220779 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Ausbau der Straße Lehnpütz/Projektierung von Einfamilienhäusern
Kerndaten
- Nummer
- 220779
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 14.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220779 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 04.04.2022 Bürgerantrag: Ausbau der Straße Lehnpütz/Projektierung von Einfamilienhäusern Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert den Ausbau der Straße Lehnpütz/Projektierung von Einfamilienhäusern (Bezugnahme zu DS 1712873). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 23 Seite 2 von 23 Seite 3 von 23 Seite 4 von 23 Seite 5 von 23 Seite 6 von 23 eeee Rechenschaftsbericht Bürgerbeteiligung am Haushalt 2011/2012Seite 7 von 23 Anhang 2 Ratsentscheidungen der Diskussions- vorschläge nach Rang sortiertSeite 8 von 23 Seite 9 von 23 Seite 10 von 23 Seite 11 von 23 Seite 12 von 23 Seite 13 von 23 1. Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur erstmaligen Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz zwischen Hohle Gasse und Martinstraße wird in (alternativ) a. Variante 1 oder b. Variante 2 oder c. Variante 3 oder d. Variante 4 zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert werden muss. 2. Der Entfernung von 5 städtischen Bäumen gemäß beigefügter Bestandsliste (Anlage 1) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche „Lehnpütz“ wird vorbehaltlich der Empfehlung der Baumkommission zugestimmt. Als Ersatz werden im ausgebauten Straßenbereich standortgerechte Laubbäume gepflanzt. Begründung Zu 1) Am 06.12.2017 wurde die Bezirksvertretung Bad Godesberg über ein geplantes Bauvorhaben im Bereich der Straße Lehnpütz informiert (DS-Nr. 1712873). Das Konzept sah seinerzeit eine moderate Bebauung von den dem unbeplanten Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB zugeordneten Baulandflächen vor. Zur Sicherung der Erschließung war angedacht, dass der Bauherr die Straße Lehnpütz im Bereich von der Hohlen Gasse bis zur Martinstraße auf der Grundlage eines Vorausleistungsvertrages ausbaut. Hierzu hatte die Bezirksvertretung entschieden, den Muffendorfer Bürgern die Pläne, die Straße Lehnpütz auszubauen, und die beabsichtigte Bebauung vorzustellen. Dabei sollten klimatische Auswirkungen, welche die geplante Bebauung auf das örtliche Klima hat, dargelegt werden. Die Bürgerversammlung hat am 24.01.2019 stattgefunden. Die geplante Bebauung wurde von dem mit der Planung befassten Architekten, Herrn Dipl. Ing. Karl-Heinz Schommer, vorgestellt. Es wurde herausgestellt, dass es sich bei dem Vorhaben um eine moderate Bebauung handelt und aufgrund der Umgebungsbebauung eine intensivere Bebauung möglich wäre. Aus stadtklimatischer Sicht lässt sich das Vorhaben wie folgt charakterisieren: Obwohl das Plangebiet bereits von vorhandener Bebauung umgeben ist, existiert laut aktueller Klimaanalyse für die Bundesstadt Bonn aus dem Jahr 2018 noch ein flächenhafter hangabwärts gerichteter Kaltluftabfluss, der insbesondere bei Schwachwindwetterlagen inSeite 14 von 23 Erscheinung tritt und im Umfeld positive klimaökologische Effekte erzielt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Kaltluftleitbahn. Dieser Kaltluftabfluss sollte erhalten bleiben. Dies kann durch eine angepasste, lockere Bebauung geschehen, bei der zwischen den geplanten Häusern ausreichend große Öffnungen verbleiben und die Gebäude nicht versetzt zueinander stehen, so dass die Kaltluft hindurchfließen kann. Da eine lockere Bebauung mit geringem Versiegelungsgrad anvisiert ist, wird diesem Aspekt Rechnung getragen. Es wurden zwei alternative Straßenplanungen vorgestellt. Eine Planung entsprach der am 06.12.2017 der Bezirksvertretung vorgestellten Planung. Die Finanzierung dieser Ausbauvariante wäre durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgt. Die zweite Variante sah einen Ausbau ausschließlich im Bereich der neuen Bebauung vor. In diesem Fall wären die Ausbaukosten zu 100 % durch den Bauherrn zu finanzieren. Der Ausbau des Reststücks bis zur Martinstraße würde zu einem späteren Zeitpunkt durch die Stadt erfolgen; die Finanzierung dieses Ausbaus würde durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen. Aus der Bürgerversammlung heraus bestanden gegen die geplante Bebauung mehrheitlich vom Grundsatz her keine Bedenken. Es wurde jedoch der Wunsch geäußert, dass die vorgestellte Straßenplanung hinsichtlich der Ausbaubreite reduziert wird. Dabei soll sich der Ausbau auf den Bereich des Bauvorhabens der Bauherrengemeinschaft beschränken. Der Restausbau bis zur Martinstraße könne dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Auf der Grundlage dieser auf der Bürgerversammlung vorgetragenen Wünsche in Bezug auf die Straßenplanung wurden vier Planungsvarianten erarbeitet. Variante 1 Die Variante 1 berücksichtigt die auf der Bürgerversammlung vorgetragenen Wünsche im Hinblick auf die Straßenplanung. Die Planung sieht einen in der Breite auf 8,0 m reduzierten Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche nur entlang der geplanten Bebauung vor (Reduzierung von 9,90 m auf 8,0 m). Vorgesehen ist ein Ausbau im Separationsprinzip, mit einer Fahrbahn in Schwarzdecke, einem einseitig verlaufenden Gehweg in Pflasterbauweise sowie einem gepflasterten Schrammbord auf der östlichen Seite. Sechs Parkplätze sind auf der Fahrbahn in alternierender Anordnung vorgesehen und sollen markiert werden. Die drei Baumbeete werden ebenfalls zur Verkehrsberuhigung am Fahrbahnrand geplant. Durch die Parkplatzanordnung und die Fahrbahneinengungen werden bei dieser Variante voraussichtlich die größten Verkehrsberuhigungseffekte erzielt. Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt. In diesem Fall wären die Ausbaukosten zu 100 % durch den Bauherrn zu finanzieren (Erschließungsvertrag nach § 11 Baugesetzbuch).Seite 15 von 23 Der Ausbau des Reststückes erfolgt zu einem späteren, heute noch nicht feststehenden Zeitpunkt. Die Planung zum Ausbau dieses Reststückes wird der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Finanzierung dieses späteren Ausbaus würde durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen. Ermittlung der Beitragsbelastung für die Anlieger des Lehnpützes im Bereich der Neubauten: Variante 2 Die Variante 2 entspricht der in der Bürgerversammlung vorgestellten Planung. Die Planung erstreckt sich von Hohle Gasse bis Martinstraße und sieht einen Ausbau in der Breite von 9,90 m entlang der geplanten Bebauung im Separationsprinzip vor. Dabei sind bei dieser Variante eine Fahrbahn in Schwarzdecke sowie beidseitig verlaufende Gehwege in Pflasterbauweise vorgesehen. Die acht öffentlichen Stellplätze werden innerhalb der Nebenanlagen auf der östlichen Seite baulich angelegt und sollen ebenfalls in Pflasterbauweise ausgeführt werden. Es sind vier Baumbeete eingeplant, die zur Verkehrsberuhigung den Fahrbahnquerschnitt jeweils auf 3,5 m einengen. Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt. Diese Variante wird unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit für Fußgänger favorisiert. Sie gewährleistet als einzige einen entlang der Bebauung bis zur öffentlichen Grünfläche beidseitig durchgehenden Schrittweg. Die Böschungsflächen würden abgefangen und der Verkehrsfläche zugeschlagen werden. Die höhere Anzahl der Stellplätze käme dem Bürgerantrag Drucksachennummer 1712873NV3 entgegen. Die Finanzierung dieses Ausbaus (90%) würde durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen (§§ 127 ff Baugesetzbuch). 10% der Ausbaukosten wären von der Stadt zu tragen. Mit der Bauherrengemeinschaft würde ein Sachvorausleistungsvertrag abgeschlossen.Seite 16 von 23 Ermittlung der Beitragsbelastung der Anlieger des Lehnpützes von Hohle Gasse bis Martinstraße sowie des städtischen Anteils: Beitragsfähiger Erschließungsaufwand der Gesamtinvestitionen: Kalkulation 2019 429.000,00 EUR Bisherige Investitionen: Entwässerung 7.700,00 EUR Geplante Investitionen: Entwässerung 34.100,00 EUR Straßenbau Beleuchtung Begrünung 341.600,00 EUR 26.000,00 EUR 19.600,00 EUR Insgesamt 429.000,00 EUR Städtischer Anteil: 42.900,00 EUR Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff Baugesetzbuch: 386.100,00 EUR Beitragsbelastung bei 1-geschossiger Bebauung: 32,00,00 – 35,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei 2-geschossiger Bebauung: 42,00-45,00 EUR je m² Grundstücksfläche Variante 3 Die Variante 3 berücksichtigt, wie auch die Variante 1, ebenfalls die auf der Bürgerversammlung vorgetragenen Wünsche. Die Planung sieht einen in der Breite auf 8,0 m reduzierten Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche entlang der geplanten Bebauung vor (Reduzierung von 9,90 m auf 8,0 m). Allerdings berücksichtigt diese Ausbauvariante den gesamten Ausbau der Straße Lehnpütz von der Hohlen Gasse bis zur Martinstraße. Auch hier ist eine Fahrbahn in Schwarzdecke, ein einseitig verlaufender Gehweg in Pflasterbauweise sowie ein gepflastertes Schrammbord auf der östlichen Seite geplant. Die sechs Parkplätze sind in gleicher Anordnung wie in Variante 1 auf der Fahrbahn vorgesehen und sollen markiert werden. Analog zu Variante 1 sind die drei Baumbeete ebenfalls am Fahrbahnrand geplant. Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt. Die Finanzierung dieses Ausbaus (90%) würde durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen (§§ 127 ff Baugesetzbuch). 10% der Ausbaukosten wären von der Stadt zu tragen. Mit der Bauherrengemeinschaft würde ein Sachvorausleistungsvertrag abgeschlossen.Seite 17 von 23 Ermittlung der Beitragsbelastung der Anlieger des Lehnpützes von Hohle Gasse bis Martinstraße sowie des städtischen Anteils: Beitragsfähiger Erschließungsaufwand der Gesamtinvestitionen: Kalkulation 2019 360.700,00 EUR Bisherige Investitionen: Entwässerung 7.700,00 EUR Geplante Investitionen: Entwässerung 34.100,00 EUR Straßenbau Beleuchtung Begrünung 273.300,00 EUR 26.000,00 EUR 19.600,00 EUR Insgesamt 360.700,00 EUR Städtischer Anteil: 36.070,00 EUR Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff Baugesetzbuch: 324.630,00 EUR Beitragsbelastung bei 1-geschossiger Bebauung: 27,00 – 32,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei 2-geschossiger Bebauung: 36,00-41,00 EUR je m² Grundstücksfläche Variante 4 Die Variante 4 sieht einen Ausbau in der Breite von 9,90 m entlang der geplanten Bebauung im Separationsprinzip vor. Dabei ist bei dieser Variante eine Fahrbahn in Schwarzdecke sowie beidseitig verlaufende Gehwege in Pflasterbauweise vorgesehen. Die öffentlichen acht Stellplätze sind – wie bei Variante 2 - innerhalb der Nebenanlagen auf der östlichen Seite geplant und sollen ebenfalls in Pflasterbauweise ausgeführt werden. Die Anordnung der vier Baumbeete entspricht ebenfalls der Variante 2. Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt. In diesem Fall wären die Ausbaukosten zu 100 % durch den Bauherrn zu finanzieren (§ 11 Baugesetzbuch). Der Ausbau des Reststückes erfolgt zu einem späteren, heute noch nicht feststehenden Zeitpunkt. Die Planung zum Ausbau dieses Reststückes wird der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Finanzierung dieses späteren Ausbaus würde durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen. Alle Varianten bleiben hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. der Fluchtlinienpläne zurück. Diese Abweichungen wären jedoch mit den Grundzügen der Planung vereinbar. Zu 2) Im Rahmen der Herstellung der Verkehrsanlage müssen bei allen Varianten 1-4 fünf städtische Bäume im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche und mehrere Großgehölze entfernt werden.Seite 18 von 23 Hierbei handelt es sich um satzungsgeschützten Baumbestand im unmittelbaren Ausbaubereich der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Ersatzpflanzung erfolgt im Zusammenhang mit der Herstellung des Verkehrsgrüns entlang der neuen Erschließungsstraße auf Kosten und zu Lasten des Erschließungsträgers. Je nach Variante sind auch auf angrenzenden privaten Grundstücken der Bauherrengemeinschaft stehende Bäume Z2 – Z7 (Z1 kein satzungsgeschützter Baum) von der Ausbaumaßnahme betroffen. Wie viele von den privaten Bäumen im Rahmen des Ausbaus erhalten werden können, kann erst nach der Entscheidung für eine der Varianten prognostiziert werden. Für alle privaten satzungsgeschützten Bäume, die nicht erhalten werden können, ist ein Fällantrag vom Baumeigentümer bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.Seite 19 von 23 AMT 63-11 Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt Straßenbau Baumaßnahme Erschließungsanlagen im Bereich der Straße Lehnpütz in Muffendorf Stadtbezirk Bad Godesberg Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer 22531 1 Begründung des Bauvorhabens Zur Sicherung der Erschließung ist die Anlage der in den Fluchtlinienplänen dem Fluchtlinienplan 7 Mu sowie dem Bebauungsplanes 8115-40 vom 30.09.1994 festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich. X erstmalige Herstellung Umbau Erneuerung Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer Bad Godesberg 2 Vorhandener Bestand Unfertige Straße 3 Straßenart Hauptverkehrsstraße Bundesstraße Verkehrsstraße Landstraße Sammelstraße Kreisstraße X Anliegerstraße Gemeindestraße Selbständiger Fußweg / Radweg Fußgängerstraße Verkehrsberuhigte Straße WohnwegSeite 20 von 23 4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche je nach Variante 5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte 6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen In Radien gem. RAST 7 Grünplanung Neupflanzung von standortgerechten Straßenbäumen in Baumscheiben einschließlich Unterpflanzung, Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand. 8 Bebauungsplan erforderlich X Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 8115-40 nicht erforderlich X Fluchtlinienplan 7 Mu 9 Grunderwerb Grundstücke sind im Eigentum der Stadt. Umlegung Nr. ist rechtskräftig. X Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen. X Grunderwerbsverhandlungen sind vom Bauherren eingeleitet. Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet. 10 Finanzierung Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz X Finanzierung je nach Variante durch Bauherrn oder über Erschließungsbeiträge Verbesserung nach § 8 KAG NW 11 SonstigesSeite 21 von 23 Seite 22 von 23 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190411-1 ST Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Martinstraße in Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf (als: DS-Nr. 1911649, FF: Amt 63) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Hochwertige Materialien in der Oberflächenbefestigung der Fahrbahn, Nebenanlagen oder Platzflächen, werden seitens des Tiefbauamtes hauptsächlich an städtebaulich bedeutenden Flächen verwendet. So ist unter anderem in der Villichgasse und Friesdorfer Straße, im Zentrum des Stadtteils Bad Godesberg, Farbasphalt eingebaut worden. Die Verwendung von Farbasphalt findet jedoch infolge von hohen Kosten und Schwierigkeiten in der Straßenunterhaltung äußerst selten statt. Die Straße Lehnpütz dient städtebaulich lediglich der Erschließung von Grundstücken und soll in erster Linie möglichst regelkonform im Sinne der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer ausgebaut werden. Der Einbau von Farbasphalt in dem Erschließungsabschnitt wird vom Tiefbauamt somit nicht befürwortet. Im Zuge der abschließenden Planung und Ausschreibung der Maßnahme wird mit dem planenden Ingenieurbüro und dem Erschließungsträger abgestimmt, dass möglichst helles Material bei der Abstreuung der asphaltierten Fahrbahndecke zum Einsatz kommt. Anlage/n Keine Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 23 von 23
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de