220837-03 AA · Änderungsantrag
Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf Antrag zur Vorlage 220837
Kerndaten
- Nummer
- 220837-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 27.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 220837-03 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Paul Brückner SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze Dr. Stephan Eickschen DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey Dr. Dominik Maxein 27.09.22 Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20- geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf Antrag zur Vorlage 220837 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Beschlusspunkt 3. wird wie folgt ergänzt: Wichtiger Teil des hochbaulichen Wettbewerbs soll eine möglichst nachhaltige Materialität des Hochbaus sein, so dass ein Projekt entsteht, das den Nachhaltigkeitszielen der Bundesstadt Bonn gerecht wird. Dabei ist das cradle- to-cradle Prinzip (im Kreislauf führbare Baustoffe) anzuwenden; dabei ist auch eine hybride Stahlbeton-Holzbauweise als Möglichkeit zu prüfen. Im Wettbewerb sollen 4 Planungsbüros mit Erfahrung im Bereich nachhaltigen Bauens gesetzt werden (teiloffener Wettbewerb). Der Anteil der gewerblichen Nutzung soll ein Drittel der gesamten Nutzfläche nicht überschreiten. Das Ziel einer möglichst einfachen späteren Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnflächen soll Teil des Wettbewerbs sein. Dem Vorhabenträger ist die Errichtung von Sozialräumen bzw. Gemeinschaftseinrichtungen zur Auflage zu machen, um eine harmonische Hausgemeinschaft (“vertikale Nachbarschaft”) zu fördern; das führt zu einem verbesserten Sicherheitsgefühl für alle Bewohner*innen. Die Wettbewerbsunterlagen werden dem Ausschuss für Wohnen, Planung undSeite 1 von 3 Seite 2 Bauen vor Auslobung zum Beschluss vorgelegt. Es wird folgender Beschlusspunkt hinzugefügt: 6. Die Verwaltung prüft, ob die Tiefgarage auch als Quartiersgarage ausgeführt werden kann. Begründung zu Punkt 3: Der Bausektor ist für fast 40 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich und damit ein wesentlicher Treiber des Klimawandels. Die verwendeten Ressourcen (z.B. Sand) für die Herstellung von traditionellen Baustoffen wie Beton sind endlich und ihr Abbau geht mit großem Naturverbrauch (z.B. am Niederrhein) einher. Wir wollen eine zukunftsfähige Architektur fördern, die Alternativen für nachhaltige Baustoffe einsetzt und eine effiziente Kreislaufwirtschaft (cradle to cradle) zur Grundlage hat. Holzverwendung in Gebäuden ist dabei auch eine Möglichkeit der mittelfristigen Einlagerung von CO2. Ergänzend soll das Gebäude im KfW Standard 40 errichtet werden. Bonn ist – so die Klimatologen - eine der heißesten Städte Deutschlands und „nach wie vor nicht gut gegen Hitzewellen gewappnet“ (GA 6./7. 8.2022 S. 19). Das geplante Bauen in die Höhe statt großflächiger Neuversiegelung ist auch darum absolut begrüßenswert. Um die klimatische Situation nicht weiter zu verschlechtern, brauchen wir im Bereich urbaner Nachverdichtung höchste Qualitätsstandards für Neubauten. Die Vorgabe zum Flächenanteil für gewerbliche Nutzung dient dem Ziel, dem Wohnanteil näher zu kommen, der im Rahmenplan Bundesviertel beschlossen wurde. Der künftige Bedarf an Gewerbe-, insbesondere Büroflächen, ist zurzeit sehr unsicher (Stichworte Digitalisierung der Arbeit, Homeoffice). Daher muss von Anfang an die Möglichkeit mitgedacht werden, Gewerbeflächen später als Wohnraum zu nutzen. Die Vorgaben zu Gemeinschaftseinrichtungen dienen dazu, eine lebendige Hausgemeinschaft zu fördern und insbesondere Begegnung zwischen den Menschen zu ermöglichen, die in geförderten und nicht geförderten Wohnungen leben. zu Punkt 6: Mit dem Vorhabenträger könnte vereinbart werden, Tiefgaragenplätze unter dem Gebäude auch für PKW aus dem Quartier anzubieten. Dadurch könnte die Zahl der auf öffentlichen Straßen parkenden PKW sinken; frei werdende Flächen sind auf vielfältige Weise besser nutzbar. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine solche Vereinbarung im konkreten Fall sinnvoll ist. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de