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220664-03 AA · Änderungsantrag

Grüne-Antrag: Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren Antrag zur Vorlage 220664

Nummer
220664-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
28.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220664 Grüne-Antrag: Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren

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Änderungsantrag
öffentlich
220664-03 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Nicole Unterseh
Gerhard Lemm
27.09.2022 gez. Jansen
Grüne-Antrag: Fahrbahnoberflächen
fahrradtauglich sanieren
Antrag zur Vorlage 220664
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird gebeten, für die folgenden Straßen, Schäden und sonstige
Mängel qualitativ im Hinblick auf die Fahrradnutzung zu analysieren. Hierzu
wird um eine wohlwollende Prüfung gebeten und das Ergebnis baldmöglichst in
einer Sitzung der BVGO zur Beschlussfassung zwecks möglicher Umsetzung
vorzulegen. Hierzu sind die erfassten und klassifizierten Straßenzustände (vgl.
Stellungnahme) vorzulegen.
Hierzu zählen folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte gemäß folgender
aktualisierter Liste:
Ortsteil Schweinheim:
- Winterstraße
Ortsteil Alt Godesberg:
- Kurfürstenallee, ab Friedrich-Ebertstr. stadteinwärts an der Bushaltestelle
Ortsteil Lannesdorf/Muffendorf:
- Ellesdorfer Str., im Kreuzungsbereich Mehlemer Str. und Floßweg
Ortsteil Mehlem:
- Domhofstr.
- Schlossallee zwi. Mainzer Str. u. Rüdigerstr.
- Drehholzstr. (nicht die benachbarte Ackerstraße wie im Wegekonzept
am 1.9.21 in der BVGO beschlossen!)
Ortsteil Pennenfeld:
- Zanderstr. zwi. Theodor-Heuss-Str. und Hans-Böckler-Allee
Ortsteil Plittersdorf:
- Martin-Luther-King-Str.
- Kreuzung Martin-Luther-Kings-Str/ Kennedyallee/ Turmstr.Seite 1 von 2
Seite 2
Ortsteil Friesdorf:
- Klufterstr., zwi. Annaberger Str. u. Im Woltersweiher
- In der Kumme in Teilabschnitten
- Im Erlengrund im nördl. Abschnitt
Begründung
Wie der Verwaltungsstellungnahme DS 220664-01 ST zu entnehmen ist,
weisen die benannten Straßen Oberflächenschäden oder/und Eingriffe in den
Straßenkörper auf. Bedauerlicherweise wurden hierzu keine Angaben zur
Klassifizierung der Straßenzustände gemacht. Mit Blick auf die erforderliche
hinreichende Verkehrssicherheit für den Radverkehr bestehen hierzu ernsthafte
Zweifel.
Mit Blick auf die Ackerstraße wird lediglich auf eine alte Beschlusslage
verwiesen, aber der tatsächlichen Straßenzustand örtlich nicht näher geprüft.
Der Zustand der Fahrbahnoberfläche erscheint optisch und praktisch
tadellos. Eine differenzierte Einschätzung bzw. Klassifizierung im Hinblick auf
den straßenverkehrstauglichen Zustand – insbesondere für den Radverkehr -
fehlt.
Gemäß § 7 Nr.2 h. der Bezirkssatzung hat die Bezirksvertretung als Grundlage
für ihr Entscheidungsrecht ein Recht auf Information zur Darlegung der
Schadensklassifizierung von Straßen, die in nächster Zeit instandgesetzt bzw.
deren Straßendecken saniert werden sollen.
Als Entscheidungsgrundlage für die Reihenfolge der Maßnahmen sollte hierzu
die Klassifizierung der Qualität des Straßenzustandes transparent dargelegt
werden, die insbesondere die Sicherheit und den Komfort des Radverkehrs
berücksichtigt.
Anlage/n
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