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220820-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung von Stellen im Rahmen der ukrainischen Kriegsflüchtlinge

Nummer
220820-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220820 Einrichtung von Stellen im Rahmen der ukrainischen Kriegsflüchtlinge

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220820-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung von Stellen im Rahmen der
ukrainischen Kriegsflüchtlinge
Beratungsfolge
Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
DIE LINKE.-Fraktion
1. Naturgemäß ist das Kriegsgeschehen und damit der mögliche
Zuzug/ggf. Abzug von Geflüchteten nicht vorhersehbar. Dennoch
stellt sich die Frage, warum diese Vorlage die pauschale
Genehmigung ohne jede Frist vorsieht, zumindest eine Frist, bis zu
der über den aktuellen Stand der bisherigen Einstellungen und
mögliche weitere oder aber den Verzicht auf weiteren Bericht
erstattet werden soll?
Amt 10
Die Beschlussvorlage sieht die Einrichtung von „bis zu“ 80 Stellen vor.
Es würde nur dann versucht werden, sämtliche Stellen zu besetzen,
wenn anhand der tatsächlichen Gegebenheiten (insbesondere Anzahl
an Geflüchteten) die Notwendigkeit hierfür entsteht. Sofern sich die
Anzahl an Geflüchteten verringern sollte, entfällt auch die Notwendigkeit
sämtliche der genannten Stellen zu besetzen und die Verwaltung wird
nicht mehr benötigte Stellen sukzessive im Rahmen der
personalwirtschaftlichen Möglichkeiten reduzieren.
Dez. V
Die zu beschließenden Stellen werden aus diesem Grund mit k.w.-
Vermerken versehen und sollen – sofern der Bedarf nicht dauerhaft
gegeben ist – im Rahmen von Fluktuation abgebaut werden. Eine
dauerhafte Einrichtung wird künftig beispielsweise mit nachgewiesenem
Anstieg an Anmelde- und Beratungszahlen, durch kontinuierlich
weiteren Anstieg der UMAs (unabhängig von ukrainischen Kindern und
Jugendlichen) etc. begründet werden. Hierfür sind insbesondere
allgemeine und auch ukraine-unabhängige Entwicklungen von
Fallzahlen und Belastungssituationen in den Fachbereichen wichtig.
Bereits jetzt erfolgt aber die personelle Verstärkung von besonders
belasteten Bereichen aufgrund der Ukrainekrise durch Abordnungen
von Mitarbeitenden oder Stundenerhöhungen bei Mitarbeitenden.
Gleichzeitig bestehen in vielen Bereichen „natürliche“ Vakanzen
aufgrund von Krankheit etc., so dass durch solche Maßnahmen denSeite 1 von 10
Seite 2
zusätzlichen Bedarfen nicht nachhaltig begegnet werden kann.
Es zeigt sich bei verschiedenen Besetzungsverfahren auch aufgrund
des Fachkräftemangels, dass die Besetzung von vakanten Stellen
selten kurzfristig erfolgreich ist, so dass die durch den Ukrainekrieg
(künftig) hervorgerufenen zusätzlichen Bedarfe mit bestehendem
Personal kaum kurzfristig adressiert werden können. Mit den
einzurichtenden Stellen wird die Verwaltung daher überhaupt erst in die
Lage versetzt, auf zusätzliche Bedarfe kurzfristig zu reagieren und
bestehende Vakanzen besser auszugleichen. Um auf die kaum zu
prognostizierende weitere Entwicklung vorbereitet zu sein und reagieren
zu können, ist die Einrichtung der Stellen zum jetzigen Zeitpunkt bereits
notwendig. Es muss gleichfalls auch davon ausgegangen werden, dass
die Stellen kurzfristig kaum vollumfänglich besetzt werden können.
2. Wenn „Die Summe der Personalbedarfe konnte in der zur
Verfügung stehenden Zeit nicht analytisch quantifiziert werden.“
gilt, weshalb wurden dann in einer ersten Vorlage teilweise recht
hoch bzw. illusorisch anmutende Zahlen angesetzt, anstatt sich
zunächst auf realistischere Schritte zu beschränken, um
weitergehenden Bedarf später „analytisch zu quantifizieren“?
Wieso wird in der Vorlage nicht zwischen diesen und nur
möglichen späteren Bedarfen unterschieden?
Amt 10
Zunächst einmal ist zur Vermeidung von Missverständnissen
festzuhalten, dass die von der Verwaltung ermittelten Stellenbedarfe
nicht fahrlässig entstanden sind und aus Sicht der Verwaltung auch
nicht als zu hoch anzusehen sind. Mit dem zitierten Satz sollte lediglich
zum Ausdruck gebracht werden, dass die üblicherweise für die
Ermittlung von Stellenbedarfen verwendete Methode der analytischen
Stellenbedarfsermittlung in diesem Fall aufgrund der Kurzfristigkeit und
der Dynamik der Lage nicht in allen Fällen angewendet werden konnte.
Dies stellt allerdings keinen organisatorischen Mangel dar, da die
analytische Methode zwar die exakteste, aber eben nur eine von
mehreren zulässigen Erhebungsmethoden darstellt. Die meisten
Stellenbedarfe sind im Wege der qualifizierten Schätzung auf Basis
empirischer Erfahrungswerte entstanden, die genauso zulässig sind,
wie etwa politische Verfahren.
Die aktuelle Situation zeichnet sich als sehr dynamisch. Daher hat sich
die Verwaltung dazu entschieden, dass sich die Anzahl an
einzurichtenden Stellen an einer Fallzahlenschätzung orientiert. Laut
dieser sollten bis zu 3.000 Geflüchtete die Stadt Bonn erreichen.
Aufgrund dieser Schätzung sowie unter Berücksichtigung der
Erfahrungswerte der letzten Flüchtlingswelle, gaben die Fachbereiche
eine Einschätzung ab, wie viele Stellen sie für die Bewältigung der
zusätzlichen Aufgaben erforderlich halten. Hierbei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass es sich bei der Flüchtlingswelle 2015/2016
überwiegend um allein reisende junge Männer handelte, wogegen
momentan überwiegend Frauen und Kinder flüchten. Hierbei ist
anzumerken, dass sich die Betreuung umfangreicher gestaltet und die
Anforderungen an die Sammelunterkünfte und den Betrieb höher sind.
Die aktuelle Situation erfordert dabei ein schnelles Handeln. InsofernSeite 2 von 10
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konnte eine zeitaufwendige und analytische Quantifizierung nicht
erfolgen. Da es sich jedoch um einen Vorratsbeschluss handelt, wird die
Stellenbesetzung nur dann eingeleitet, wenn hierfür auch ein konkreter
Bedarf besteht. Sofern sich perspektivisch die Anzahl an Geflüchteten
reduziert, würden folglich auch nicht sämtliche Stellen besetzt werden
bzw. wieder sukzessive abgebaut werden.
3. Mit der letzten Stellenplanänderung 2021 wurden z.B. vier neue
Stellen „Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe
Bezirkssozialarbeit inkl. Fachdienst Kinderschutz und Fachdienst
Vollzeitpflege“ (Wert S14) geschaffen, nun sollen es sieben weitere
sein. Sind die vier besetzt worden? Woraus ergibt sich nun die
Zahl sieben?
Amt 10
Von den vier neuen Stellen aus der Stellenplanfortschreibung 2021/22
sind drei Stellen besetzt. Für den 11. Mai 2022 ist eine neue
Auswahlrunde vorgesehen.
Dez. V
Die Bedarfe werden kontinuierlich anhand der Fallzahlen ermittelt und
die Stellen werden im Rahmen der Stellenplanfortschreibungen
angemeldet. Die im Rahmen der letzten Stellenplanfortschreibung neu
eingerichteten Stellen sind im Grunde besetzt; gleichwohl gibt es
aufgrund von ständiger Fluktuation und Fachkräftemangel nach wie vor
zahlreiche vakante Stellen. Hierzu befinden wir uns fortlaufend in
Personalgewinnungsprozessen (siehe auch aktuelle Ausschreibungen).
Für den FFE (inklusive Fachdienst Kinderschutz und Fachdienst
Vollzeitpflege) wird ein weiterer personeller Mehrbedarf in Höhe von
insgesamt sieben zusätzlichen Vollzeitstellen aufgrund sog.
unterjähriger Vakanzen sowie der Ukraine-Krise geltend gemacht.
Hinzu kommt aktuell, dass aufgrund der Flüchtlingssituation im
Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ein zusätzlicher
Beratungs- und Unterstützungsbedarf der geflüchteten Familien
innerhalb des FFE entstehen wird. Ukrainische Geflüchtete kommen in
immer größeren Zahlen auch in Deutschland an. Unter ihnen sind zu
einem Großteil auch Kinder und Jugendliche, oftmals mit ihren Eltern
oder zumindest ihren Müttern, teilweise aber auch unbegleitet oder in
Begleitung von Verwandten, Freund*innen oder Betreuer*innen.
Betroffen sind auch Kinder und Jugendliche, die in der Ukraine in
stationären Einrichtungen (Heimen) gelebt haben und begleitet durch
die Erzieher*innen dieser Einrichtungen in Deutschland ankommen.
Kinder aus der Ukraine und ihre Familien, die nach Deutschland
flüchten, erlangen unmittelbar mit der Einreise einen Anspruch auf alle
erforderlichen Leistungen des SGB VIII. Insbesondere aufgrund der
Zusammensetzung der Flüchtlinge (vielfach Eltern mit Kindern, davon
oftmals nur ein Elternteil mit mehreren Kindern) ist daher mindestens
mittelfristig mit einem (ggf. stark) erhöhten Fall- und Arbeitsaufkommen
im Bereich des FFE zu rechnen.
4. Falls nicht besetzt, aber auch sonst grundlegend: In welchen der
benannten Verwaltungsbereiche sind derzeit offene Stellen bzw.Seite 3 von 10
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existieren nicht besetzte, sodass eine schnelle Besetzung der
angeführten illusorisch erscheint? (z.B. Schulsozialarbeit S11b;
vier weitere)
Amt 10
Vakante Stellen sind insbesondere beim Streifendienst des Amtes 33, in
der Schulsozialarbeit für das Projekt „Aufholen nach Corona“, bei 50-
21/Leistungsgewährung nach SGB XII, den Sozialarbeitenden für die
Betreuung von obdachlosen Menschen und dem FFE zu verzeichnen.
Für die Besetzung der Stellen im Stadtordnungsdienst liegt die
Herausforderung insbesondere darin, qualifizierte Kräfte idealerweise
mit Verwaltungsausbildung (ordnungsrechtliche Kenntnisse) oder
geeignete Quereinsteigende zu finden, die zudem sowohl die
entsprechende physische als auch psychische Belastbarkeit mitbringen
und bereit sind, auch zu den unüblichen Dienstzeiten zu arbeiten.
Bei den Sozialarbeitenden wird die Verwaltung bei guten und
geeigneten Bewerbenden kaum umhin kommen unbefristete
Arbeitsverhältnisse anzubieten und diese Kräfte – sofern sich der
Bedarf in der „Flüchtlingsarbeit“ reduzieren sollte, perspektivisch in
anderen vakant werdenden Stellen einzusetzen. Dies wird im Rahmen
der Auswahlgespräche offen kommuniziert.
5. Warum werden für das SGB wieder
Architekt*innen/Bauingenieur*innen mit Wert E11 gesucht, wo die
Suche doch in der Vergangenheit nicht sehr erfolgreich war?
SGB
Es ist zutreffend, dass die sich die Stellenbesetzung in Konkurrenz zu
anderen Kommunen oder Privatfirmen schwierig gestaltet und Stellen
mehrfach ausgeschrieben werden, bis sie besetzt werden können.
Dennoch gelingt die Stellenbesetzung in der Regel, letztendlich aber mit
oftmals erheblichem Zeitverzug. In der Vergangenheit wurden die
Stellen mit der Entgeltgruppe E 10 durch das SGB ausgeschrieben.
Aufgrund des sich verschärfenden Arbeitsmarktes in diesem Segment
schreibt das SGB in Abhängigkeit von der jeweiligen Komplexität des zu
betreuenden Projekts diese Stellen seit längerem bis zu E 12 TVöD aus.
6. Weshalb wird die Neugründung einer Abteilung mit neuer
Abteilungsleitung in den Kontext einer Dringlichkeitsvorlage für
Flüchtlingshilfe gestellt?
Amt 10
Die Umstrukturierung des Tätigkeitsbereichs „Wohnen“ und die
Schaffung einer neu-en Abteilung war aufgrund des
Wohnraumstärkungsgesetzes und einer hohen Belastungssituation in
diesem Arbeitsbereich ohnehin verwaltungsseitig bereits in
Vorbereitung. Vor dem Hintergrund, dass dieser Bereich in erheblicher
Weise durch die Unter-bringung von Flüchtlingen gefordert ist, sollen
diese Umstrukturierungen in der aktuellen Situation jedoch beschleunigt
werden und die Einrichtung der neuen Abteilungsleitungsstelle bereits
möglichst frühzeitig erfolgen, damit hier eine zeitnahe Besetzung
ermöglicht wird. Daher wurde diese in die Beschlussvorlage mitSeite 4 von 10
Seite 5
aufgenommen und nicht erst zur Stellenplanfortschreibung angemeldet,
um den zeitlichen Verzug möglichst kurz zu halten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht die Schaffung einer neuen
Abteilung zur Be-schlussfassung steht, da dies in der
Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin liegt, sondern der
Beschlussvorschlag die Einrichtung einer Stelle für die Abteilungsleitung
zum Inhalt hat.
SPD-Fraktion
1. Sollen die neuen Stellen in die vorhandene
Verwaltungsorganisation integriert werden?
Amt 10
Ja, die Stellen werden in die vorhandene Verwaltungsorganisation
integriert.
2. Oder wird hier eine gesonderte Verwaltungseinheit mit eigenen
Führungsstrukturen geschaffen?
Siehe Frage 1.
3. Wie lautet die Aufgabenstellung und gibt es ein Budget?
Dez. V
Die Aufgabenstellungen wurden von den jeweiligen Fachbereichen,
nachdem die ersten Geflüchteten in Bonn ankamen, von den jeweiligen
Fachbereichen und Fachämtern zusammengestellt und dem
Personalamt gemeldet. Die Personalbedarfe werden seitdem
dynamisch an die sich nahezu tagtäglich verändernden Bedarfe
angepasst. Beispielhaft kann die Aufgabenstellungen für die Bereiche
Soziale Arbeit 50-42 angeführt werden:
Die Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet sind in ihrer ganz
besonders schwierigen Lebenssituation angemessen zu unterstützen.
Die Mitarbeitenden stellen individuelle Bedarfe fest, vermitteln Angebote
der verschiedenen Hilfesysteme, informieren über rechtliche
Rahmenbedingungen sowie vielfältige kommunale Leistungen. Darüber
hinaus bedürfen die Menschen, sofern sie mittel- oder langfristig nicht in
ihr zerstörtes Heimatland zurückkehren können, Unterstützung und
Beratung auf dem weiteren Weg der Integration, insbesondere auch
beim Schul- und Kitabesuch der Kinder und Jugendlichen. Zu den
Aufgaben gehören auch:
• Deeskalation bei Konflikten und Krisenintervention
• Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Ämtern (z.B.
Caritas, Jobcenter, Jugendamt, etc.)
• Stadtteilbezogene Gemeinwesenarbeit zur Integration der
Geflüchteten in das nachbarschaftliche Umfeld
• Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Tätigen
• Arbeitsdokumentation sowie Mitwirkung bei der konzeptionellen
Weiterentwicklung des Fachbereichs
• Zusammenarbeit mit den anderen Fachstellen des SachgebietesSeite 5 von 10
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(Belegungsmanagement, Hauswarte)
Vergleichbare Aufgabenstellungen oder Bedarfsbeschreibungen wurden
für alle Aufgabenbereiche erstellt, in denen, verbunden mit der
Flüchtlingskrise, zusätzliche Personalbedarfe erforderlich waren und
sind. Dabei spielte es keine Rolle, ob diese Bedarfe nur vorübergehend
bestehen und durch interne Abordnungen temporär gedeckt werden
oder ob es sich um Stellenbedarfe handelt, für die ein längerfristiger
Bedarf besteht.
Die Entwicklung verhält sich dynamisch, so dass die Bedarfe den sich
verändernden Bedingungen angepasst werden.
So ist in der leistungsgewährenden Stelle neben der Zahlbarmachung
der Asylleistungen aktuell die Sicherstellung des Übergangs in das SGB
II als eine weitere zentrale Herausforderung hinzugekommen. Darüber
hinaus verbleibt ein Anteil von rd. 20% (Schätzwert) der ukrainischen
Geflüchteten im SGB XII und erhält Leistungen in Form von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder in Form von
Hilfe zur Pflege. Hier bestehen längerfristig zusätzliche
Personalbedarfe.
Aktuell gehen wir davon aus, dass noch rund die Hälfte der
eingehenden Anträge nicht bearbeitet werden konnte. Personal aus
dem eigenen Amt sowie das anderer Ämter wurde zwar sukzessive
zugesetzt, bzw. befristet abgeordnet, jedoch verzeichnen wir mit Dauer
des Fortbestands der Krise immer mehr Überlastungen und dadurch
bedingte Krankheitsausfälle. Hier muss dringend Entlastung zugunsten
der Leistungsberechtigten geschaffen werden.
Amt 10
Es gibt kein Budget. Die Personalaufwendungen, ausgehend von einer
Besetzung der Stellen ab 1. Juni 2022, in Höhe von bis zu 3.181.272,04
€ werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitgestellt.
4. Werden die Stellen ggf. auch mit weniger qualifiziertem Personal
besetzt, welches durch qualifiziertes Personal angeleitet wird?
Amt 10
Vorrangiges Ziel ist die Besetzung der Stellen mit entsprechend
qualifiziertem Personal. Dies muss der Anspruch sein, um die
erforderlichen Anforderungen, die die jeweiligen Aufgaben mit sich
bringen, gut erfüllen zu können. Mit Blick auf einen perspektivisch
anderen Einsatz innerhalb der Verwaltung ist qualitativ gut
ausgebildetes Personal ebenfalls von Nöten. Sofern für einzelne
Aufgaben mit Blick auf den befristeten Bedarf ggfs. auch weniger
qualifiziertes Personal eine Unterstützung sein kann, bleibt in den
Auswahlverfahren abzuwägen.
Dez. V
Grundsätzlich stellen wir bereits seit längerem einen erheblichen
Fachkräftemangel fest. Daher öffnet sich die Stadtverwaltung bei der
Anerkennung von Qualifikationen.
Auch weniger qualifiziertes Personal kann zur Bewältigung der Krise
eingesetzt werden. So setzen wir zur Betreuung in den
Sammelunterkünften auch auf den Einsatz von Sozialhelfenden, da derSeite 6 von 10
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Bedarf durch Soziale Arbeit alleine nicht (so schnell) gedeckt werden
kann. Sozialhelfende und Mitarbeitende der Sozialen Arbeit arbeiten als
Tandem. Dadurch können die zusätzlichen Personalbedarfe an Sozialer
Arbeit möglichst geringgehalten werden. Mit diesem Modell haben wir
bereits in der Flüchtlingskrise 2015 – 2017 sehr gute Erfolge erzielt.
5. Wie wird die geplante Befristung der Stellung umgesetzt oder
gehandhabt (z.B. Jahresverträge)?
Amt 10
Die Einstellung des zusätzlichen Personals erfolgt grundsätzlich
befristet. Je nach der aktuellen Situation erscheinen Arbeitsverträge mit
einer Laufzeit von zunächst einem Jahr sinnvoll. Ob und inwieweit evtl.
einzelne Arbeitsverträge auch für einen kürzeren Zeitraum geschlossen
werden sollten, wird immer von der aktuellen Lage abhängen.
Bei einzelnen Stellen (z. B. Sozialarbeitende) wird die Verwaltung bei
guten und geeigneten Bewerbenden aus Personalgewinnungsgründen
wahrscheinlich kaum umhin kommen unbefristete Arbeitsverhältnisse
anzubieten. Diese Kräfte sollen im Anschluss an die Krise durch die
Nutzung der natürlichen Fluktuation auf artverwandten Stellen zum
sukzessiven Abbau sowie zur Verstetigung des Personals genutzt
werden.
6. Welche Arbeiten konnten nicht zeitnah erledigt werden? Können
die bisher unbearbeiteten Aufgaben mit der Besetzung der neuen
Stellen bewältigt werden?
Dez. V
In allen Bereichen der Verwaltung, die unmittelbar von der Krise
betroffen sind oder Personal zur Unterstützung abstellen, bleiben
Arbeiten liegen. Beispielhaft ist auf die Fachstelle Asyl zu verweisen.
Diese investieren ihre gesamte Arbeitszeit und Arbeitskraft in die
Bearbeitung der tausende Neuanträge von ukrainischen Geflüchteten.
Die üblichen Aufgaben für den Personenkreis der „anderen
Geflüchteten“ wie Mietangebote bearbeiten, Regelsatzanpassungen
umsetzen, Nebenkostenabrechnungen prüfen, etc. bleiben derzeit
liegen. Dadurch entsteht ein Aufgabenstau, der in den nächsten
Monaten sukzessive abzuarbeiten ist. In den Bereichen des Amtes für
Soziales und Wohnen, in welchen Personen mit der entsprechenden
Software-Kompetenz vorübergehend zur Unterstützung abgestellt
wurden, werden pflichtige Aufgaben nicht in der erforderlichen
Fristsetzung abgearbeitet, wodurch mittelfristig eine Benachteiligung
anderer leistungsberechtigter Personen entsteht.
Gleiches im Bereich der Wohnungsvermittlung. Hier werden alle
Ressourcen in die Vermittlung von ukrainischen Geflüchteten gesteckt.
Gleichzeitig sind Hotels, Privatunterkünfte, Plätze in
Sammelunterkünften und verfügbarer Wohnraum zu akquirieren, zu
prüfen und persönlich den Menschen zu vermitteln. Die Fluktuation ist
enorm und fordert dem Fachbereich im Rahmen des
Belegungsmanagements alles ab.Seite 7 von 10
Seite 8
Die bisher zusätzlich anfallenden Aufgaben konnten nur durch interne
Abordnungen erledigt werden. So wurden im Amt für Soziales und
Wohnen die Freiwilligenagentur und die Zweckentfremdung
„geschlossen“. Die dort beschäftigten Kolleg*innen waren in den letzten
Wochen ausschließlich mit der Unterstützung der betroffenen
Fachbereiche beschäftigt. Dadurch sind in ihren eigenen
Aufgabenbereichen Aufgaben liegen geblieben, die es in Zukunft
abzuarbeiten gilt. Durch die Schaffung neuer Stellen zur Bewältigung
der Krisensituation können so auch die Mitarbeitenden ihre originären
Aufgabenbereiche wieder aufnehmen und die wichtigen Bürgeranliegen
bedienen.
Die Bewältigung der Krise kann nicht längerfristig zulasten anderer
pflichtiger Aufgaben der Kommune wahrgenommen werden. Dies
schafft ein soziales Ungleichgewicht, das den sozialen Frieden in der
Stadt gefährdet.
Gleichzeitig hat die Stadt Bonn als Arbeitgeberin ihren Mitarbeitenden
gegenüber ihrer Fürsorgepflicht ernst zu nehmen und muss die
gravierende Überlastung zugunsten gesunder und leistungsfähiger
Mitarbeiter*innen abstellen.
VOLT-Fraktion
1. Wie sinnvoll ist eine Ausschreibung neuer Stellen, wo es doch
ohnehin noch so viele offene Stellen in der Stadtverwaltung gibt?
Amt 10
Die Besetzung der Stellen stellt die Verwaltung mit Blick auf den
bestehenden Fachkräftemangel vor eine große Herausforderung. Wie
schon in der Beschlussvorlage ausgeführt, ist derzeit nicht davon
auszugehen, dass die bestehenden Bedarfe alle kurzfristig gedeckt
werden können. Dennoch erhofft sich die Verwaltung, dass durch die
Ausschreibung der Stellen aktiv Bewerbende angesprochen werden, die
unter dem Eindruck der aktuellen Situation eines Krieges in Europa
aktiv eine Kommune bei den anstehenden Aufgaben unterstützen
möchten und sich so durch die Sinnhaftigkeit der Aufgabe und durch
eine intrinsische Motivation angesprochen fühlen.
2. Könnten aus anderen Bereichen weitere Personen in den
Flüchtlingsdienst umgeschichtet werden?
Amt 10
Um den zahlreichen und vielseitigen Aufgaben gerecht zu werden,
wurden bereits diverse interne Maßnahmen ergriffen (z. B.
Aufgabenpriorisierungen, Umsetzungen und Abordnungen). Eine
dezernatsweite Abfrage für den vorübergehenden Einsatz von
städtischem Personal hat stattgefunden und es sind bereits
Mitarbeitende aus unterschiedlichen Bereichen der Gesamtverwaltung
und des Jobcenters zur Verstärkung in den betroffenen Bereichen,
schwerpunktmäßig in den Ämtern 33 und 50 eingesetzt.
Jedoch ist die Verwaltung nun an einem Punkt angelangt, an dem keine
weiteren Mitarbeitenden durch interne Maßnahmen den zusätzlichenSeite 8 von 10
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Aufgaben noch zugeführt werden können. Dies ist auch darauf
zurückführen, dass im Rahmen der noch andauernden Corona-
Pandemie sowie der letztjährigen Flutkatastrophe Personal aus anderen
Bereichen herausgezogen wurde und diese Maßnahmen teilweise noch
immer fortbestehen. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang
ebenso zu beachten, dass der Stellenplan nicht beliebig ist. Personal ist
nur in den Bereichen verortet, wo dieses auch benötigt wird. Die oben
beschriebenen internen Maßnahmen führen hierbei dazu, dass auch in
den Bereichen, welche Personal abgeben, Aufgaben vorrübergehend
beispielsweise zurückgestellt werden müssen und die Personalsituation
angespannt wird. Daher können solche Maßnahmen zwar als
vorübergehende, jedoch ohne eine vollständige Außerbetriebnahme
ganzer Aufgabenbereiche / Organisationseinheiten nicht als
längerfristige Lösung in Betracht gezogen werden.
3. Berührt die Neueinstellung so vieler Personen das
Haushaltssicherungskonzept, schließlich ist unklar, ob es
Erstattungsansprüche gibt wie hoch diese sein werden und gegen
wen sie bestehen?
Dez. II
Die Fragestellung zu den Personalmehraufwendungen in 2022 und ggf.
der Folgejahre ist nicht Gegenstand der Prüfung einer vorzeitigen
Entlassung aus dem HSK. Allerdings wird erwartet, dass die
Mehraufwendungen (erheblichen) Einfluss auf das Jahresergebnis 2022
ff. haben werden. Ob und in welcher Höhe Bundes- und/oder
Landeshilfen diese Mehraufwendungen kompensieren, ist derzeit unklar
und auch die Anzahl der Bedürftigen lässt sich aktuell nicht verlässlich
prognostizieren. Über die finanziellen Folgen dieser Thematik wird die
Kämmerei ab dem zweiten Halbjahr 2022 regelmäßig informieren.
4. Inwiefern kann man aktiv unter den ukrainischen Flüchtlingen
suchen, um Stellen zu besetzen?
Amt 10
Die Stadt begrüßt es sehr, wenn die Stellen auch mit ukrainischen
Flüchtlingen besetzt werden könnten. Eine erste Mitarbeiterin, die für
die Betreuung ukrainischer Flüchtlingskinder eingesetzt wird, ist am 4.
Mai 2022 bereits eingestellt worden. Wir gehen davon aus, dass weitere
folgen. Selbstverständlich werden Bewerbungen der geflüchteten
Menschen in die Verfahren aufgenommen. Problematisch könnten sich
dabei aber mögliche Sprachbarrieren oder (noch) nicht erfolgte
Anerkennungen von erforderlichen Berufs- bzw. Studienabschlüssen
auswirken.
5. Sucht die Stadt auch gezielt nach möglichen Bewerbern aus dem
europäischen Ausland?
Amt 10
Gezielte Ausschreibungen im Ausland sind derzeit nicht in der
Vorbereitung. Für die Gewinnung von Erzieher*innen für die städtischenSeite 9 von 10
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Kindertageseinrichtungen wurden im Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit
der Talentbrücke GmbH Köln zwölf spanische Fachkräfte gewonnen,
die in den städtischen Kindertageseinrichtungen tätig sind. Derzeit
laufen die Vorbereitungen für weitere Einstellungen im August 2022.
Anlage/n
KeineSeite 10 von 10

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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de