220779-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ausbau der Straße Lehnpütz/Projektierung von Einfamilienhäusern
Kerndaten
- Nummer
- 220779-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220779-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Ausbau der Straße Lehnpütz/Projektierung von Einfamilienhäusern Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Beabsichtigt ist die Errichtung von sechs Einfamilienhäusern (Häuser 1 bis 6). Grundsätzlich muss zur Sicherstellung der Erschließung der Vorhaben die Straße Lehnpütz im betroffenen Abschnitt ausgebaut werden. Dies gilt u.a. im Zusammenhang mit der sicheren fußläufigen Erreichbarkeit der Grundstücke, der sicheren Abwicklung der durch die Vorhaben ausgelösten KFZ-und Radverkehre, einem Angebot an Besucherstellplätzen im öffentlichen Straßenraum, dem gesicherten Einsatz von Feuerwehr- und Rettungsgeräten, einer ordentlichen Straßenentwässerung und einem Anschluss der Grundstücke an die Kanalisation. Die vorhandene rund drei Meter breite Fahrbahn reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Überdies ist der Bestandsweg durch Böschungen eingesäumt, die die Zuwegung auf die Grundstücke erschweren bzw. unmöglich machen. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 06.11.2019 die Planung zum Ausbau der Straße Lehnpütz beschlossen (DS-Nr. 190411). Auf der Grundlage dieser Planung sollte zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bonn ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem sich der Bauherr zum Ausbau der Straße Lehnpütz verpflichtet hätte. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wäre die Erschließung der Bauvorhaben gesichert gewesen. Entgegen der ursprünglichen Erwartung ist ein betroffener Grundstückseigentümer offenbar nicht mehr bereit, eine in seinem Eigentum befindliche Straßenfläche zu veräußern, weshalb der städtebauliche Vertrag nicht unterzeichnet werden konnte. Stattdessen wurde eine Umplanung erforderlich, die eine Verschiebung der Straßentrasse zum Inhalt hatte. Diese Umplanung bedurfte wiederum der Genehmigung der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Letztlich hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 28.04.2021 die Genehmigung der geänderten Ausbauplanung zur Herstellung der Straße Lehnpütz abgelehnt (DS-Nr. 210218). Die verkehrliche Erschließung der Vorhaben ist daher nicht gesichert. DamitSeite 1 von 2 Seite 2 sind die beantragten Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Mangels Sicherung der Erschließung wurden mit Bescheid vom 22.12.2021 die Bauanträge auf Wunsch des Antragstellers abgelehnt. Der Antragssteller hat hiergegen Klage erhoben, um die Frage der Sicherung der Erschließung abschließend zu klären. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de