220782 · Einwohnerfrage
Postareal: Rechtsanspruch des Investors auf Abwendung des Vorkaufrechts?
Kerndaten
- Nummer
- 220782
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 13.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Einwohnerfrage öffentlich 220782 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 12.04.2022 Postareal: Rechtsanspruch des Investors auf Abwendung des Vorkaufrechts? Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme Die Verwaltung wird gebeten zur nächsten Sitzung der BV Bonn folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie begründet die Verwaltung den Rechtsanspruch des Investors auf Abwendung des Vorkaufsrechts, obwohl die im § 27 Abs. 1 BauGB genannten Voraussetzungen für eine Abwendung im Rahmen der geschlossenen Abwendungsvereinbarung laut ihren eigenen Angaben nicht eingehalten wurden? Begründung: Die Verwaltung hatte gegenüber dem Rat die Rechtsauffassung vertreten, dass der Investor einen Rechtsanspruch auf Abwendung des Vorkaufrechts habe. Die Initiative hat ein hohes Interesse zu erfahren, ob der Rat seine Entscheidung unter Zugrundelegung zutreffender Informationen getroffen hat. Die Verwaltung hat die Frage 2 der Einwohnerfrage Drucksachennummer 220518 nicht beantwortet, ob die mit dem Investor abgeschlossene Abwendungsvereinbarung den Anforderungen des § 27 Abs. 1 BauGB genügt. Laut Stellungnahme 220518 - 01 ST wurde auf die Verpflichtung des Investors verzichtet, das Grundstück binnen angemessener Frist entsprechend den städtebaulichen Zielen zu nutzen, obwohl diese als Voraussetzung für die Abwendung des Vorkaufrechts in § 27 BauGB genannt wird. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Planungsvereinbarung mit dem Investor nur auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden kann. https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020? VOLFDNR=2005711&refresh=false&TOLFDNR=2020047Seite 1 von 2 Seite 2 Es ist der Eindruck entstanden, dass aufgrund unzutreffender Informationen der Rat auf die Ausübung des Vorkaufrechts verzichtet haben könnte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de