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220782 · Einwohnerfrage

Postareal: Rechtsanspruch des Investors auf Abwendung des Vorkaufrechts?

Nummer
220782
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
13.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 220782-01 ST Postareal: Rechtsanspruch des Investors auf Abwendung des Vorkaufrechts?

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Einwohnerfrage
öffentlich
220782
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
12.04.2022
Postareal: Rechtsanspruch des Investors auf
Abwendung des Vorkaufrechts?
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
Die Verwaltung wird gebeten zur nächsten Sitzung der BV Bonn folgende
Fragen zu beantworten:
1. Wie begründet die Verwaltung den Rechtsanspruch des Investors auf
Abwendung des Vorkaufsrechts, obwohl die im § 27 Abs. 1 BauGB genannten
Voraussetzungen für eine Abwendung im Rahmen der geschlossenen
Abwendungsvereinbarung
laut ihren eigenen Angaben nicht eingehalten wurden?
Begründung:
Die Verwaltung hatte gegenüber dem Rat die Rechtsauffassung vertreten, dass
der Investor einen Rechtsanspruch auf Abwendung des Vorkaufrechts habe.
Die Initiative hat ein hohes Interesse zu erfahren, ob der Rat seine
Entscheidung unter Zugrundelegung zutreffender Informationen getroffen hat.
Die Verwaltung hat die Frage 2 der Einwohnerfrage Drucksachennummer
220518 nicht beantwortet, ob die mit dem Investor abgeschlossene
Abwendungsvereinbarung den Anforderungen des § 27 Abs. 1 BauGB genügt.
Laut Stellungnahme 220518 - 01 ST wurde auf die Verpflichtung des Investors
verzichtet, das Grundstück binnen angemessener Frist entsprechend den
städtebaulichen Zielen zu nutzen, obwohl diese als Voraussetzung für die
Abwendung des Vorkaufrechts in § 27 BauGB genannt wird.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Planungsvereinbarung mit
dem Investor nur auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden kann.
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?
VOLFDNR=2005711&refresh=false&TOLFDNR=2020047Seite 1 von 2
Seite 2
Es ist der Eindruck entstanden, dass aufgrund unzutreffender Informationen
der Rat auf die Ausübung des Vorkaufrechts verzichtet haben könnte.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de