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220782-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Postareal: Rechtsanspruch des Investors auf Abwendung des Vorkaufrechts?

Nummer
220782-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220782 Postareal: Rechtsanspruch des Investors auf Abwendung des Vorkaufrechts?

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220782-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Postareal: Rechtsanspruch des Investors auf
Abwendung des Vorkaufrechts?
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung 220518-01 ST erläutert,
enthält die mit dem Erwerber abgeschlossene Abwendungsvereinbarung keine
Fristvereinbarung zur Realisierung des Vorhabens. Die Gründe, dem Erwerber
keine ausreichend bestimmbare Frist zur Errichtung des Vorhabens in der
Vereinbarung auferlegen zu können, wurden seitens der Verwaltung
abschließend erläutert.
Derzeit erfolgen Abstimmungen zwischen der Verwaltung und einem Vertreter
der Erwerberin, um den Abschluss einer Planungsvereinbarung zum
aufzustellenden Bebauungsplan abzustimmen.
Anlage/n
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