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220820 · Beschlussvorlage

Einrichtung von Stellen im Rahmen der ukrainischen Kriegsflüchtlinge

Nummer
220820
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 28.04.2022 Empfehlung
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  1. 220820-01 ST Einrichtung von Stellen im Rahmen der ukrainischen Kriegsflüchtlinge

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Beschlussvorlage
öffentlich
220820
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung von Stellen im Rahmen der
ukrainischen Kriegsflüchtlinge
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.04.2022 Empfehlung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Ermittlung und Validierung der gesamtstädtischen Bedarfe hat
verwaltungsintern einige Kräfte gebunden und war trotz Hochdruckes nicht zu
einem früheren Zeitpunkt fertig zu stellen. Vor dem Hintergrund der bereits sehr
hohen Anzahl an Geflüchteten (2.970 Geflüchtete, Stand: 13. April 2022) ist
allerdings eine zeitnahe Entscheidung erforderlich, um die Aufgabenerledigung
in den betroffenen Fachbereichen sicherzustellen. Ein späterer Sitzungstermin
kann aus den nachfolgend beschriebenen, inhaltlichen Zwängen nicht
abgewartet werden.
Beschlussvorschlag
1. Der vorübergehenden Einrichtung und Besetzung von bis zu 80 in
der Begründung dargestellten Stellen wird zugestimmt. Die
Inanspruchnahme der Stellen durch die Verwaltung erfolgt subsidiär,
d. h. nur wenn Dritte (z. B. Hilfsorganisationen) die Aufgaben nicht
wahrnehmen können und abhängig von den sich entwickelnden
Zuzugszahlen (Vorratsbeschluss). Wegen des vorübergehenden
Bedarfs werden sämtliche unten aufgeführten Stellen mit einem
entsprechenden k.W.-Vermerk (= „künftig wegfallend“) versehen,
welcher mit Freiwerden der Stelle unter Bewertung der aktuellen
Situation ausgelöst wird.
2. Wenn die Bewerbendenlage es erfordert, wird die Verwaltung
ermächtigt, Arbeitsverträge aus Personalgewinnungsgründen in
Ausnahmefällen auch unbefristet zu schließen und die natürliche
Fluktuation auf artverwandten Stellen zum sukzessiven Abbau nach
der Krise bzw. zum Auslösen der k.w.-Vermerke zu nutzen.
3. Der Einrichtung einer Stelle in der Wertigkeit A14 LBesG NRW/E14
TVÖD für die Leitung der neuen Abteilung 50-5 wird zugestimmt.
4. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend inSeite 1 von 9
Seite 2
der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.
5. Die Personalaufwendungen, ausgehend von einer Besetzung der
Stellen ab 1. Juni 2022, in Höhe von bis zu 3.181.272,04 € werden
im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitgestellt.
Begründung
Temporäre Bedarfe zur Bewältigung der aktuellen Fluchtbewegung
(Beschlusspunkte 1 und 2)
Im Zuge des geopolitischen Konflikts in der Ukraine kommt es aktuell zu einer
rasant steigenden Anzahl an Geflüchteten, welche nicht zuletzt die Verwaltung
vor immense Herausforderungen stellt. Inzwischen sind mehr als vier Millionen
Menschen aus der Ukraine geflohen, wovon nach Schätzungen bis zu 250.000
in Nordrhein-Westfalen erwartet werden.
In Bonn sind seit Kriegsausbruch bereits 2.970 Menschen (Stand: 13. April
2022) mit ukrainischer Staatangehörigkeit melderechtlich registriert und in
privaten Haushalten, städtischen Unterkünften und Hotels untergekommen.
Die Betreuung und Unterstützung der Menschen in den städtischen
Unterkünften, insbesondere in den Erstanlaufstellen, Turnhallen, Hotels und der
sogenannten Nachsorge in privaten Haushalten, obliegt u. a. der Stadt. Aber
auch die Integration der geflüchteten Personen sowie das Bereitstellen von
niederschwelligen (Beratungs-)Angeboten und Hilfestellungen (z. B. im Bereich
der Familienberatung oder in der schulischen Unterstützungsarbeit) sind von
maßgeblicher Bedeutung und bedürfen Ihrer Aufmerksamkeit. Nicht zuletzt wird
auch die Bearbeitung von ausländerrechtlichen Angelegenheiten von großer
Bedeutung sein.
Um den damit einhergehenden Herausforderungen gerecht werden zu können,
wurden bereits viele interne Maßnahmen wie beispielsweise
Aufgabenpriorisierungen, Umsetzungen und Abordnungen ergriffen. Ebenso
findet die Zusammenarbeit mit freien Trägern statt. Jedoch ist es nicht möglich,
die immensen Bedarfe auf diesem Wege und durch das vorhandene Personal
dauerhaft zu decken, was auch darauf zurückzuführen ist, dass im Rahmen der
noch andauernden Corona-Pandemie sowie der letztjährigen Flutkatastrophe
Personal aus anderen Bereichen herausgezogen wurde und diese Maßnahmen
teilweise noch immer fortbestehen. Daher ist die Einstellung von weiterem
Personal zwingend notwendig, um die Vielzahl an neuen Aufgaben erfolgreich
bewältigen zu können. Eine interne dezernatsübergreifende Abfrage ergab
hierbei einen Bedarf von 80 Stellen. Weitere 19 Stellen, welche im Städtischen
Gebäudemanagement benötigt werden, werden nachrichtlich in dieser
Beschlussvorlage aufgeführt, jedoch separat über den Wirtschaftsplan
eingerichtet. Diese Bedarfe beruhen auf einer Prognose von bis zu 3.000
Geflüchteten. Da sich die Lage als äußerst dynamisch gestaltet, kann eine
genaue Entwicklung derzeit nicht abgeschätzt werden. Aktuelle Entwicklungen
weisen jedoch eine steigende Tendenz auf, welche weitere
Stelleneinrichtungen notwendig machen könnten.Seite 2 von 9
Seite 3
Alle Stellen sollen im Sinne eines Vorratsbeschlusses nur insoweit
besetzt werden, als dass die Zuzugszahlen es erfordern und mögliche
Dritte (z. B. Hilfsorganisationen) die Aufgaben nicht übernehmen können.
Abgesehen von der Einrichtung der Stellen ist die größte
Herausforderung, das entsprechende Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt
zu finden und einstellen zu können. Es ist derzeit nicht davon
auszugehen, dass die bestehenden Bedarfe kurzfristig gedeckt werden
können. Dieser Problemlage sind auch jegliche Partner ausgesetzt, mit
denen die Stadtverwaltung in der Krise zusammenarbeitet.
Die Inanspruchnahme der Stellen erfolgt restriktiv und unter Steuerung des
Personal- und Organisationsamtes. Die Summe der Personalbedarfe konnte in
der zur Verfügung stehenden Zeit nicht analytisch quantifiziert werden. Sie
beruhen in erster Linie auf den Erfahrungswerten aus der Flüchtlingskrise
2015/2016, wobei sich diese jedoch in grundlegenden Aspekten von der
aktuellen Situation unterscheidet:
Die Ankunft der geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Bonn erfolgt derzeit
– im Gegensatz zu der Flüchtlingskrise 2015/2016 – nicht gesteuert und
angekündigt über die Bezirksregierung bzw. die Landesaufnahmeeinrichtungen
des Landes. Daher sind die Geflüchteten bei Anreise noch in keiner Weise
erstversorgt, erfasst etc. Sie kommen spontan, keinesfalls in linearer Anzahl
und ohne Ankündigung durch das Land. Zuweisungen erfolgen bislang nur zum
kleinsten Teil durch die Bezirksregierung. Die Erfassung ihrer Daten und die
Versorgung mit Unterkünften erfolgt also hier in Bonn ohne jedwede Vorarbeit
und gestaltet sich auch aufgrund der Sprachbarriere aufwendig und schwierig.
Die Freizügigkeit macht den Zuzug unberechenbar, sodass Kapazitäten für
erheblichen Zuzug vorgehalten (Hotelreservierungen) und ausgestattet werden
müssen (Turnhallen, Erstanlaufstelle, neue Sammelunterkünfte). Die
Unterkünfte sind ausgelastet, dennoch muss die Versorgung der Geflüchteten
in Hotels und Notunterkünften gewährleistet sein, auch weit über das
Stadtgebiet verteilt. Als Entscheidungsgrundlage für weitere
Anmietungen/Ankäufe von Liegenschaften sind tagesaktuelle Listen zu
führen/zusammenzuführen. Gleichwohl ist die Bemessung des weiteren
Bedarfes mangels objektiver Zahlen und eines quotengesteuerten
Zuweisungsprozesses mit hoher Unsicherheit behaftet.
Die Geflüchteten sind dabei überwiegend Frauen und Kinder, anders als
2015/2016 mit überwiegend allein reisenden jungen Männern. Die Betreuung
von Frauen und Kinder ist umfangreicher und erfordert äußerste Sensibilität.
Die Anforderungen an Sammelunterkünfte sowie den Betrieb dieser sind höher.
Dies erschwert die Akquise und Verwaltung sowie das Belegungsmanagement
der (Sammel-)Unterkünfte. Vor diesem Hintergrund und durch eine
Veränderung des Personalschlüssels, unbesetzter Stellen und Personalabbau
nach Ende der letzten großen Flüchtlingskrise entsteht aktuell ein hoher
personeller Mehrbedarf im sozialen Dienst. Die städtische Hotline und die
Vermittlung von privaten Wohnraumangeboten sind neu, zeitaufwendig und mit
entsprechendem Personalbedarf verbunden (derzeit sieben städtische
Mitarbeiter*innen in Vollzeit und sechs Werkstudierende in Teilzeit). Aufgrund
der fehlenden Datenübermittlung durch das Land und den unterschiedlichen
Unterbringungsmodellen entsteht ein extrem hoher Aufwand in den
Verwaltungseinheiten der Melde- und Ausländerbehörde sowie der
leistungsgewährenden Stellen. Die bisherige Kompensation des hohenSeite 3 von 9
Seite 4
Personalbedarfes an unterschiedlicher Stelle aus den eigenen Kapazitäten der
Fachämter ist an ihre Grenzen gestoßen, weshalb eine gesamtstädtische
personelle Unterstützung in dieser gesamtstädtischen Aufgabe alternativlos ist.
Die Verwaltung geht grundsätzlich davon aus, dass der überwiegende Teil der
Mehraufwände vorübergehend ist und mit einem Rückgang der
Migrationsbewegungen, bzw. einer Rückkehr in die Heimat nach Kriegsende
sukzessive wieder sinken wird. Aufgrund der Ungewissheit der aktuellen Lage
in der Ukraine und der daraus resultierenden Folgen werden alle in diesem
Zusammenhang einzurichtenden Stellen mit einem entsprechenden k.W.-
Vermerk versehen. Verträge werden in Abhängigkeit der Bewerbendenlage
dort, wo es aus Personalgewinnungsgründen erforderlich ist, unbefristet
geschlossen. Die natürliche Fluktuation auf artverwandten Stellen kann
anschließend zum sukzessiven Abbau und zur Verstetigung des eingestellten
Personals nach der Krise genutzt werden. So kann gleichzeitig dem sich
zukünftig verstärkenden, demografiebedingten Fachkräftemangel
entgegengewirkt werden.
Die enthaltenen Stellenwerte wurden – sofern möglich – einer ersten
bewertungsrechtlichen Einschätzung unterzogen. Dort wo die Informationen
noch nicht ausreichend sind, wird die Bewertung nachlaufend vor dem
Ausschreibungsverfahren nochmals überprüft.
Siehe hierzu Anlage 1: zusätzlicher Personalbedarf der Stadtverwaltung
Bonn
Insgesamt ergibt sich so ein Bedarf an Verwaltungskräften von bis zu 20,0
VZÄ, an Sozialarbeitenden von bis zu 46,0 VZÄ und Hausmeister*innen von bis
zu 14,0 VZÄ.
Die zusätzlichen Bedarfe in den Bereichen 50-4 (Hotline/Wohnungsvermittlung)
und 50-423 (Sozialbetreuer*innen) werden durch studentische Hilfskräfte
gedeckt.
Das SGB weist derzeit ebenfalls einen erhöhten Personalbedarf aus. Dieser ist
in erster Linie auf die Erschaffung sowie Bewirtschaftung von Notunterkünften
und angemieteten Objekten zurückzuführen. Im Zuge dessen wird Personal
benötigt, welches bei der Erstellung von Containeranlagen sowie der baulichen
Ertüchtigung von Flüchtlingsunterkünften mitwirkt. In diesem Rahmen ist
ebenso auf die damit einhergehende insgesamte Mehrung der angemieteten
Objekte zu verweisen, welche vom SGB betreut werden. Daher werden
Verwaltungskräfte benötigt, die diese neuen Objekte verwalten, mithin
bewirtschaften und abrechnen. Aber auch die Begehung sowie Einschätzung
der Liegenschaften bindet aktuell vermehrt Personal.
Folgende Aufstellung des zusätzlichen Personalbedarfs des SGBs
nachrichtlich, da diese 19 Stellen über den Wirtschaftsplan eingerichtet werden.
Siehe hierzu Anlage 2: zusätzlicher Personalbedarf des SGB
Die finanziellen Auswirkungen sind überplanmäßig bereitzustellen. Eine
Deckung kann zurzeit nicht angeboten werden. Dies erfolgt unterjährig bzw. im
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2022. Ob undSeite 4 von 9
Seite 5
in welcher Höhe Erträge aus Zuweisungen des Bundes oder des Landes zur
Deckung herangezogen werden könne, ist ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt
nicht geklärt.
Teilung der Abteilung 50-4 „Wohnen“ und Einrichtung der neuen
Abteilung 50-5 als organisatorische Änderungen zur Bewältigung der
Wohnraumsituation in Bonn inkl. der Unterbringung von Geflüchteten
(Beschlusspunkt 3)
Einen bedeutenden Aspekt in der derzeitigen Situation stellt die Unterbringung
der geflüchteten Menschen dar. Doch nicht erst seit dem russischen Überfall
auf die Ukraine müssen Menschen, die aus Kriegsgebieten fliehen,
aufgenommen und in den Kommunen untergebracht werden. Aktuell handelt es
sich um die bereits zweite große Flüchtlingskrise in den letzten Jahren. Weitere
globale Krisenherde mit nachfolgender Fluchtbewegung sind bekannt.
Unabhängig vom Krieg in der Ukraine wurden dem Land NRW für 2022
Menschen mit Fluchthintergrund zur Unterbringung angekündigt, die in der
Anzahl dem Niveau des Jahres 2017 entsprechen sollen. In der Verwaltung
wurde der Koordinierungsstab Flüchtlinge wieder aktiviert. Die Aufnahme und
Unterbringung sowie die gerade in Bonn dringend erforderliche Akquise und
Einrichtung weiterer Unterbringungskapazitäten müssen koordiniert und in der
Folge die verstetigte Bleibe ermöglicht werden. Ständig sind Objekte auf
Verfügbarkeit, Zustand und Nutzbarkeit zu prüfen. Familien mit Kindern,
traumatisierte oder kranke Personen müssen adäquat versorgt werden, dies
bedarf einer zügigen und verträglichen Koordination.
Neben der Bedeutung der Unterbringung von Menschen mit Fluchthintergrund
und der zunehmenden Zahl wohnungsloser Menschen in Bonn, bestehen im
Zusammenhang mit dem Wohnungsmarkt und der Wohnraumsituation weitere
Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen zukünftig besser begegnen
zu können, soll vor dem Hintergrund des mit dem Wohnraumstärkungsgesetzes
(WohnStG) einhergehenden notwendigen Personalzuwachses und der
erwarteten Aufgabenmehrung im Amt für Soziales und Wohnen die derzeitige
Abteilung 50-4 „Wohnen“ geteilt und in Folge zusätzlich die neue Abteilung 50-
5 eingerichtet werden.
Eine vollumfängliche, den großen gesellschaftlichen und gesetzlichen
Herausforderungen sowie dem hohen öffentlichen und politischen
Erwartungsdruck genügende Führung aller Fachbereiche Wohnen ist von einer
Person nicht mehr mit der gebotenen Verantwortlichkeit leistbar und würde
ohne verstetigte Entlastung zu einer dauerhaften Überlastung der Abteilung 50-
4 führen.
Die neu zu schaffende Abteilung 50-5 wird voraussichtlich die Sachgebiete
„Grundsatzangelegenheiten, Wohnungsbauförderung“ und „Wohnungsnotfälle“
umfassen.
Die im Rahmen der Umsetzung des WohnStG entstehenden Aufgaben sowie
die Aufgabe „Wohngeld“ werden künftig in der Abteilung 50-4 wahrgenommen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird die Abteilung 50-4 künftig
mit folgende Kernaufgaben betraut:Seite 5 von 9
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 Umsetzung der sich aus dem WohnStG ergebenden Aufgaben, welche
weitreichende Möglichkeiten eröffnen, konsequenter und vor allem
präventiv gegen Zweckentfremdung vorzugehen und notwendigen
Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen anzuordnen.
 Der Erhalt und die Rückführung zweckentfremdeter Wohnungen, welche als
wesentliche Aufgaben der Verwaltung nun mit dem WohnStG auch in
gesetzliche Formen gegossen werden.
 Leistungsgewährung Wohngeld
Die neue Abteilung 50-5 wird künftig die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
 Vollumfängliche Ausschöpfung der im Bereich der Wohnungsbauförderung
zustehenden Möglichkeiten zum Erhalt und zur Schaffung von (geförderten)
Wohnungen.
 Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit,
Einführung von zielgerichteten Aktionsplänen und innovativen Ansätzen, da
Wohnen ein grundlegendes Menschenrecht ist und gemäß EU-Resolution
vom 24.11.2020 Wohnungslosigkeit vermieden werden muss.
 Erhalt, Erweiterung und Schaffung neuer geeigneter Unterkünfte für
geflüchtete Menschen, Betreuung und Versorgung der geflüchteten
Menschen.
Es ist die Einrichtung einer Stelle für die Abteilungsleitung in der Wertigkeit A14
LBesG bzw. E14 TVöD erforderlich.
Die im Vorgriff auf die Stellenplanfortschreibung 2023/24 einzurichtende
zusätzliche Stelle wird mit der Aufgabe versehen, den Aufbau der zukünftig
neuen Abteilung zu organisieren und eine zur optimalen
Aufgabenwahrnehmung geeignete Ablauforganisation herzustellen sowie
koordinierend die Unterstützung und Unterbringung der geflüchteten Menschen
zu organisieren.
Weitere Stellenbedarfe werden erst im Rahmen der Stellenplanfortschreibung
2023/2024 eingerichtet. Bis dahin müssen Abläufe, Aufgabenwahrnehmung,
Räumlichkeiten usw. versiert vorbereitet sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 6 von 9
Seite 7
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2022:
3.181.272,04
€
diverse/70.1000 3.181.272,04 € Üpl:
Gesamthaushalt
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
3.181.272,04
€
Anlage/n
1 Anlage 1: Zusätzlicher Personalbedarf der Stadtverwaltung Bonn (öffentlich)
2 Anlage 2: Zusätzlicher Personalbedarf des SGB (öffentlich)Seite 7 von 9
Anlage 1:
Zusätzlicher Personalbedarf der Stadtverwaltung Bonn
Amt Orga-
Einheit
Aufgabenbezeichnung Qualifizierung Stellenwert Bedarf
(VZÄ)
05 Flüchtlingshilfe Verwaltungskraft E9a 1,0
10 10-14 Recruiting, Einstellung und
Personalbewirtschaftung
Verwaltungskraft E9a, A11 2,0
33 33-23 Streifendienst Verwaltungskraft E9a 2,0
33 33-61 Ausländerbehörde Verwaltungskraft E7 1,0
33 33-62 bis
33-64
Ausländerbehörde Verwaltungskraft E9a 4,0
40 40-SAB Verwaltungskraft Verwaltungskraft E4 1,0
40 40-3 OGS-Kraft Sozialarbeitende S8a 2,0
40 40-3 Schulsozialarbeit Sozialarbeitende S11b 4,0
50 50-21 Leistungsgewährung nach SGB XII Verwaltungskraft A10 3,0
50 50-422 Hausmeister*innen Hausmeister*innen E4 14,0
50 50-423 Soziale Arbeit Sozialarbeitende S12 17,0
51 51-23 Familienbüro Verwaltungskraft E7 1,0
51 51-31 Fachdienste für Familien- und
Erziehungshilfe Bezirkssozialarbeit
inkl. Fachdienst Kinderschutz und
Fachdienst Vollzeitpflege
Sozialarbeitende S14 7,0
51 51-3133.2 Fachdienst Unbegleitete
minderjährige Ausländer*innen
Sozialarbeitende S14 1,0
51 51-4 Verwaltungsunterstützung
Erziehungs- und Familienberatung
sowie Schulpsychologie
Verwaltungskraft E7/A7 1,0
51 51-41 Psychologische Erziehungs- und
Familienberatungsstelle
Sozialarbeitende E13, S12 2,0
51 51-41 Schulpsychologie Bonn Verwaltungskraft E13 3,0
51 51-51 Dienst- und Fachaufsicht
Brückenangebote; Beantragung
und Abrechnung Fördermittel (sehr
dringend)
Verwaltungskraft S12 1,0
51 51-51 Brückenangebot U6 Sozialarbeitende S11b 4,0
51 51-51 Brückenangebot Ü6 Sozialarbeitende S11b 6,0
51 51-53 Jugendberufshilfe Sozialarbeitende S12 2,0
51 51-54 Organisation, Begleitung und
Durchführung von Kursen und
Angeboten der internationalen
Begegnungsstätte
Sozialarbeitende S11b 1,0Seite 8 von 9
Anlage 2:
Zusätzlicher Personalbedarf des SGB
Aufgabenbezeichnung Stellenwert Bedarf (VZÄ)
Architekt*innen/Bauingenieur*innen/BWL/Jura E12 1,0
Architekt*innen/Bauingenieur*innen E11 3,0
Backoffice 1,0
TGA E11 1,0
Elektroingenieur*innen oder Techniker*innen E9-E11 2,0
Sachbearbeitung E8-E9a 6,0
Sachbearbeitung E6-E7 5,0Seite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 01:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de