220806-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
Kerndaten
- Nummer
- 220806-07 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Südstadt Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.788 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220806-07 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Kenntnisnahme Hauptausschuss 26.06.2025 Kenntnisnahme 1. In welcher Höhe sind in den Jahren 2023 und 2024 gesamtstädtische Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten angefallen? Die Ermittlung der Beträge erfolgte anhand von der Kämmerei zur Verfügung gestellten Übersichten der Jahresergebnisse für die gesamte Stadtverwaltung. Für die Jahre 2023 und 2024 sind gesamtstädtische Kosten und Erträge wie folgt angefallen: 2023 2024 Aufwand 74.219.278,25 € 73.439.759,30 € Ertrag 54.363.401,99 € 34.916.355,41 € Ergebnis 19.855.876,26 € 38.523.403,89 € Die Differenz der Erträge der Jahre 2023 und 2024 i. H. v. rund 18,6 Mio. € beruhen überwiegend auf einmalige Kostenerstattung Bund (18,3 Mio. €) für die Errichtung und Unterhaltung von Flüchtlingsunterkünften. 2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2023 und 2024 entstanden sind und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten hat? Für die Jahre 2023 und 2024 sind durchschnittliche Kosten pro Flüchtling in folgender Höhe entstanden: Berechnet anhand der Jahresergebnisses / Anzahl der Flüchtlinge (Mittelwert)Seite 1 von 4 Seite 2 2023 = 2.685,40 € (19.855.876,26 € / 7.394 Personen*) 2024 = 6.808,66 € (38.523.403,89 € / 5.658 Personen*) Die Höhe des Anteils der Kosten für Personen, für die keine Erstattung gezahlt wurde, ist nicht zu beantworten, da es einerseits personenbezogene Zuweisungen und Zuschüsse des Landes gibt, allerdings nur für einen Teil der Geflüchteten und nicht für jeden Flüchtling automatisch. Andererseits gibt es personenunabhängige Pauschalzuweisungen des Landes z. B. für die Unterbringung von Geflüchteten oder die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften, die auch nicht eindeutig zu identifizieren sind. Aus dem Ergebnis der Frage 1 ist ersichtlich, dass der Aufwand den Ertrag, in dem ja auch die Landeszuweisungen egal ob personenbezogen oder personenunabhängig enthalten sind, deutlich übersteigt. * Summe aller Menschen mit Fluchthintergrund (laut Bestandsmeldungen), die in Bonn gemeldet sind und Sozialtransferleistungen incl. SGB II beziehen. 3. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende Erfüllungsgrad, zum 31.12.2022, 31.12.2023, 31.12.2024 und zum Stand 01.03.2025? Die Aufnahmequote gem. §3 des Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom 28.02.2003 betrug am • 31.12.2022: 90,52 % • 31.12.2023: 118,08 % • 31.12.2024: 116,18 % • 01.03.2025: 115,64 % Die Aufnahmequoten können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge- nrw/informationen-fuer-kommunen/zuweisung-nach-dem- fluechtlingsaufnahmegesetzSeite 2 von 4 Seite 3 4. Auf welche Höhe belief sich in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die Anzahl jener Personen, die die Stadt trotz Überfüllung ihrer Quote gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz aufgenommen hat und wie viele davon kamen im Rahmen von Familienzusammenführungen oder Arbeitsaufnahmen nach Bonn? Die Zahl der Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz bezieht sich auf den jeweiligen gesamten Jahresverlauf: Jahr Zuweisungen gem. FlüAG 2022 212 2023 184 2024 128 Eine Differenzierung zwischen Personen, die unmittelbar aus einer Landes-Einrichtung nach Bonn zugewiesen wurden, oder die im Rahmen der Umverteilung aus einer anderen Kommune nach Bonn zugewiesen wurden, ist nicht möglich, da dies statistisch nicht erfasst wird. Bei den in der Tabelle ausgewiesenen Zuweisungszahlen dürfte es sich weit überwiegend um Umverteilungen handeln. Die zuständige Landesbehörde holt bei Kommunen, die die Aufnahmequote übererfüllen, eine Zustimmung zur Umverteilung dann ein, wenn der Antragsgrund eine Arbeitsaufnahme in der Zuzugsgemeinde ist. Die Zustimmung wird regelmäßig erteilt, wenn die Erwerbstätigkeit die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ermöglicht, eigener Wohnraum zur Verfügung steht und die tägliche Anreise zur Arbeits- oder Ausbildungsstelle aus der Wegzugskommune als unzumutbar oder gar nicht praktikabel anzusehen ist. Dabei wird nicht nur das persönliche Interesse der Antragstellenden, sondern ebenso das Interesse des betroffenen Unternehmens einbezogen. 5. Auf welche prozentuale Anzahl würde sich die Erfüllungsquote der Stadt Bonn zur Aufnahme von Geflüchteten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zum Stand 31.12.2024 belaufen, wenn die zum Jahresende schließende Landesunterkunft in der ehemaligen Ermekeilkaserne in der Südstadt zu diesem Zeitpunkt bereits aufgegeben gewesen wäre? Hierzu kann seitens der Verwaltung keine Angabe gemacht werden, da die entsprechenden Berechnungsdaten nicht vorliegen. Eine Prognose zum Jahresende hin ist ebenfalls nicht möglich, da sie abhängig vom Gesamtzugangsgeschehen und der Anzahl an Plätzen in Landesunterkünften in anderen Kommunen in NRW ist.Seite 3 von 4 Seite 4 6. Hat die Oberbürgermeisterin mit der Bezirksregierung Köln Gespräche über einen Alternativstandort für die Landesunterkunft in der vormaligen Ermekeilkaserne geführt und wenn ja, welche Standorte wurden dabei von ihr vorgeschlagen bzw. erörtert oder bereits festgelegt? Auf Wunsch der Bezirksregierung Köln fand am 12.03.2025 ein Gesprächstermin mit Dezernat V, einem Vertreter des Dezernates III sowie Amt 50 statt. Die Vertreter*innen der Bezirksregierung Köln teilten mit, dass der Betrieb der EAE des Landes in der Ermekeilkaserne zum 31.12.2025 endet und hierfür Ersatz, auch in Bonn, gesucht werde. Geeignete Objekte sind der Verwaltung jedoch nicht bekannt und wurden insofern auch keine benannt. Die Schließung der EAE wirkt sich mittelbar auf die Zuweisungsquote nach dem FlüAG nach Bonn aus. Nähere rechnerische Angaben zu den Auswirkungen konnten auf Anfrage durch die Bezirksregierung Arnsberg nicht gemacht werden, da sie in Abhängigkeit stehen zu der Anzahl der Zuweisungen nach NRW insgesamt, der Auslastung anderer Kommunen und Kreise und der Entwicklung der weltpolitischen Lage. 7. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin die Errichtung neuer Containeranlagen im Stadtgebiet und wenn ja, wie lautet der aktuelle Sachstand der Vorbereitung, welche Standorte kommen für Containeranlagen im Stadtgebiet in Betracht und Kosten in welcher Höhe werden die einzelnen Containeranlagen voraussichtlich verursachen? Derzeit sind keine neuen Unterkünfte in Containerbauweise geplant. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de