220782-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Postareal: Rechtsanspruch des Investors auf Abwendung des Vorkaufrechts?
Kerndaten
- Nummer
- 220782-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220782-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Postareal: Rechtsanspruch des Investors auf Abwendung des Vorkaufrechts? Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung 220518-01 ST erläutert, enthält die mit dem Erwerber abgeschlossene Abwendungsvereinbarung keine Fristvereinbarung zur Realisierung des Vorhabens. Die Gründe, dem Erwerber keine ausreichend bestimmbare Frist zur Errichtung des Vorhabens in der Vereinbarung auferlegen zu können, wurden seitens der Verwaltung abschließend erläutert. Derzeit erfolgen Abstimmungen zwischen der Verwaltung und einem Vertreter der Erwerberin, um den Abschluss einer Planungsvereinbarung zum aufzustellenden Bebauungsplan abzustimmen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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