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220779 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Ausbau der Straße Lehnpütz/Projektierung von Einfamilienhäusern

Nummer
220779
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
14.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.04.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 6,4 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220779-01 ST Ausbau der Straße Lehnpütz/Projektierung von Einfamilienhäusern

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220779
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
04.04.2022
Bürgerantrag: Ausbau der Straße
Lehnpütz/Projektierung von Einfamilienhäusern
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert den Ausbau der Straße Lehnpütz/Projektierung von
Einfamilienhäusern (Bezugnahme zu DS 1712873).
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 23
Seite 2 von 23
Seite 3 von 23
Seite 4 von 23
Seite 5 von 23
Seite 6 von 23
eeee
Rechenschaftsbericht
Bürgerbeteiligung am
Haushalt 2011/2012Seite 7 von 23
Anhang 2
Ratsentscheidungen
der Diskussions-
vorschläge nach
Rang sortiertSeite 8 von 23
Seite 9 von 23
Seite 10 von 23
Seite 11 von 23
Seite 12 von 23
Seite 13 von 23
1. Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur
erstmaligen Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage
Lehnpütz zwischen Hohle Gasse und Martinstraße wird in
(alternativ)
a. Variante 1 oder
b. Variante 2 oder
c. Variante 3 oder
d. Variante 4 zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den
tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau
aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert werden muss.
2. Der Entfernung von 5 städtischen Bäumen gemäß beigefügter
Bestandsliste (Anlage 1) innerhalb der öffentlichen
Verkehrsfläche „Lehnpütz“ wird vorbehaltlich der Empfehlung der
Baumkommission zugestimmt.
Als Ersatz werden im ausgebauten Straßenbereich standortgerechte
Laubbäume gepflanzt.
Begründung
Zu 1)
Am 06.12.2017 wurde die Bezirksvertretung Bad Godesberg über ein
geplantes Bauvorhaben im Bereich der Straße Lehnpütz informiert
(DS-Nr. 1712873). Das Konzept sah seinerzeit eine moderate Bebauung
von den dem unbeplanten Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB
zugeordneten Baulandflächen vor. Zur Sicherung der Erschließung war
angedacht, dass der Bauherr die Straße Lehnpütz im Bereich von der
Hohlen Gasse bis zur Martinstraße auf der Grundlage eines
Vorausleistungsvertrages ausbaut. Hierzu hatte die Bezirksvertretung
entschieden, den Muffendorfer Bürgern die Pläne, die Straße Lehnpütz
auszubauen, und die beabsichtigte Bebauung vorzustellen. Dabei sollten
klimatische Auswirkungen, welche die geplante Bebauung auf das
örtliche Klima hat, dargelegt werden.
Die Bürgerversammlung hat am 24.01.2019 stattgefunden. Die geplante
Bebauung wurde von dem mit der Planung befassten Architekten, Herrn
Dipl. Ing. Karl-Heinz Schommer, vorgestellt. Es wurde herausgestellt,
dass es sich bei dem Vorhaben um eine moderate Bebauung handelt und
aufgrund der Umgebungsbebauung eine intensivere Bebauung möglich wäre.
Aus stadtklimatischer Sicht lässt sich das Vorhaben wie folgt
charakterisieren:
Obwohl das Plangebiet bereits von vorhandener Bebauung umgeben ist,
existiert laut aktueller Klimaanalyse für die Bundesstadt Bonn aus dem
Jahr 2018 noch ein flächenhafter hangabwärts gerichteter
Kaltluftabfluss, der insbesondere bei Schwachwindwetterlagen inSeite 14 von 23
Erscheinung tritt und im Umfeld positive klimaökologische Effekte
erzielt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Kaltluftleitbahn.
Dieser Kaltluftabfluss sollte erhalten bleiben. Dies kann durch eine
angepasste, lockere Bebauung geschehen, bei der zwischen den geplanten
Häusern ausreichend große Öffnungen verbleiben und die Gebäude nicht
versetzt zueinander stehen, so dass die Kaltluft hindurchfließen kann.
Da eine lockere Bebauung mit geringem Versiegelungsgrad anvisiert ist,
wird diesem Aspekt Rechnung getragen.
Es wurden zwei alternative Straßenplanungen vorgestellt. Eine Planung
entsprach der am 06.12.2017 der Bezirksvertretung vorgestellten
Planung. Die Finanzierung dieser Ausbauvariante wäre durch die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgt. Die zweite Variante sah
einen Ausbau ausschließlich im Bereich der neuen Bebauung vor. In
diesem Fall wären die Ausbaukosten zu 100 % durch den Bauherrn zu
finanzieren. Der Ausbau des Reststücks bis zur Martinstraße würde zu
einem späteren Zeitpunkt durch die Stadt erfolgen; die Finanzierung
dieses Ausbaus würde durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
erfolgen.
Aus der Bürgerversammlung heraus bestanden gegen die geplante Bebauung
mehrheitlich vom Grundsatz her keine Bedenken. Es wurde jedoch der
Wunsch geäußert, dass die vorgestellte Straßenplanung hinsichtlich der
Ausbaubreite reduziert wird. Dabei soll sich der Ausbau auf den
Bereich des Bauvorhabens der Bauherrengemeinschaft beschränken. Der
Restausbau bis zur Martinstraße könne dann zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen.
Auf der Grundlage dieser auf der Bürgerversammlung vorgetragenen
Wünsche in Bezug auf die Straßenplanung wurden vier Planungsvarianten
erarbeitet.
Variante 1
Die Variante 1 berücksichtigt die auf der Bürgerversammlung
vorgetragenen Wünsche im Hinblick auf die Straßenplanung. Die Planung
sieht einen in der Breite auf 8,0 m reduzierten Ausbau der
öffentlichen Verkehrsfläche nur entlang der geplanten Bebauung vor
(Reduzierung von 9,90 m auf 8,0 m). Vorgesehen ist ein Ausbau im
Separationsprinzip, mit einer Fahrbahn in Schwarzdecke, einem
einseitig verlaufenden Gehweg in Pflasterbauweise sowie einem
gepflasterten Schrammbord auf der östlichen Seite. Sechs Parkplätze
sind auf der Fahrbahn in alternierender Anordnung vorgesehen und
sollen markiert werden. Die drei Baumbeete werden ebenfalls zur
Verkehrsberuhigung am Fahrbahnrand geplant.
Durch die Parkplatzanordnung und die Fahrbahneinengungen werden bei
dieser Variante voraussichtlich die größten Verkehrsberuhigungseffekte
erzielt.
Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie
Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt. In
diesem Fall wären die Ausbaukosten zu 100 % durch den Bauherrn zu
finanzieren (Erschließungsvertrag nach § 11 Baugesetzbuch).Seite 15 von 23
Der Ausbau des Reststückes erfolgt zu einem späteren, heute noch nicht
feststehenden Zeitpunkt. Die Planung zum Ausbau dieses Reststückes
wird der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung
vorgelegt. Die Finanzierung dieses späteren Ausbaus würde durch die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen.
Ermittlung der Beitragsbelastung für die Anlieger des Lehnpützes im
Bereich der Neubauten:
Variante 2
Die Variante 2 entspricht der in der Bürgerversammlung vorgestellten
Planung.
Die Planung erstreckt sich von Hohle Gasse bis Martinstraße und sieht
einen Ausbau in der Breite von 9,90 m entlang der geplanten Bebauung
im Separationsprinzip vor. Dabei sind bei dieser Variante eine
Fahrbahn in Schwarzdecke sowie beidseitig verlaufende Gehwege in
Pflasterbauweise vorgesehen. Die acht öffentlichen Stellplätze werden
innerhalb der Nebenanlagen auf der östlichen Seite baulich angelegt
und sollen ebenfalls in Pflasterbauweise ausgeführt werden. Es sind
vier Baumbeete eingeplant, die zur Verkehrsberuhigung den
Fahrbahnquerschnitt jeweils auf 3,5 m einengen. Die
Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie Straßenbegleitgrün
und Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt.
Diese Variante wird unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit für
Fußgänger favorisiert. Sie gewährleistet als einzige einen entlang der
Bebauung bis zur öffentlichen Grünfläche beidseitig durchgehenden
Schrittweg. Die Böschungsflächen würden abgefangen und der
Verkehrsfläche zugeschlagen werden. Die höhere Anzahl der Stellplätze
käme dem Bürgerantrag Drucksachennummer 1712873NV3 entgegen.
Die Finanzierung dieses Ausbaus (90%) würde durch die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen erfolgen (§§ 127 ff Baugesetzbuch). 10% der
Ausbaukosten wären von der Stadt zu tragen. Mit der
Bauherrengemeinschaft würde ein Sachvorausleistungsvertrag
abgeschlossen.Seite 16 von 23
Ermittlung der Beitragsbelastung der Anlieger des Lehnpützes von Hohle
Gasse bis Martinstraße sowie des städtischen Anteils:
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand der
Gesamtinvestitionen:
Kalkulation 2019
429.000,00 EUR
Bisherige Investitionen:
Entwässerung 7.700,00 EUR
Geplante Investitionen:
Entwässerung 34.100,00 EUR
Straßenbau
Beleuchtung
Begrünung
341.600,00 EUR
26.000,00 EUR
19.600,00 EUR
Insgesamt 429.000,00 EUR
Städtischer Anteil: 42.900,00 EUR
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff
Baugesetzbuch:
386.100,00 EUR
Beitragsbelastung bei 1-geschossiger Bebauung: 32,00,00 – 35,00 EUR je m²
Grundstücksfläche
bei 2-geschossiger Bebauung: 42,00-45,00 EUR je m² Grundstücksfläche
Variante 3
Die Variante 3 berücksichtigt, wie auch die Variante 1, ebenfalls die
auf der Bürgerversammlung vorgetragenen Wünsche. Die Planung sieht
einen in der Breite auf 8,0 m reduzierten Ausbau der öffentlichen
Verkehrsfläche entlang der geplanten Bebauung vor (Reduzierung von
9,90 m auf 8,0 m). Allerdings berücksichtigt diese Ausbauvariante den
gesamten Ausbau der Straße Lehnpütz von der Hohlen Gasse bis zur
Martinstraße. Auch hier ist eine Fahrbahn in Schwarzdecke, ein
einseitig verlaufender Gehweg in Pflasterbauweise sowie ein
gepflastertes Schrammbord auf der östlichen Seite geplant. Die sechs
Parkplätze sind in gleicher Anordnung wie in Variante 1 auf der
Fahrbahn vorgesehen und sollen markiert werden. Analog zu Variante 1
sind die drei Baumbeete ebenfalls am Fahrbahnrand geplant. Die
Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie Straßenbegleitgrün
und Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt.
Die Finanzierung dieses Ausbaus (90%) würde durch die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen erfolgen (§§ 127 ff Baugesetzbuch). 10% der
Ausbaukosten wären von der Stadt zu tragen. Mit der
Bauherrengemeinschaft würde ein Sachvorausleistungsvertrag
abgeschlossen.Seite 17 von 23
Ermittlung der Beitragsbelastung der Anlieger des Lehnpützes von Hohle
Gasse bis Martinstraße sowie des städtischen Anteils:
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand der
Gesamtinvestitionen:
Kalkulation 2019
360.700,00 EUR
Bisherige Investitionen:
Entwässerung 7.700,00 EUR
Geplante Investitionen:
Entwässerung 34.100,00 EUR
Straßenbau
Beleuchtung
Begrünung
273.300,00 EUR
26.000,00 EUR
19.600,00 EUR
Insgesamt 360.700,00 EUR
Städtischer Anteil: 36.070,00 EUR
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff
Baugesetzbuch:
324.630,00 EUR
Beitragsbelastung bei 1-geschossiger Bebauung: 27,00 – 32,00 EUR je m² Grundstücksfläche
bei 2-geschossiger Bebauung: 36,00-41,00 EUR je m² Grundstücksfläche
Variante 4
Die Variante 4 sieht einen Ausbau in der Breite von 9,90 m entlang der
geplanten Bebauung im Separationsprinzip vor. Dabei ist bei dieser
Variante eine Fahrbahn in Schwarzdecke sowie beidseitig verlaufende
Gehwege in Pflasterbauweise vorgesehen. Die öffentlichen acht
Stellplätze sind – wie bei Variante 2 - innerhalb der Nebenanlagen auf
der östlichen Seite geplant und sollen ebenfalls in Pflasterbauweise
ausgeführt werden. Die Anordnung der vier Baumbeete entspricht
ebenfalls der Variante 2. Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind
ebenso wie Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen
berücksichtigt. In diesem Fall wären die Ausbaukosten zu 100 % durch
den Bauherrn zu finanzieren (§ 11 Baugesetzbuch).
Der Ausbau des Reststückes erfolgt zu einem späteren, heute noch nicht
feststehenden Zeitpunkt. Die Planung zum Ausbau dieses Reststückes
wird der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung
vorgelegt. Die Finanzierung dieses späteren Ausbaus würde durch die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen.
Alle Varianten bleiben hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes
bzw. der Fluchtlinienpläne zurück. Diese Abweichungen wären jedoch mit
den Grundzügen der Planung vereinbar.
Zu 2)
Im Rahmen der Herstellung der Verkehrsanlage müssen bei allen
Varianten 1-4 fünf städtische Bäume im Bereich der öffentlichen
Verkehrsfläche und mehrere Großgehölze entfernt werden.Seite 18 von 23
Hierbei handelt es sich um satzungsgeschützten Baumbestand im
unmittelbaren Ausbaubereich der öffentlichen Verkehrsfläche.
Die Ersatzpflanzung erfolgt im Zusammenhang mit der Herstellung des
Verkehrsgrüns entlang der neuen Erschließungsstraße auf Kosten und zu
Lasten des Erschließungsträgers.
Je nach Variante sind auch auf angrenzenden privaten Grundstücken der
Bauherrengemeinschaft stehende Bäume Z2 – Z7 (Z1 kein
satzungsgeschützter Baum) von der Ausbaumaßnahme betroffen. Wie viele
von den privaten Bäumen im Rahmen des Ausbaus erhalten werden können,
kann erst nach der Entscheidung für eine der Varianten prognostiziert
werden. Für alle privaten satzungsgeschützten Bäume, die nicht
erhalten werden können, ist ein Fällantrag vom Baumeigentümer bei der
Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.Seite 19 von 23
AMT 63-11
Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt
Straßenbau
Baumaßnahme
Erschließungsanlagen im Bereich der Straße Lehnpütz in Muffendorf
Stadtbezirk
Bad Godesberg
Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer
22531
1 Begründung des Bauvorhabens
Zur Sicherung der Erschließung ist die Anlage der in den Fluchtlinienplänen dem Fluchtlinienplan 7 Mu
sowie dem Bebauungsplanes 8115-40 vom 30.09.1994 festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen
erforderlich.
X erstmalige Herstellung Umbau Erneuerung
Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer
Bad Godesberg
2 Vorhandener Bestand
Unfertige Straße
3 Straßenart
Hauptverkehrsstraße Bundesstraße
Verkehrsstraße Landstraße
Sammelstraße Kreisstraße
X Anliegerstraße Gemeindestraße
Selbständiger Fußweg / Radweg
Fußgängerstraße
Verkehrsberuhigte Straße
WohnwegSeite 20 von 23
4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche
je nach Variante
5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart
Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte
6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen
In Radien gem. RAST
7 Grünplanung
Neupflanzung von standortgerechten Straßenbäumen in Baumscheiben einschließlich Unterpflanzung,
Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand.
8 Bebauungsplan
erforderlich X Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 8115-40
nicht erforderlich X Fluchtlinienplan 7 Mu
9 Grunderwerb
Grundstücke sind im Eigentum der Stadt.
Umlegung Nr. ist rechtskräftig.
X Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen.
X Grunderwerbsverhandlungen sind vom Bauherren eingeleitet.
Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet.
10 Finanzierung
Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz
X Finanzierung je nach Variante durch Bauherrn oder über Erschließungsbeiträge
Verbesserung nach § 8 KAG NW
11 SonstigesSeite 21 von 23
Seite 22 von 23
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190411-1 ST
Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der
öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von
Hohle Gasse bis Martinstraße in Bonn-Bad
Godesberg, Ortsteil Muffendorf (als: DS-Nr.
1911649, FF: Amt 63)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Hochwertige Materialien in der Oberflächenbefestigung der Fahrbahn,
Nebenanlagen oder Platzflächen, werden seitens des Tiefbauamtes
hauptsächlich an städtebaulich bedeutenden Flächen verwendet. So ist unter
anderem in der Villichgasse und Friesdorfer Straße, im Zentrum des Stadtteils
Bad Godesberg, Farbasphalt eingebaut worden. Die Verwendung von
Farbasphalt findet jedoch infolge von hohen Kosten und Schwierigkeiten in der
Straßenunterhaltung äußerst selten statt.
Die Straße Lehnpütz dient städtebaulich lediglich der Erschließung von
Grundstücken und soll in erster Linie möglichst regelkonform im Sinne der
Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer ausgebaut werden. Der Einbau
von Farbasphalt in dem Erschließungsabschnitt wird vom Tiefbauamt somit
nicht befürwortet. Im Zuge der abschließenden Planung und Ausschreibung der
Maßnahme wird mit dem planenden Ingenieurbüro und dem
Erschließungsträger abgestimmt, dass möglichst helles Material bei der
Abstreuung der asphaltierten Fahrbahndecke zum Einsatz kommt.
Anlage/n
Keine
Federführung:
63 Bauordnungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 23 von 23

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Datenstand: 02.11.2026, 22:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de