220820 · Beschlussvorlage
Einrichtung von Stellen im Rahmen der ukrainischen Kriegsflüchtlinge
Kerndaten
- Nummer
- 220820
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220820 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einrichtung von Stellen im Rahmen der ukrainischen Kriegsflüchtlinge Beratungsfolge Hauptausschuss 28.04.2022 Empfehlung Rat 05.05.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Ermittlung und Validierung der gesamtstädtischen Bedarfe hat verwaltungsintern einige Kräfte gebunden und war trotz Hochdruckes nicht zu einem früheren Zeitpunkt fertig zu stellen. Vor dem Hintergrund der bereits sehr hohen Anzahl an Geflüchteten (2.970 Geflüchtete, Stand: 13. April 2022) ist allerdings eine zeitnahe Entscheidung erforderlich, um die Aufgabenerledigung in den betroffenen Fachbereichen sicherzustellen. Ein späterer Sitzungstermin kann aus den nachfolgend beschriebenen, inhaltlichen Zwängen nicht abgewartet werden. Beschlussvorschlag 1. Der vorübergehenden Einrichtung und Besetzung von bis zu 80 in der Begründung dargestellten Stellen wird zugestimmt. Die Inanspruchnahme der Stellen durch die Verwaltung erfolgt subsidiär, d. h. nur wenn Dritte (z. B. Hilfsorganisationen) die Aufgaben nicht wahrnehmen können und abhängig von den sich entwickelnden Zuzugszahlen (Vorratsbeschluss). Wegen des vorübergehenden Bedarfs werden sämtliche unten aufgeführten Stellen mit einem entsprechenden k.W.-Vermerk (= „künftig wegfallend“) versehen, welcher mit Freiwerden der Stelle unter Bewertung der aktuellen Situation ausgelöst wird. 2. Wenn die Bewerbendenlage es erfordert, wird die Verwaltung ermächtigt, Arbeitsverträge aus Personalgewinnungsgründen in Ausnahmefällen auch unbefristet zu schließen und die natürliche Fluktuation auf artverwandten Stellen zum sukzessiven Abbau nach der Krise bzw. zum Auslösen der k.w.-Vermerke zu nutzen. 3. Der Einrichtung einer Stelle in der Wertigkeit A14 LBesG NRW/E14 TVÖD für die Leitung der neuen Abteilung 50-5 wird zugestimmt. 4. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend inSeite 1 von 9 Seite 2 der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. 5. Die Personalaufwendungen, ausgehend von einer Besetzung der Stellen ab 1. Juni 2022, in Höhe von bis zu 3.181.272,04 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitgestellt. Begründung Temporäre Bedarfe zur Bewältigung der aktuellen Fluchtbewegung (Beschlusspunkte 1 und 2) Im Zuge des geopolitischen Konflikts in der Ukraine kommt es aktuell zu einer rasant steigenden Anzahl an Geflüchteten, welche nicht zuletzt die Verwaltung vor immense Herausforderungen stellt. Inzwischen sind mehr als vier Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen, wovon nach Schätzungen bis zu 250.000 in Nordrhein-Westfalen erwartet werden. In Bonn sind seit Kriegsausbruch bereits 2.970 Menschen (Stand: 13. April 2022) mit ukrainischer Staatangehörigkeit melderechtlich registriert und in privaten Haushalten, städtischen Unterkünften und Hotels untergekommen. Die Betreuung und Unterstützung der Menschen in den städtischen Unterkünften, insbesondere in den Erstanlaufstellen, Turnhallen, Hotels und der sogenannten Nachsorge in privaten Haushalten, obliegt u. a. der Stadt. Aber auch die Integration der geflüchteten Personen sowie das Bereitstellen von niederschwelligen (Beratungs-)Angeboten und Hilfestellungen (z. B. im Bereich der Familienberatung oder in der schulischen Unterstützungsarbeit) sind von maßgeblicher Bedeutung und bedürfen Ihrer Aufmerksamkeit. Nicht zuletzt wird auch die Bearbeitung von ausländerrechtlichen Angelegenheiten von großer Bedeutung sein. Um den damit einhergehenden Herausforderungen gerecht werden zu können, wurden bereits viele interne Maßnahmen wie beispielsweise Aufgabenpriorisierungen, Umsetzungen und Abordnungen ergriffen. Ebenso findet die Zusammenarbeit mit freien Trägern statt. Jedoch ist es nicht möglich, die immensen Bedarfe auf diesem Wege und durch das vorhandene Personal dauerhaft zu decken, was auch darauf zurückzuführen ist, dass im Rahmen der noch andauernden Corona-Pandemie sowie der letztjährigen Flutkatastrophe Personal aus anderen Bereichen herausgezogen wurde und diese Maßnahmen teilweise noch immer fortbestehen. Daher ist die Einstellung von weiterem Personal zwingend notwendig, um die Vielzahl an neuen Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können. Eine interne dezernatsübergreifende Abfrage ergab hierbei einen Bedarf von 80 Stellen. Weitere 19 Stellen, welche im Städtischen Gebäudemanagement benötigt werden, werden nachrichtlich in dieser Beschlussvorlage aufgeführt, jedoch separat über den Wirtschaftsplan eingerichtet. Diese Bedarfe beruhen auf einer Prognose von bis zu 3.000 Geflüchteten. Da sich die Lage als äußerst dynamisch gestaltet, kann eine genaue Entwicklung derzeit nicht abgeschätzt werden. Aktuelle Entwicklungen weisen jedoch eine steigende Tendenz auf, welche weitere Stelleneinrichtungen notwendig machen könnten.Seite 2 von 9 Seite 3 Alle Stellen sollen im Sinne eines Vorratsbeschlusses nur insoweit besetzt werden, als dass die Zuzugszahlen es erfordern und mögliche Dritte (z. B. Hilfsorganisationen) die Aufgaben nicht übernehmen können. Abgesehen von der Einrichtung der Stellen ist die größte Herausforderung, das entsprechende Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt zu finden und einstellen zu können. Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass die bestehenden Bedarfe kurzfristig gedeckt werden können. Dieser Problemlage sind auch jegliche Partner ausgesetzt, mit denen die Stadtverwaltung in der Krise zusammenarbeitet. Die Inanspruchnahme der Stellen erfolgt restriktiv und unter Steuerung des Personal- und Organisationsamtes. Die Summe der Personalbedarfe konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht analytisch quantifiziert werden. Sie beruhen in erster Linie auf den Erfahrungswerten aus der Flüchtlingskrise 2015/2016, wobei sich diese jedoch in grundlegenden Aspekten von der aktuellen Situation unterscheidet: Die Ankunft der geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Bonn erfolgt derzeit – im Gegensatz zu der Flüchtlingskrise 2015/2016 – nicht gesteuert und angekündigt über die Bezirksregierung bzw. die Landesaufnahmeeinrichtungen des Landes. Daher sind die Geflüchteten bei Anreise noch in keiner Weise erstversorgt, erfasst etc. Sie kommen spontan, keinesfalls in linearer Anzahl und ohne Ankündigung durch das Land. Zuweisungen erfolgen bislang nur zum kleinsten Teil durch die Bezirksregierung. Die Erfassung ihrer Daten und die Versorgung mit Unterkünften erfolgt also hier in Bonn ohne jedwede Vorarbeit und gestaltet sich auch aufgrund der Sprachbarriere aufwendig und schwierig. Die Freizügigkeit macht den Zuzug unberechenbar, sodass Kapazitäten für erheblichen Zuzug vorgehalten (Hotelreservierungen) und ausgestattet werden müssen (Turnhallen, Erstanlaufstelle, neue Sammelunterkünfte). Die Unterkünfte sind ausgelastet, dennoch muss die Versorgung der Geflüchteten in Hotels und Notunterkünften gewährleistet sein, auch weit über das Stadtgebiet verteilt. Als Entscheidungsgrundlage für weitere Anmietungen/Ankäufe von Liegenschaften sind tagesaktuelle Listen zu führen/zusammenzuführen. Gleichwohl ist die Bemessung des weiteren Bedarfes mangels objektiver Zahlen und eines quotengesteuerten Zuweisungsprozesses mit hoher Unsicherheit behaftet. Die Geflüchteten sind dabei überwiegend Frauen und Kinder, anders als 2015/2016 mit überwiegend allein reisenden jungen Männern. Die Betreuung von Frauen und Kinder ist umfangreicher und erfordert äußerste Sensibilität. Die Anforderungen an Sammelunterkünfte sowie den Betrieb dieser sind höher. Dies erschwert die Akquise und Verwaltung sowie das Belegungsmanagement der (Sammel-)Unterkünfte. Vor diesem Hintergrund und durch eine Veränderung des Personalschlüssels, unbesetzter Stellen und Personalabbau nach Ende der letzten großen Flüchtlingskrise entsteht aktuell ein hoher personeller Mehrbedarf im sozialen Dienst. Die städtische Hotline und die Vermittlung von privaten Wohnraumangeboten sind neu, zeitaufwendig und mit entsprechendem Personalbedarf verbunden (derzeit sieben städtische Mitarbeiter*innen in Vollzeit und sechs Werkstudierende in Teilzeit). Aufgrund der fehlenden Datenübermittlung durch das Land und den unterschiedlichen Unterbringungsmodellen entsteht ein extrem hoher Aufwand in den Verwaltungseinheiten der Melde- und Ausländerbehörde sowie der leistungsgewährenden Stellen. Die bisherige Kompensation des hohenSeite 3 von 9 Seite 4 Personalbedarfes an unterschiedlicher Stelle aus den eigenen Kapazitäten der Fachämter ist an ihre Grenzen gestoßen, weshalb eine gesamtstädtische personelle Unterstützung in dieser gesamtstädtischen Aufgabe alternativlos ist. Die Verwaltung geht grundsätzlich davon aus, dass der überwiegende Teil der Mehraufwände vorübergehend ist und mit einem Rückgang der Migrationsbewegungen, bzw. einer Rückkehr in die Heimat nach Kriegsende sukzessive wieder sinken wird. Aufgrund der Ungewissheit der aktuellen Lage in der Ukraine und der daraus resultierenden Folgen werden alle in diesem Zusammenhang einzurichtenden Stellen mit einem entsprechenden k.W.- Vermerk versehen. Verträge werden in Abhängigkeit der Bewerbendenlage dort, wo es aus Personalgewinnungsgründen erforderlich ist, unbefristet geschlossen. Die natürliche Fluktuation auf artverwandten Stellen kann anschließend zum sukzessiven Abbau und zur Verstetigung des eingestellten Personals nach der Krise genutzt werden. So kann gleichzeitig dem sich zukünftig verstärkenden, demografiebedingten Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Die enthaltenen Stellenwerte wurden – sofern möglich – einer ersten bewertungsrechtlichen Einschätzung unterzogen. Dort wo die Informationen noch nicht ausreichend sind, wird die Bewertung nachlaufend vor dem Ausschreibungsverfahren nochmals überprüft. Siehe hierzu Anlage 1: zusätzlicher Personalbedarf der Stadtverwaltung Bonn Insgesamt ergibt sich so ein Bedarf an Verwaltungskräften von bis zu 20,0 VZÄ, an Sozialarbeitenden von bis zu 46,0 VZÄ und Hausmeister*innen von bis zu 14,0 VZÄ. Die zusätzlichen Bedarfe in den Bereichen 50-4 (Hotline/Wohnungsvermittlung) und 50-423 (Sozialbetreuer*innen) werden durch studentische Hilfskräfte gedeckt. Das SGB weist derzeit ebenfalls einen erhöhten Personalbedarf aus. Dieser ist in erster Linie auf die Erschaffung sowie Bewirtschaftung von Notunterkünften und angemieteten Objekten zurückzuführen. Im Zuge dessen wird Personal benötigt, welches bei der Erstellung von Containeranlagen sowie der baulichen Ertüchtigung von Flüchtlingsunterkünften mitwirkt. In diesem Rahmen ist ebenso auf die damit einhergehende insgesamte Mehrung der angemieteten Objekte zu verweisen, welche vom SGB betreut werden. Daher werden Verwaltungskräfte benötigt, die diese neuen Objekte verwalten, mithin bewirtschaften und abrechnen. Aber auch die Begehung sowie Einschätzung der Liegenschaften bindet aktuell vermehrt Personal. Folgende Aufstellung des zusätzlichen Personalbedarfs des SGBs nachrichtlich, da diese 19 Stellen über den Wirtschaftsplan eingerichtet werden. Siehe hierzu Anlage 2: zusätzlicher Personalbedarf des SGB Die finanziellen Auswirkungen sind überplanmäßig bereitzustellen. Eine Deckung kann zurzeit nicht angeboten werden. Dies erfolgt unterjährig bzw. im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2022. Ob undSeite 4 von 9 Seite 5 in welcher Höhe Erträge aus Zuweisungen des Bundes oder des Landes zur Deckung herangezogen werden könne, ist ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht geklärt. Teilung der Abteilung 50-4 „Wohnen“ und Einrichtung der neuen Abteilung 50-5 als organisatorische Änderungen zur Bewältigung der Wohnraumsituation in Bonn inkl. der Unterbringung von Geflüchteten (Beschlusspunkt 3) Einen bedeutenden Aspekt in der derzeitigen Situation stellt die Unterbringung der geflüchteten Menschen dar. Doch nicht erst seit dem russischen Überfall auf die Ukraine müssen Menschen, die aus Kriegsgebieten fliehen, aufgenommen und in den Kommunen untergebracht werden. Aktuell handelt es sich um die bereits zweite große Flüchtlingskrise in den letzten Jahren. Weitere globale Krisenherde mit nachfolgender Fluchtbewegung sind bekannt. Unabhängig vom Krieg in der Ukraine wurden dem Land NRW für 2022 Menschen mit Fluchthintergrund zur Unterbringung angekündigt, die in der Anzahl dem Niveau des Jahres 2017 entsprechen sollen. In der Verwaltung wurde der Koordinierungsstab Flüchtlinge wieder aktiviert. Die Aufnahme und Unterbringung sowie die gerade in Bonn dringend erforderliche Akquise und Einrichtung weiterer Unterbringungskapazitäten müssen koordiniert und in der Folge die verstetigte Bleibe ermöglicht werden. Ständig sind Objekte auf Verfügbarkeit, Zustand und Nutzbarkeit zu prüfen. Familien mit Kindern, traumatisierte oder kranke Personen müssen adäquat versorgt werden, dies bedarf einer zügigen und verträglichen Koordination. Neben der Bedeutung der Unterbringung von Menschen mit Fluchthintergrund und der zunehmenden Zahl wohnungsloser Menschen in Bonn, bestehen im Zusammenhang mit dem Wohnungsmarkt und der Wohnraumsituation weitere Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen zukünftig besser begegnen zu können, soll vor dem Hintergrund des mit dem Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG) einhergehenden notwendigen Personalzuwachses und der erwarteten Aufgabenmehrung im Amt für Soziales und Wohnen die derzeitige Abteilung 50-4 „Wohnen“ geteilt und in Folge zusätzlich die neue Abteilung 50- 5 eingerichtet werden. Eine vollumfängliche, den großen gesellschaftlichen und gesetzlichen Herausforderungen sowie dem hohen öffentlichen und politischen Erwartungsdruck genügende Führung aller Fachbereiche Wohnen ist von einer Person nicht mehr mit der gebotenen Verantwortlichkeit leistbar und würde ohne verstetigte Entlastung zu einer dauerhaften Überlastung der Abteilung 50- 4 führen. Die neu zu schaffende Abteilung 50-5 wird voraussichtlich die Sachgebiete „Grundsatzangelegenheiten, Wohnungsbauförderung“ und „Wohnungsnotfälle“ umfassen. Die im Rahmen der Umsetzung des WohnStG entstehenden Aufgaben sowie die Aufgabe „Wohngeld“ werden künftig in der Abteilung 50-4 wahrgenommen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird die Abteilung 50-4 künftig mit folgende Kernaufgaben betraut:Seite 5 von 9 Seite 6 Umsetzung der sich aus dem WohnStG ergebenden Aufgaben, welche weitreichende Möglichkeiten eröffnen, konsequenter und vor allem präventiv gegen Zweckentfremdung vorzugehen und notwendigen Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen anzuordnen. Der Erhalt und die Rückführung zweckentfremdeter Wohnungen, welche als wesentliche Aufgaben der Verwaltung nun mit dem WohnStG auch in gesetzliche Formen gegossen werden. Leistungsgewährung Wohngeld Die neue Abteilung 50-5 wird künftig die folgenden Aufgaben wahrnehmen: Vollumfängliche Ausschöpfung der im Bereich der Wohnungsbauförderung zustehenden Möglichkeiten zum Erhalt und zur Schaffung von (geförderten) Wohnungen. Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, Einführung von zielgerichteten Aktionsplänen und innovativen Ansätzen, da Wohnen ein grundlegendes Menschenrecht ist und gemäß EU-Resolution vom 24.11.2020 Wohnungslosigkeit vermieden werden muss. Erhalt, Erweiterung und Schaffung neuer geeigneter Unterkünfte für geflüchtete Menschen, Betreuung und Versorgung der geflüchteten Menschen. Es ist die Einrichtung einer Stelle für die Abteilungsleitung in der Wertigkeit A14 LBesG bzw. E14 TVöD erforderlich. Die im Vorgriff auf die Stellenplanfortschreibung 2023/24 einzurichtende zusätzliche Stelle wird mit der Aufgabe versehen, den Aufbau der zukünftig neuen Abteilung zu organisieren und eine zur optimalen Aufgabenwahrnehmung geeignete Ablauforganisation herzustellen sowie koordinierend die Unterstützung und Unterbringung der geflüchteten Menschen zu organisieren. Weitere Stellenbedarfe werden erst im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 eingerichtet. Bis dahin müssen Abläufe, Aufgabenwahrnehmung, Räumlichkeiten usw. versiert vorbereitet sein. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 6 von 9 Seite 7 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2022: 3.181.272,04 € diverse/70.1000 3.181.272,04 € Üpl: Gesamthaushalt Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 3.181.272,04 € Anlage/n 1 Anlage 1: Zusätzlicher Personalbedarf der Stadtverwaltung Bonn (öffentlich) 2 Anlage 2: Zusätzlicher Personalbedarf des SGB (öffentlich)Seite 7 von 9 Anlage 1: Zusätzlicher Personalbedarf der Stadtverwaltung Bonn Amt Orga- Einheit Aufgabenbezeichnung Qualifizierung Stellenwert Bedarf (VZÄ) 05 Flüchtlingshilfe Verwaltungskraft E9a 1,0 10 10-14 Recruiting, Einstellung und Personalbewirtschaftung Verwaltungskraft E9a, A11 2,0 33 33-23 Streifendienst Verwaltungskraft E9a 2,0 33 33-61 Ausländerbehörde Verwaltungskraft E7 1,0 33 33-62 bis 33-64 Ausländerbehörde Verwaltungskraft E9a 4,0 40 40-SAB Verwaltungskraft Verwaltungskraft E4 1,0 40 40-3 OGS-Kraft Sozialarbeitende S8a 2,0 40 40-3 Schulsozialarbeit Sozialarbeitende S11b 4,0 50 50-21 Leistungsgewährung nach SGB XII Verwaltungskraft A10 3,0 50 50-422 Hausmeister*innen Hausmeister*innen E4 14,0 50 50-423 Soziale Arbeit Sozialarbeitende S12 17,0 51 51-23 Familienbüro Verwaltungskraft E7 1,0 51 51-31 Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe Bezirkssozialarbeit inkl. Fachdienst Kinderschutz und Fachdienst Vollzeitpflege Sozialarbeitende S14 7,0 51 51-3133.2 Fachdienst Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen Sozialarbeitende S14 1,0 51 51-4 Verwaltungsunterstützung Erziehungs- und Familienberatung sowie Schulpsychologie Verwaltungskraft E7/A7 1,0 51 51-41 Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle Sozialarbeitende E13, S12 2,0 51 51-41 Schulpsychologie Bonn Verwaltungskraft E13 3,0 51 51-51 Dienst- und Fachaufsicht Brückenangebote; Beantragung und Abrechnung Fördermittel (sehr dringend) Verwaltungskraft S12 1,0 51 51-51 Brückenangebot U6 Sozialarbeitende S11b 4,0 51 51-51 Brückenangebot Ü6 Sozialarbeitende S11b 6,0 51 51-53 Jugendberufshilfe Sozialarbeitende S12 2,0 51 51-54 Organisation, Begleitung und Durchführung von Kursen und Angeboten der internationalen Begegnungsstätte Sozialarbeitende S11b 1,0Seite 8 von 9 Anlage 2: Zusätzlicher Personalbedarf des SGB Aufgabenbezeichnung Stellenwert Bedarf (VZÄ) Architekt*innen/Bauingenieur*innen/BWL/Jura E12 1,0 Architekt*innen/Bauingenieur*innen E11 3,0 Backoffice 1,0 TGA E11 1,0 Elektroingenieur*innen oder Techniker*innen E9-E11 2,0 Sachbearbeitung E8-E9a 6,0 Sachbearbeitung E6-E7 5,0Seite 9 von 9
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