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220664-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren

Nummer
220664-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220664 Grüne-Antrag: Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220664-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In Abhängigkeit von der verkehrlichen Belastung, vom Schadensbild und von
der vorhandenen Konstruktion der Verkehrsfläche kann eine Deckensanierung
sinnvoll sein oder aber eine grundhafte Erneuerung erforderlich werden. Die
sich an der Oberfläche zeigenden Schäden, wie Netzrisse, Ausbrüche und
Spurrinnen, dienen der ersten Einschätzung. Eine anschließende Öffnung und
Beprobung der Fahrbahnkonstruktion dient der detaillierten Beurteilung.
Vor jeder beabsichtigten Maßnahme erfolgt im weiteren Verlauf der
Betrachtung eine Abfrage bezüglich evtl. Instandsetzungsmaßnahmen oder
Neuverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen. Sollte z. B. eine
Kanalbaumaßnahme in absehbarer Zeit geplant sein, wird die
Straßenbaumaßnahme zurückstellt.
Grundvoraussetzung für die Umsetzung ist die Verfügbarkeit von
Haushaltsmitteln. Diese decken nicht den tatsächlichen Instandsetzungsbedarf.
Die Planungen erfolgen unter dieser Voraussetzung auf Grundlage der
erfassten und klassifizierten Straßenzustände.
Darüber hinaus werden mit kleinen Mitteln punktuelle Schäden bzw. akute
Unfallgefahren im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht mit Priorisierung
abgearbeitet.
Die benannten Straßen weisen in allen Fällen Oberflächenschäden oder
Eingriffe in den Straßenkörper auf. Die Ebenheit ist jedoch meist im
Toleranzbereich, so dass eine ordnungsgemäße Entwässerung der
Verkehrsfläche erfolgt. Die Verkehrssicherheit ist ebenfalls in allen Bereichen
gegeben, so dass ein unmittelbarer Handlungsbedarf nicht gegeben ist.
Mittel-bis langfristig sind in folgenden Straßen großflächigen
Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen: Venner Str., Elisabethstr.
Deutschherrenstr. und Erlengrund.
Die Wiedemannstr. befindet sich in einem sehr unterhaltungsintensiven
Zustand. Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) sieht eine Kanalsanierung
mittelfristig vor, so dass die Deckensanierung erst im Anschluss erfolgen soll.
Die Deichmanns Aue, die Ubierstr. und die Leonardusstr sind für 2022/23 in
Teilabschnitten als Deckensanierung vorgesehen.
Das Straßen- und Wegekonzept wurde in Sitzung der Bezirksvertretung amSeite 1 von 2
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01.09.2021 geändert beschlossen. Auch die Ackerstr. war Bestandteil der
gewünschten Änderungen (siehe Beschlussauszug DS 201637).
Sämtliche Unterhaltungsmaßnahmen werden mit der dann ebenfalls
erforderlichen, neuen Markierung koordiniert. Bei grundhaften Erneuerungen
werden die zur Verfügung stehenden Flächen planerisch untersucht und ggf.
unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer neu geordnet.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de