220672 · Beschlussvorlage
Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220672
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Naturschutzbeirates Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220672 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Naturschutzbeirat 16.08.2022 Anregung Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 06.09.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 14.09.2022 Empfehlung Rat 22.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Als wichtiger Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt wird die Verwaltung mit der Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonn beauftragt. Begründung Der aktuelle Bericht zur Lage der Natur in Deutschland zeigt, dass sich 63 % der Arten und knapp 70 % der Lebensräume, die nach der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-RL) geschützt sind, in ungünstig-unzureichendem oder - schlechtem Zustand befinden (BMU und BfN 20201). Da der Verlust der Artenvielfalt nicht ausschließlich mit Artenschutzmaßnahmen oder dem Fokus auf Schutzgebiete aufgehalten werden kann (BMU und BfN 2020), müssen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität breit angelegt sein. Städten und Gemeinden kommt hierbei eine zentrale Rolle zu, wenn es um den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt, den Natur- und Artenschutz sowie um nachhaltige Flächennutzungen geht. Im „Aktionsprogramm Biodiversität 2030“ der Bundesstadt Bonn werden die Erkenntnisse und Entwicklungen des letzten Jahrzehnts zum Schutz der 1 https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bericht_lage_n atur_2020_bf.pdfSeite 1 von 4 Seite 2 biologischen Vielfalt berücksichtigt und neue Anforderungen und Rahmenbedingungen aufgegriffen. Hiermit wird ein strategischer Rahmen für die nächste und entscheidende Dekade geschaffen, um dem Erhalt, der Förderung und der Vernetzung der Artenvielfalt Bonns als dauerhafte kommunale Aufgabe Rechnung zu tragen. Das am 29.04.2010 beschlossene „Aktionsprogramm Biodiversität 2010“ war für einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt (DS-Nr. 0912026 und 0912026AA4) und wurde im Jahr 2020 evaluiert. Aufbauend auf den Evaluationsergebnissen wurden in der ersten Entwurfsfassung des „Aktionsprogramms 2030“ neue Schwerpunkte, Zielsetzungen und Themenbereiche mit Blick auf die nächsten zehn Jahre erarbeitet. Die Handlungsfelder des Aktionsprogramms von 2010 wurden auf drei Handlungsschwerpunkte, sogenannte Zukunftssäulen, konzentriert. Jede Säule ist in verschiedene Themenbereiche untergliedert, denen alle relevanten Biodiversitätsmaßnahmen der gesamten Stadtverwaltung zugeordnet werden. Für jeden Themenbereich wurden Leitgedanken, strategische Ziele und Maßnahmen formuliert. Eine entsprechende Mitteilungsvorlage wurde im letzten Jahr in die politische Beratung eingebracht (DS Nr. 210021). Im Sommer 2021 wurde diese Entwurfsfassung in der ämterübergreifenden Steuerungsgruppe beraten und die Rückmeldungen und Anregungen der beteiligten Stellen bis Ende des Jahres eingearbeitet. Im weiteren Ausarbeitungsprozess ist geplant, sowohl die gesamtstädtische Verwaltung als auch externe Akteure einzubinden, Ziele und Maßnahmen zu konkretisieren sowie Zuständigkeiten für die Maßnahmenumsetzung und deren Finanzierung festzulegen. Es folgt ein Einblick in die strategische und inhaltliche Ausrichtung der drei Zukunftssäulen des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“. Zukunftssäule I „Natur- und Artenschutz“ Die Stadt Bonn steht den Herausforderungen von steigenden Landnutzungskonflikten gegenüber. Im Mittelpunkt der ersten Zukunftssäule sollen daher der Erhalt, die Stärkung und die Vernetzung der urban und ländlich geprägten Naturräume sowie eine ökologische und nachhaltige Nutzung der vorhandenen Frei- und Agrarräume stehen. In der Zukunft soll der Natur- und Artenschutz auch aufgrund des Klimawandels und dessen Folgen immer weiter ausgebaut und gestärkt werden. Um dem Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken, hat die Stadtverwaltung in den letzten Jahren erfolgreiche Projekte, Maßnahmen und Daueraufgaben implementiert wie z.B. - dauerhafte aktive Unterstützung der Weiterentwicklung der Naturland- Zertifizierung des Stadtwalds - Weiterentwicklung des Integrierten Freiraumsystems (IFS) zum Bonner Freiraumplan - fortlaufender Ausbau der Vertragsnaturschutz-Gebietskulisse in Bonner Landschafts- und NaturschutzgebietenSeite 2 von 4 Seite 3 - Erfassung der Streuobstwiesen-Flächen und Entwicklung der Bestände Zukunftssäule II „Stadtnatur“ Städte bieten auf kleinstem Raum einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Pflanzen und Tieren verschiedenste Lebensräume und können somit Hotspots der Biodiversität darstellen. Gleichzeitig besteht ein hoher Nutzungsdruck durch den Menschen, so dass der Schutz verbleibender Freiflächen und urbaner Natur für die biologische Vielfalt an immer größerer Bedeutung gewinnt. Dieser Schwerpunkt soll aufgrund des fortschreitenden Rückgangs der Vielfalt an Arten und Lebensräumen weiter ausgebaut und gestärkt werden. Die Stadt Bonn hat in diesem Bereich bereits erfolgreich Projekte, Maßnahmen und Daueraufgaben implementiert wie z.B. - Rezertifizierung „Labeling Stadtgrün Naturnah": Bonn wurde 2019 als beste Großstadt mit dem Label „Silber“ ausgezeichnet - Projekt „Lebensstätte Friedhof“ in Kooperation mit der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e.V. - Entwicklung naturnaher städtischer Grünflächen mit angepasstem Mahdregime und kontinuierlicher Erhöhung des Einsatzes von Regio- Saatgut - Umsetzung der Baumsatzung für Bäume auf Privatgrundstücken seit 2000, wird 2022 aktualisiert Zukunftssäule III „Bewusstseinsförderung & Kooperationen“ Zur nachhaltigen Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität ist es entscheidend, dass diese von der Stadtgesellschaft mitgetragen und gelebt werden. In den letzten Jahren konnten eine immer stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für Themen der biologischen Vielfalt (Insektensterben etc.) und ein zunehmendes Bedürfnis nach aktiver Mitgestaltung beobachtet werden. Hier ergeben sich zahlreiche Anknüpfungspunkte, die im Rahmen der dritten Zukunftssäule verstärkt verfolgt und aufgegriffen werden sollen. Im Sinne eines Zusammenhaltes soll die Bildung von Kooperationen und regelmäßigen Austauschmöglichkeiten inner- und außerhalb der Verwaltung zur Förderung der biologischen Vielfalt weiter fokussiert werden. Die Stadtverwaltung hat bereits erfolgreiche Projekte zur Bewusstseinsbildung für den Schutz der Artenvielfalt etabliert sowie Kooperationen und Netzwerktätigkeiten von kommunaler bis auf internationaler Ebene intensiviert, um aufzuklären und zu motivieren, wie z.B. - Wiedereröffnung des Hauses der Natur als modernes Umweltbildungszentrum für Bildung für Nachhaltige Entwicklung im Jahr 2019 - Eröffnung des Lehrpfads „Artenvielfalt in der Stadt“ im Jahr 2020 - Die Stadt Bonn trat 2019 als erste Stadt in NRW dem Netzwerk der deutschen Bio-Städte, Gemeinden und Landkreise bei mit dem Ziel der Erhöhung der Bio-Anteile in der Gemeinschaftsverpflegung städtischerSeite 3 von 4 Seite 4 Einrichtungen und der Förderung der ökologischen Landwirtschaft im Stadtgebiet - Fortlaufendes KiTa-Projekt „Blüten für Insekten“ seit 2019, in dem Bonner KiTas bei der Anlage von Blühflächen mit gebietsheimischen Pflanzen unterstützt und beraten werden: Auszeichnung als Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt sowie im Rahmen des Sonderwettbewerbs „Soziale Natur – Natur für alle“ im Jahr 2020 - Festigung und Ausbau von Kooperationen mit der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e.V., dem Zoologischen Forschungsmuseum Koenig, der Universität Bonn, Bonn4Future, dem Verein „Bonn im Wandel“ etc. - Netzwerkausbau und -intensivierung mit dem Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“, dem Biodiversitätsnetzwerk Bonn (BION), dem Städtenetzwerk für Nachhaltigkeit (ICLEI) und weiteren nationalen und internationalen Netzwerken Geplantes Vorgehen Das „Aktionsprogramm Biodiversität 2030“ soll auf der Grundlage der bisher erarbeiteten Entwurfsfassung in einem etwa zweijährigen Bearbeitungsprozess weiter konkretisiert und finalisiert werden. Hierbei kommt der interdisziplinären Zusammenarbeit stadtverwaltungsinterner Beteiligung sowie externer Kooperationsstellen (Zoologisches Forschungsmuseum Koenig, Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e.V., Universität Bonn, Bonn im Wandel e.V., etc.) besondere Bedeutung zu. Um mögliche Anpassungen und übergreifende Abstimmungen frühzeitig vornehmen zu können, sollen zunächst die bestehenden, laufenden und geplanten Biodiversitätsprojekte im Rahmen eines regelmäßigen Projekt-Monitorings übergeordnet zusammengeführt werden. Im Folgeprozess ist eine regelmäßige Zwischenevaluation der Maßnahmen des Aktionsprogramms in einem dreijährigen Turnus vorgesehen, um eine gesamtstädtische Koordination und Zielfokussierung zu gewährleisten. Die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms im Rahmen des Biodiversitätsmanagements soll zunächst mit eigenem Personal durchgeführt werden. Es ist notwendig, für die Maßnahmenplanung und -umsetzung über die gesamte Laufzeit Fördermittel zu akquirieren sowie notwendige Haushaltsmittel durch die federführenden Stellen anzumelden. Konkrete Anforderungen für Finanzmittel können derzeit noch nicht beziffert werden. Zur Realisierung konkreter Maßnahmen innerhalb des Aktionsprogramms werden separate Beschlussvorlagen in die politische Beratung eingebracht, in welchen die finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de