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220637-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: geänderte Stellungnahme der Stadt Bonn

Nummer
220637-08 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220637 Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220637-08 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung:
geänderte Stellungnahme der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung schlägt dem Rat aufgrund der Beschlussfassungen des
Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen, der Bezirksvertretung Beuel
sowie der Bezirksvertretung Bonn die geänderte Stellungnahme zur
Beschlussfassung vor. Die Änderungen in der Stellungnahme sind markiert -
gestrichene Passagen sind durchgestrichen und neue Textpassagen in rot
markiert.
Die Anlage 1 und 2 wurden entsprechend geändert, Anlage 4 neu hinzugefügt.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung dem Rat aufgrund der
Beschlussfassung der Bezirksvertretung Beuel die Prüfung der Teilaufhebung
des Bebauungsplans 8322-10 für die Fläche ‚Pfaffenwiese‘ in Oberholtorf vor.
Anlage/n
1 220609_STN_Offenlage_Anlage1-4_geändert (öffentlich)
2 220609_STN_Offenlage RP_geändert (öffentlich)Seite 1 von 14
±±±
Anlage 1: Deteilabgrenzung Neubenennung ASB
Neuaufstellung Regionalplan Köln – Beteiligung: Stellungnahme Stadt Bonn
Datengrundlage:
© Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
© Stadtplanungsamt
© Bezirksregierung Köln
1:10.000
A 1: ASB Lessenich - Meßdorf A 3: ASB Oberholtdorf Niederholtorf
A 2: ASB westlich Geislar
Legende
Änderung_Detailabgrenzung_Meßdorf
ASB Regionalplan BEZK 1:10.0001:10.000
Legende
ASB Regionalplan BEZK
Änderung_Detailabgrenzung_westlich Geislar
A 3: ASB Niederholtorf
Legende
ASB Regionalplan BEZK
Änderung_Detailabgrenzung_NiederholtorfSeite 2 von 14
B8
B13
B7
B16
B18
B6
B19
B12
B5
B19
B2
B14
B15
B17
B4
F1
F3
F2
Plangrundlage:
Regionalp lan Entw urf 12/2021
±1:70.000Legende
Anlage 2: Ü b ers icht aller Ä nderungen (geändert, Stand: 09.06.22)
Neuaufs tellung Regionalp lan Köln – Beteiligung: Stellungnahm e Stadt Bonn
Vors chläge neue ASB (3)
Ä nderungs b ereiche ASB (18)
Sicherung ASB (3) Ä nderungs b ereich GIB (2)
Sicherung BSN (3)
Heraus nahm e ASB (3) Stadtgrenze
ges trichenSeite 3 von 14
0 100 200
m
Lessenich-Meßdorf
Datengrundlage:
© Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
© Stadtplanungsamt
±
Legende
GIB_Änd_BeuelOst
Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)Seite 4 von 14
0 100 200
m
Detailabgrenzung GIB Bonn West (Innovationsdreieck)
Auszug aus Entwur f Regionalplan
Datengrundlage:
© Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
© Stadtplanungsamt
© Bezirksregierung Köln ±
GIB_innovationsdreieck_Änderung
Legende
Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)Seite 5 von 14
Stellungnahme der Stadt Bonn zur Neuaufstellung des Regionalplans –
Aufstellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.02.2022 bis 31.08.2022
Der Entwurf des Regionalplans wurde nach einem längeren und intensiven Austausch zwischen der
Bezirksplanungsbehörde und den beteiligten Kommunen und zahlreichen weiteren Akteuren im
Dezember 2021 vorgelegt. Die Stadt Bonn schätzt die Diskussionen insbesondere zu den Aussagen
zur Entwicklung des Siedlungsraums als sehr konstruktiven Beitrag einer gesamtregionalen
Betrachtung.
Die nun vorliegende Stellungnahme der Stadt Bonn ist ebenfalls Ergebnis intensiver
Auseinandersetzungen und Diskussionen innerhalb der Verwaltung sowie in den verschiedenen
politischen Gremien auf Bezirks- und gesamtstädtischer Ebene.
Eine Gesamtübersicht aller Anregungen befindet sich in Anhang 2 der Stellungnahme.
SIEDLUNGSRAUM
I. Allgemeine Siedlungsentwicklung
Die Ausweisung von neuen Flächen im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) hat das Ziel,
kommunale Handlungsspielräume im Sinne der Wohnraum-, Gewerbe- und
Infrastrukturentwicklung zu eröffnen und zu bewahren. In Bonn existiert aktuell eine sehr hohe
Nachfrage nach neuen Wohn- sowie Gewerbegebieten. Aktuelle Bevölkerungsprognosen lassen
einen weiterhin deutlich spürbaren Zuzugsdruck nach Bonn erwarten. Zugleich sind die
Entwicklungspotenziale innerhalb des Stadtgebiets sehr begrenzt, was u. a. folgende Zahlen aus
der Begründung des Regionalplans (S. 56) zeigen: Dem Bedarf an Flächen für Wohnen von 752
ha stehen in der zeichnerischen Darstellung des Plankonzeptes nur rund 128 ha Potenzialflächen
Wohnen gegenüber. Bereits heute wirkt sich dies mit sehr hohen Wohnpreisen auf die
Bevölkerung aus. Im gesamten Stadtgebiet können städtischerseits derzeit keine
Gewerbegrundstücke für Ansiedlung, Verlagerung und Expansion von Betrieben angeboten
werden. Sämtliche Unternehmen, die Flächenanfragen stellen, werden an die
Nachbarkommunen des Rhein-Sieg-Kreises verwiesen. Darüber hinaus sind andere
Flächenpotenziale für die Ausweisung als Gewerbefläche knapp und decken den errechneten
Gewerbeflächenbedarf nicht annähernd. Hier steht nach Berechnungen von IT.NRW bzw. der
Bezirksregierung Köln gem. der Begründung zum Plankonzept, S. 56, ein Bedarf an
Gewerbeflächen von 211 ha einem Potenzial von nur 26 ha gegenüber.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Bonn am 28.06.2021 nach langen und intensiven
Diskussionen beschlossen, drei neue Flächen als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) zu
benennen. Mit Schreiben vom 15.07.2021 und 02.09.2021 hat die Bezirksplanungsbehörde die
Schreiben mit der Benennung der Flächen erhalten. Im aktuellen Entwurf des Regionalplans ist
keine der drei Flächen als ASB dargestellt. Aus Sicht der Stadt Bonn sollen diese Flächen jedoch
nach wie vor als ASB dargestellt werden.
Die umfangreiche fachliche und politische Flächendiskussion hatte folgende Flächenvorschläge
ergeben:Seite 6 von 14
Allgemeiner Siedlungsbereich Lessenich-Meßdorf (A 1)
Der bereits bebaute Siedlungsbereich Meßdorf soll als ASB dargestellt werden, um die
städtebauliche Entwicklung des Siedlungsbereiches Meßdorf mittels der Bauleitplanung
zukünftig steuern zu können. Meßdorf ist als zusammenhängender Siedlungsbereich im
Zusammenhang mit dem Ortsteil Lessenich zu bewerten und verfügt über die notwendige Größe
sowie infrastrukturelle Ausstattung eines vollwertigen Siedlungsbereiches.
Ergänzend wird die Neuausweisung eines ASB-Gebiets in einem bisher unbebauten Gebiet direkt
angrenzend an den bestehenden Siedlungszusammenhang westlich von Lessenich-Meßdorf
vorgeschlagen (s. Anhang 1). Die vorgeschlagene Abgrenzung eines neue ASB wurde nach
Rückkopplung mit der Bezirksplanungsbehörde nochmals überarbeitet und in Teilen verkleinert.
Die bedeutenden Funktionen des Regionalen Grünzugs und des Klimaausgleichs, die in diesem
Bereich auch im Zusammenwirken mit dem Meßdorfer Feld entstehen, sollen erhalten und
geschützt werden. Die Freiraumverbindung im Norden in das Meßdorfer Feld bleibt durch die
Darstellung erhalten. Die klimatischen Belange werden im Weiteren im Zuge der Bauleitplanung
berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Bereiche liegen nicht innerhalb von Biotopverbundflächen
oder schutzwürdigen Biotopen. Nach der klimaökologischen ZURES-Bewertung der Stadt Bonn
hat dieser Bereich eine hohe bioklimatische Bedeutung, die im Falle kommunaler Bauleitplanung
ein entsprechendes Detailgutachten erforderlich macht. In den genannten Bereichen sind keine
Flächen mit Kompensationsmaßnahmen vorhanden, jedoch ein Bereich mit Streuobstwiese, den
es zu berücksichtigen gilt.
Die sehr hohe Nachfrage nach neuen Wohn- sowie Gewerbegebieten kann alleine durch die
Nachverdichtung u. a. des in großen Teilen bereits bebauten Bereichs Meßdorf nicht gedeckt
werden. Durch die Möglichkeit einer Siedlungserweiterung im Westen durch die Darstellung
eines neuen ASB könnte einem Teil der Nachfrage nach Siedlungsflächen Rechnung getragen
werden. Gesamtstädtisch betrachtet ist die von der Politik als ASB beschlossene Fläche, die noch
nicht bebaut ist und westlich an Meßdorf grenzt, mit rund 15 ha die zweitgrößte der genannten
Potenzialflächen. Die nun in Teilen verkleinert vorgeschlagene Fläche beträgt noch rund 9 ha.
Unter Minimierung der negativen Auswirkungen für den Regionalen Grünzug und die
Klimaausgleichsfunktionen in diesem Bereich kommt die Stadt Bonn zur der Einschätzung, dass
eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich vertretbar ist.
Allgemeiner Siedlungsbereich westlich Geislar (A 2)
Der Regionalrat hat am 24.09.2021 beschlossen, Flächen, die von einem möglichen
Extremhochwasser (HQextrem) betroffen sein könnten und noch nicht bauleitplanerisch
gesichert sind, nicht als ASB im Regionalplan darzustellen. Für Bonn hieße das, dass die
vorgeschlagene neue ASB Fläche westlich von Geislar mit rund 38,9 ha nicht umzusetzen wäre.
Die Stadt Bonn regt stattdessen weiterhin die Aufnahme der vom Rat der Stadt Bonn
beschlossenen Fläche (s. Anhang 1) an.
Gemäß dem Grundsatz 48 (s. S. 125 der textlichen Festlegungen) des Regionalplan-Entwurfs ist
u. a. in Bereichen, die von Extremhochwasser gefährdet sind (z. B. westlich Geislar) dem
vorsorgenden Hochwasserschutz ein besonderes Gewicht beizumessen. In diesen sogenannten
Risikogebieten werden Planungen nicht in Gänze ausgeschlossen, aber besondere
Anforderungen an die Planungen und deren Umsetzung formuliert. Da für diese Potenzialfläche
nicht vorgesehen ist, kritische Infrastrukturen wie z. B. ein Krankenhaus anzusiedeln, ist die
Entwicklung des Standortes als Wohn- oder Gewerbestandort aus Sicht der Stadt Bonn
grundsätzlich möglich. Unter besonderer Berücksichtigung der Thematik des
Hochwasserschutzes in der Bauleitplanung zur Entwicklung des Gebietes sowie der EinrichtungSeite 7 von 14
der notwendigen infrastrukturellen Anlagen des Hochwasserschutzes kann mit
hochwasserangepasster Bebauung ein zukunftsfähiger Siedlungsstandort entstehen.
Abgesehen von der Thematik Hochwasser bietet sich die Fläche aufgrund der bereits
bestehenden sehr guten verkehrlichen Erschließung (Autobahn A565, L16) sowie der geplanten
Stadtbahn nach Niederkassel als geeignete Entwicklungsfläche sowohl für Wohnbebauung als
auch eine gewerbliche Entwicklung an. Die ASB-Fläche westlich Geislar spielt für die Deckung der
kommunalen Siedlungsbedarfe hinsichtlich der prognostizierten Bevölkerungszugewinne
perspektivisch eine zentrale Rolle.
Allgemeiner Siedlungsbereich Oberholtorf Niederholtorf (A 3)
Der bereits bebaute Siedlungsbereich Niederholtorf soll als ASB dargestellt werden, um die
städtebauliche Entwicklung des Siedlungsbereiches mittels der Bauleitplanung zukünftig steuern
zu können. Der Statistische Bezirk 388 Holtorf und Ennert hat zum Stichtag 31.12.2021 eine
Einwohnerzahl von 1.834. Aufgrund der gesamtstädtischen Wachstumsprognosen für die Stadt
Bonn sowie den noch zu entwickelten Grundstücken entlang der Burghofstraße (B-Plan 8322-17
Niederholtorf-Süd) ist zu erwarten, dass Holtorf zeitnah die für eine ASB-Flächen-Ausweisung
angesetzte Einwohnerzahl von 2000 überschreiten wird. Holtorf besitzt eine angemessene
bestehende infrastrukturelle Versorgung. Ebenfalls wird angeregt, bei der Neuausweisung eines
ASB-Gebiets das bisher unbebaute Gebiet des B-Plan 8322-17 Niederholtorf-Süd sowie den
Ortsteil Ungarten die Ortsteile Ungarten und Oberholtorf mit einzuschließen (s. Anlage 1). Der
Ortsteil Oberholtdorf wird nicht, wie ursprünglich im Sommer 2021 beschlossen und an die
Bezirksregierung gemeldet, als neues ASB-Gebiet benannt.
II. Abgrenzungen des Allgemeinen Siedlungsbereichs
Die Stadt Bonn regt an, Siedlungsbestandsgebiete sowie Flächen mit bestehendem
Planungsrecht, welches ASB-Flächen-relevant ist, als ASB-Flächen darzustellen. Die folgende
Liste beinhaltet diese Bereiche des Regionalplanentwurfs im Einzelnen. Alle hier aufgeführten
Bereiche sind (mit Ausnahme des Bereichs um das Marienhospital (B5) und der sog. „Hydro-
Areal-Fläche“ (B12)) im aktuell gültigen Regionalplan als ASB dargestellt und sollten auch im neu
aufgestellten Regionalplan als ASB dargestellt werden, da Gründe für eine Herausnahme aus
dem ASB nicht ersichtlich sind:
NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES
PLANUNGSRECHT
B 1 Mehlem
Mainzer Str. / Remagener Str.
Bereits bebaute Flächen an der
Mainzer Straße sollen als ASB-
Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 8413-18
B-Plan 8413-47
B 2 Mehlem
Gunterstr.
Bereits bebaute Flächen an Im
Frankenkeller sollen als ASB-
Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 8414-17
B 3 Godesberg
Rheinallee
Die gesamte Fläche soll aufgrund
ihrer Bestandsbebauung und
dem geltendem Planungsrecht
weiterhin als ASB-Fläche
ausgewiesen bleiben.
B-Plan 8217-72
B 4 Venusberg
Bodelschwinghweg / Heinrich
Fritsch-Str.
Die gesamte Fläche soll aufgrund
ihrer Bestandsbebauung
weiterhin als ASB-Fläche
ausgewiesen bleiben.
FNP WohnbauflächeSeite 8 von 14
B 5 Marienhospital
Im Wingert / Robert-Koch-
Straße / Am Marienhospital
Bereits bebaute und beplante
Flächen am Marienhospital
sollen als ASB-Fläche erhalten
bleiben.
B-Plan 7720-15
B-Plan 7720-45
FNP Wohnbaufläche
FNP Sonderbaufläche
(Krankenhaus)
B 6 Brüser Berg
Dornierstr. /Brüser Damm
Bereits bebaute Flächen an
Brüser Damm sollen als ASB-
Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 7418-16
B 7 Witterschlick Bereits bebaute Flächen des
Stadtteils Witterschlick sollen als
ASB-Fläche erhalten bleiben. Der
Stadtteil ist im
Siedlungszusammenhang mit
dem unmittelbar angrenzenden
und als ASB dargestellten
Alfterer Teil von Witterschlick zu
bewerten.
B-Plan 7318-11
B-Plan 7318-12
B 8 Medinghoven
Von-Hompesch-Str. /
Wesselheideweg
Die gesamte Fläche soll aufgrund
ihrer Bestandsbebauung
weiterhin als ASB-Fläche
ausgewiesen bleiben. In der
Vergangenheit gab es bereits
Überlegungen einer potenziellen
Weiterentwicklung des
Krankenhauses (Helios Klinikum
Bonn/Rhein-Sieg). Daher soll
ebenfalls ein
Entwicklungsspielraum erhalten
bleiben.
B-Plan 7219-13
B 9 Meßdorfer Feld
Theodor-Litt-Str.
Die bebauten Flächen im Bereich
um die Theodor-Litt-Str. sollen
als ASB-Fläche erhalten bleiben.
FNP Wohnbaufläche
B 10 Endenich
Am Bleichgraben / Maria-
von-Linden-Weg / Steinweg /
Babette-Koch-Weg
Es wird angeregt, die Fläche zur
potenziellen
Siedlungsentwicklung (u.a. als
Universitätsstandort) weiterhin
als ASB-Fläche darzustellen. Die
Abgrenzung des ASB soll jedoch
nicht wie bisher westlich des
Babette-Koch-Wegs verlaufen,
sondern am Babette-Koch-Weg
enden und sich an der Grenze
des LSG1 orientieren. Die ASB-
Darstellung verkleinert sich
somit in diesem Bereich etwas,
lässt aber eine weitere
Entwicklung in diesem Bereich
zu.
Die Fläche eignet sich aufgrund
ihrer bereits erschlossenen Lage
im Siedlungszusammenhang.
Ebenfalls soll dadurch die
Bestandsbebauung entlang des
Steinwegs weiterhin als ASB-
Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 7522-77
B-Plan 7522-79
B 11 Dransdorf
Siemensstr. / Meßdorfer Str.
Bereits bebaute Flächen südlich
der Siemensstr. und östlich der
Meßdorfer Str. sollen als ASB-
Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 7422-10
B-Plan 7422-11
B 12 Bonn Nord
„Hydro-Areal“
Es wird angeregt, die aktuell als
GIB dargestellte Fläche als ASB-
Fläche auszuweisen
B-Plan 7524-2
B-Plan 7524-22
B-Plan 7524-58
1 LSG = LandschaftsschutzgebietSeite 9 von 14
Am Josephinum / Georg-von-
Boeselager-Str. / Friedrich-
Wöhler-Str.
Das bestehende Planungsrecht
beinhaltet MI-Flächen. Auch
tatsächlich vollzieht sich eine
Entwicklung hin zu gemischten
Nutzungen.
B 13 Buschdorf
Südl. Kölnstr. / Otto-Hahn-
Str. / Schlesienstr.
Der Bereich südlich der
Kölnstraße, östlich der Otto-
Hahn-Str. und nördlich der
Schlesienstr. soll als ASB-Fläche
erhalten bleiben
Aktuelles
Planvorhaben
B 14 Graurheindorf
Herseler Str.
Bereits bebaute Flächen an der
Herseler Str. / Jahnschule sollen
als ASB-Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 7625-3
B 15 Oberkassel
Büchelstr.
Bereits bebaute Flächen an der
Büchelstr. sowie der Sportplatz
Oberkassel sollen als ASB-Fläche
erhalten bleiben.
B-Plan 8220-14
B 16 Oberkassel
Berghovener Str.
Bereits bebaute Flächen an der
Berghovener Straße sollen als
ASB-Fläche erhalten bleiben.
FNP Wohnbaufläche
B 17 Ippendorf
Stationsweg
Es wird angeregt, die Fläche zur
potenziellen
Siedlungsentwicklung weiterhin
als ASB-Fläche auszuweisen. Die
Fläche eignet sich aufgrund ihrer
bereits erschlossenen Lage im
Siedlungszusammenhang.
Es wird ebenfalls angeregt, die
nördlich angrenzende
Bestandsbebauung als ASB-
Fläche auszuweisen, auch auf
Grundlage des vorhandenen
Bebauungsplans.
B-Plan 7620-57
B 18 Geislar östlich
Aurelianastr.
Die Stadt Bonn regt an, die
Grenze des ASB aus dem Entwurf
etwas nach Westen zu
verschieben und an die Grenze
des LSG anzupassen. Damit wird
eine potenzielle Erweiterung
östlich der Aurelianastr.
ermöglicht, ohne den LSG zu
tangieren.
FNP Wohnbaufläche
B19 Bonn West,
„Innovationsdreieck“
Es wird angeregt, Teile der
aktuell als GIB darstellten
Flächen als ASB-Fläche
darzustellen. Dies sind die
Flächen zw. Autobahn, Am
Dickobskreuz und
Immenburgstraße sowie die
Fläche des geplanten
„Westwerks“ mit angrenzender
Büronutzung zw.
Immbenburgstraße, Bahngleisen
und geplanter neuer
Erschließungsstraße (genaue
Abgrenzung siehe Plan). Die
übrigen Bereiche zw. Am
Dickobskreuz, Bahngleisen und
Immenburgstraße sollen als GIB-
Flächen dargestellt werden.
FNP Gewerbliche
Baufläche
FNP Fläche für
Bahnanlagen
B-Plan 7522-86 Am
Dicksobskreuz (GE-
Darstellung)
Die Stadt Bonn regt an, darüber hinaus folgende Flächen im Siedlungszusammenhang zur
Siedlungsentwicklung als ASB-Gebiet darzustellen:Seite 10 von 14
NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES
PLANUNGSRECHT
C 1 Lengsdorf
Zur Marterkapelle
Es wird angeregt, die nördliche
Straßenseite der Straße „Zur
Marterkapelle“ ebenfalls als
ASB-Gebiet auszuweisen.
FNP Wohnbaufläche /
Grünfläche
C 2 Oberkassel
In der Persch /
Römlinghovener Str.
Es wird angeregt, die Fläche zur
potenziellen
Siedlungsentwicklung weiterhin
als ASB-Fläche auszuweisen. Die
Fläche eignet sich aufgrund ihrer
bereits erschlossenen Lage im
Siedlungszusammenhang.
Fläche liegt nicht im LSG.
-
C 3 Auerberg
Osloer Straße
Es wird angeregt, die Fläche
zwischen Osloer Straße –
Kopenhagener Straße - An der
Rheindorfer Burg als ASB
darzustellen. Aufgrund der Lage
der Fläche und der guten
Erschließung bietet sich diese
Fläche zur Entwicklung an. Die
Fläche liegt nicht im LSG.
FNP Grünfläche
Kleingärten
Die Stadt Bonn regt an, folgende Flächen nicht als ASB-Fläche auszuweisen.
NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES
PLANUNGSRECHT
D 1 Hoholz
Hoholzstr. / Bitzerweg /
Gielgenstr.
Die Fläche wird vom Rat der
Stadt Bonn als ASB-Fläche
abgelehnt. Die
Bestandsbebauung entlang der
Hoholzstr. und des Bitzerwegs
soll weiterhin als ASB-Fläche
erhalten bleiben.
FNP Fläche für die
Landwirtschaft
D 2 Hoholz
Kaninsberg / Hoholzstr. /
Himmelsweg
Die Fläche wird vom Rat der
Stadt Bonn als ASB-Fläche
abgelehnt. Die
Bestandsbebauung entlang des
Kaninsbergs, der Hoholtstr. und
des Himmelswegs soll weiterhin
als ASB-Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 8423-19
FNP Fläche für die
Landwirtschaft
FNP Grünanlage
D 3 Hoholz
Ungartenstr.
Die Fläche wird vom Rat der
Stadt Bonn als ASB-Fläche
abgelehnt.
B-Plan 8423-19
FNP Grünanlage
(Friedhof)
III. Gewerbliche und industrielle Entwicklung
Die Stadt Bonn regt an, die Abgrenzung des GIB Beuel Ost geringfügig zu ändern (E 1) (s. Anlage
3). An den Rändern des Gewerbegebiets gibt es festgesetzte MI-Flächen, die als Puffer-Zone
zwischen dem Gewerbegebiet Beuel Ost und der angrenzenden Wohnbebauung dienen. Diese
MI-Flächen sollen weiterhin als ASB-Flächen erhalten bleiben, um die städtebauliche
Entwicklung als MI-Flächen mittels der Bauleitplanung zukünftig weiterhin steuern zu können.
Wie bereits unter der Ziffer B11 beschrieben, regt die Stadt Bonn zudem an, die Fläche des sog.
„Hydro-Areals“ im Bereich Am Josephinum / Georg-von-Boeselager-Str. / Friedrich-Wöhler-Str.Seite 11 von 14
zukünftig als ASB-Fläche zu klassifizieren, um den Regionalplan an das bestehende
Planungsrecht (MI-Flächen) und die aktuellen Planungen anzupassen.
Die GIB-Darstellung im Bereich Bonn West, dem sogenannten Innovationsdreieck zwischen
Autobahn 565, Immenburstraße und Bahngleisen, wurde nochmals überprüft. Als Ergebnis soll
der Riegel zw. Autobahn 565 und der Straße Am Dickobskreuz nicht als GIB sondern als ASB
dargestellt werden, da sich hier vorrangig Bürogebäude befinden und keine emittierenden
Betriebe. In dem südöstlichen Bereich des „Innovationsdreiecks“ zwischen Immenburgstraße
und Bahngleisen sollen die Veranstaltungshalle „Westwerk“ sowie Bürogebäude entstehen.
Auch für diese Nutzungen ist eine GIB-Ausweisung nicht nötig und eine ASB-Darstellung sinnvoll.
Die Abgrenzung der hier vorgeschlagenen Änderung ist in der Anlage 4 dargestellt (Ziffer B19).
Eine Änderung des Regionalplans, die aus Sicht der Stadt Bonn kritisch zu bewerten ist, ist die
Definition von bzw. das Vorgehen zu zweckgebundenen, regionalen gewerblichen und
industriellen Bereichen (GIBregional). Die GIBregional dienen der Wirtschaftsentwicklung einer
Teilregion und können unabhängig von den endogenen kommunalen Bedarfen der
Belegenheitskommune in interkommunaler Zusammenarbeit mit mindestens einer weiteren
Kommune entwickelt werden. Dargestellt sind solche GIBregional im Planentwurf der
Bezirksregierung im Rhein-Sieg-Kreis als Vorranggebiete in Bornheim, Rheinbach, Meckenheim,
Swisttal und Niederkassel. Dies bedeutet, dass die kreisangehörigen Kommunen als
Belegenheitskommune nicht zwangsläufig mit der Stadt Bonn kooperieren müssen, obwohl die
rechnerischen Bedarfe, die diese GIBregional begründen, zu erheblichen Teilen auf die Bedarfe
der Stadt Bonn zurückzuführen sind.
Aus Sicht der Stadt Bonn ist zu befürchten, dass dies die Vereinbarung von Kooperationen mit
den kreisangehörigen Kommunen, in denen es u.a. um Fragen der infrastrukturellen
Ausstattung, der Vermarktung, aber auch um fiskalische Themen gehen wird, erheblich
erschweren könnte. Derzeit wird erstmalig eine solche Kooperation im Rahmen der
Kommunalen Arbeitsgemeinschaft mit Alfter und Bornheim zur Entwicklung und Vermarktung
des Gewerbegebietes Alfter-Nord sehr konstruktiv erprobt. Weitere, hinsichtlich der
angestrebten Kooperation teilweise umfangreichere Vereinbarungen sind mit weiteren
Kommunen in Vorbereitung.
Auch vor dem Hintergrund des „Gemeinsamen Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen –
Bonn und Rhein-Sieg-Kreis“ wird diese Regelung kritisch gesehen. Beispielsweise wird die als
GIBregional dargestellte Fläche in Bornheim oder Rheinbach im Fachgutachten als
Kooperationsfläche mit Bonn empfohlen.
FREIRAUM
I. Bereiche für den Schutz der Natur
Die Stadt Bonn regt, an die Abgrenzung der Bereiche für den Schutz der Natur wie nachfolgend
aufgelistet und im Plan im Anhang dargestellt beizubehalten.
NR VERORTUNG ANMERKUNG
F 1 Roleber Im NSG2 Wolfsbachtal (LP Ennert)
im südlichen und nördlichen
Bereich etwas gekürzt;
2 NSG = NaturschutzgebietSeite 12 von 14
Angrenzend zu FFH-Gebiet;
Zusammenhängender Teil freier
Landschaft; Ökologische
Ausgleichsfunktionen (u.a.
Biotopverbundfläche (Stufe 1),
Kaltluftentstehungsgebiet)
F 2 Ungarten Ausläufer des Siebengebirges /
FFH-Gebietes wird abgeschnitten.
F 3 Lyngsberg LSG Waldbereiche Lyngsberg und
NSG Lyngsberg (LP Kottenforst)
betroffen, lokale Kaltluftleitbahn,
Biotopverbundfläche Stufe 1 und
Stufe 2.
II. Wasser
Die Stadt Bonn regt an, den Ankerbach im Regionalplan darzustellen.
INFRASTRUKTUR
I. Verkehr
Seilbahn
Die Stadt Bonn regt an, die Bonner Planungen zu Seilbahn zwischen Venusberg (Uniklinik
West) und Ramersdorf (Schießbergweg) in den Regionalplan aufzunehmen, da diese im März
2022 in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW aufgenommen wurde.
ÖPNV Schienenverkehr
Im Entwurf des Regionalplans ist die geplante Westbahn mit der aktualisieren Linienführung
(ehem. Hardtbergbahn) aufgenommen. Einige der geplanten Haltestellen sollen dem Entwurf
nach nicht mehr dargestellt werden. Die Stadt Bonn regt an, alle geplanten Haltestellen im
Entwurf beizubehalten und darzustellen.
Die Straßenbahnlinie Beuel-Kohlkaul sowie die Stadtbahnverlängerung Godesberg – Mehlem
und Dottendorf-Friesdorf sollen entgegen dem Entwurf im Regionalplan als „Schienenwege
für den überregionalen und regionalen Verkehr – Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen“ erhalten
bleiben und mit den geplanten Haltestellen dargestellt werden.
Alle beschriebenen Planungen sind über den Verkehrsentwicklungsplan 20203 der Stadt Bonn
politisch beschlossen.
Mobilstationen
Gemäß der Erläuterungskarte 13_Mobilstationen sind im Bonner Stadtgebiet einige
Mobilstationen dargestellt. Derzeit sind in Bonn rund 185 Mobilstationen politisch
3 Verkehrsentwicklungsplan 2020: https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-
mobilitaet/verkehrsentwicklungsplan-2020.phpSeite 13 von 14
beschlossen und in Planung. Nicht alle finden sich auf der Erläuterungskarte wieder, was
entsprechend der Erläuterung zu G.56 auf S. 136 der textlichen Festlegungen verständlich
wird. Die Stadt Bonn regt an, die Kartendarstellung zu aktualisieren und die Legende
erläuternd zu ändern, damit verständlich wird, welche Mobilstationen dargestellt sind und
dass dies nicht alle Mobilstationen im Stadtgebiet sind.
Rheinquerung für Fahrrad- und Fußgängerverkehr
Der Rat der Stadt Bonn hat sich am 07.05.2020 für die Errichtung einer vierten Rheinbrücke
für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr ausgesprochen4. Die Rheinquerung ist im Bereich
zwischen Ringstraße (Beuel) und Zweiter Fährgasse (Bonn) denkbar, genauere Planungen
liegen derzeit aber noch nicht vor. Die Stadt Bonn regt dennoch an, die Planungen der
Rheinquerung mit in den Regionalplan aufzunehmen.
Verkehrsknotenpunkte Autobahn
Der Entwurf des Regionalplans sieht die Autobahn-Auf- und Abfahrten Bonn Auerberg, Bonn
Tannenbusch, Bonn Endenich (Endenicher Ei) und die geplante Auf- und Abfahrt Beuel Ost
(Maarstraße) nicht mehr als Verkehrsknoten vor. Die Stadt Bonn regt an, die genannten
Bereiche auch weiterhin als Verkehrsknotenpunkte darzustellen.
Verbindung A565 / A562 / A3
Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass die im Regionalplan-Entwurf dargestellte und aus dem
Bundesverkehrswegeplan übernommene direkte Verbindung zwischen A562 und A3 sowie
A562 und A565 (Ennertaufstieg / Südtangente) nach wie vor abgelehnt wird.
4 Drucksachennummer 2020074Seite 14 von 14

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Datenstand: 03.11.2026, 04:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de