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220806-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

Nummer
220806-09 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Deutschherrenstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Ermekeilstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 11.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220806 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220806-09 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
Beratungsfolge
Rat 22.01.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In welcher Höhe sind im Jahr 2025 gesamtstädtische Kosten und Erträge
im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüch-
teten angefallen?
Die gesamtstädtischen Kosten zum Stichtag 31.12.2025 im Zusammenhang mit
der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten werden von
der Kämmerei zentral im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 ermittelt. Ent-
sprechende Daten können frühestens zum Ende des 1. Quartals ermittelt und
bereitgestellt werden. Bei Bedarf können die Daten nachgeliefert werden.
2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und
Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2025 entstanden sind
und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten
hat?
Ohne die noch zu ermittelnden Zahlen zu Frage 1 können keine Durchschnitts-
kosten ermittelt werden. Es wird aber bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die
Höhe des Anteils der Kosten für Personen, für die keine Erstattung gezahlt
wurde, nicht zu beantworten ist, da es einerseits personenbezogene Zuweisun-
gen und Zuschüsse des Landes gibt, allerdings nur für einen Teil der Geflüchte-
ten und nicht für jeden Flüchtling automatisch. Andererseits gibt es personenu-
nabhängige Pauschalzuweisungen des Landes z. B. für die Unterbringung von
Geflüchteten oder die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften, die auch
nicht eindeutig zu identifizieren sind.
3. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner
Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende Er-
füllungsgrad, gemittelt über das Jahr 2025?
Die Aufnahmequote gem. §3 des Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme
ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom
28.02.2003 lag im Durchschnitt für das Jahr 2025 bei 116 %.
Die Aufnahmequoten können unter folgendem Link eingesehen werden:Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-
fuer-kommunen/zuweisung-nach-dem-fluechtlingsaufnahmegesetz
Die Zahl der durch die Stadtverwaltung untergebrachten Geflüchteten ist im
Verlauf des Jahres 2025 von rund 2.800 zu Jahresbeginn auf rund 2.400 Men-
schen zum Jahresende zurück gegangen.
4. Auf welche Höhe belief sich im Jahr 2025 die Anzahl jener Personen,
die die Stadt trotz einer mgl. Überfüllung ihrer Quote gemäß Flüchtlings-
aufnahmegesetz aufgenommen hat und wie viele davon kamen im Rah-
men von Familienzusammenführungen oder Arbeitsaufnahmen nach
Bonn?
Ausweislich der Verteilstatistik der zuständigen Landesbehörde erfüllt die Stadt
Bonn die Quote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zurzeit (Stand:
04.01.2026) zu 115,82 % (+873 Personen). Vor einem Jahr (Stand:
03.01.2025) lag die Quote bei 116,99 % (+938 Personen), zur Jahresmitte
(Stand: 27.06.2025) betrug sie 113,86 % (+784 Personen). Hierbei handelt es
sich weit überwiegend um Erstzuweisungen, also Zuleitungen aus den Landes-
unterkünften, die vom Land NRW ohne Beteiligung der Kommunen vorgenom-
men werden. Bei der Berechnung der Aufnahmeverpflichtung werden auch
Plätze in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes berücksichtigt, trotz des Um-
standes, dass die dort aufgenommenen Menschen nicht in der Betreuung der
kommunalen Stellen sind; in 2025 wurden insgesamt 1.800 Plätze für die Erst-
aufnahmeeinrichtung Ermekeilstraße und die Zentrale Unterbringungseinrich-
tung Deutschherrenstraße angesetzt.
Umverteilungen, also die Änderung der bestehenden Zuweisung des Landes
von einer anderen Kommune auf Bonn, wurden im Jahr 2025 in 29 Fällen vor-
genommen. In 18 Fällen hatte die Umverteilung eine Arbeitsaufnahme zum
Grund, in den weiteren 11 Fällen waren das humanitäre Gründe wie die Zu-
sammenführung von Familien.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de