220793 · Große Anfrage
Sanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential
Kerndaten
- Nummer
- 220793
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 14.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 220793 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 14.04.22 Sanierung / Neubau Stadthaus; Flächeneffizienz und energetisches Potential Beratungsfolge Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Fragestellung I. Flächeneffizienz Stadthaus aktuell / Technisches Stadthaus neu 1. Welche Flächeneffizienz (Verhältnis Nutzflächen in m² zu Brutto-Grundfläche in m²) weist das Stadthaus aktuell auf, wie viele Arbeitsplätze könnten bei Einhaltung der einschlägigen Regelungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern dort untergebracht werden und wie viele Personen arbeiten derzeit tatsächlich im Stadthaus? 2. Welcher Flächeneffizienzwert gilt heute im Neubau als Standard? 3. Welcher Wert für die Ausnutzung von Flächen wäre im Falle einer Sanierung im Vergleich zu einem Neubau (gem. Richtlinien BNB) erzielbar? 4. Welche Grundstücksgrundfläche wäre am Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses notwendig, um die von der Oberbürgermeisterin angegebenen max. 1.500 Arbeitsplätze zu realisieren (jeweils nach Richtlinien BNB)? 5. Auf Basis welcher Annahmen / Berechnungen beruht die von der Oberbürgermeisterin für das Technische Rathaus / Stadthaus am geplanten Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses mitgeteilte Anzahl von maximal 1.500 Arbeitsplätzen? 6. Auf welche Standorte, aufgeschlüsselt in städtisches Eigentum und angemietet (bitte Kalt-Mietkosten insgesamt angeben), verteilen sich jeweils wie viele Mitarbeitende mit wie vielen Büroarbeitsplätzen? 7. Welche der zuvor genannten angemieteten Standorte können durch die von der Oberbürgermeisterin angegebenen max. 1.500 Arbeitsplätze am Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses in welchem Zeitrahmen veräußert, umgenutzt (bei selbstgenutztem Eigentum) oder abgemietet (Mieträume) werden? 8. Wie hoch wäre die am Standort Landesbehördenbehördenhaus zu realisierende Anzahl von Arbeitsplätzen um die Verwaltung dort -mit AusnahmeSeite 1 von 2 Seite 2 der in den Stadtbezirken vorzuhaltenden Bürgerdienste und sonstigen in der Stadt verteilten Einrichtungen der Daseinsfürsorge - gemeinsam unterzubringen? II. Energetisches Potential 1. Wie viel sogenannte „graue Energie“ ist im heutigen Stadthaus gebunden? 2. Welcher Energieeffizienzstandard ist bei einer Sanierung des Stadthauses maximal erreichbar und welcher Standard ist im Vergleich dazu bei einem flächenmäßig vergleichbar großen Neubau erzielbar? 3. Welche Nutzungskosten wären nach einer Sanierung des Stadthauses zu erwarten (gemäß DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau) und wie hoch wären diese für einen Neubau vergleichbarer Größe zu beziffern? 4.Wie hoch waren die im Zeitraum seit 2011 angefallenen Nutzungskosten (gemäß DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau) des Stadthauses? 5. Wie sieht die energetische Gesamtbilanz eines maximal energieeffizient sanierten Stadthauses im Vergleich zu einem Neubau a. an gleicher Stelle, b. am Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses sowohl ohne als auch mit Berücksichtigung der grauen Energie des Stadthauses aus? Begründung Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, welche Grundlagen der Oberbürgermeisterin in räumlicher und energetischer Hinsicht als Entscheidungsgrundlage zur Frage der Sanierung oder des Neubaus des maroden Stadthauses bereits vorliegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de