220806-10 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende ST zur BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
Kerndaten
- Nummer
- 220806-10 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Deutschherrenstraße Hauptort
- Ermekeilstraße
- Muffendorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220806-10 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Ergänzende ST zur BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge Beratungsfolge Rat 11.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. In welcher Höhe sind im Jahr 2025 gesamtstädtische Kosten und Erträ- ge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Ge- flüchteten angefallen? Die Ermittlung der Beträge erfolgte anhand von der Kämmerei zur Verfügung gestellten Übersichten der Jahresergebnisse für die gesamte Stadtverwaltung. Für das Jahr 2025 sind gesamtstädtische Kosten und Erträge wie folgt angefal- len: 2025 Aufwand 68.675.164,19 € Ertrag 35.258.881,56 € _________________________________ Ergebnis 33.416.282,63 € 2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2025 entstanden sind und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten hat? Für das Jahr 2025 sind durchschnittliche Kosten pro Flüchtling in folgender Höhe entstanden: 33.416.282,63 EUR / 5.111 Personen = 6.538,11 EUR. Die Höhe des Anteils der Kosten für Personen, für die keine Erstattung gezahlt wurde, ist nicht zu beantworten, da es einerseits personenbezogene Zuweisun- gen und Zuschüsse des Landes gibt, allerdings nur für einen Teil der Geflüchte- ten und nicht für jeden Flüchtling automatisch. Andererseits gibt es personenu- nabhängige Pauschalzuweisungen des Landes z. B. für die Unterbringung von Geflüchteten oder die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften, die auch nicht eindeutig zu identifizieren sind. Aus dem Ergebnis der Frage 1 ist ersichtlich, dass der Aufwand den Ertrag, inSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) dem ja auch die Landeszuweisungen egal ob personenbezogen oder persone- nunabhängig enthalten sind, deutlich übersteigt. 3. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende Er- füllungsgrad, gemittelt über das Jahr 2025? Die Aufnahmequote gem. §3 des Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom 28.02.2003 lag im Durchschnitt für das Jahr 2025 bei 116 %. Die Aufnahmequoten können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen- fuer-kommunen/zuweisung-nach-dem-fluechtlingsaufnahmegesetz Die Zahl der durch die Stadtverwaltung untergebrachten Geflüchteten ist im Verlauf des Jahres 2025 von rund 2.800 zu Jahresbeginn auf rund 2.400 Men- schen zum Jahresende zurück gegangen. 4. Auf welche Höhe belief sich im Jahr 2025 die Anzahl jener Personen, die die Stadt trotz einer mgl. Überfüllung ihrer Quote gemäß Flüchtlings- aufnahmegesetz aufgenommen hat und wie viele davon kamen im Rah- men von Familienzusammenführungen oder Arbeitsaufnahmen Ausweislich der Verteilstatistik der zuständigen Landesbehörde erfüllt die Stadt Bonn die Quote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zurzeit (Stand: 04.01.2026) zu 115,82 % (+873 Personen). Vor einem Jahr (Stand: 03.01.2025) lag die Quote bei 116,99 % (+938 Personen), zur Jahresmitte (Stand: 27.06.2025) betrug sie 113,86 % (+784 Personen). Hierbei handelt es sich weit überwiegend um Erstzuweisungen, also Zuleitungen aus den Landes- unterkünften, die vom Land NRW ohne Beteiligung der Kommunen vorgenom- men werden. Bei der Berechnung der Aufnahmeverpflichtung werden auch Plätze in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes berücksichtigt, trotz des Um- standes, dass die dort aufgenommenen Menschen nicht in der Betreuung der kommunalen Stellen sind; in 2025 wurden insgesamt 1.800 Plätze für die Erst- aufnahmeeinrichtung Ermekeilstraße und die Zentrale Unterbringungseinrich- tung Deutschherrenstraße angesetzt. Umverteilungen, also die Änderung der bestehenden Zuweisung des Landes von einer anderen Kommune auf Bonn, wurden im Jahr 2025 in 29 Fällen vor- genommen. In 18 Fällen hatte die Umverteilung eine Arbeitsaufnahme zum Grund, in den weiteren 11 Fällen waren das humanitäre Gründe wie die Zu- sammenführung von Familien. Zusatzfragen aus der Ratssitzung vom 07.05.2026, Frau Acar BBB Warum sind von den laut GA-Bericht 85 von der BImA an die Stadt Bonn überlassenen Wohnungen in der HiCoG-Siedlung Muffendorf lediglich 54 Wohneinheiten belegt?Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aktuell stellt die BImA der Stadtverwaltung stadtweit 74 Wohneinheiten, davon 54 in der Muffendorfer Siedlung, zur Unterbringung von Geflüchteten mietfrei zur Verfügung. Von den 54 Einheiten in Muffendorf sind aktuell 9 Einheiten nicht belegt. Diese Leerstände sind aber für Umzüge aus anderen Unterkünften vorgesehen. Zahlt die Stadt Bonn für die Überlassung Miete an die BImA? Nein Wenn ja, für alle überlassenen Wohneinheiten oder lediglich für die tatsächlich belegten Wohneinheiten? --- Sind die überlassenen 85 Wohneinheiten strangsaniert? Eine Anfrage an die BIMA, inwieweit Strangsanierungen bereits im Vorfeld der Übergabe an das Städtische Gebäudemanagement durchgeführt wurden, wur- de bislang nicht beantwortet. Wenn nein, warum ist aus Sicht der Verwaltung die Nutzung der Wohn- einheiten auch ohne Sanierung der Bleileitungen möglich? Dem SGB liegen bislang keine Erkenntnisse vor, wonach in den von der Stadt Bonn angemieteten Einheiten im Bereich der Trinkwasserinstallation Bleirohre festgestellt wurden. Dies bezieht sich auf alle bisher zugänglichen, bezie- hungsweise im Zuge von Arbeiten überprüften, Leitungsbereiche. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de