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220806-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge Drucksachengruppe 220806

Nummer
220806-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Kenntnisnahme
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  1. 220806 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220806-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
Drucksachengruppe 220806
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
19.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie hoch lagen die Gesamtkosten der Stadt Bonn für die Versorgung
und Unterbringung aller Geflüchtete im Jahre 2022, im Jahre 2023 und im
ersten Halbjahr 2024?
Die Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbrin-
gung aller Geflüchteten ermittelt und erfasst jedes Amt für sich und gibt diese
Daten an die Kämmerei zur Auswertung weiter. An Hand der von der Kämmerei
erstellten Auswertung können für die Jahre 2022 und 2023 folgende gesamt-
städtische Kosten und Erträge für die Versorgung und Unterbringung aller Ge-
flüchteter angegeben werden.
Jahr 2022:
Aufwand: 72.409.361,65 Euro
Ertrag: 52.063.935,18 Euro
Ergebnis: 20.345.426,47 Euro
Jahr 2023:
Aufwand: 74.225.387,91 Euro
Ertrag: 35.984.923,81 Euro
Ergebnis: 38.240.464,10 Euro
Das Haushaltsjahr 2023 ist noch nicht vollständig erfasst, insbesondere im Be-
reich der Erträge.
Die Gesamtkosten für das 1. Halbjahr 2024 können noch nicht beziffert werden,
da es nur noch eine jährliche Auswertung gibt.
2. Wie hoch ist der Anteil an den Gesamtkosten der Stadt Bonn für die
Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten im Jahre 2022 und im
Jahre 2023 gewesen, für die sie keine Erstattung erhalten hat insgesamt
und wie hoch war demzufolge der durchschnittliche ungedeckte Zu-
schussbedarf pro Flüchtling, der Bonn in 2022 und 2023 entstanden ist?Seite 1 von 2
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Diese Frage ist nicht zu beantworten, da es einerseits personenbezogene Zu-
weisungen und Zuschüsse des Landes gibt, allerdings nur für einen Teil der
Geflüchteten und nicht für jeden Flüchtling per se. Und es gibt personenunab-
hängige Pauschalzuweisungen des Landes z.B. für die Unterbringung von Ge-
flüchteten oder die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften. Aus der Be-
antwortung der Frage 1 kann man aber erkennen, dass der kommunale Auf-
wand den kommunalen Ertrag, in dem ja auch die Landeszuweisungen, egal ob
personenbezogen oder personenunabhängig, enthalten sind, übersteigt.
3. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner
Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende Er-
füllungsgrad, im Jahre 2022, im Jahre 2023, im ersten Quartal 2024 und
zum Stand 1.Juni 2024?
Die Zuweisungsquote nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme
ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) war in den
Jahres 2022 und 2023 und auch im laufenden durchgängig übererfüllt. Zum
31.5.2024 lag der Erfüllungsgrad bei 123,39%. Hier wirkt sich klar der Effekt der
Anrechnung der Kapazitäten der beiden Bonner Landesunterkünfte aus.
4. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin die Errichtung neuer Container-
anlagen im Stadtgebiet und wenn ja, wie lautet der aktuelle Sachstand der
Vorbereitung, welche Standorte kommen für Containeranlagen im Stadt-
gebiet in Betracht und Kosten in welcher Höhe werden die einzelnen Con-
taineranlagen voraussichtlich verursachen?
Aktuell wird in Dottendorf, in der Straße „In der Raste“ eine Unterkunft in Con-
tainerbauweise mit einer Kapazität von 160 Plätzen als Ersatz für wegfallende
Unterkünfte errichtet. Die Fertigstellung ist für Mitte November 2024 geplant.
Die Kosten werden sich voraussichtlich auf ca. 5 Millionen EURO belaufen.
Weitere Planungen zu Containeranlagen gibt es nicht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de