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220683-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Transparenz bei Kunst im öffentlichen Raum

Nummer
220683-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220683 Bürgerantrag: Transparenz bei Kunst im öffentlichen Raum

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220683-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Transparenz bei Kunst im öffentlichen Raum
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für die bisher von dem Verein Stiftung für Kunst und Kultur e.V. auf städtischen
Grund aufgestellten drei Kunstwerke (von Lüpertz, Cragg und Venet) sowie die
anstehende Aufstellung der Skulptur "Walking Bag" von Erwin Wurm wurden
zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Verein Stiftung für Kunst und Kultur
e.V. Leihverträge geschlossen, die keine Regelung zur Offenlage der
Finanzierung der Kunstwerke enthalten. Dazu wurde seitens der Verwaltung
auch keine Notwendigkeit gesehen, da in den Verträgen klar geregelt ist, dass
der Bundesstadt Bonn keine Kosten im Zusammenhang mit den Leihen
entstehen dürfen und sämtliche Kosten vom Verein zu tragen sind. Außerdem
ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die jährliche
Prämienzahlung nachzuweisen. Eine Offenlage der Finanzierung des Vereins
ist daher weder aufgrund eines finanziellen Risikos für die Stadt veranlasst,
noch gab es konkrete Anhaltspunkte, sich eine derartige Offenlage
vorzubehalten: Der Verein hat sich bisher an die vertraglichen Absprachen
gehalten und es gibt aus Sicht der Verwaltung keinerlei konkrete Anhaltspunkte
für eine rechtswidrige Finanzierung der Werke, die in 2014, 2016 und im Herbst
2022 aufgestellt wurden bzw. werden.
Künftig soll die Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum auf Grundlage des
derzeit in der Gremienabstimmung befindlichen neuen Konzeptes für Kunst im
öffentlichen Raum erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen und den Antragsteller auf
das in der Erstellung befindliche Konzept für Kunst im öffentlichen Raum
hinzuweisen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de