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220683 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Transparenz bei Kunst im öffentlichen Raum

Nummer
220683
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
04.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.04.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.05.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 146,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220683-01 ST Transparenz bei Kunst im öffentlichen Raum

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Text anzeigen (2.591 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220683
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
20.03.2022
Bürgerantrag: Transparenz bei Kunst im
öffentlichen Raum
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der Rat der Stadt Bonn, sein Kulturausschuss, ggf. auch die Kunstkommission,
fordert von dem Verein, der sich "Stiftung für Kunst und Kultur e.V." nennt, die
Offenlegung seiner Finanzierung. Ich finde, die BürgerInnen der Stadt Bonn
haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wer den für Kunstausstellungen
geeigneten knappen Raum in Bonn nutzen darf und wer diese Ausstellungen
finanziert.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
20.03.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Transparenz bei Kunst im öffentlichen Raum (Korrigierte Version, bitte diese verwenden).
Ihr Antrag
Der Rat der Stadt Bonn, sein Kulturausschuss, ggf. auch die Kunstkommission, fordert von dem Verein, der sich
"Stiftung für Kunst und Kultur e.V." nennt, die Offenlegung seiner Finanzierung. Ich finde, die BürgerInnen der
Stadt Bonn haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wer den für Kunstausstellungen geeigneten knappen Raum in
Bonn nutzen darf und wer diese Ausstellungen finanziert.
Begründung des Antrags
Es kann nicht sein, dass weiterhin so verfahren wird, dass wer Geld hat, öffentlichen Raum bekommt. Es kann
auch nicht sein, dass regionalen KünstlerInnen keine Möglichkeit geboten wird, im Innenstadtbereich ihre
Arbeiten zu zeigen. In Berlin gibt es starken Protest gegen die Überlassung öffentlicher Bauten auf dem
ehemaligen Flughafen Tempelhof an Prof. Walter Smerling und seine vermeintliche "Stiftung". Ich verweise auf
die breite Berichterstattung und insbesondere auf den Offenen Brief "Wem gehört die Öffentlichkeit?"
https://www.e-flux.com/notes/450386/offener-brief-wem-gehrt-die-ffentlichkeit Ich teile die dort aufgeworfenen
Fragen - die sich auch für Bonn stellen. Insbesondere der Geldwäschevorwurf gegen einige der Sponsoren des
Vereins "Stiftung für Kunst u Kultur e.V." sollte geklärt werden, bevor weitere Ausstellungsprojekte in Bonn
realisiert werden.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
vnHWASJg
2200..0033..2222 2222::4422Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de