← Vorlagen

220685 · Beschlussvorlage

Ausbau der GGS Kettelerschule von einer 2- auf eine 3-Zügigkeit

Nummer
220685
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 04.05.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung
  4. Sitzung des Schulausschusses 08.06.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220685-01 AA Ausbau der GGS Kettelerschule von einer 2- auf eine 3-Zügigkeit Antrag zur Vorlage 220685

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.822 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
220685
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Ausbau der GGS Kettelerschule von einer 2- auf
eine 3-Zügigkeit
Beratungsfolge
Schulausschuss 12.05.2022 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Anhörung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst zeitnah eine Planung zum Ausbau
der GGS Kettelerschule von einer 2- auf eine 3-Zügigkeit zu erstellen und die
Schule so schnell wie möglich in eine Dreizügigkeit zu überführen.
Begründung
Seit Jahren kommt es im Rahmen der jährlich zum 15. Januar festzulegenden
Eingangsklassen im Primarbereich an der GGS Kettelerschule zu
Anmeldeüberhängen wohnortnaher Kinder, die nur durch die Aufnahme dieser
Kinder an anderen Schulen im Schulbezugsraum „Bonn West“ (GGS Matthias-
Claudius-Schule) sowie im Einzugsbereich liegender Schulen (z.B. KGS
Laurentiusschule) kompensiert werden können.
Aufgrund der in unmittelbarer Nähe befindlichen und somit zum Einzugsbereich
der Schule gehörenden Neubaugebiete „Am Vogelsang“ und „Westside“ mit ca.
1.000 geplanten Wohneinheiten wird es nach Bezugsfertigkeit und der daraus
aller Voraussicht nach resultierenden nicht unerheblichen Zahl an zusätzlich zu
beschulenden Kindern keine ausreichende Möglichkeit mehr geben, diesen an
der Kettelerschule oder umliegenden Schulen einen Schulplatz im
Primarbereich anbieten zu können.
Somit sind zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die dem gesetzlich garantierten
Anspruch auf wohnortnahe Beschulung Rechnung tragen.
Aufgrund der räumlichen Nähe sowie fehlender Erweiterungsoptionen über die
vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz bereits
geplanten Ausbaumaßnahmen an anderen Schulstandorten hinaus besteht die
einzige Möglichkeit, auch perspektivisch zusätzliche Schulplätze zu schaffen, in
einer Erweiterung der GGS Kettelerschule.
An der GGS Kettelerschule stehen nach Einschätzung der Verwaltung
ausreichend Flächen für eine Erweiterung dieses Schulstandorts zur
Verfügung.
Das für eine Erweiterung erforderliche Raumprogramm wird grundsätzlich aufSeite 1 von 2
Seite 2
Basis der Bonner Schulbauleitlinie mit der Schule abgestimmt und
berücksichtigt darüber hinaus die sozialräumlichen Herausforderungen sowie
die daraus resultierenden räumlichen Notwendigkeiten und die bisherige
pädagogische Ausrichtung („Lernfamilien“).
Ggf. ist Rahmen der Gesamtmaßnahme auch zu überprüfen, inwieweit eine
Sanierung der Turnhalle aus Synergiegründen mit eingeplant werden kann.
Das Städtische Gebäudemanagement hat im Rahmen der Mitzeichnung darauf
hingewiesen, dass aufgrund der bekannten personellen Situation die
Maßnahme nur dann initiiert und umgesetzt werden kann, wenn andere
Maßnahmen zurückgestellt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de