220685 · Beschlussvorlage
Ausbau der GGS Kettelerschule von einer 2- auf eine 3-Zügigkeit
Kerndaten
- Nummer
- 220685
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 220685 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Ausbau der GGS Kettelerschule von einer 2- auf eine 3-Zügigkeit Beratungsfolge Schulausschuss 12.05.2022 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Anhörung Rat 09.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst zeitnah eine Planung zum Ausbau der GGS Kettelerschule von einer 2- auf eine 3-Zügigkeit zu erstellen und die Schule so schnell wie möglich in eine Dreizügigkeit zu überführen. Begründung Seit Jahren kommt es im Rahmen der jährlich zum 15. Januar festzulegenden Eingangsklassen im Primarbereich an der GGS Kettelerschule zu Anmeldeüberhängen wohnortnaher Kinder, die nur durch die Aufnahme dieser Kinder an anderen Schulen im Schulbezugsraum „Bonn West“ (GGS Matthias- Claudius-Schule) sowie im Einzugsbereich liegender Schulen (z.B. KGS Laurentiusschule) kompensiert werden können. Aufgrund der in unmittelbarer Nähe befindlichen und somit zum Einzugsbereich der Schule gehörenden Neubaugebiete „Am Vogelsang“ und „Westside“ mit ca. 1.000 geplanten Wohneinheiten wird es nach Bezugsfertigkeit und der daraus aller Voraussicht nach resultierenden nicht unerheblichen Zahl an zusätzlich zu beschulenden Kindern keine ausreichende Möglichkeit mehr geben, diesen an der Kettelerschule oder umliegenden Schulen einen Schulplatz im Primarbereich anbieten zu können. Somit sind zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die dem gesetzlich garantierten Anspruch auf wohnortnahe Beschulung Rechnung tragen. Aufgrund der räumlichen Nähe sowie fehlender Erweiterungsoptionen über die vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz bereits geplanten Ausbaumaßnahmen an anderen Schulstandorten hinaus besteht die einzige Möglichkeit, auch perspektivisch zusätzliche Schulplätze zu schaffen, in einer Erweiterung der GGS Kettelerschule. An der GGS Kettelerschule stehen nach Einschätzung der Verwaltung ausreichend Flächen für eine Erweiterung dieses Schulstandorts zur Verfügung. Das für eine Erweiterung erforderliche Raumprogramm wird grundsätzlich aufSeite 1 von 2 Seite 2 Basis der Bonner Schulbauleitlinie mit der Schule abgestimmt und berücksichtigt darüber hinaus die sozialräumlichen Herausforderungen sowie die daraus resultierenden räumlichen Notwendigkeiten und die bisherige pädagogische Ausrichtung („Lernfamilien“). Ggf. ist Rahmen der Gesamtmaßnahme auch zu überprüfen, inwieweit eine Sanierung der Turnhalle aus Synergiegründen mit eingeplant werden kann. Das Städtische Gebäudemanagement hat im Rahmen der Mitzeichnung darauf hingewiesen, dass aufgrund der bekannten personellen Situation die Maßnahme nur dann initiiert und umgesetzt werden kann, wenn andere Maßnahmen zurückgestellt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de