220637 · Beschlussvorlage
Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220637
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 220637 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.04.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung Rat 09.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage befindliche Stellungnahme der Stadt Bonn zur Offenlage des Regionalplans der Bezirksregierung Köln zu melden. Begründung 1 Einführung Verfahren Der Regionalrat Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Der künftige Regionalplan wird sich, im Gegensatz zum aktuell gültigen, auf den gesamten Regierungsbezirk Köln beziehen. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans. Die eingehenden Stellungnahmen werden von der Bezirksplanungsbehörde ausgewertet. Die Bezirksplanungsbehörde bereitet Ausgleichsvorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen planerisch umgegangen werden soll. Die Stellungnahmen der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werdenSeite 1 von 20 Seite 2 mit diesen erörtert. Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Planentwurfs führen, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung[1]1. Im Rahmen eines informellen Planverfahrens wurde zuvor seit dem Jahre 2016 ein informelles Plankonzept in Zusammenarbeit mit den Kommunen, Fachbehörden, Verbänden und dem Regionalrat erarbeitet. Der nun in der Offenlage befindliche Regionalplanentwurf beruht auf dem zuvor erarbeiteten informellen Plankonzept. Regionalplan Kurzerläuterung Der aktuelle Regionalplan wurde als Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Bonn / Rhein-Sieg, im Jahr 2004 genehmigt. Anlässe für die jetzige Überarbeitung sind geänderte Rahmenbedingungen, neue rechtliche Vorgaben (u. a. ein neuer Landesentwicklungsplan) und wachsende Anforderungen an die räumliche Planung. Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits sollen ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vorgehalten werden. Neben der Funktion als Raumordnungsplan bündelt der Regionalplan in Nordrhein-Westfalen aufgrund fachgesetzlicher Regelungen als überörtlicher Gesamtplan in seiner Funktion eines Landschaftsrahmenplanes und eines forstlichen Rahmenplanes hierzu vorliegende Aspekte der Fachplanungsebene, beispielsweise zur Umsetzung fachplanerischer Maßnahmen zum Schutz klimarelevanter Böden, zur Förderung der Biodiversität (Landschaftsrahmenplan) sowie zur Sicherung und nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern auch unter sich verändernden klimatischen Bedingungen (forstlicher Rahmenplan). Der Regionalplan ist im Maßstab 1:50.000 zu lesen und beinhaltet dadurch eine maßstabsbedingte Unschärfe. Der Planungshorizont beträgt 25 Jahre. 2 Sachstand Beschlusslage Im Rahmen der Stellungnahme zur Offenlage des Regionalplans sind folgende Beschlüsse des Rates relevant: DS 191065 – Überarbeitung des Regionalplanes, mit allen folgenden Änderungsanträgen und Stellungnahmen, insbesondere von Bedeutung DS 191065-14 AA DS: 191065-15 AA Mitteilungsvorlagen Folgende Mitteilungsvorlagen erläutern einzelne Fachthemen:Seite 2 von 20 Seite 3 DS: 210457 – Mitteilungsvorlage, Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung: Überarbeitung des Regionalplanes, Plankonzept der Bezirksregierung Köln DS: 212050 – Mitteilungsvorlage, Neuaufstellung Regionalplan - Allgemeine Siedlungsgebiete in HQExtrem-Überflutungsbereichen 3 Erläuterungen Beschluss zur Drucksachengruppe 191065 – Überarbeitung des Regionalplanes Im Rahmen des informellen Planverfahrens fand in den politischen Gremien eine umfangreiche Diskussion zur Neuausweisung von Flächen als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)[2]2 statt (DS-Gruppe 191065 – Überarbeitung des Regionalplanes). Im Ergebnis wurde beschlossen, der Bezirksplanungsbehörde die Gebiete westlich Geislar, Lessenich-Meßdorf und Oberholtorf-Niederholtorf als Neuausweisungen für ASB-Flächen vorzuschlagen, wobei in Niederholtorf keine größeren und in Lessenich-Meßdorf nur am Siedlungsrand zusätzliche Potenzialflächen vorgeschlagen wurden. Kernpunkt ist in beiden Fällen die Darstellung des bestehenden Ortsteils als ASB. Der nun vorgelegte Regionalplanentwurf sieht diese von der Stadt Bonn vorgeschlagenen Flächen nicht als ASB-Flächen vor. Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln ergab, dass die späte Einreichung der Stellungnahme der Stadt Bonn dazu geführt hat, dass die Inhalte nicht mehr eingearbeitet werden konnten. Daher wiederholt die Stadt Bonn in der nun vorliegenden Stellungnahme den Vorschlag, die entsprechenden Flächen als ASB-Flächen auszuweisen (Anlage 1 der Stellungnahme). Die Fläche Lessenich-Meßdorf soll allerdings in einer verkleinerten Abgrenzung als im Beschluss vom 28.06.2021 gefasst eingereicht werden, da die Bezirksregierung bereits in Abstimmungsgesprächen der Verwaltung gegenüber deutlich gemacht hat, dass die ursprünglich vorgeschlagene Fläche zu weit in den anschließenden regionalen Grünzug ragt und so keine Übernahme als ASB in Aussicht gestellt werden kann. Außerdem solle die Verbindung zum Meßdorfer Feld nicht weiter eingeschränkt werden (Anlage 1 der Stellungnahme). Im Zuge der politischen Beratungen zu der DS-Gruppe 191065 wurden auch Flächen in Holtorf und Gielgen intensiv diskutiert, da diese Teile der Verwaltungsvorlage zu möglichen neuen ASB-Flächen waren. Die Flächen in Gielgen wurden aber bewusst seitens der politischen Gremien nicht beschlossen und entsprechend nicht als neue ASB-Flächen benannte. Daher regt die Stadt Bonn in der angehängten Stellungnahme an, diese Flächen, die derzeit im Regionalplanentwurf als ASB dargestellt werden, deren Entwicklung aber durch den Ratsbeschluss ausgeschlossen werden sollte, nicht als ASB darzustellen (vgl. Flächen D2-4 in der Stellungnahme). Die Fläche Klosteracker ist, dem Beschluss des Rates folgend, nicht als ASB- Fläche im Entwurf des Regionalplans dargestellt.Seite 3 von 20 Seite 4 Änderungen von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) Der offengelegte Planentwurf enthält viele kleinteilige Änderungen der ASB- Darstellungen, die häufig die ASB-Flächen an den aktuellen Siedlungsbestand anpassen. Der Entwurf der Stellungnahme der Stadt Bonn beinhaltet, dass bereits bebaute Flächen im Siedlungszusammenhang sowie Flächen, auf denen bereits ASB-Flächen-relevantes Planungsrecht besteht, zukünftig als ASB- Flächen dargestellt werden sollen (z. B. Ortsteil Mehlem Gunterstr. (in der Stellungnahme Nr. B 2) oder das Marienhospital (Stellungnahme Nr. B 5)). Dies schließt ebenfalls Flächen ein, für die es aktuelle Planungsabsichten gibt (z. B. Planungsvorhaben im Ortsteil Buschdorf im Eckbereich der Kölnstraße / Otto- Hahn-Straße (DS: 211079, in der Stellungnahme Nr. B 13)), sowie Flächen, welche aufgrund ihrer Eigenschaften zukünftig sinnvoll als potenzielle Entwicklungsflächen vorgehalten werden sollen (z. B. Ortsteil Oberkassel In der Persch / Römlinghovener Str. (in der Stellungnahme Nr. C 2)). Hinweis: In Holzlar sieht der Regionalplan im Waldbereich zwischen der Hauptstraße, Giersbergstraße, Hölzebergstraße, Christ-König-Straße und Am Friedhof zukünftig keinen ASB-Bereich vor. Neue Darstellung ist ein Waldbereich. Die Verwaltung schlägt vor, hierzu keine Bedenken anzumelden, da der Schutzwert des Freiraums aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle überwiegt. Maßstabstechnisch ist eine kleinteiligere Darstellung, die den Bereich Hauptstraße weiterhin als ASB-Gebiet ausweist, den nördlich angrenzenden Wald jedoch als Waldgebiet, nicht möglich. Die vorhandene Bebauung genießt Bestandsschutz, im Rahmen eines Verfahrens nach §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) sind Bebauungen weiterhin möglich. Änderungen von Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) [3]3 Der Regionalplanentwurf sieht Änderungen in der Festlegung von Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) vor. In Dransdorf und Bonn West werden GIB-Flächen in ASB-Flächen überführt. Grundlage dafür ist eine Anpassung an den aktuellen Bestand, der durch Wohnen bzw. Einzelhandel geprägt ist, und nicht mehr den Flächeneigenschaften von GIB-Flächen entspricht. Die Verwaltung sieht hier keinen Grund, Bedenken dagegen zu formulieren. Änderungen von ASB-Flächen in GIB-Flächen finden im Hafen und in Beuel Ost statt. Im Hafen wird zusätzlich die Zweckbestimmung „Güterumschlagshafen“ aus Vorgabe des Landesentwicklungsplans Nordrhein- Westfalen festgelegt. Dadurch sind zukünftig nur noch Nutzungen im Rahmen des Güterumschlags zwischen Wasserstraße und Landweg sowie hafenorientierte Wirtschaftsbetriebe zulässig. Die Ausweisung von GIB-Flächen in Beuel Ost soll die langfristige Sicherung des Gewerbegebietes unterstützenSeite 4 von 20 Seite 5 und zukünftig Einzelhandel sowie Wohnen ausschließen. Die Verwaltung, regt hierzu aufgrund der in der Bauleitplanung festgesetzten Mischgebiete im Randbereich jedoch an, die Abgrenzung der GIB-Fläche anzupassen (Anlage 3 der Stellungnahme). Die Stadt Bonn schlägt in ihrer Stellungnahme außerdem vor, den Bereich um das sog. „Hydro-Areal“ (Georg-von-Boeselager-Straße / Friedrich-Wöhler- Straße / Am Josephinum (in der Stellungnahme Nr. B 12)) im Bezirk Bonn zukünftig als ASB-Fläche festzulegen. Hintergrund sind die aktuellen Planungen, die eine gemischte Nutzung vorsehen, sowie das bereits geltende Planungsrecht als Mischgebiet. Zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche (zASB) Der Landesentwicklungsplan führt mit den zentralörtlich bedeutsamen ASB- Flächen (zASB) ein neues Steuerungselement der räumlichen Entwicklung ein. Ziel ist es, Entwicklungsschwerpunkte festzulegen, um eine kompakte Siedlungsstruktur mit kurzen Wegen und wenig Flächeninanspruchnahme zu erreichen. Siedlungsentwicklungen sollen sich zukünftig an dieser Kategorisierung zwischen zASBs und „normalen“ ASB orientieren. Dennoch bleibt eine Entwicklung in „normalen“ ASB-Flächen weiterhin möglich. Aufgrund der hohen Flächennachfrage und der geringen Flächenpotenziale in Bonn wird diese Einteilung voraussichtlich zu keinen Änderungen für die Bauleitplanung führen. Das Instrument der zASB ist als Steuerungsinstrument eher für ländlichere, zersiedeltere Gebiete mit größeren Flächenpotenzialen vorgesehen. In Bonn zählen sämtliche Stadtteile als zASB mit Ausnahme der Ortsteile Venusberg, Röttgen, Ückesdorf, Geislar, Vilich-Müldorf, Pützchen, Holzlar, Hoholz, Holtorf, Oberkassel sowie dem Bereich des Bundesministeriums für Verteidigung. Regionale Grünzüge Die Darstellung der Vorranggebiete Regionale Grünzüge dient der langfristigen Sicherung des Naturraumes und schützt diesen vor einer siedlungsräumlichen Inanspruchnahme. Ziel ist es u. a., ein möglichst zusammenhängendes Verbundsystem zu sichern und zu entwickeln und somit auch die ökologische und klimatische Funktion des Naturraumes zu schützen. Freiraumorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen können auch im Regionalen Grünzug zugelassen werden. Der Regionalplan beinhaltet Änderungen für die Festlegungen von regionalen Grünzügen. Die Bereiche, in denen die Regionalen Grünzüge im Vergleich zum Regionalplan 2004 eingeschränkt werden, sind flächenmäßig sehr gering. Hierzu werden in der Stellungnahme keine Bedenken formuliert. Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)Seite 5 von 20 Seite 6 Die Darstellung der Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten und zu entwickeln (S. 139, Begründung Regionalplan). Die Festlegung der BSN beruht in weiten Teilen auf dem Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regierungsbezirks Köln (LANUV 2019) und bestehender Schutzgebietsfestsetzungen für Flächen ab 10 ha. Der Regionalplan beinhaltet Änderungen für die Festlegungen von Bereichen für den Schutz der Natur. Die Stadt Bonn äußert für drei Teilflächen Bedenken bei der Herausnahme der Festlegung als BSN, da der Schutz dieser Flächen dadurch geschwächt werden könnte. Überschwemmungsbereiche Die Festlegung der Überschwemmungsbereiche auf Grundlage von Berechnungen für ein 100-jähriges Hochwasser wurde im Regionalplan angepasst. Diese Festlegungen waren für Überschwemmungsbereiche von einigen Bächen im Stadtgebiet im momentan gültigen Regionalplan von 2004 noch nicht enthalten. Dies führt dazu, dass im neuen Regionalplanentwurf wesentlich mehr Flächen als Überschwemmungsbereiche kategorisiert werden. Dies betrifft Bereiche in: Bad Godesberg Zentrum, Endenich, Lengsdorf, Lessenich, Meßdorf, Dransdorf, Bonn Zentrum, Geislar, Vilich-Müldorf, Pützchen und Holzlar. Die Festsetzungen sind aus Fachplanungen übernommen: Die Überschwemmungsbereiche wurden auf Grundlage der fachrechtlich abgegrenzten Überschwemmungsgebiete, die im Maßstab 1:5.000 vorliegen, generalisiert und in den Maßstab 1:50.000 übertragen. Sich daraus ergebende Einschränkungen für das Planungsrecht basieren dementsprechend nicht auf der Grundlage des Regionalplans, sondern auf den entsprechenden Verordnungen (Fachplanungen). Innerhalb von festgelegten Überschwemmungsbereichen sind keine Bebauungspläne mit neuen Bauflächen möglich. Ebenfalls wird angeregt, den Ankerbach im Regionalplan darzustellen. Grundwasser- und Gewässerschutz Im Bereich Alt-Godesberg wird ein Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz festgelegt. Dies hat Einschränkungen für Planungen und Maßnahmen zur Folge. Die Festsetzung ist aus Fachplanungen übernommen. Mobilität / Verkehr Mobilitätsplanungen werden im Regionalplan ebenfalls aus Fachplanungen übernommen. Die Stellungnahme der Stadt Bonn beinhaltet Anmerkungen zu einer aktualisierten fachgerechten Darstellung der Inhalte nach dem Verkehrsentwicklungsplan 2020 der Stadt Bonn und dem ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW. So regt die Stadt Bonn die Aufnahme der Planungen zurSeite 6 von 20 Seite 7 Bonner Seilbahn sowie die Planungen der Radverkehrs- und Fußgängerbrücke über den Rhein (DS: 200074) in den Regionalplan an. Aufgrund der erst kürzlichen Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan ist die Seilbahn noch nicht in der angehängten Darstellung des Regionalplan-Entwurfes enthalten. Herausgenommene geplante Schienenwege des ÖPNV, Haltestellen und Verkehrsknotenpunkte sollen wieder in den Regionalplan aufgenommen werden. Außerdem weist die Stellungnahme auf die bestehende ablehnende Beschlusslage der Stadt Bonn zu Südtangente und Ennertaufstieg (DS-Nr. 0912274) hin. Symbole und Zweckbestimmungen Der Regionalplan passt die Symbolsetzung für die spezifische Zweckbestimmung kleinteiliger Bereiche an. Die Zweckbestimmung „Freizeiteinrichtung“ in den Rheinauen entfällt, da diese insgesamt nicht mehr im Regionalplan dargestellt wird. Der entsprechende Schutzstatus und die Nutzungsmöglichkeiten bleiben jedoch durch andere Festlegungen wie z. B. die LSVO Rheinufer erhalten. Es entfallen Bereiche mit Zweckbestimmungen. Hier sind beispielhaft die Zweckbindung in der Gronau zur Sicherung bestehender Bundeseinrichtungen oder die Zweckbindung „Agrarbereiche mit spezialisierter Intensivnutzung“ an der westlichen Stadtgrenze zu Alfter hin zu nennen. Im Hafen wird neben der Änderung von ASB zu GIB zusätzlich die Zweckbestimmung „Güterumschlagshafen“ festgelegt. [1] https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/beteiligung_region alplanung/index.html [2] Die ASB umfassen neben Wohnbauflächen auch alle mit dieser Funktion zusammenhängenden Nutzungen sowie Flächen für wohnverträgliches Gewerbe. Sie sollen der kommunalen Bauleitplanung einen der künftigen Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung entsprechenden, ausreichend dimensionierten Rahmen bieten. Die siedlungsräumlichen Festlegungen des Regionalplans sind bereichsscharf, nicht parzellenscharf auszulegen und beinhalten daher einen Interpretationsspielraum. [3] Die GIB umfassen Flächen für die Ansiedlung und Verlagerung von emittierenden Industrie- und Gewerbebetrieben sowie von sonstigen emittierenden Betrieben und Einrichtungen mit den ihnen zuzuordnenden Anlagen (z. B. Flächen für Versorgungs- und Serviceeinrichtungen, Grün- und Erholungsflächen, Abstandsflächen). Sie sollen der kommunalen Bauleitplanung einen der künftigen Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung entsprechenden, ausreichend dimensionierten Rahmen bieten. Die siedlungsräumlichen Festlegungen des Regionalplans sind bereichsscharf, nicht parzellenscharf auszulegen und beinhalten daher einen Interpretationsspielraum.Seite 7 von 20 Seite 8 Anlage/n 1 Neuaufstellung Regionalplan Köln - Stellungnahme der Stadt Bonn (öffentlich)Seite 8 von 20 Stellungnahme der Stadt Bonn zur Neuaufstellung des Regionalplans – Aufstellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.02.2022 bis 31.08.2022 Der Entwurf des Regionalplans wurde nach einem längeren und intensiven Austausch zwischen der Bezirksplanungsbehörde und den beteiligten Kommunen und zahlreichen weiteren Akteuren im Dezember 2021 vorgelegt. Die Stadt Bonn schätzt die Diskussionen insbesondere zu den Aussagen zur Entwicklung des Siedlungsraums als sehr konstruktiven Beitrag einer gesamtregionalen Betrachtung. Die nun vorliegende Stellungnahme der Stadt Bonn ist ebenfalls Ergebnis intensiver Auseinandersetzungen und Diskussionen innerhalb der Verwaltung sowie in den verschiedenen politischen Gremien auf Bezirks- und gesamtstädtischer Ebene. Eine Gesamtübersicht aller Anregungen befindet sich in Anhang 2 der Stellungnahme. SIEDLUNGSRAUM I. Allgemeine Siedlungsentwicklung Die Ausweisung von neuen Flächen im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) hat das Ziel, kommunale Handlungsspielräume im Sinne der Wohnraum-, Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung zu eröffnen und zu bewahren. In Bonn existiert aktuell eine sehr hohe Nachfrage nach neuen Wohn- sowie Gewerbegebieten. Aktuelle Bevölkerungsprognosen lassen einen weiterhin deutlich spürbaren Zuzugsdruck nach Bonn erwarten. Zugleich sind die Entwicklungspotenziale innerhalb des Stadtgebiets sehr begrenzt, was u. a. folgende Zahlen aus der Begründung des Regionalplans (S. 56) zeigen: Dem Bedarf an Flächen für Wohnen von 752 ha stehen in der zeichnerischen Darstellung des Plankonzeptes nur rund 128 ha Potenzialflächen Wohnen gegenüber. Bereits heute wirkt sich dies mit sehr hohen Wohnpreisen auf die Bevölkerung aus. Im gesamten Stadtgebiet können städtischerseits derzeit keine Gewerbegrundstücke für Ansiedlung, Verlagerung und Expansion von Betrieben angeboten werden. Sämtliche Unternehmen, die Flächenanfragen stellen, werden an die Nachbarkommunen des Rhein-Sieg-Kreises verwiesen. Darüber hinaus sind andere Flächenpotenziale für die Ausweisung als Gewerbefläche knapp und decken den errechneten Gewerbeflächenbedarf nicht annähernd. Hier steht nach Berechnungen von IT.NRW bzw. der Bezirksregierung Köln gem. der Begründung zum Plankonzept, S. 56, ein Bedarf an Gewerbeflächen von 211 ha einem Potenzial von nur 26 ha gegenüber. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Bonn am 28.06.2021 nach langen und intensiven Diskussionen beschlossen, drei neue Flächen als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) zu benennen. Mit Schreiben vom 15.07.2021 und 02.09.2021 hat die Bezirksplanungsbehörde die Schreiben mit der Benennung der Flächen erhalten. Im aktuellen Entwurf des Regionalplans ist keine der drei Flächen als ASB dargestellt. Aus Sicht der Stadt Bonn sollen diese Flächen jedoch nach wie vor als ASB dargestellt werden. Die umfangreiche fachliche und politische Flächendiskussion hatte folgende Flächenvorschläge ergeben:Seite 9 von 20 Allgemeiner Siedlungsbereich Lessenich-Meßdorf (A 1) Der bereits bebaute Siedlungsbereich Meßdorf soll als ASB dargestellt werden, um die städtebauliche Entwicklung des Siedlungsbereiches Meßdorf mittels der Bauleitplanung zukünftig steuern zu können. Meßdorf ist als zusammenhängender Siedlungsbereich im Zusammenhang mit dem Ortsteil Lessenich zu bewerten und verfügt über die notwendige Größe sowie infrastrukturelle Ausstattung eines vollwertigen Siedlungsbereiches. Ergänzend wird die Neuausweisung eines ASB-Gebiets in einem bisher unbebauten Gebiet direkt angrenzend an den bestehenden Siedlungszusammenhang westlich von Lessenich-Meßdorf vorgeschlagen (s. Anhang 1). Die vorgeschlagene Abgrenzung eines neue ASB wurde nach Rückkopplung mit der Bezirksplanungsbehörde nochmals überarbeitet und in Teilen verkleinert. Die bedeutenden Funktionen des Regionalen Grünzugs und des Klimaausgleichs, die in diesem Bereich auch im Zusammenwirken mit dem Meßdorfer Feld entstehen, sollen erhalten und geschützt werden. Die Freiraumverbindung im Norden in das Meßdorfer Feld bleibt durch die Darstellung erhalten. Die klimatischen Belange werden im Weiteren im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Bereiche liegen nicht innerhalb von Biotopverbundflächen oder schutzwürdigen Biotopen. Nach der klimaökologischen ZURES-Bewertung der Stadt Bonn hat dieser Bereich eine hohe bioklimatische Bedeutung, die im Falle kommunaler Bauleitplanung ein entsprechendes Detailgutachten erforderlich macht. In den genannten Bereichen sind keine Flächen mit Kompensationsmaßnahmen vorhanden, jedoch ein Bereich mit Streuobstwiese, den es zu berücksichtigen gilt. Die sehr hohe Nachfrage nach neuen Wohn- sowie Gewerbegebieten kann alleine durch die Nachverdichtung u. a. des in großen Teilen bereits bebauten Bereichs Meßdorf nicht gedeckt werden. Durch die Möglichkeit einer Siedlungserweiterung im Westen durch die Darstellung eines neuen ASB könnte einem Teil der Nachfrage nach Siedlungsflächen Rechnung getragen werden. Gesamtstädtisch betrachtet ist die von der Politik als ASB beschlossene Fläche, die noch nicht bebaut ist und westlich an Meßdorf grenzt, mit rund 15 ha die zweitgrößte der genannten Potenzialflächen. Die nun in Teilen verkleinert vorgeschlagene Fläche beträgt noch rund 9 ha. Unter Minimierung der negativen Auswirkungen für den Regionalen Grünzug und die Klimaausgleichsfunktionen in diesem Bereich kommt die Stadt Bonn zur der Einschätzung, dass eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich vertretbar ist. Allgemeiner Siedlungsbereich westlich Geislar (A 2) Der Regionalrat hat am 24.09.2021 beschlossen, Flächen, die von einem möglichen Extremhochwasser (HQextrem) betroffen sein könnten und noch nicht bauleitplanerisch gesichert sind, nicht als ASB im Regionalplan darzustellen. Für Bonn hieße das, dass die vorgeschlagene neue ASB Fläche westlich von Geislar mit rund 38,9 ha nicht umzusetzen wäre. Die Stadt Bonn regt stattdessen weiterhin die Aufnahme der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Fläche (s. Anhang 1) an. Gemäß dem Grundsatz 48 (s. S. 125 der textlichen Festlegungen) des Regionalplan-Entwurfs ist u. a. in Bereichen, die von Extremhochwasser gefährdet sind (z. B. westlich Geislar) dem vorsorgenden Hochwasserschutz ein besonderes Gewicht beizumessen. In diesen sogenannten Risikogebieten werden Planungen nicht in Gänze ausgeschlossen, aber besondere Anforderungen an die Planungen und deren Umsetzung formuliert. Da für diese Potenzialfläche nicht vorgesehen ist, kritische Infrastrukturen wie z. B. ein Krankenhaus anzusiedeln, ist die Entwicklung des Standortes als Wohn- oder Gewerbestandort aus Sicht der Stadt Bonn grundsätzlich möglich. Unter besonderer Berücksichtigung der Thematik des Hochwasserschutzes in der Bauleitplanung zur Entwicklung des Gebietes sowie der EinrichtungSeite 10 von 20 der notwendigen infrastrukturellen Anlagen des Hochwasserschutzes kann mit hochwasserangepasster Bebauung ein zukunftsfähiger Siedlungsstandort entstehen. Abgesehen von der Thematik Hochwasser bietet sich die Fläche aufgrund der bereits bestehenden sehr guten verkehrlichen Erschließung (Autobahn A565, L16) sowie der geplanten Stadtbahn nach Niederkassel als geeignete Entwicklungsfläche sowohl für Wohnbebauung als auch eine gewerbliche Entwicklung an. Die ASB-Fläche westlich Geislar spielt für die Deckung der kommunalen Siedlungsbedarfe hinsichtlich der prognostizierten Bevölkerungszugewinne perspektivisch eine zentrale Rolle. Allgemeiner Siedlungsbereich Oberholtorf Niederholtorf (A 3) Der bereits bebaute Siedlungsbereich Niederholtorf soll als ASB dargestellt werden, um die städtebauliche Entwicklung des Siedlungsbereiches mittels der Bauleitplanung zukünftig steuern zu können. Der Statistische Bezirk 388 Holtorf und Ennert hat zum Stichtag 31.12.2021 eine Einwohnerzahl von 1.834. Aufgrund der gesamtstädtischen Wachstumsprognosen für die Stadt Bonn sowie den noch zu entwickelten Grundstücken entlang der Burghofstraße (B-Plan 8322-17 Niederholtorf-Süd) ist zu erwarten, dass Holtorf zeitnah die für eine ASB-Flächen-Ausweisung angesetzte Einwohnerzahl von 2000 überschreiten wird. Holtorf besitzt eine angemessene bestehende infrastrukturelle Versorgung. Ebenfalls wird angeregt, bei der Neuausweisung eines ASB-Gebiets das bisher unbebaute Gebiet des B-Plan 8322-17 Niederholtorf-Süd sowie die Ortsteile Ungarten und Oberholtorf mit einzuschließen (s. Anlage 1). II. Abgrenzungen des Allgemeinen Siedlungsbereichs Die Stadt Bonn regt an, Siedlungsbestandsgebiete sowie Flächen mit bestehendem Planungsrecht, welches ASB-Flächen-relevant ist, als ASB-Flächen darzustellen. Die folgende Liste beinhaltet diese Bereiche des Regionalplanentwurfs im Einzelnen. Alle hier aufgeführten Bereiche sind (mit Ausnahme des Bereichs um das Marienhospital (B5) und der sog. „Hydro- Areal-Fläche“ (B12)) im aktuell gültigen Regionalplan als ASB dargestellt und sollten auch im neu aufgestellten Regionalplan als ASB dargestellt werden, da Gründe für eine Herausnahme aus dem ASB nicht ersichtlich sind: NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES PLANUNGSRECHT B 1 Mehlem Mainzer Str. / Remagener Str. Bereits bebaute Flächen an der Mainzer Straße sollen als ASB- Fläche erhalten bleiben. B-Plan 8413-18 B-Plan 8413-47 B 2 Mehlem Gunterstr. Bereits bebaute Flächen an Im Frankenkeller sollen als ASB- Fläche erhalten bleiben. B-Plan 8414-17 B 3 Godesberg Rheinallee Die gesamte Fläche soll aufgrund ihrer Bestandsbebauung und dem geltendem Planungsrecht weiterhin als ASB-Fläche ausgewiesen bleiben. B-Plan 8217-72 B 4 Venusberg Bodelschwinghweg / Heinrich Fritsch-Str. Die gesamte Fläche soll aufgrund ihrer Bestandsbebauung weiterhin als ASB-Fläche ausgewiesen bleiben. FNP Wohnbaufläche B 5 Marienhospital Im Wingert / Robert-Koch- Straße / Am Marienhospital Bereits bebaute und beplante Flächen am Marienhospital sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. B-Plan 7720-15 B-Plan 7720-45 FNP Wohnbaufläche FNP SonderbauflächeSeite 11 von 20 (Krankenhaus) B 6 Brüser Berg Dornierstr. /Brüser Damm Bereits bebaute Flächen an Brüser Damm sollen als ASB- Fläche erhalten bleiben. B-Plan 7418-16 B 7 Witterschlick Bereits bebaute Flächen des Stadtteils Witterschlick sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. Der Stadtteil ist im Siedlungszusammenhang mit dem unmittelbar angrenzenden und als ASB dargestellten Alfterer Teil von Witterschlick zu bewerten. B-Plan 7318-11 B-Plan 7318-12 B 8 Medinghoven Von-Hompesch-Str. / Wesselheideweg Die gesamte Fläche soll aufgrund ihrer Bestandsbebauung weiterhin als ASB-Fläche ausgewiesen bleiben. In der Vergangenheit gab es bereits Überlegungen einer potenziellen Weiterentwicklung des Krankenhauses (Helios Klinikum Bonn/Rhein-Sieg). Daher soll ebenfalls ein Entwicklungsspielraum erhalten bleiben. B-Plan 7219-13 B 9 Meßdorfer Feld Theodor-Litt-Str. Die bebauten Flächen im Bereich um die Theodor-Litt-Str. sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. FNP Wohnbaufläche B 10 Endenich Am Bleichgraben / Maria- von-Linden-Weg / Steinweg / Babette-Koch-Weg Es wird angeregt, die Fläche zur potenziellen Siedlungsentwicklung (u.a. als Universitätsstandort) weiterhin als ASB-Fläche darzustellen. Die Abgrenzung des ASB soll jedoch nicht wie bisher westlich des Babette-Koch-Wegs verlaufen, sondern am Babette-Koch-Weg enden und sich an der Grenze des LSG1 orientieren. Die ASB- Darstellung verkleinert sich somit in diesem Bereich etwas, lässt aber eine weitere Entwicklung in diesem Bereich zu. Die Fläche eignet sich aufgrund ihrer bereits erschlossenen Lage im Siedlungszusammenhang. Ebenfalls soll dadurch die Bestandsbebauung entlang des Steinwegs weiterhin als ASB- Fläche erhalten bleiben. B-Plan 7522-77 B-Plan 7522-79 B 11 Dransdorf Siemensstr. / Meßdorfer Str. Bereits bebaute Flächen südlich der Siemensstr. und östlich der Meßdorfer Str. sollen als ASB- Fläche erhalten bleiben. B-Plan 7422-10 B-Plan 7422-11 B 12 Bonn Nord „Hydro-Areal“ Am Josephinum / Georg-von- Boeselager-Str. / Friedrich- Wöhler-Str. Es wird angeregt, die aktuell als GIB dargestellte Fläche als ASB- Fläche auszuweisen Das bestehende Planungsrecht beinhaltet MI-Flächen. Auch tatsächlich vollzieht sich eine B-Plan 7524-2 B-Plan 7524-22 B-Plan 7524-58 1 LSG = LandschaftsschutzgebietSeite 12 von 20 Entwicklung hin zu gemischten Nutzungen. B 13 Buschdorf Südl. Kölnstr. / Otto-Hahn- Str. / Schlesienstr. Der Bereich südlich der Kölnstraße, östlich der Otto- Hahn-Str. und nördlich der Schlesienstr. soll als ASB-Fläche erhalten bleiben Aktuelles Planvorhaben B 14 Graurheindorf Herseler Str. Bereits bebaute Flächen an der Herseler Str. / Jahnschule sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. B-Plan 7625-3 B 15 Oberkassel Büchelstr. Bereits bebaute Flächen an der Büchelstr. sowie der Sportplatz Oberkassel sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. B-Plan 8220-14 B 16 Oberkassel Berghovener Str. Bereits bebaute Flächen an der Berghovener Straße sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. FNP Wohnbaufläche B 17 Ippendorf Stationsweg Es wird angeregt, die Fläche zur potenziellen Siedlungsentwicklung weiterhin als ASB-Fläche auszuweisen. Die Fläche eignet sich aufgrund ihrer bereits erschlossenen Lage im Siedlungszusammenhang. Es wird ebenfalls angeregt, die nördlich angrenzende Bestandsbebauung als ASB- Fläche auszuweisen, auch auf Grundlage des vorhandenen Bebauungsplans. B-Plan 7620-57 B 18 Geislar östlich Aurelianastr. Die Stadt Bonn regt an, die Grenze des ASB aus dem Entwurf etwas nach Westen zu verschieben und an die Grenze des LSG anzupassen. Damit wird eine potenzielle Erweiterung östlich der Aurelianastr. ermöglicht, ohne den LSG zu tangieren. FNP Wohnbaufläche Die Stadt Bonn regt an, darüber hinaus folgende Flächen im Siedlungszusammenhang zur Siedlungsentwicklung als ASB-Gebiet darzustellen: NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES PLANUNGSRECHT C 1 Lengsdorf Zur Marterkapelle Es wird angeregt, die nördliche Straßenseite der Straße „Zur Marterkapelle“ ebenfalls als ASB-Gebiet auszuweisen. FNP Wohnbaufläche / Grünfläche C 2 Oberkassel In der Persch / Römlinghovener Str. Es wird angeregt, die Fläche zur potenziellen Siedlungsentwicklung weiterhin als ASB-Fläche auszuweisen. Die Fläche eignet sich aufgrund ihrer bereits erschlossenen Lage im Siedlungszusammenhang. Fläche liegt nicht im LSG. - C 3 Auerberg Osloer Straße Es wird angeregt, die Fläche zwischen Osloer Straße – Kopenhagener Straße - An der Rheindorfer Burg als ASB darzustellen. Aufgrund der Lage der Fläche und der guten FNP Grünfläche KleingärtenSeite 13 von 20 Erschließung bietet sich diese Fläche zur Entwicklung an. Die Fläche liegt nicht im LSG. Die Stadt Bonn regt an, folgende Flächen nicht als ASB-Fläche auszuweisen. NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES PLANUNGSRECHT D 1 Hoholz Hoholzstr. / Bitzerweg / Gielgenstr. Die Fläche wird vom Rat der Stadt Bonn als ASB-Fläche abgelehnt. Die Bestandsbebauung entlang der Hoholzstr. und des Bitzerwegs soll weiterhin als ASB-Fläche erhalten bleiben. FNP Fläche für die Landwirtschaft D 2 Hoholz Kaninsberg / Hoholzstr. / Himmelsweg Die Fläche wird vom Rat der Stadt Bonn als ASB-Fläche abgelehnt. Die Bestandsbebauung entlang des Kaninsbergs, der Hoholtstr. und des Himmelswegs soll weiterhin als ASB-Fläche erhalten bleiben. B-Plan 8423-19 FNP Fläche für die Landwirtschaft FNP Grünanlage D 3 Hoholz Ungartenstr. Die Fläche wird vom Rat der Stadt Bonn als ASB-Fläche abgelehnt. B-Plan 8423-19 FNP Grünanlage (Friedhof) III. Gewerbliche und industrielle Entwicklung Die Stadt Bonn regt an, die Abgrenzung des GIB Beuel Ost geringfügig zu ändern (E 1) (s. Anlage 3). An den Rändern des Gewerbegebiets gibt es festgesetzte MI-Flächen, die als Puffer-Zone zwischen dem Gewerbegebiet Beuel Ost und der angrenzenden Wohnbebauung dienen. Diese MI-Flächen sollen weiterhin als ASB-Flächen erhalten bleiben, um die städtebauliche Entwicklung als MI-Flächen mittels der Bauleitplanung zukünftig weiterhin steuern zu können. Wie bereits unter der Ziffer B11 beschrieben, regt die Stadt Bonn zudem an, die Fläche des sog. „Hydro-Areals“ im Bereich Am Josephinum / Georg-von-Boeselager-Str. / Friedrich-Wöhler-Str. zukünftig als ASB-Fläche zu klassifizieren, um den Regionalplan an das bestehende Planungsrecht (MI-Flächen) und die aktuellen Planungen anzupassen. Eine Änderung des Regionalplans, die aus Sicht der Stadt Bonn kritisch zu bewerten ist, ist die Definition von bzw. das Vorgehen zu zweckgebundenen, regionalen gewerblichen und industriellen Bereichen (GIBregional). Die GIBregional dienen der Wirtschaftsentwicklung einer Teilregion und können unabhängig von den endogenen kommunalen Bedarfen der Belegenheitskommune in interkommunaler Zusammenarbeit mit mindestens einer weiteren Kommune entwickelt werden. Dargestellt sind solche GIBregional im Planentwurf der Bezirksregierung im Rhein-Sieg-Kreis als Vorranggebiete in Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal und Niederkassel. Dies bedeutet, dass die kreisangehörigen Kommunen als Belegenheitskommune nicht zwangsläufig mit der Stadt Bonn kooperieren müssen, obwohl die rechnerischen Bedarfe, die diese GIBregional begründen, zu erheblichen Teilen auf die Bedarfe der Stadt Bonn zurückzuführen sind. Aus Sicht der Stadt Bonn ist zu befürchten, dass dies die Vereinbarung von Kooperationen mit den kreisangehörigen Kommunen, in denen es u.a. um Fragen der infrastrukturellen Ausstattung, der Vermarktung, aber auch um fiskalische Themen gehen wird, erheblichSeite 14 von 20 erschweren könnte. Derzeit wird erstmalig eine solche Kooperation im Rahmen der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft mit Alfter und Bornheim zur Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes Alfter-Nord sehr konstruktiv erprobt. Weitere, hinsichtlich der angestrebten Kooperation teilweise umfangreichere Vereinbarungen sind mit weiteren Kommunen in Vorbereitung. Auch vor dem Hintergrund des „Gemeinsamen Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen – Bonn und Rhein-Sieg-Kreis“ wird diese Regelung kritisch gesehen. Beispielsweise wird die als GIBregional dargestellte Fläche in Bornheim oder Rheinbach im Fachgutachten als Kooperationsfläche mit Bonn empfohlen. FREIRAUM I. Bereiche für den Schutz der Natur Die Stadt Bonn regt, an die Abgrenzung der Bereiche für den Schutz der Natur wie nachfolgend aufgelistet und im Plan im Anhang dargestellt beizubehalten. NR VERORTUNG ANMERKUNG F 1 Roleber Im NSG2 Wolfsbachtal (LP Ennert) im südlichen und nördlichen Bereich etwas gekürzt; Angrenzend zu FFH-Gebiet; Zusammenhängender Teil freier Landschaft; Ökologische Ausgleichsfunktionen (u.a. Biotopverbundfläche (Stufe 1), Kaltluftentstehungsgebiet) F 2 Ungarten Ausläufer des Siebengebirges / FFH-Gebietes wird abgeschnitten. F 3 Lyngsberg LSG Waldbereiche Lyngsberg und NSG Lyngsberg (LP Kottenforst) betroffen, lokale Kaltluftleitbahn, Biotopverbundfläche Stufe 1 und Stufe 2. II. Wasser Die Stadt Bonn regt an, den Ankerbach im Regionalplan darzustellen. INFRASTRUKTUR I. Verkehr Seilbahn Die Stadt Bonn regt an, die Bonner Planungen zu Seilbahn zwischen Venusberg (Uniklinik West) und Ramersdorf (Schießbergweg) in den Regionalplan aufzunehmen, da diese im März 2 NSG = NaturschutzgebietSeite 15 von 20 2022 in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW aufgenommen wurde. ÖPNV Schienenverkehr Im Entwurf des Regionalplans ist die geplante Westbahn mit der aktualisieren Linienführung (ehem. Hardtbergbahn) aufgenommen. Einige der geplanten Haltestellen sollen dem Entwurf nach nicht mehr dargestellt werden. Die Stadt Bonn regt an, alle geplanten Haltestellen im Entwurf beizubehalten und darzustellen. Die Straßenbahnlinie Beuel-Kohlkaul sowie die Stadtbahnverlängerung Godesberg – Mehlem und Dottendorf-Friesdorf sollen entgegen dem Entwurf im Regionalplan als „Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr – Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen“ erhalten bleiben und mit den geplanten Haltestellen dargestellt werden. Alle beschriebenen Planungen sind über den Verkehrsentwicklungsplan 20203 der Stadt Bonn politisch beschlossen. Mobilstationen Gemäß der Erläuterungskarte 13_Mobilstationen sind im Bonner Stadtgebiet einige Mobilstationen dargestellt. Derzeit sind in Bonn rund 185 Mobilstationen politisch beschlossen und in Planung. Nicht alle finden sich auf der Erläuterungskarte wieder, was entsprechend der Erläuterung zu G.56 auf S. 136 der textlichen Festlegungen verständlich wird. Die Stadt Bonn regt an, die Kartendarstellung zu aktualisieren und die Legende erläuternd zu ändern, damit verständlich wird, welche Mobilstationen dargestellt sind und dass dies nicht alle Mobilstationen im Stadtgebiet sind. Rheinquerung für Fahrrad- und Fußgängerverkehr Der Rat der Stadt Bonn hat sich am 07.05.2020 für die Errichtung einer vierten Rheinbrücke für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr ausgesprochen4. Die Rheinquerung ist im Bereich zwischen Ringstraße (Beuel) und Zweiter Fährgasse (Bonn) denkbar, genauere Planungen liegen derzeit aber noch nicht vor. Die Stadt Bonn regt dennoch an, die Planungen der Rheinquerung mit in den Regionalplan aufzunehmen. Verkehrsknotenpunkte Autobahn Der Entwurf des Regionalplans sieht die Autobahn-Auf- und Abfahrten Bonn Auerberg, Bonn Tannenbusch, Bonn Endenich (Endenicher Ei) und die geplante Auf- und Abfahrt Beuel Ost (Maarstraße) nicht mehr als Verkehrsknoten vor. Die Stadt Bonn regt an, die genannten Bereiche auch weiterhin als Verkehrsknotenpunkte darzustellen. 3 Verkehrsentwicklungsplan 2020: https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr- mobilitaet/verkehrsentwicklungsplan-2020.php 4 Drucksachennummer 2020074Seite 16 von 20 Verbindung A565 / A562 / A3 Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass die im Regionalplan-Entwurf dargestellte und aus dem Bundesverkehrswegeplan übernommene direkte Verbindung zwischen A562 und A3 sowie A562 und A565 (Ennertaufstieg / Südtangente) nach wie vor abgelehnt wird.Seite 17 von 20 ±±± Anlage 1: Deteilabgrenzung Neubenennung ASB Neuaufstellung Regionalplan Köln – Beteiligung: Stellungnahme Stadt Bonn Datengrundlage: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformation © Stadtplanungsamt © Bezirksregierung Köln 1:10.000 A 1: ASB Lessenich - Meßdorf A 3: ASB Oberholtorf NiederholtorfA 2: ASB westlich Geislar Legende Änderung_Detailabgrenzung_Meßdorf ASB Regionalplan BEZK 1:10.0001:10.000 Legende ASB Regionalplan BEZK Änderung_Detailabgrenzung_westlich Geislar Legende ASB Regionalplan BEZK Änderung_Detailabgrenzung_Ober-/NiederholtorfSeite 18 von 20 A3 A2 F1 A1 F3 B8 B13 B7 B16 D1 D2 B3 D3 B18 B11 B6 B12 C3 B5 B2 B9 C2 B1 B14 B15 E1 C1 E1 B17 B10 F2 B4 Plangrundlage: Regionalplan Entw urf 12/2021 ±1:70.000Legende Anlage 2: Ü b ersicht aller Ä nderungen Neuaufstellung Regionalplan Köln – Beteiligung: Stellungnahm e Stadt Bonn StadtgrenzeVorschläge neue ASB (3) Ä nderungsb ereiche ASB (18) Sicherung ASB (3) Ä nderungsb ereich GIB (2) Sicherung BSN (3) Herausnahm e ASB (3)Seite 19 von 20 0 100 200 m Anlage 3: Detailabgrenz ung GIB Beuel Ost (E1) Neuaufstellung Regionalplan Köln – Beteiligung: Stellungnahm e Stadt Bonn Datengrundlage: © Am t für Bodenm anagem ent und Geoinform ation © Stadtplanungsam t © Bez irksregierung Köln ± Legende GIB_Änd_BeuelOst Allgem eine Siedlungsbereiche (ASB) Bereiche für gew erbliche und industrielle Nutz ung (GIB)Seite 20 von 20
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de