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220793 · Große Anfrage

Sanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential

Nummer
220793
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
14.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 220793-01 ST Sanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential

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Große Anfrage
öffentlich
220793
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
14.04.22
Sanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz
und energetisches Potential
Beratungsfolge
Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
I. Flächeneffizienz Stadthaus aktuell / Technisches Stadthaus neu
1. Welche Flächeneffizienz (Verhältnis Nutzflächen in m² zu Brutto-Grundfläche
in m²) weist das Stadthaus aktuell auf, wie viele Arbeitsplätze könnten bei
Einhaltung der einschlägigen Regelungen für die Beschäftigung von
Mitarbeitern dort untergebracht werden und wie viele Personen arbeiten derzeit
tatsächlich im Stadthaus?
2. Welcher Flächeneffizienzwert gilt heute im Neubau als Standard?
3. Welcher Wert für die Ausnutzung von Flächen wäre im Falle einer Sanierung
im Vergleich zu einem Neubau (gem. Richtlinien BNB) erzielbar?
4. Welche Grundstücksgrundfläche wäre am Standort des ehemaligen
Landesbehördenhauses notwendig, um die von der Oberbürgermeisterin
angegebenen max. 1.500 Arbeitsplätze zu realisieren (jeweils nach Richtlinien
BNB)?
5. Auf Basis welcher Annahmen / Berechnungen beruht die von der
Oberbürgermeisterin für das Technische Rathaus / Stadthaus am geplanten
Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses mitgeteilte Anzahl von
maximal 1.500 Arbeitsplätzen?
6. Auf welche Standorte, aufgeschlüsselt in städtisches Eigentum und
angemietet (bitte Kalt-Mietkosten insgesamt angeben), verteilen sich jeweils
wie viele Mitarbeitende mit wie vielen Büroarbeitsplätzen?
7. Welche der zuvor genannten angemieteten Standorte können durch die von
der Oberbürgermeisterin angegebenen max. 1.500 Arbeitsplätze am Standort
des ehemaligen Landesbehördenhauses in welchem Zeitrahmen veräußert,
umgenutzt (bei selbstgenutztem Eigentum) oder abgemietet (Mieträume)
werden?
8. Wie hoch wäre die am Standort Landesbehördenbehördenhaus zu
realisierende Anzahl von Arbeitsplätzen um die Verwaltung dort -mit AusnahmeSeite 1 von 2
Seite 2
der in den Stadtbezirken vorzuhaltenden Bürgerdienste und sonstigen in der
Stadt verteilten Einrichtungen der Daseinsfürsorge - gemeinsam
unterzubringen?
II. Energetisches Potential
1. Wie viel sogenannte „graue Energie“ ist im heutigen Stadthaus gebunden?
2. Welcher Energieeffizienzstandard ist bei einer Sanierung des Stadthauses
maximal erreichbar und welcher Standard ist im Vergleich dazu bei einem
flächenmäßig vergleichbar großen Neubau erzielbar?
3. Welche Nutzungskosten wären nach einer Sanierung des Stadthauses zu
erwarten (gemäß DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau) und wie hoch wären
diese für einen Neubau vergleichbarer Größe zu beziffern?
4.Wie hoch waren die im Zeitraum seit 2011 angefallenen Nutzungskosten
(gemäß DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau) des Stadthauses?
5. Wie sieht die energetische Gesamtbilanz eines maximal energieeffizient
sanierten Stadthauses im Vergleich zu einem Neubau
a. an gleicher Stelle,
b. am Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses
sowohl ohne als auch mit Berücksichtigung der grauen Energie des
Stadthauses aus?
Begründung
Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, welche Grundlagen der
Oberbürgermeisterin in räumlicher und energetischer Hinsicht als
Entscheidungsgrundlage zur Frage der Sanierung oder des Neubaus des
maroden Stadthauses bereits vorliegen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de