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220837-03 AA · Änderungsantrag

Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf Antrag zur Vorlage 220837

Nummer
220837-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220837 Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf

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Änderungsantrag
öffentlich
220837-03 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Paul Brückner
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
Dr. Dominik Maxein
27.09.22
Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-
geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im
Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf
Antrag zur Vorlage 220837
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
27.09.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Beschlusspunkt 3. wird wie folgt ergänzt:
Wichtiger Teil des hochbaulichen Wettbewerbs soll eine möglichst nachhaltige
Materialität des Hochbaus sein, so dass ein Projekt entsteht, das den
Nachhaltigkeitszielen der Bundesstadt Bonn gerecht wird. Dabei ist das cradle-
to-cradle Prinzip (im Kreislauf führbare Baustoffe) anzuwenden; dabei ist auch
eine hybride Stahlbeton-Holzbauweise als Möglichkeit zu prüfen. Im
Wettbewerb sollen 4 Planungsbüros mit Erfahrung im Bereich nachhaltigen
Bauens gesetzt werden (teiloffener Wettbewerb).
Der Anteil der gewerblichen Nutzung soll ein Drittel der gesamten Nutzfläche
nicht überschreiten. Das Ziel einer möglichst einfachen späteren Umnutzung
von Gewerbeflächen zu Wohnflächen soll Teil des Wettbewerbs sein.
Dem Vorhabenträger ist die Errichtung von Sozialräumen bzw.
Gemeinschaftseinrichtungen zur Auflage zu machen, um eine harmonische
Hausgemeinschaft (“vertikale Nachbarschaft”) zu fördern; das führt zu einem
verbesserten Sicherheitsgefühl für alle Bewohner*innen.
Die Wettbewerbsunterlagen werden dem Ausschuss für Wohnen, Planung undSeite 1 von 3
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Bauen vor Auslobung zum Beschluss vorgelegt.
Es wird folgender Beschlusspunkt hinzugefügt:
6. Die Verwaltung prüft, ob die Tiefgarage auch als Quartiersgarage ausgeführt
werden kann.
Begründung
zu Punkt 3:
Der Bausektor ist für fast 40 Prozent der globalen CO2-Emissionen
verantwortlich und damit ein wesentlicher Treiber des Klimawandels. Die
verwendeten Ressourcen (z.B. Sand) für die Herstellung von traditionellen
Baustoffen wie Beton sind endlich und ihr Abbau geht mit großem
Naturverbrauch (z.B. am Niederrhein) einher. Wir wollen eine zukunftsfähige
Architektur fördern, die Alternativen für nachhaltige Baustoffe einsetzt und eine
effiziente Kreislaufwirtschaft (cradle to cradle) zur Grundlage hat.
Holzverwendung in Gebäuden ist dabei auch eine Möglichkeit der mittelfristigen
Einlagerung von CO2. Ergänzend soll das Gebäude im KfW Standard 40
errichtet werden.
Bonn ist – so die Klimatologen - eine der heißesten Städte Deutschlands und
„nach wie vor nicht gut gegen Hitzewellen gewappnet“ (GA 6./7. 8.2022 S. 19).
Das geplante Bauen in die Höhe statt großflächiger Neuversiegelung ist auch
darum absolut begrüßenswert. Um die klimatische Situation nicht weiter zu
verschlechtern, brauchen wir im Bereich urbaner Nachverdichtung höchste
Qualitätsstandards für Neubauten.
Die Vorgabe zum Flächenanteil für gewerbliche Nutzung dient dem Ziel, dem
Wohnanteil näher zu kommen, der im Rahmenplan Bundesviertel beschlossen
wurde. Der künftige Bedarf an Gewerbe-, insbesondere Büroflächen, ist zurzeit
sehr unsicher (Stichworte Digitalisierung der Arbeit, Homeoffice). Daher muss
von Anfang an die Möglichkeit mitgedacht werden, Gewerbeflächen später als
Wohnraum zu nutzen. Die Vorgaben zu Gemeinschaftseinrichtungen dienen
dazu, eine lebendige Hausgemeinschaft zu fördern und insbesondere
Begegnung zwischen den Menschen zu ermöglichen, die in geförderten und
nicht geförderten Wohnungen leben.
zu Punkt 6:
Mit dem Vorhabenträger könnte vereinbart werden, Tiefgaragenplätze unter
dem Gebäude auch für PKW aus dem Quartier anzubieten. Dadurch könnte die
Zahl der auf öffentlichen Straßen parkenden PKW sinken; frei werdende
Flächen sind auf vielfältige Weise besser nutzbar. Die Verwaltung soll prüfen,
ob eine solche Vereinbarung im konkreten Fall sinnvoll ist.
Anlage/nSeite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de