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220793-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential

Nummer
220793-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220793 Sanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220793-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat I
Dezernat:
Dez. I
Sanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz
und energetisches Potential
Beratungsfolge
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
I. Flächeneffizienz Stadthaus aktuell / Technisches Stadthaus neu
1. Welche Flächeneffizienz (Verhältnis Nutzflächen in m² zu Brutto-
Grundfläche in m²) weist das Stadthaus aktuell auf, wie viele Arbeitsplätze
könnten bei Einhaltung der einschlägigen Regelungen für die
Beschäftigung von Mitarbeitern dort untergebracht werden und wie viele
Personen arbeiten derzeit tatsächlich im Stadthaus?
Im Stadthaus gibt es keine standardisierte Flächenbelegung und auch keine
standardisierte Erfassung der Flächeneffizienz. Die Etagennutzung innerhalb
des Stadthauses (auch der Großraumetagen) ist heterogen. Grundsätzlich gibt
es allerdings die Zielvorgabe von mindestens 30 Arbeitsplätzen auf den
Großraumetagen. Diese Anzahl wird auf vielen Etagen bereits deutlich
überschritten. Maximalbelegungen auf den Etagen müssen individuell geprüft
werden. Hauptfaktoren dabei sind Lärmschutz und der jeweilige
Digitalisierungsstand der unterzubringenden Einheiten. Die Aufgabe einer
tagesaktuellen Übersicht über die Anzahl der eingerichteten Arbeitsplätze ist
aktuell keiner Stelle zugeordnet.
2. Welcher Flächeneffizienzwert gilt heute im Neubau als Standard?
Laut der Flächenauswertung eines idealisierten Muster-Bürogebäudes der
Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. liegt die
Nutzungsfläche im Verhältnis zur Bruttogrundfläche bei rund 72 %. Gemäß BKI
Baukosten „Gebäude Neubau 2021“ liegt das Verhältnis zwischen 60 und 70
%.
3. Welcher Wert für die Ausnutzung von Flächen wäre im Falle einer
Sanierung im Vergleich zu einem Neubau (gem. Richtlinien BNB)
erzielbar?
Belastbare Aussagen können erst nach der Erstellung eines Vorentwurfs
getroffen werden.
4. Welche Grundstücksgrundfläche wäre am Standort des ehemaligen
Landesbehördenhauses notwendig, um die von der OberbürgermeisterinSeite 1 von 5
Seite 2
angegebenen max. 1.500 Arbeitsplätze zu realisieren (jeweils nach
Richtlinien BNB)?
Es wird auf die Ausführungen im Nutzungskonzept (DS.-Nr. 220587-01)
verwiesen. Darin wird derzeit von einer für die Stadtverwaltung möglichen
Bruttogeschossfläche von 34.791 m² und 1.783 Arbeitsplätzen auf dem Areal
des Landesbehördenhauses ausgegangen.
5. Auf Basis welcher Annahmen / Berechnungen beruht die von der
Oberbürgermeisterin für das Technische Rathaus / Stadthaus am
geplanten Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses mitgeteilte
Anzahl von maximal 1.500 Arbeitsplätzen?
s. Antwort zu 4.
6. Auf welche Standorte, aufgeschlüsselt in städtisches Eigentum und
angemietet (bitte Kalt-Mietkosten insgesamt angeben), verteilen sich
jeweils wie viele Mitarbeitende mit wie vielen Büroarbeitsplätzen?
Die Nettokaltmieten betragen ca. 332.520 EUR mtl., = 3.990.240 EUR p.a.
Die aufgeschlüsselte Liste der Standorte mit den gewünschten Angaben ist in
der Anlage dargestellt.
7. Welche der zuvor genannten angemieteten Standorte können durch die
von der Oberbürgermeisterin angegebenen max. 1.500 Arbeitsplätze am
Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses in welchem Zeitrahmen
veräußert, umgenutzt (bei selbstgenutztem Eigentum) oder abgemietet
(Mieträume) werden?
Bei den Überlegungen handelt es sich bislang nur um ein Nutzungskonzept.
Das impliziert, dass die Frage nach einer räumlichen Verteilung der
Arbeitsplätze erst bei Vorliegen einer Reihe von Grundsatzentscheidungen
(u.a. zum heutigen Stadthaus) beantwortet werden kann.
8. Wie hoch wäre die am Standort Landesbehördenbehördenhaus zu
realisierende Anzahl von Arbeitsplätzen um die Verwaltung dort -mit
Ausnahme der in den Stadtbezirken vorzuhaltenden Bürgerdienste und
sonstigen in der Stadt verteilten Einrichtungen der Daseinsfürsorge -
gemeinsam unterzubringen?
Wie im Nutzungskonzept dargelegt wird (DS.-Nr. 220587-01), wird derzeit von
einer für die Stadtverwaltung möglichen Bruttogeschossfläche von 34.791 m²
und 1.783 Arbeitsplätzen auf dem Areal des Landesbehördenhauses
ausgegangen.
II. Energetisches Potential
1. Wie viel sogenannte „graue Energie“ ist im heutigen Stadthaus
gebunden?
Hierzu liegen keine Informationen vor.
2. Welcher Energieeffizienzstandard ist bei einer Sanierung des
Stadthauses maximal erreichbar und welcher Standard ist im VergleichSeite 2 von 5
Seite 3
dazu bei einem flächenmäßig vergleichbar großen Neubau erzielbar?
Die Kennwerte sind abhängig von der noch zu erstellenden Planung bzw. dem
festzulegenden Sanierungsumfang. Für eine detaillierte Gegenüberstellung
müssen zuerst die Rahmenbedingungen (Raumprogramm, Nutzungskonzept
usw.) festgelegt werden.
3. Welche Nutzungskosten wären nach einer Sanierung des Stadthauses
zu erwarten (gemäß DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau) und wie
hoch wären diese für einen Neubau vergleichbarer Größe zu beziffern?
s. Antwort zu 2.
4. Wie hoch waren die im Zeitraum seit 2011 angefallenen
Nutzungskosten (gemäß DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau) des
Stadthauses?
Die Nutzungskosten gem. DIN 18960 werden nicht systematisch erfasst, Aus
diesem Grund kann zum jetzigen Zeitraum keine Aussage getroffen werden.
5. Wie sieht die energetische Gesamtbilanz eines maximal energieeffizient
sanierten Stadthauses im Vergleich zu einem Neubau
a. an gleicher Stelle,
b. am Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses
sowohl ohne als auch mit Berücksichtigung der grauen Energie des
Stadthauses aus?
s. Antwort zu 2.
Anlage/n
1 20220428 DS 220793 Büroraum Stadthausthematik - Anlage zu Frage I.6
(öffentlich)Seite 3 von 5
DS 220793 - Große AnfrageSanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential 28.04.2022
Objekt
Anzahl
Mitarbeiter /
Arbeitsplätze
Objekt =
Anmietung
oder
Eigentum
Adenauerallee 18-22 7 Anmietung
Am Hof 28 6 Anmietung
Bertha von Suttner Platz 2-4
72 Anmietung
Dechenstr. 14 + 14a 54 Anmietung
Hans-Böckler-Str. 3 + 5
120 Anmietung
Karlstr. 2-6 80 Anmietung
Kölnstr. 54, Haus St.Johannes 8 Anmietung
Noeggerathstr. 15 17 Anmietung
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DS 220793 - Große AnfrageSanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential 28.04.2022
Objekt
Anzahl
Mitarbeiter /
Arbeitsplätze
Objekt =
Anmietung
oder
Eigentum
Oppelner Straße 130 (Anteil
50%) 25 Anmietung
Oxfordstr. 19 87 Anmietung
Servatiusstr. 53 69 Anmietung
St. Augustiner Str. 86 219 Anmietung
Thomas-Mann-Str. 2-4 106 Anmietung
Thomas-Mann-Str. 2-4, EG 2 Anmietung
Welschnonnenstr. 1-5 55 Anmietung
Welschnonnenstr. 7 42 Anmietung
Zeppelinstr. 7a 40 Anmietung
Hochstadenring 50 12 Anmietung
Berliner Platz 2 1500 Eigentum
Budapester Straße 15 14 Eigentum
Budapester Straße 17 10 Eigentum
Engeltalstraße 4 23 Eigentum
Engeltalstraße 6 112 Eigentum
Flemingstraße 2 24 Eigentum
Gotenstraße 7-9 Testzentrum Eigentum
Königstraße 2 b 13 Eigentum
Maxstraße 77 11 Eigentum
Gesamt 2.728,00
Gesamtkaltmiete mtl. 332.519,63 €
Gesamtkaltmiete p.a. 3.990.235,56 €
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Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de