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220724-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage zur Kontrolle des Tierfütterungsverbotes in der Bad Godesberger Innenstadt

Nummer
220724-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220724 BBB-Anfrage zur Kontrolle des Tierfütterungsverbotes in der Bad Godesberger Innenstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220724-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage zur Kontrolle des
Tierfütterungsverbotes in der Bad Godesberger
Innenstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zu Ds 210117 wurde die
Aufstellung der geforderten Verbotsschilder abgelehnt. Begründet
wurde die Ablehnung wie folgt: § 5 Abs.3 der Bonner Straßenordnung
regelt das Fütterungsverbot für Tauben. Ein zusätzliches Aufstellen von
Schildern hält die Verwaltung nicht für erforderlich.
2. Die in Frage kommenden Bereiche wurden im Rahmen der personellen
Kapazitäten vom Stadtordnungsdienst kontrolliert. Festzustellen ist,
dass es in einigen Bereichen Fütterungen gibt, die zu unregelmäßigen
Zeiten, teilweise vor Dienstbeginn, stattfinden und an unterschiedlichen
Ort vorkommen.
3. Der Stadtordnungsdienst hat die verbotswidrige Fütterung in
Einzelfällen nicht geahndet, da die Fütterungen außerhalb der regulären
Dienstzeiten des Stadtordnungsdienstes stattfinden und es somit nicht
möglich war Personen festzustellen.
Anlage/n
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