220683 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Transparenz bei Kunst im öffentlichen Raum
Kerndaten
- Nummer
- 220683
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 04.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.591 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220683 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 20.03.2022 Bürgerantrag: Transparenz bei Kunst im öffentlichen Raum Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Der Rat der Stadt Bonn, sein Kulturausschuss, ggf. auch die Kunstkommission, fordert von dem Verein, der sich "Stiftung für Kunst und Kultur e.V." nennt, die Offenlegung seiner Finanzierung. Ich finde, die BürgerInnen der Stadt Bonn haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wer den für Kunstausstellungen geeigneten knappen Raum in Bonn nutzen darf und wer diese Ausstellungen finanziert. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 20.03.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Transparenz bei Kunst im öffentlichen Raum (Korrigierte Version, bitte diese verwenden). Ihr Antrag Der Rat der Stadt Bonn, sein Kulturausschuss, ggf. auch die Kunstkommission, fordert von dem Verein, der sich "Stiftung für Kunst und Kultur e.V." nennt, die Offenlegung seiner Finanzierung. Ich finde, die BürgerInnen der Stadt Bonn haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wer den für Kunstausstellungen geeigneten knappen Raum in Bonn nutzen darf und wer diese Ausstellungen finanziert. Begründung des Antrags Es kann nicht sein, dass weiterhin so verfahren wird, dass wer Geld hat, öffentlichen Raum bekommt. Es kann auch nicht sein, dass regionalen KünstlerInnen keine Möglichkeit geboten wird, im Innenstadtbereich ihre Arbeiten zu zeigen. In Berlin gibt es starken Protest gegen die Überlassung öffentlicher Bauten auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof an Prof. Walter Smerling und seine vermeintliche "Stiftung". Ich verweise auf die breite Berichterstattung und insbesondere auf den Offenen Brief "Wem gehört die Öffentlichkeit?" https://www.e-flux.com/notes/450386/offener-brief-wem-gehrt-die-ffentlichkeit Ich teile die dort aufgeworfenen Fragen - die sich auch für Bonn stellen. Insbesondere der Geldwäschevorwurf gegen einige der Sponsoren des Vereins "Stiftung für Kunst u Kultur e.V." sollte geklärt werden, bevor weitere Ausstellungsprojekte in Bonn realisiert werden. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 vnHWASJg 2200..0033..2222 2222::4422Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de