220806 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
Kerndaten
- Nummer
- 220806
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 19.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 220806 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 14.04.22 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge Beratungsfolge Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Kosten in welcher Höhe sind der Bundesstadt Bonn bislang für die Unterbringung und Betreuung ukrainischer Flüchtlinge insgesamt und durchschnittlich pro Kopf entstanden, aus welcher Kostenstelle werden diese Kosten finanziert und welche Folgen wird dies auf den Haushaltsausgleich 2022 haben? 2. Bestehen für die vorgenannten Kosten Erstattungsansprüche gegen das Land NRW / den Bund, wenn ja in welcher Höhe und auf welchen Betrag pro Flüchtling und Jahr belaufen sich etwaige Kosten, die der Stadt Bonn entstehen aber nicht vom zuständigen Land bzw. dem Bund ersetzt werden? 3. Was bedeutet die am 01.06.2022 in Kraft tretende Regelung, wonach ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach SGB II beantragen können, in finanzieller und personeller Hinsicht für die Stadt? 4. Welche Überlegungen bestehen seitens der Oberbürgermeisterin, die aktuell in Hotels untergebrachten Flüchtlinge anderweitig mit Wohnraum zu versorgen und wer ist nach dem 01.06.2022 für die Übernahme der Hotelkosten in welcher durchschnittlichen Höhe pro Kopf zuständig? 5. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende Erfüllungsgrad, gerechnet ab 2015 bis zum Start des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine? 6. Wie viele ukrainische Geflüchtete würden in Anwendung des Königsteiner Schlüssels bis zum Stichtag 20.April 2022 auf die Stadt Bonn entfallen, wie hoch ist nach Erkenntnissen der Oberbürgermeisterin der Stand der tatsächlich in Bonn aufgenommenen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und daraus resultierend der prozentuale Erfüllungsgrad? 7. Bei Aufnahme wie vieler Geflüchteter ist in Ermangelung einer Regelung zur Verteilung der Geflüchteten nach dem Königsteiner Schlüssel aus Sicht der Oberbürgermeisterin die Belastungsgrenze Bonns erreicht? 8.Welche Maßnahmen wurden auf Grund des am 17.März 2022 von einer Mehrheit des Rates gefassten Beschlusses mit der Drucksachennummer 220572 „Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten; Die Verwaltung mussSeite 1 von 2 Seite 2 kurzfristig handlungsfähig sein“ zwischenzeitlich zu welchen Kosten begonnen bzw. umgesetzt und welche davon waren / sind nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen bzw. lagen / liegen nicht in der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin? Begründung 1-7. Die Fragesteller möchten nähere Einzelheiten zur Finanzierung der wegen Flucht und Vertreibung nach Bonn gekommenen Menschen in Erfahrung bringen. 8.Obschon die Oberbürgermeisterin auf Nachfrage nicht erläutern konnte, für welche genauen Maßnahmen zur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen sie die von ihr vorgeschlagene Ermächtigung durch den Stadtrat rechtlich zwingend benötigt, hat dieser in seiner Sitzung am 17.März 2022 nach Ende der Aussprache mit Mehrheit Folgendes beschlossen: „Die Verwaltung wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine, erforderlichen Maßnahmen – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit - zu treffen.“ Ein von der BBB-Fraktion mündlich gestellter Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut wurde von der Ratsmehrheit zuvor abgelehnt: „Der Rat befürwortet die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine und stimmt dem Beschlussvorschlag der Oberbürgermeisterin unter der Maßgabe zu, dass dem Rat in seiner nächsten Sitzung ein Kostenrahmen, die Refinanzierung durch Land / Bund und ein Deckungsvorschlag der bei der Stadt verbleibenden Kosten zur Beschlussfassung vorgelegt wird.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de