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220685-01 AA · Änderungsantrag

Ausbau der GGS Kettelerschule von einer 2- auf eine 3-Zügigkeit Antrag zur Vorlage 220685

Nummer
220685-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 08.06.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220685 Ausbau der GGS Kettelerschule von einer 2- auf eine 3-Zügigkeit

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Änderungsantrag
öffentlich
220685-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
12.05.2022
Ausbau der GGS Kettelerschule von einer 2- auf
eine 3-Zügigkeit
Antrag zur Vorlage 220685
Beratungsfolge
Schulausschuss 12.05.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Oberbürgermeisterin wird vor einer Beschlussfassung gebeten darzulegen,
1. welche Maßnahmen im Detail für die zeitnahe Beauftragung und Vorlage
einer Planung zum Ausbau der GGS Kettelerschule zurückgestellt werden
sollen und welcher Zeitplan für die Baumaßnahmen an der Kettelerschule,
insbesondere hinsichtlich der Zeitspanne zwischen Abschluss der
Planungsphase und dem tatsächlichen Baubeginn zugrunde liegt,
2. ob die Aussage „Würde die Matthias-Claudius-Schule vorrangig
wohnortnahe Kinder beschulen, stünde mittelfristig ausreichend Raumkapazität
für die zusätzlich aus den Baugebieten „Am Vogelsang“ zusätzlich zu
erwartenden Schüler*innen zur Verfügung.“ im Schulentwicklungsplan der Stadt
Bonn Grundschulen Fortschreibung 2018/19 bis 2023/24 (DS 1910644ED2)
noch zutrifft und wenn nein, mit welchen zusätzlichen Schülerzahlen auf Basis
welcher geänderten Annahmen und Berechnungen die Oberbürgermeisterin in
den Klassen 1 – 4 durch die insgesamt ungefähr 800-1.000 Wohneinheiten
rechnet,
3. welchen Raumbedarf sie entsprechend der Aufschlüsselung (Klassenraum;
Mensa; OGS; sonstiger Raum) über die bestehenden rund 1.487 m² hinaus zur
Einrichtung eines 3. Zuges sieht,
4. wie hoch sie anhand einer groben Schätzung die einmaligen und laufenden
Kosten für den 3. Zug an der Kettelerschule beziffert,
5. welchen finanziellen Beitrag die Investoren der 800 – 1.000 Wohneinheiten
zu diesen Infrastrukturkosten beigetragen haben oder werden.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Es steht auch für die BBB-Fraktion außer Frage, dass dem gesetzlichen
Auftrag zur Bereitstellung entsprechender Schulkapazitäten Rechnung
getragen werden muss. Allerdings sollten aus Sicht der BBB-Fraktion
angesichts der Haushaltslage der Stadt Bonn und der extrem angespannten
und unkalkulierbaren Lage in der Baubranche zunächst alle Möglichkeiten von
der Ausschöpfung der maximal möglichen Klassenstärke bis hin zur
vorrangigen Aufnahme ortsnaher Schüler genutzt werden, um langwierige und
überteuerte Baumaßnahmen zu vermeiden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de