum in integrierter Lage und der Weiterentwicklung des Bundesviertel als wichtigster Bürostandort für Bonn wird das Vorhaben prioritär eingestuft. Anlage/n 1 Übersichtsplan 6817-3 (öffentlich)Seite 7 von 8 Bebauungsplan Nr.. 66881177--33 ""Hochkreuzallee 11 -- 33"" Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Plittersdorf Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1100..0088..22002211 110000 mSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de