220672-02 · Mitteilungsvorlage
Die Biodiversitätsstrategie der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220672-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
- Hardtberg
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220672-02 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Die Biodiversitätsstrategie der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 09.04.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme Naturschutzbeirat 07.05.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Verlust der biologischen Vielfalt zählt zu den größten Herausforderungen unserer Zeit, deren Folgen auch in Bonn immer stärker spür- und sichtbarer werden. Die Bundesstadt steht vor der Herausforderung, auf nur begrenzt ver- fügbarem Raum verschiedensten Anforderungen gerecht werden zu müssen. Daraus ergeben sich zwangsläufig Interessens- und Zielkonflikte sowie Konkur- renzen um die sehr limitierte Ressource Fläche. Um die Belange des Biodiver- sitätsschutzes dabei angemessen berücksichtigen und dem Artensterben auf lokaler Ebene entgegenzuwirken zu können, braucht es ein kommunales Steuerungsinstrument, das neben den gesetzlichen Verpflichtungen als zusätz- liche Abwägungsgrundlage dienen kann. Daher fasste der Rat der Bundesstadt Bonn im September 2022 den Beschluss zur Ausarbeitung der Bonner Biodi- versitätsstrategie (DS 220672). Die finale Fassung des Strategiepapiers liegt nun vor und enthält einen Umsetzungsfahrplan mit Maßnahmenempfehlungen zum Biodiversitätsschutz für die kommenden fünf Jahre: Das Aktionsprogramm Biodiversität 2030. Dieses enthält kurz- bis mittelfristige Handlungsschwerpunk- te. Hinweis: Die Bonner Biodiversitätsstrategie sowie das Aktionsprogramm Biodi- versität 2030 und eine Kurzfassung der Strategie entnehmen Sie bitte der DS 220672-01 Welchen Nutzen bietet eine kommunale Biodiversitätsstrategie? Biodiversitätsschutz im kommunalen Handeln ist eine Querschnittsaufgabe, die auf allen Handlungs- und Entscheidungsebenen sowie bei Planungen und Vor- haben mitgedacht und berücksichtigt werden soll. Aufgrund begrenzter perso- neller und finanzieller Rahmenbedingungen ergibt sich die Notwendigkeit, Res- sourcen vorausschauend und gezielt einzusetzen und zu priorisieren.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Genau hier setzt die Bonner Biodiversitätsstrategie an: Sie beantwortet die Frage nach den Instrumenten und Maßnahmen, die in Bonn das Potenzial ha- ben, die größte Wirksamkeit für den Biodiversitätsschutz zu entfalten. • Dafür definiert sie einerseits den strategischen Rahmen des kommuna- len Biodiversitätsschutzes und legt dessen langfristige Zielsetzung fest. • Die Strategie bündelt und steuert die notwendigen Maßnahmen zielge- richtet, so dass diese unter Einsatz möglichst weniger Ressourcen wir- kungsvoll entwickelt, durchgeführt und koordiniert werden können. • Hierbei werden die Erkenntnisse und Entwicklungen zum Schutz der biologischen Vielfalt der letzten Jahre berücksichtigt und neue Anforde- rungen und Rahmenbedingungen aufgegriffen. Die Bonner Biodiversitätsstrategie setzt bei der Umsetzung ihres Aktionspro- gramms 2030 auch auf die Umsetzung von Maßnahmen im „Huckepack“ mit anderen Vorhaben und Planungen. Schnittstellen und Synergien bestehen dabei vor allem mit den anderen großen, übergeordneten Querschnittszielen, die mit flächenwirksamen Maß- nahmen verfolgt werden: Klimaschutz, Klimaanpassung, Nachhaltigkeit und die Mobilitätswende. Alle fünf Themenfelder sind eng miteinander verwoben und können nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Darüber hinaus bietet je- des Vorhaben, das eine Schnittstelle zur biologischen Vielfalt aufweist, ein Ge- legenheitsfenster für die Integration von Maßnahmen zur Erreichung der Biodi- versitätsziele. Wie wurde bei der Erarbeitung der Bonner Biodiversitätsstrategie metho- disch vorgegangen? Seit dem Sommer 2023 hat die Verwaltung die Bonner Biodiversitätsstrategie unter Federführung der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen eines mehr- stufigen partizipativen Abstimmungsprozesses kontinuierlich weiterentwickelt. Gemeinsam mit allen Mitwirkenden konnte so eine gemeinsame Handlungslinie zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität in Bonn gefunden werden. An diesem Prozess beteiligt waren Mitarbeitende aller relevanten Ämter und Fach- bereiche, lokal ansässige und im Biodiversitätsschutz engagierte Gruppen (Fachverbände, Initiativen, Institutionen aus Forschung und Lehre, etc.), politi- sche Entscheidungsträger*innen sowie Bonner Bürger*innen. Zusätzlich wurde die Verwaltung zeitweise von einem Fachbüro sowie Expert*innen für Beteili- gungsprozesse und Dialogprojekte beraten und begleitet. Während des gemeinsamen Ausarbeitungsprozesses wurden die drei Zu- kunftssäulen „Natur-, Biotop- & Artenschutz“, „Stadtnatur & Kulturlandschaft“ und „Bildung, Kommunikation & Teilhabe“ mit 12 untergeordneten Aktionsfel- dern entwickelt. Für eine zielgerichtete Lenkung der Aktivitäten zum Biodiver- sitätsschutz in Bonn enthalten die Aktionsfelder insgesamt 36 strategische Zie- le. Diese tragen dem Querschnittsthema Biodiversität in seiner Komplexität Rechnung und sollen bei allen relevanten Planungen und Vorhaben berück- sichtigt werden. Da nicht alle Ziele und Aktionsfelder parallel mit gleicher Kraft vorangetrieben werden können, wurden im nächsten Schritt 10 der strategischen Ziele ausge- wählt, deren Umsetzung im Rahmen des Aktionsprogramms Biodiversität bis zum Jahr 2030 vorrangig angestoßen und verfolgt werden soll. Zu diesemSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zweck wurden biodiversitätsfördernde und -schützende Maßnahmen gesam- melt, sinnvoll weiterentwickelt und thematisch in fünf Fokusthemen gebündelt. Als Resultat umfasst jedes der Fokusthemen spezifische Maßnahmenempfeh- lungen, die auf mehrere priorisierte Ziele gleichzeitig einzahlen. Diese Priorisierung und strategische Bündelung ermöglicht einen effizienten Einsatz der begrenzten Ressourcen sowie eine kontinuierliche Bewertung – und bei Bedarf Anpassung – der biodiversitätsfördernden Maßnahmen hinsicht- lich ihres jeweiligen Beitrags zur beabsichtigten Zielerfüllung. Zusammenfassend bildet die Bonner Biodiversitätsstrategie einen Handlungs- rahmen, der sich dynamisch an sich ändernde Umwelt- und Rahmenbedingun- gen anpassen kann. Dementsprechend ist es notwendig, diese Rahmenbedin- gungen ebenso regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen wie die Effektivität umgesetzter Maßnahmen. Mit den auf einen Umsetzungszeitraum von jeweils fünf Jahren ausgelegten Aktionsprogrammen kann auf aktuelle Gegebenheiten und Erfordernisse reagiert werden. Wie geht es weiter? Nach dem Beschluss durch den Stadtrat ist vorgesehen, die Umsetzung der im Aktionsprogramm Biodiversität 2030 definierten Maßnahmenempfehlungen im Rahmen ihrer finanziellen und technischen Möglichkeiten umzusetzen und da- bei relevante Stakeholder einzubinden. Über die Durchführung und Finanzie- rung der Maßnahmen werden den zuständigen Gremien jeweils gesonderte Einzelbeschlüsse zur Entscheidung vorgelegt. Erforderliche Haushaltsmittel werden für die kommenden Haushalte angemeldet und durch Fördermittel er- gänzt. Maßnahmen ohne zusätzlichen Personal- und Mittelbedarf werden nach dem Gelegenheitsfenster-Prinzip im Huckepack anderer Planungen und Vor- haben umgesetzt. Über den Umsetzungsfortschritt der biodiversitätsfördernden Maßnahmen wird regelmäßig berichtet. Im Jahr 2030 ist eine Evaluierung und darauf aufbauend die Entwicklung und Verabschiedung eines neuen Aktionsprogramms vorgese- hen, in welchem je nach Handlungsbedarf neue Schwerpunkte gesetzt und weitere oder andere Ziele zum Biodiversitätsschutz aufgenommen werden kön- nen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de