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220806 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

Nummer
220806
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
19.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220806-01 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
  2. 220806-07 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
  3. 220806-08 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
  4. 220806-02 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
  5. 220806-04 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge Drucksachengruppe 220806
  6. 220806-10 ST Ergänzende ST zur BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
  7. 220806-03 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
  8. 220806-06 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
  9. 220806-05 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
  10. 220806-03 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge Drucksachengruppe 220806
  11. 220806-09 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

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Große Anfrage
öffentlich
220806
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
14.04.22
BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
Beratungsfolge
Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Kosten in welcher Höhe sind der Bundesstadt Bonn bislang für die
Unterbringung und Betreuung ukrainischer Flüchtlinge insgesamt und
durchschnittlich pro Kopf entstanden, aus welcher Kostenstelle werden diese
Kosten finanziert und welche Folgen wird dies auf den Haushaltsausgleich
2022 haben?
2. Bestehen für die vorgenannten Kosten Erstattungsansprüche gegen das
Land NRW / den Bund, wenn ja in welcher Höhe und auf welchen Betrag pro
Flüchtling und Jahr belaufen sich etwaige Kosten, die der Stadt Bonn entstehen
aber nicht vom zuständigen Land bzw. dem Bund ersetzt werden?
3. Was bedeutet die am 01.06.2022 in Kraft tretende Regelung, wonach
ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach SGB II beantragen können, in
finanzieller und personeller Hinsicht für die Stadt?
4. Welche Überlegungen bestehen seitens der Oberbürgermeisterin, die aktuell
in Hotels untergebrachten Flüchtlinge anderweitig mit Wohnraum zu versorgen
und wer ist nach dem 01.06.2022 für die Übernahme der Hotelkosten in
welcher durchschnittlichen Höhe pro Kopf zuständig?
5. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner
Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende
Erfüllungsgrad, gerechnet ab 2015 bis zum Start des russischen Angriffskrieges
auf die Ukraine?
6. Wie viele ukrainische Geflüchtete würden in Anwendung des Königsteiner
Schlüssels bis zum Stichtag 20.April 2022 auf die Stadt Bonn entfallen, wie
hoch ist nach Erkenntnissen der Oberbürgermeisterin der Stand der tatsächlich
in Bonn aufgenommenen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und daraus
resultierend der prozentuale Erfüllungsgrad?
7. Bei Aufnahme wie vieler Geflüchteter ist in Ermangelung einer Regelung zur
Verteilung der Geflüchteten nach dem Königsteiner Schlüssel aus Sicht der
Oberbürgermeisterin die Belastungsgrenze Bonns erreicht?
8.Welche Maßnahmen wurden auf Grund des am 17.März 2022 von einer
Mehrheit des Rates gefassten Beschlusses mit der Drucksachennummer
220572 „Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten; Die Verwaltung mussSeite 1 von 2
Seite 2
kurzfristig handlungsfähig sein“ zwischenzeitlich zu welchen Kosten begonnen
bzw. umgesetzt und welche davon waren / sind nicht als Geschäft der
laufenden Verwaltung anzusehen bzw. lagen / liegen nicht in der
Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin?
Begründung
1-7. Die Fragesteller möchten nähere Einzelheiten zur Finanzierung der wegen
Flucht und Vertreibung nach Bonn gekommenen Menschen in Erfahrung
bringen.
8.Obschon die Oberbürgermeisterin auf Nachfrage nicht erläutern konnte, für
welche genauen Maßnahmen zur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen
sie die von ihr vorgeschlagene Ermächtigung durch den Stadtrat rechtlich
zwingend benötigt, hat dieser in seiner Sitzung am 17.März 2022 nach Ende
der Aussprache mit Mehrheit Folgendes beschlossen:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine,
erforderlichen Maßnahmen – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit - zu
treffen.“
Ein von der BBB-Fraktion mündlich gestellter Änderungsantrag mit folgendem
Wortlaut wurde von der Ratsmehrheit zuvor abgelehnt:
„Der Rat befürwortet die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine und
stimmt dem Beschlussvorschlag der Oberbürgermeisterin unter der Maßgabe
zu, dass dem Rat in seiner nächsten Sitzung ein Kostenrahmen, die
Refinanzierung durch Land / Bund und ein Deckungsvorschlag der bei der
Stadt verbleibenden Kosten zur Beschlussfassung vorgelegt wird.“
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de