220793-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential
Kerndaten
- Nummer
- 220793-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220793-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat I Dezernat: Dez. I Sanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential Beratungsfolge Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme I. Flächeneffizienz Stadthaus aktuell / Technisches Stadthaus neu 1. Welche Flächeneffizienz (Verhältnis Nutzflächen in m² zu Brutto- Grundfläche in m²) weist das Stadthaus aktuell auf, wie viele Arbeitsplätze könnten bei Einhaltung der einschlägigen Regelungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern dort untergebracht werden und wie viele Personen arbeiten derzeit tatsächlich im Stadthaus? Im Stadthaus gibt es keine standardisierte Flächenbelegung und auch keine standardisierte Erfassung der Flächeneffizienz. Die Etagennutzung innerhalb des Stadthauses (auch der Großraumetagen) ist heterogen. Grundsätzlich gibt es allerdings die Zielvorgabe von mindestens 30 Arbeitsplätzen auf den Großraumetagen. Diese Anzahl wird auf vielen Etagen bereits deutlich überschritten. Maximalbelegungen auf den Etagen müssen individuell geprüft werden. Hauptfaktoren dabei sind Lärmschutz und der jeweilige Digitalisierungsstand der unterzubringenden Einheiten. Die Aufgabe einer tagesaktuellen Übersicht über die Anzahl der eingerichteten Arbeitsplätze ist aktuell keiner Stelle zugeordnet. 2. Welcher Flächeneffizienzwert gilt heute im Neubau als Standard? Laut der Flächenauswertung eines idealisierten Muster-Bürogebäudes der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. liegt die Nutzungsfläche im Verhältnis zur Bruttogrundfläche bei rund 72 %. Gemäß BKI Baukosten „Gebäude Neubau 2021“ liegt das Verhältnis zwischen 60 und 70 %. 3. Welcher Wert für die Ausnutzung von Flächen wäre im Falle einer Sanierung im Vergleich zu einem Neubau (gem. Richtlinien BNB) erzielbar? Belastbare Aussagen können erst nach der Erstellung eines Vorentwurfs getroffen werden. 4. Welche Grundstücksgrundfläche wäre am Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses notwendig, um die von der OberbürgermeisterinSeite 1 von 5 Seite 2 angegebenen max. 1.500 Arbeitsplätze zu realisieren (jeweils nach Richtlinien BNB)? Es wird auf die Ausführungen im Nutzungskonzept (DS.-Nr. 220587-01) verwiesen. Darin wird derzeit von einer für die Stadtverwaltung möglichen Bruttogeschossfläche von 34.791 m² und 1.783 Arbeitsplätzen auf dem Areal des Landesbehördenhauses ausgegangen. 5. Auf Basis welcher Annahmen / Berechnungen beruht die von der Oberbürgermeisterin für das Technische Rathaus / Stadthaus am geplanten Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses mitgeteilte Anzahl von maximal 1.500 Arbeitsplätzen? s. Antwort zu 4. 6. Auf welche Standorte, aufgeschlüsselt in städtisches Eigentum und angemietet (bitte Kalt-Mietkosten insgesamt angeben), verteilen sich jeweils wie viele Mitarbeitende mit wie vielen Büroarbeitsplätzen? Die Nettokaltmieten betragen ca. 332.520 EUR mtl., = 3.990.240 EUR p.a. Die aufgeschlüsselte Liste der Standorte mit den gewünschten Angaben ist in der Anlage dargestellt. 7. Welche der zuvor genannten angemieteten Standorte können durch die von der Oberbürgermeisterin angegebenen max. 1.500 Arbeitsplätze am Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses in welchem Zeitrahmen veräußert, umgenutzt (bei selbstgenutztem Eigentum) oder abgemietet (Mieträume) werden? Bei den Überlegungen handelt es sich bislang nur um ein Nutzungskonzept. Das impliziert, dass die Frage nach einer räumlichen Verteilung der Arbeitsplätze erst bei Vorliegen einer Reihe von Grundsatzentscheidungen (u.a. zum heutigen Stadthaus) beantwortet werden kann. 8. Wie hoch wäre die am Standort Landesbehördenbehördenhaus zu realisierende Anzahl von Arbeitsplätzen um die Verwaltung dort -mit Ausnahme der in den Stadtbezirken vorzuhaltenden Bürgerdienste und sonstigen in der Stadt verteilten Einrichtungen der Daseinsfürsorge - gemeinsam unterzubringen? Wie im Nutzungskonzept dargelegt wird (DS.-Nr. 220587-01), wird derzeit von einer für die Stadtverwaltung möglichen Bruttogeschossfläche von 34.791 m² und 1.783 Arbeitsplätzen auf dem Areal des Landesbehördenhauses ausgegangen. II. Energetisches Potential 1. Wie viel sogenannte „graue Energie“ ist im heutigen Stadthaus gebunden? Hierzu liegen keine Informationen vor. 2. Welcher Energieeffizienzstandard ist bei einer Sanierung des Stadthauses maximal erreichbar und welcher Standard ist im VergleichSeite 2 von 5 Seite 3 dazu bei einem flächenmäßig vergleichbar großen Neubau erzielbar? Die Kennwerte sind abhängig von der noch zu erstellenden Planung bzw. dem festzulegenden Sanierungsumfang. Für eine detaillierte Gegenüberstellung müssen zuerst die Rahmenbedingungen (Raumprogramm, Nutzungskonzept usw.) festgelegt werden. 3. Welche Nutzungskosten wären nach einer Sanierung des Stadthauses zu erwarten (gemäß DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau) und wie hoch wären diese für einen Neubau vergleichbarer Größe zu beziffern? s. Antwort zu 2. 4. Wie hoch waren die im Zeitraum seit 2011 angefallenen Nutzungskosten (gemäß DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau) des Stadthauses? Die Nutzungskosten gem. DIN 18960 werden nicht systematisch erfasst, Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitraum keine Aussage getroffen werden. 5. Wie sieht die energetische Gesamtbilanz eines maximal energieeffizient sanierten Stadthauses im Vergleich zu einem Neubau a. an gleicher Stelle, b. am Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses sowohl ohne als auch mit Berücksichtigung der grauen Energie des Stadthauses aus? s. Antwort zu 2. Anlage/n 1 20220428 DS 220793 Büroraum Stadthausthematik - Anlage zu Frage I.6 (öffentlich)Seite 3 von 5 DS 220793 - Große AnfrageSanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential 28.04.2022 Objekt Anzahl Mitarbeiter / Arbeitsplätze Objekt = Anmietung oder Eigentum Adenauerallee 18-22 7 Anmietung Am Hof 28 6 Anmietung Bertha von Suttner Platz 2-4 72 Anmietung Dechenstr. 14 + 14a 54 Anmietung Hans-Böckler-Str. 3 + 5 120 Anmietung Karlstr. 2-6 80 Anmietung Kölnstr. 54, Haus St.Johannes 8 Anmietung Noeggerathstr. 15 17 Anmietung 1 von 2Seite 4 von 5 DS 220793 - Große AnfrageSanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential 28.04.2022 Objekt Anzahl Mitarbeiter / Arbeitsplätze Objekt = Anmietung oder Eigentum Oppelner Straße 130 (Anteil 50%) 25 Anmietung Oxfordstr. 19 87 Anmietung Servatiusstr. 53 69 Anmietung St. Augustiner Str. 86 219 Anmietung Thomas-Mann-Str. 2-4 106 Anmietung Thomas-Mann-Str. 2-4, EG 2 Anmietung Welschnonnenstr. 1-5 55 Anmietung Welschnonnenstr. 7 42 Anmietung Zeppelinstr. 7a 40 Anmietung Hochstadenring 50 12 Anmietung Berliner Platz 2 1500 Eigentum Budapester Straße 15 14 Eigentum Budapester Straße 17 10 Eigentum Engeltalstraße 4 23 Eigentum Engeltalstraße 6 112 Eigentum Flemingstraße 2 24 Eigentum Gotenstraße 7-9 Testzentrum Eigentum Königstraße 2 b 13 Eigentum Maxstraße 77 11 Eigentum Gesamt 2.728,00 Gesamtkaltmiete mtl. 332.519,63 € Gesamtkaltmiete p.a. 3.990.235,56 € 2 von 2Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de