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220664 · Antrag

Grüne-Antrag: Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren

Nummer
220664
Art
Antrag
Veröffentlicht
30.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.03.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220664-01 ST Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren
  2. 220664-02 AA Grüne-Antrag: Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren Antrag zur Vorlage 220664
  3. 220664-03 AA Grüne-Antrag: Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren Antrag zur Vorlage 220664

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Antrag
öffentlich
220664
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Nicole Unterseh
Gerhard Lemm
30.03.2022 gez. Jansen
Grüne-Antrag: Fahrbahnoberflächen
fahrradtauglich sanieren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, für die unten aufgelisteten Straßen, die für
den Radverkehr bedeutend sind, Schäden und sonstige Mängel der
Fahrbahnoberfläche zu beseitigen und diese fahrradtauglich zu
sanieren. Hierzu wird zunächst um eine wohlwollende Prüfung gebeten und das
Ergebnis möglichst in der nächsten Sitzung der BVGO zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Hierzu zählen folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:
Liste der Straßen zur fahrradtauglichen Sanierung
Ortsteil Schweinheim:
- Venner Str. zwi. Axenfeldstr. und Waldstr. sowie oberhalb des Godesheims
- Winterstr. oberhalb Waldburgstr. sowie temporär zwi. Waldburgstr. und
Burgstr.
Ortsteil Alt Godesberg:
- Kurfürstenallee, ab Friedrich-Ebertstr. stadteinwärts an Bushaltestellen
- Elisabethstr. im Bereich Aloisiuskolleg südlich Friedrich-Ebert-Str.
Ortsteil Lannesdorf/Muffendorf:
- Deutschherrenstr. im Bereich der Kreuzung Paracelsusstr. sowie
stadtauswärts Richtung Im Apfelgarten
- Ellesdorfer Str. im Kreuzungsbereich Mehlemer Str. und FloßwegSeite 1 von 3
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Ortsteil Mehlem:
- Domhofstr.
- Schlossallee zwi. Mainzer Str. u. Rüdigerstr.
- Drehholzstr. (nicht benachbarte Ackerstraße wie im Wegekonzept
beschlossen!!)
Ortsteil Pennenfeld:
- Zanderstr. zwi. Theodor-Heuss-Str. und Hans-Böckler-Allee
Ortsteil Rüngsdorf (Süd):
- Deichmannsaue zwi. Kurve (ca. Hs-Nr. 54) u. ehem. Gärtnerei (Hs.-Nr. 70)
Ortsteil Rüngsdorf:
- Ubierstr. zwi. Denglerstr. u. Rheinallee sowie zwi. Sedanstr. u. Römerplatz
- Wiedemannstr. zwi. Telemannstr. u. Karl-Finkelnburg-Str.
Ortsteil Plittersdorf:
- Martin-Luther-King-Str.
- Kreuzung Martin-Luther-Kings-Str/ Kennedyallee/ Turmstr.
- Leonardusstr.
Ortsteil Friesdorf:
- Klufterstr. zwi. Annaberger Str. u. Im Woltersweiher
- In der Kumme in Teilabschnitten
- Im Erlengrund im nördl. Abschnitt
BegründungSeite 2 von 3
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Ende letzten Jahres wurden zahlreiche für den Radverkehr bedeutende
innerörtliche Straßen von Bad Godesberg "genauer unter die Lupe"
genommen. Dabei wurde festgestellt, dass zahlreiche Straßenabschnitte in
einem für den Radverkehr desolatem bzw. unbefriedigendem Zustand sind.
Dem lag ergänzend eine Liste des ADFC Bad Godesberg von Mitte letzten
Jahres (2021) zugrunde, die aktualisiert wurde.
Nach eigenen Beobachtungen hatte die Verwaltung selbst im Frühjahr 2021
eine eigene Bestandsaufnahme über den Zustand der Straßenfahrbahnen
durchgeführt. Das Ergebnis mit Einzelheiten zur Schadensklassifizierung liegt
leider nicht vor. Insofern erschließt sich nicht, auf welcher fachlichen Grundlage
die damaligen Vorschläge der Verwaltung zum Straßen- und Wegekonzept
erfolgte (vgl. DS 201637-07). Insbesondere ist unklar, warum die "Ackerstraße"
saniert werden soll, da sie augenscheinlich im tadellosem Zustand erscheint.
Auf Grund ihrer unebenen und spröden Fahrbahnoberfläche sind die
Fahrbahnen zum Radfahren teilweise gefährlich und bieten keinen Anreiz zur
Steigerung der Fahrradnutzung. Sie sind nach Auffassung der
AntragstellerInnen dringend sanierungsbedürftig und sind - zzgl. einer
geeigneten Fahrbahnmarkierung -baldmöglichst in einem fahrradtauglichen
Zustand zu versetzen.
Unter Umständen wären vorhandene Fahrrad-Schutzstreifen zu verändern bzw.
gemäß den neuen Verwaltungsvorschriften der StVo (Vw-StVo) zu verbreitern.
Insofern wäre eine Prüfung der Mängel gemäß o.a. Liste “Liste der Straßen zur
fahrradtauglichen Sanierung" zweckmäßig und - wenn berechtigt - durch die
Verwaltung baldmöglichst zu beseitigen.
Möglicherweise sind die Maßnahmen über das Vergabe- und
Auftragsvergabefahren zum Rahmenvertrag 2022/23/24 des Bonner
Tiefbauamtes (Amt 66) zu Maßnahmen zur bituminöse Fahrbahn-
Instandsetzungen und/oder Kleinarbeiten der Straßenunterhaltung umzusetzen
und mit Blick auf die Bedeutung des umweltfreundlichen Radverkehrs höher zu
priorisieren.
Anlage/n
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