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220779-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ausbau der Straße Lehnpütz/Projektierung von Einfamilienhäusern

Nummer
220779-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220779 Bürgerantrag: Ausbau der Straße Lehnpütz/Projektierung von Einfamilienhäusern

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220779-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ausbau der Straße Lehnpütz/Projektierung von
Einfamilienhäusern
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Beabsichtigt ist die Errichtung von sechs Einfamilienhäusern (Häuser 1 bis 6).
Grundsätzlich muss zur Sicherstellung der Erschließung der Vorhaben die
Straße Lehnpütz im betroffenen Abschnitt ausgebaut werden. Dies gilt u.a. im
Zusammenhang mit der sicheren fußläufigen Erreichbarkeit der Grundstücke,
der sicheren Abwicklung der durch die Vorhaben ausgelösten KFZ-und
Radverkehre, einem Angebot an Besucherstellplätzen im öffentlichen
Straßenraum, dem gesicherten Einsatz von Feuerwehr- und Rettungsgeräten,
einer ordentlichen Straßenentwässerung und einem Anschluss der
Grundstücke an die Kanalisation.
Die vorhandene rund drei Meter breite Fahrbahn reicht hierfür grundsätzlich
nicht aus. Überdies ist der Bestandsweg durch Böschungen eingesäumt, die
die Zuwegung auf die Grundstücke erschweren bzw. unmöglich machen.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 06.11.2019 die Planung zum
Ausbau der Straße Lehnpütz beschlossen (DS-Nr. 190411). Auf der Grundlage
dieser Planung sollte zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bonn ein
städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem sich der Bauherr zum
Ausbau der Straße Lehnpütz verpflichtet hätte. Mit Unterzeichnung dieser
Vereinbarung wäre die Erschließung der Bauvorhaben gesichert gewesen.
Entgegen der ursprünglichen Erwartung ist ein betroffener
Grundstückseigentümer offenbar nicht mehr bereit, eine in seinem Eigentum
befindliche Straßenfläche zu veräußern, weshalb der städtebauliche Vertrag
nicht unterzeichnet werden konnte. Stattdessen wurde eine Umplanung
erforderlich, die eine Verschiebung der Straßentrasse zum Inhalt hatte. Diese
Umplanung bedurfte wiederum der Genehmigung der Bezirksvertretung Bad
Godesberg.
Letztlich hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 28.04.2021 die
Genehmigung der geänderten Ausbauplanung zur Herstellung der Straße
Lehnpütz abgelehnt (DS-Nr. 210218).
Die verkehrliche Erschließung der Vorhaben ist daher nicht gesichert. DamitSeite 1 von 2
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sind die beantragten Vorhaben nicht genehmigungsfähig.
Mangels Sicherung der Erschließung wurden mit Bescheid vom 22.12.2021 die
Bauanträge auf Wunsch des Antragstellers abgelehnt. Der Antragssteller hat
hiergegen Klage erhoben, um die Frage der Sicherung der Erschließung
abschließend zu klären.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de