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220806-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

Nummer
220806-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
29.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220806 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

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Große Anfrage
öffentlich
220806-02
Fragesteller/in:
Ingmar Gahm
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
28.06.2022
BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.07.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Kosten in welcher Höhe sindfür die Unterbringung und Betreuung
ukrainischer Flüchtlinge bislang insgesamt entstanden und nach Abzug von
Erstattungen differenziert nach Bund und Land bei der Bundesstadt Bonn
bislang verblieben?
2. Kosten in welcher Höhe werden ab dem 01.06.2022 pro ukrainischem
Geflüchteten bei der Bundesstadt Bonn für welche Leistungen im Detail
verbleiben?
3. Werden die Unterbringungskosten in Hotels durch den Bund in voller Höhe
als Unterbringungskosten anerkannt und wenn nicht, in welcher Höhe
verbleiben für Geflüchtete in Hotels Kosten bei der Bundesstadt Bonn?
4. Mit welchem Ziel und welchen Ergebnissen hat die Oberbürgermeisterin
wann mit den Zuständigen in Arnsberg über eine Verteilung / Aufnahme vom
ukrainischen Geflüchteten in Bonn gesprochen?
5. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin die Errichtung neuer Containeranlagen
im Stadtgebiet und wenn ja, wie lautet der aktuelle Sachstand der Vorbereitung,
welche Standorte kommen für Containeranlagen im Stadtgebiet Betracht und
Kosten in welcher Höhe werden die einzelnen Containeranlagen voraussichtlich
verursachen?
Begründung
Die Fragen konnten mit Stellungnahme der Oberbürgermeisterin DS 220806-01
ST nicht beantwortet werden. Entsprechende Angaben sind aber im Rahmen
der bevorstehenden Haushaltsberatungen zwingend erforderlich. Überdies
fehlen Informationen darüber, ob der im landesweiten Vergleich eingetretene
Überhang an Flüchtlingen in der Bundesstadt mittels Umverteilung auf Städte
und Gemeinden, die ihren Verpflichtungen zur Unterbringung von
Aufnahmeberechtigten nicht nachkommen, verringert werden kann.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de