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220837-02 AA · Änderungsantrag

SPD-ÄA zur DS 220837: Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf Antrag zur Vorlage 220837

Nummer
220837-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220837 Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf

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Änderungsantrag
öffentlich
220837-02 AA
Antragsteller/in:
Dr. Uli Barth
Gabriel Kunze
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
06.09.2022 gez. Jansen
SPD-ÄA zur DS 220837:
Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-
geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im
Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf
Antrag zur Vorlage 220837
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Ziff. 1 des Beschlussvorschlags wird wie folgt gefasst: „Dem Antrag des
Vorhabenträgers, Herrn Tang, Bonn auf Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 8018-57 für den Bereich Godesberger
Allee/Hochkreuzallee wird mit der Abweichung zugestimmt, dass das
planerische Ziel in der Errichtung eines 15- bis 20-geschossigen hybrid
genutzten Hochhauses liegt.“
2. Der Vorhabenträger ist darauf zu verpflichten, dass die Umsetzung des
Bonner Baulandmodells nicht in Gestalt einer geschossweisen Trennung von
gefördertem und frei finanziertem Wohnraum erfolgt, sondern dass alle Etagen
eine ausgewogene Mischung aufweisen.
3. Der Anteil der gewerblichen Nutzung soll ein Drittel der gesamten Nutzfläche
nicht überschreiten.
4. Die Verwaltung prüft, ob die Tiefgarage auch als Quartiersgarage ausgeführt
werden kann.
Begründung
Im Rahmenplan Bundesviertel ist für diese Stelle ein Hochpunkt vorgesehen.
Obwohl das Vorhaben der städtebaulichen Konzeption des Rahmenplans
entspricht, muss sich ein neues Gebäude auch im konkreten Einzelfall in die
Umgebung einfügen. Dies macht es aus Sicht der SPD-Fraktion erforderlich,
die maximale Höhe des Gebäudes auf 20 Etagen zu begrenzen. Der nach Ziff.Seite 1 von 2
Seite 2
3 durchzuführende städtebauliche Wettbewerb muss dann zeigen, dass sich
ein 20-geschossiges Gebäude gut in die Umgebung einfügt, oder ob eine
reduzierte Höhe vorzugswürdig ist. Diese Möglichkeit sollte bereits im
Zielbeschluss angelegt sein.
Darüber hinaus ist die Lage des Gebäudes mit besonderen Herausforderungen
konfrontiert. Aufgrund der Lage zwischen Bahn und B9 wird es nur über eine
begrenzte Außenfläche verfügen. Damit wird das Gebäude beispielsweise für
Familien nur eingeschränkt attraktiv sein. Um auch auf Dauer eine
funktionierende Struktur der Bewohner*innen sicherzustellen, erscheint es
sinnvoll, von vornherein eine Trennung des Gebäudes in Bereiche mit
gefördertem und mit frei finanziertem Wohnraum zu verhindern, indem eine
Mischung auf allen Etagen vorgegeben wird.
Insgesamt soll das Gebäude auf Grund der aktuellen Bedarfe zu zwei Dritteln
der Versorgung mit Wohnraum dienen. Im Rahmen des Verfahrens ist auch die
Frage zu klären, ob die Tiefgarage des Gebäudes größer konzipiert und als
Quartiersgarage für angrenzende Bereiche mit hohem Parkdruck genutzt
werden kann.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de