220664-03 AA · Änderungsantrag
Grüne-Antrag: Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren Antrag zur Vorlage 220664
Kerndaten
- Nummer
- 220664-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 28.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220664-03 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Nicole Unterseh Gerhard Lemm 27.09.2022 gez. Jansen Grüne-Antrag: Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren Antrag zur Vorlage 220664 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird gebeten, für die folgenden Straßen, Schäden und sonstige Mängel qualitativ im Hinblick auf die Fahrradnutzung zu analysieren. Hierzu wird um eine wohlwollende Prüfung gebeten und das Ergebnis baldmöglichst in einer Sitzung der BVGO zur Beschlussfassung zwecks möglicher Umsetzung vorzulegen. Hierzu sind die erfassten und klassifizierten Straßenzustände (vgl. Stellungnahme) vorzulegen. Hierzu zählen folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte gemäß folgender aktualisierter Liste: Ortsteil Schweinheim: - Winterstraße Ortsteil Alt Godesberg: - Kurfürstenallee, ab Friedrich-Ebertstr. stadteinwärts an der Bushaltestelle Ortsteil Lannesdorf/Muffendorf: - Ellesdorfer Str., im Kreuzungsbereich Mehlemer Str. und Floßweg Ortsteil Mehlem: - Domhofstr. - Schlossallee zwi. Mainzer Str. u. Rüdigerstr. - Drehholzstr. (nicht die benachbarte Ackerstraße wie im Wegekonzept am 1.9.21 in der BVGO beschlossen!) Ortsteil Pennenfeld: - Zanderstr. zwi. Theodor-Heuss-Str. und Hans-Böckler-Allee Ortsteil Plittersdorf: - Martin-Luther-King-Str. - Kreuzung Martin-Luther-Kings-Str/ Kennedyallee/ Turmstr.Seite 1 von 2 Seite 2 Ortsteil Friesdorf: - Klufterstr., zwi. Annaberger Str. u. Im Woltersweiher - In der Kumme in Teilabschnitten - Im Erlengrund im nördl. Abschnitt Begründung Wie der Verwaltungsstellungnahme DS 220664-01 ST zu entnehmen ist, weisen die benannten Straßen Oberflächenschäden oder/und Eingriffe in den Straßenkörper auf. Bedauerlicherweise wurden hierzu keine Angaben zur Klassifizierung der Straßenzustände gemacht. Mit Blick auf die erforderliche hinreichende Verkehrssicherheit für den Radverkehr bestehen hierzu ernsthafte Zweifel. Mit Blick auf die Ackerstraße wird lediglich auf eine alte Beschlusslage verwiesen, aber der tatsächlichen Straßenzustand örtlich nicht näher geprüft. Der Zustand der Fahrbahnoberfläche erscheint optisch und praktisch tadellos. Eine differenzierte Einschätzung bzw. Klassifizierung im Hinblick auf den straßenverkehrstauglichen Zustand – insbesondere für den Radverkehr - fehlt. Gemäß § 7 Nr.2 h. der Bezirkssatzung hat die Bezirksvertretung als Grundlage für ihr Entscheidungsrecht ein Recht auf Information zur Darlegung der Schadensklassifizierung von Straßen, die in nächster Zeit instandgesetzt bzw. deren Straßendecken saniert werden sollen. Als Entscheidungsgrundlage für die Reihenfolge der Maßnahmen sollte hierzu die Klassifizierung der Qualität des Straßenzustandes transparent dargelegt werden, die insbesondere die Sicherheit und den Komfort des Radverkehrs berücksichtigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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