220805-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Unterstützung Kriegsflüchtlinge zeitnah sicherstellen
Kerndaten
- Nummer
- 220805-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220805-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V BBB-Antrag: Unterstützung Kriegsflüchtlinge zeitnah sicherstellen Beratungsfolge Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Ausländerbehörde unternimmt die Verwaltung seit Beginn der Fluchtbewegung aus der Ukraine erhebliche Anstrengungen, um dem drastisch gestiegenen Kund*innenaufkommen zu begegnen. Zu berücksichtigen ist, dass vor der Bearbeitung erster Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine zunächst auf EU- und Bundesebene die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen (Aktivierung der sog. „Massenzustrom- Richtlinie“ und deren Umsetzung auf nationaler Ebene) geschaffen werden mussten. Für die Sachbearbeitung der Antragsverfahren der Geflüchteten wurden sofort personelle Kapazitäten aus der Ausländerbehörde selbst, sodann aus anderen Abteilungen der Bürgerdienste und schließlich aus anderen Ämtern der Stadtverwaltung bereitgestellt. Die Terminkapazitäten konnten so kontinuierlich ausgebaut werden, der weitere Ausbau befindet sich in der Umsetzung. Antragsverfahren von nachvollziehbarer Dringlichkeit, z.B. bei kurzfristig beabsichtigter Arbeitsaufnahme, werden priorisiert bearbeitet. Zum Stand 22. April sind über 1.100 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgenommen worden, alle Antragstellenden sind bereits im Besitz einer aufenthaltsrechtlichen Fiktionsbescheinigung, mit der jede Erwerbstätigkeit erlaubt ist, und auch ein Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Integrations-/sprachkurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt werden kann. Auch das Amt für Soziales und Wohnen unternimmt jede Anstrengung, um einer zügigen Bearbeitung der immens gestiegenen Anzahl von Anträgen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gerecht zu werden. In die Sachbearbeitung wurden umgehend alle im Amt verfügbaren Mitarbeiter*innen, die über die notwendigen leitungs- und verfahrenstechnischen Kenntnisse verfügen, unter Zurückstellung ihrer originären Aufgaben, eingebunden. Weiterhin wurden ehemalige Auszubildende, die bereits über Erfahrung mit der entsprechenden Software und der Leistungsgewährung im Amt verfügen, eingesetzt. Durch Umstrukturierung von Prozessen können nun auch Mitarbeiter*innen zusätzlich eingesetzt werden, die keine entsprechende Vorerfahrung haben, jedoch durch Zu- und Nacharbeit entlasten.Seite 1 von 2 Seite 2 Bis zur Überweisung/Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden ebenfalls von Beginn an bis heute zur Überbrückung individuell einsetzbare Gutscheine für Lebensmittel, Hygieneartikel und Bekleidung ausgegeben. Personen, die privat oder in Hotels untergebracht sind, erhalten die Gutscheine in der Erstanlaufstelle in Bonn- Buschdorf; Ernst-Robert-Curtius-Straße 12. In den Sammelunterkünften erfolgt die Ausgabe der Lebensmittelgutscheine durch die vor Ort tätigen Ansprechpartner*innen. Die Umsetzung möglicher Maßnahmen zur Auszahlung eines Vorschusses in Form eines Barschecks oder als Überweisung auf ein Konto werden geprüft. Stand 25.04.2022 befinden sich jedoch bereits 1.502 aus der Ukraine geflüchtete Menschen im Leistungsbezug. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de