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220672-03 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 220672

Nummer
220672-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220672 Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
220672-03 AA
Antragsteller/in:
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
27.03.2025
FDP-Änderungsantrag: Ausarbeitung des
„Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die
Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 220672
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.04.2025 Empfehlung
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
zu DS 220672-01, Anlage 02 zur Biosiversitätsstrategie
S. 20, Abb. 11:
Der Begriff "Bebaute Fläche" wird aufgeteilt in Gebäudefläche und private
Grünfläche und diese Unterscheidung auch in der textlichen Erläuterung auf S.
21 fortgeführt.
Begründung
Hier schleift sich die mit DS 231965-01 AA kritisierte und mit der Realität nicht
in Einklang stehende Terminologie durch, wonach Grundstücksflächen in ihrer
Gesamtheit aus Gebäude und Grünfläche als "bebaut" deklariert werden.
Die Darstellung von privaten Grün- und Gartenflächen als "bebaute Flächen"
verzerrt in das Bild, insbesondere im Hinblick auf die mit Biodiversitätsstrategie
verfolgten Ziele, denn auch diese Flächen dienen der Ökologie, stehen Fauna,
Flora und Mensch zu Verfügung.
Zwar hat die Verwaltung wenig Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten für
diese Flächen, jedoch bieten die vielen privaten und nachts unbeleuchteten
Gärten analog zu den auf S. 44 hervorgehobenen Friedhöfen mit ihrem Baum-
und Heckenbewuchs wichtige Rückzugsorte für Insekten, Vögel im
allgemeinen, Mauersegler, Schwalben, Fledermäuse, Igel, Schnecken,Seite 1 von 2
Seite 2
Eichhörnchen u.v.m.
Die in der Abb. in Ansatz gebrachten 33% bebauter Fläche sind daher
aufzuteilen in Gebäudefläche und private Grünfläche um ein verzerrungsfreies
Bild zu ergeben. Dabei dürfte sich ca. die Hälfte der 33% als Grünfläche und
damit als Potenzial ergeben.
Anzunehmen ist, dass sich viele Grundstückseigentümer aufgrund
wachsenden Bewusstseins für ökologische Zusammenhänge freiwillig
einer von der Kommune formulierten Rahmenstrategie anschließen
könnten. Interessanterweise hat die Verwaltung für ebendiese Flächen
mit ihrem Förderprogramm für private und gewerbliche
Begrünungsmaßnahmen (s. S. 47) ja bereits ein entsprechendes
Programm auf freiwilliger Basis geschaffen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de