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220806-10 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende ST zur BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

Nummer
220806-10 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Deutschherrenstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Ermekeilstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 11.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220806 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220806-10 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Ergänzende ST zur BBB-Anfrage: Kosten
Unterbringung Flüchtlinge
Beratungsfolge
Rat 11.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. In welcher Höhe sind im Jahr 2025 gesamtstädtische Kosten und Erträ-
ge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Ge-
flüchteten angefallen?
Die Ermittlung der Beträge erfolgte anhand von der Kämmerei zur Verfügung
gestellten Übersichten der Jahresergebnisse für die gesamte Stadtverwaltung.
Für das Jahr 2025 sind gesamtstädtische Kosten und Erträge wie folgt angefal-
len:
2025
Aufwand 68.675.164,19 €
Ertrag 35.258.881,56 €
_________________________________
Ergebnis 33.416.282,63 €
2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und
Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2025 entstanden sind
und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten
hat?
Für das Jahr 2025 sind durchschnittliche Kosten pro Flüchtling in folgender
Höhe entstanden:
33.416.282,63 EUR / 5.111 Personen = 6.538,11 EUR.
Die Höhe des Anteils der Kosten für Personen, für die keine Erstattung gezahlt
wurde, ist nicht zu beantworten, da es einerseits personenbezogene Zuweisun-
gen und Zuschüsse des Landes gibt, allerdings nur für einen Teil der Geflüchte-
ten und nicht für jeden Flüchtling automatisch. Andererseits gibt es personenu-
nabhängige Pauschalzuweisungen des Landes z. B. für die Unterbringung von
Geflüchteten oder die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften, die auch
nicht eindeutig zu identifizieren sind.
Aus dem Ergebnis der Frage 1 ist ersichtlich, dass der Aufwand den Ertrag, inSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
dem ja auch die Landeszuweisungen egal ob personenbezogen oder persone-
nunabhängig enthalten sind, deutlich übersteigt.
3. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner
Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende Er-
füllungsgrad, gemittelt über das Jahr 2025?
Die Aufnahmequote gem. §3 des Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme
ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom
28.02.2003 lag im Durchschnitt für das Jahr 2025 bei
116 %.
Die Aufnahmequoten können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-
fuer-kommunen/zuweisung-nach-dem-fluechtlingsaufnahmegesetz
Die Zahl der durch die Stadtverwaltung untergebrachten Geflüchteten ist im
Verlauf des Jahres 2025 von rund 2.800 zu Jahresbeginn auf rund 2.400 Men-
schen zum Jahresende zurück gegangen.
4. Auf welche Höhe belief sich im Jahr 2025 die Anzahl jener Personen,
die die Stadt trotz einer mgl. Überfüllung ihrer Quote gemäß Flüchtlings-
aufnahmegesetz aufgenommen hat und wie viele davon kamen im Rah-
men von Familienzusammenführungen oder Arbeitsaufnahmen
Ausweislich der Verteilstatistik der zuständigen Landesbehörde erfüllt die Stadt
Bonn die Quote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zurzeit (Stand:
04.01.2026) zu 115,82 % (+873 Personen). Vor einem Jahr (Stand:
03.01.2025) lag die Quote bei 116,99 % (+938 Personen), zur Jahresmitte
(Stand: 27.06.2025) betrug sie 113,86 % (+784 Personen). Hierbei handelt es
sich weit überwiegend um Erstzuweisungen, also Zuleitungen aus den Landes-
unterkünften, die vom Land NRW ohne Beteiligung der Kommunen vorgenom-
men werden. Bei der Berechnung der Aufnahmeverpflichtung werden auch
Plätze in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes berücksichtigt, trotz des Um-
standes, dass die dort aufgenommenen Menschen nicht in der Betreuung der
kommunalen Stellen sind; in 2025 wurden insgesamt 1.800 Plätze für die Erst-
aufnahmeeinrichtung Ermekeilstraße und die Zentrale Unterbringungseinrich-
tung Deutschherrenstraße angesetzt.
Umverteilungen, also die Änderung der bestehenden Zuweisung des Landes
von einer anderen Kommune auf Bonn, wurden im Jahr 2025 in 29 Fällen vor-
genommen. In 18 Fällen hatte die Umverteilung eine Arbeitsaufnahme zum
Grund, in den weiteren 11 Fällen waren das humanitäre Gründe wie die Zu-
sammenführung von Familien.
Zusatzfragen aus der Ratssitzung vom 07.05.2026, Frau Acar BBB
Warum sind von den laut GA-Bericht 85 von der BImA an die Stadt Bonn
überlassenen Wohnungen in der HiCoG-Siedlung Muffendorf lediglich 54
Wohneinheiten belegt?Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aktuell stellt die BImA der Stadtverwaltung stadtweit 74 Wohneinheiten, davon
54 in der Muffendorfer Siedlung, zur Unterbringung von Geflüchteten mietfrei
zur Verfügung. Von den 54 Einheiten in Muffendorf sind aktuell 9 Einheiten
nicht belegt. Diese Leerstände sind aber für Umzüge aus anderen Unterkünften
vorgesehen.
Zahlt die Stadt Bonn für die Überlassung Miete an die BImA?
Nein
Wenn ja, für alle überlassenen Wohneinheiten oder lediglich für die
tatsächlich belegten Wohneinheiten?
---
Sind die überlassenen 85 Wohneinheiten strangsaniert?
Eine Anfrage an die BIMA, inwieweit Strangsanierungen bereits im Vorfeld der
Übergabe an das Städtische Gebäudemanagement durchgeführt wurden, wur-
de bislang nicht beantwortet.
Wenn nein, warum ist aus Sicht der Verwaltung die Nutzung der Wohn-
einheiten auch ohne Sanierung der Bleileitungen möglich?
Dem SGB liegen bislang keine Erkenntnisse vor, wonach in den von der Stadt
Bonn angemieteten Einheiten im Bereich der Trinkwasserinstallation Bleirohre
festgestellt wurden. Dies bezieht sich auf alle bisher zugänglichen, bezie-
hungsweise im Zuge von Arbeiten überprüften, Leitungsbereiche.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de