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220637 · Beschlussvorlage

Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn

Nummer
220637
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.06.2022 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Empfehlung
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Empfehlung
  9. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 220637-05 ST Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn - ergänzende Stellungnahme
  2. 220637-09 AA Grüne/SPD/u.w.-Änderungsantrag: Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637
  3. 220637-06 AA Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637
  4. 220637-07 AA Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637
  5. 220637-08 ST Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: geänderte Stellungnahme der Stadt Bonn
  6. 220637-02 ST Neuaufstellung Regionalplan Köln - Stellungnahme zu 220637-01 AA
  7. 220637-03 AA Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637
  8. 220637-01 AA CDU-Änderungsantrag: Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637
  9. 220637-04 AA Grüne/u.w-Änderungsantrag: Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637

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Beschlussvorlage
öffentlich
220637
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung:
Stellungnahme der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
26.04.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2022 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage befindliche Stellungnahme
der Stadt Bonn zur Offenlage des Regionalplans der Bezirksregierung Köln zu
melden.
Begründung
1 Einführung
Verfahren
Der Regionalrat Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 auf
Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen
beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan
durchzuführen. Der künftige Regionalplan wird sich, im Gegensatz zum aktuell
gültigen, auf den gesamten Regierungsbezirk Köln beziehen. Die Öffentlichkeit
sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der
Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit zur
Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans.
Die eingehenden Stellungnahmen werden von der Bezirksplanungsbehörde
ausgewertet. Die Bezirksplanungsbehörde bereitet Ausgleichsvorschläge vor,
wie mit den Stellungnahmen planerisch umgegangen werden soll. Die
Stellungnahmen der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werdenSeite 1 von 20
Seite 2
mit diesen erörtert. Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des
Planentwurfs führen, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung[1]1. Im Rahmen
eines informellen Planverfahrens wurde zuvor seit dem Jahre 2016 ein
informelles Plankonzept in Zusammenarbeit mit den Kommunen,
Fachbehörden, Verbänden und dem Regionalrat erarbeitet. Der nun in der
Offenlage befindliche Regionalplanentwurf beruht auf dem zuvor erarbeiteten
informellen Plankonzept.
Regionalplan Kurzerläuterung
Der aktuelle Regionalplan wurde als Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt
Bonn / Rhein-Sieg, im Jahr 2004 genehmigt. Anlässe für die jetzige
Überarbeitung sind geänderte Rahmenbedingungen, neue rechtliche Vorgaben
(u. a. ein neuer Landesentwicklungsplan) und wachsende Anforderungen an
die räumliche Planung. Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte
Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region,
andererseits sollen ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und
Wirtschaftsentwicklung vorgehalten werden. Neben der Funktion als
Raumordnungsplan bündelt der Regionalplan in Nordrhein-Westfalen aufgrund
fachgesetzlicher Regelungen als überörtlicher Gesamtplan in seiner Funktion
eines Landschaftsrahmenplanes und eines forstlichen Rahmenplanes hierzu
vorliegende Aspekte der Fachplanungsebene, beispielsweise zur Umsetzung
fachplanerischer Maßnahmen zum Schutz klimarelevanter Böden, zur
Förderung der Biodiversität (Landschaftsrahmenplan) sowie zur Sicherung und
nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern auch unter sich verändernden
klimatischen Bedingungen (forstlicher Rahmenplan).
Der Regionalplan ist im Maßstab 1:50.000 zu lesen und beinhaltet dadurch eine
maßstabsbedingte Unschärfe. Der Planungshorizont beträgt 25 Jahre.
2 Sachstand
Beschlusslage
Im Rahmen der Stellungnahme zur Offenlage des Regionalplans sind folgende
Beschlüsse des Rates relevant:
DS 191065 – Überarbeitung des Regionalplanes, mit allen folgenden
Änderungsanträgen und Stellungnahmen, insbesondere von Bedeutung
DS 191065-14 AA
DS: 191065-15 AA
Mitteilungsvorlagen
Folgende Mitteilungsvorlagen erläutern einzelne Fachthemen:Seite 2 von 20
Seite 3
DS: 210457 – Mitteilungsvorlage, Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung:
Überarbeitung des Regionalplanes, Plankonzept der Bezirksregierung Köln
DS: 212050 – Mitteilungsvorlage, Neuaufstellung Regionalplan - Allgemeine
Siedlungsgebiete in HQExtrem-Überflutungsbereichen
3 Erläuterungen
Beschluss zur Drucksachengruppe 191065 – Überarbeitung des
Regionalplanes
Im Rahmen des informellen Planverfahrens fand in den politischen Gremien
eine umfangreiche Diskussion zur Neuausweisung von Flächen als Allgemeine
Siedlungsbereiche (ASB)[2]2 statt (DS-Gruppe 191065 – Überarbeitung des
Regionalplanes). Im Ergebnis wurde beschlossen, der Bezirksplanungsbehörde
die Gebiete westlich Geislar, Lessenich-Meßdorf und Oberholtorf-Niederholtorf
als Neuausweisungen für ASB-Flächen vorzuschlagen, wobei in Niederholtorf
keine größeren und in Lessenich-Meßdorf nur am Siedlungsrand zusätzliche
Potenzialflächen vorgeschlagen wurden. Kernpunkt ist in beiden Fällen die
Darstellung des bestehenden Ortsteils als ASB.
Der nun vorgelegte Regionalplanentwurf sieht diese von der Stadt Bonn
vorgeschlagenen Flächen nicht als ASB-Flächen vor. Eine Nachfrage bei der
Bezirksregierung Köln ergab, dass die späte Einreichung der Stellungnahme
der Stadt Bonn dazu geführt hat, dass die Inhalte nicht mehr eingearbeitet
werden konnten. Daher wiederholt die Stadt Bonn in der nun vorliegenden
Stellungnahme den Vorschlag, die entsprechenden Flächen als ASB-Flächen
auszuweisen (Anlage 1 der Stellungnahme). Die Fläche Lessenich-Meßdorf soll
allerdings in einer verkleinerten Abgrenzung als im Beschluss vom 28.06.2021
gefasst eingereicht werden, da die Bezirksregierung bereits in
Abstimmungsgesprächen der Verwaltung gegenüber deutlich gemacht hat,
dass die ursprünglich vorgeschlagene Fläche zu weit in den anschließenden
regionalen Grünzug ragt und so keine Übernahme als ASB in Aussicht gestellt
werden kann. Außerdem solle die Verbindung zum Meßdorfer Feld nicht weiter
eingeschränkt werden (Anlage 1 der Stellungnahme).
Im Zuge der politischen Beratungen zu der DS-Gruppe 191065 wurden auch
Flächen in Holtorf und Gielgen intensiv diskutiert, da diese Teile der
Verwaltungsvorlage zu möglichen neuen ASB-Flächen waren. Die Flächen in
Gielgen wurden aber bewusst seitens der politischen Gremien nicht
beschlossen und entsprechend nicht als neue ASB-Flächen benannte. Daher
regt die Stadt Bonn in der angehängten Stellungnahme an, diese Flächen, die
derzeit im Regionalplanentwurf als ASB dargestellt werden, deren Entwicklung
aber durch den Ratsbeschluss ausgeschlossen werden sollte, nicht als ASB
darzustellen (vgl. Flächen D2-4 in der Stellungnahme).
Die Fläche Klosteracker ist, dem Beschluss des Rates folgend, nicht als ASB-
Fläche im Entwurf des Regionalplans dargestellt.Seite 3 von 20
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Änderungen von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB)
Der offengelegte Planentwurf enthält viele kleinteilige Änderungen der ASB-
Darstellungen, die häufig die ASB-Flächen an den aktuellen Siedlungsbestand
anpassen.
Der Entwurf der Stellungnahme der Stadt Bonn beinhaltet, dass bereits
bebaute Flächen im Siedlungszusammenhang sowie Flächen, auf denen
bereits ASB-Flächen-relevantes Planungsrecht besteht, zukünftig als ASB-
Flächen dargestellt werden sollen (z. B. Ortsteil Mehlem Gunterstr. (in der
Stellungnahme Nr. B 2) oder das Marienhospital (Stellungnahme Nr. B 5)). Dies
schließt ebenfalls Flächen ein, für die es aktuelle Planungsabsichten gibt (z. B.
Planungsvorhaben im Ortsteil Buschdorf im Eckbereich der Kölnstraße / Otto-
Hahn-Straße (DS: 211079, in der Stellungnahme Nr. B 13)), sowie Flächen,
welche aufgrund ihrer Eigenschaften zukünftig sinnvoll als potenzielle
Entwicklungsflächen vorgehalten werden sollen (z. B. Ortsteil Oberkassel In der
Persch / Römlinghovener Str. (in der Stellungnahme Nr. C 2)).
Hinweis: In Holzlar sieht der Regionalplan im Waldbereich zwischen der
Hauptstraße, Giersbergstraße, Hölzebergstraße, Christ-König-Straße und Am
Friedhof zukünftig keinen ASB-Bereich vor. Neue Darstellung ist ein
Waldbereich. Die Verwaltung schlägt vor, hierzu keine Bedenken anzumelden,
da der Schutzwert des Freiraums aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle
überwiegt. Maßstabstechnisch ist eine kleinteiligere Darstellung, die den
Bereich Hauptstraße weiterhin als ASB-Gebiet ausweist, den nördlich
angrenzenden Wald jedoch als Waldgebiet, nicht möglich. Die vorhandene
Bebauung genießt Bestandsschutz, im Rahmen eines Verfahrens nach §34
BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile) sind Bebauungen weiterhin möglich.
Änderungen von Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen
(GIB) [3]3
Der Regionalplanentwurf sieht Änderungen in der Festlegung von Bereichen für
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) vor. In Dransdorf und Bonn West
werden GIB-Flächen in ASB-Flächen überführt. Grundlage dafür ist eine
Anpassung an den aktuellen Bestand, der durch Wohnen bzw. Einzelhandel
geprägt ist, und nicht mehr den Flächeneigenschaften von GIB-Flächen
entspricht. Die Verwaltung sieht hier keinen Grund, Bedenken dagegen zu
formulieren.
Änderungen von ASB-Flächen in GIB-Flächen finden im Hafen und in Beuel
Ost statt. Im Hafen wird zusätzlich die Zweckbestimmung
„Güterumschlagshafen“ aus Vorgabe des Landesentwicklungsplans Nordrhein-
Westfalen festgelegt. Dadurch sind zukünftig nur noch Nutzungen im Rahmen
des Güterumschlags zwischen Wasserstraße und Landweg sowie
hafenorientierte Wirtschaftsbetriebe zulässig. Die Ausweisung von GIB-Flächen
in Beuel Ost soll die langfristige Sicherung des Gewerbegebietes unterstützenSeite 4 von 20
Seite 5
und zukünftig Einzelhandel sowie Wohnen ausschließen. Die Verwaltung, regt
hierzu aufgrund der in der Bauleitplanung festgesetzten Mischgebiete im
Randbereich jedoch an, die Abgrenzung der GIB-Fläche anzupassen (Anlage 3
der Stellungnahme).
Die Stadt Bonn schlägt in ihrer Stellungnahme außerdem vor, den Bereich um
das sog. „Hydro-Areal“ (Georg-von-Boeselager-Straße / Friedrich-Wöhler-
Straße / Am Josephinum (in der Stellungnahme Nr. B 12)) im Bezirk Bonn
zukünftig als ASB-Fläche festzulegen. Hintergrund sind die aktuellen
Planungen, die eine gemischte Nutzung vorsehen, sowie das bereits geltende
Planungsrecht als Mischgebiet.
Zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche (zASB)
Der Landesentwicklungsplan führt mit den zentralörtlich bedeutsamen ASB-
Flächen (zASB) ein neues Steuerungselement der räumlichen Entwicklung ein.
Ziel ist es, Entwicklungsschwerpunkte festzulegen, um eine kompakte
Siedlungsstruktur mit kurzen Wegen und wenig Flächeninanspruchnahme zu
erreichen. Siedlungsentwicklungen sollen sich zukünftig an dieser
Kategorisierung zwischen zASBs und „normalen“ ASB orientieren. Dennoch
bleibt eine Entwicklung in „normalen“ ASB-Flächen weiterhin möglich. Aufgrund
der hohen Flächennachfrage und der geringen Flächenpotenziale in Bonn wird
diese Einteilung voraussichtlich zu keinen Änderungen für die Bauleitplanung
führen. Das Instrument der zASB ist als Steuerungsinstrument eher für
ländlichere, zersiedeltere Gebiete mit größeren Flächenpotenzialen
vorgesehen.
In Bonn zählen sämtliche Stadtteile als zASB mit Ausnahme der Ortsteile
Venusberg, Röttgen, Ückesdorf, Geislar, Vilich-Müldorf, Pützchen, Holzlar,
Hoholz, Holtorf, Oberkassel sowie dem Bereich des Bundesministeriums für
Verteidigung.
Regionale Grünzüge
Die Darstellung der Vorranggebiete Regionale Grünzüge dient der langfristigen
Sicherung des Naturraumes und schützt diesen vor einer siedlungsräumlichen
Inanspruchnahme. Ziel ist es u. a., ein möglichst zusammenhängendes
Verbundsystem zu sichern und zu entwickeln und somit auch die ökologische
und klimatische Funktion des Naturraumes zu schützen. Freiraumorientierte
Erholungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen können auch im Regionalen
Grünzug zugelassen werden.
Der Regionalplan beinhaltet Änderungen für die Festlegungen von regionalen
Grünzügen. Die Bereiche, in denen die Regionalen Grünzüge im Vergleich zum
Regionalplan 2004 eingeschränkt werden, sind flächenmäßig sehr gering.
Hierzu werden in der Stellungnahme keine Bedenken formuliert.
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)Seite 5 von 20
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Die Darstellung der Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) sind durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten und zu
entwickeln (S. 139, Begründung Regionalplan). Die Festlegung der BSN beruht
in weiten Teilen auf dem Fachbeitrag des Naturschutzes und der
Landschaftspflege für die Planungsregion des Regierungsbezirks Köln (LANUV
2019) und bestehender Schutzgebietsfestsetzungen für Flächen ab 10 ha.
Der Regionalplan beinhaltet Änderungen für die Festlegungen von Bereichen
für den Schutz der Natur. Die Stadt Bonn äußert für drei Teilflächen Bedenken
bei der Herausnahme der Festlegung als BSN, da der Schutz dieser Flächen
dadurch geschwächt werden könnte.
Überschwemmungsbereiche
Die Festlegung der Überschwemmungsbereiche auf Grundlage von
Berechnungen für ein 100-jähriges Hochwasser wurde im Regionalplan
angepasst. Diese Festlegungen waren für Überschwemmungsbereiche von
einigen Bächen im Stadtgebiet im momentan gültigen Regionalplan von 2004
noch nicht enthalten. Dies führt dazu, dass im neuen Regionalplanentwurf
wesentlich mehr Flächen als Überschwemmungsbereiche kategorisiert werden.
Dies betrifft Bereiche in: Bad Godesberg Zentrum, Endenich, Lengsdorf,
Lessenich, Meßdorf, Dransdorf, Bonn Zentrum, Geislar, Vilich-Müldorf,
Pützchen und Holzlar. Die Festsetzungen sind aus Fachplanungen
übernommen: Die Überschwemmungsbereiche wurden auf Grundlage der
fachrechtlich abgegrenzten Überschwemmungsgebiete, die im Maßstab
1:5.000 vorliegen, generalisiert und in den Maßstab 1:50.000 übertragen. Sich
daraus ergebende Einschränkungen für das Planungsrecht basieren
dementsprechend nicht auf der Grundlage des Regionalplans, sondern auf den
entsprechenden Verordnungen (Fachplanungen).
Innerhalb von festgelegten Überschwemmungsbereichen sind keine
Bebauungspläne mit neuen Bauflächen möglich.
Ebenfalls wird angeregt, den Ankerbach im Regionalplan darzustellen.
Grundwasser- und Gewässerschutz
Im Bereich Alt-Godesberg wird ein Bereich für den Grundwasser- und
Gewässerschutz festgelegt. Dies hat Einschränkungen für Planungen und
Maßnahmen zur Folge. Die Festsetzung ist aus Fachplanungen übernommen.
Mobilität / Verkehr
Mobilitätsplanungen werden im Regionalplan ebenfalls aus Fachplanungen
übernommen. Die Stellungnahme der Stadt Bonn beinhaltet Anmerkungen zu
einer aktualisierten fachgerechten Darstellung der Inhalte nach dem
Verkehrsentwicklungsplan 2020 der Stadt Bonn und dem ÖPNV-Bedarfsplan
des Landes NRW. So regt die Stadt Bonn die Aufnahme der Planungen zurSeite 6 von 20
Seite 7
Bonner Seilbahn sowie die Planungen der Radverkehrs- und Fußgängerbrücke
über den Rhein (DS: 200074) in den Regionalplan an. Aufgrund der erst
kürzlichen Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan ist die Seilbahn noch nicht in
der angehängten Darstellung des Regionalplan-Entwurfes enthalten.
Herausgenommene geplante Schienenwege des ÖPNV, Haltestellen und
Verkehrsknotenpunkte sollen wieder in den Regionalplan aufgenommen
werden. Außerdem weist die Stellungnahme auf die bestehende ablehnende
Beschlusslage der Stadt Bonn zu Südtangente und Ennertaufstieg (DS-Nr.
0912274) hin.
Symbole und Zweckbestimmungen
Der Regionalplan passt die Symbolsetzung für die spezifische
Zweckbestimmung kleinteiliger Bereiche an. Die Zweckbestimmung
„Freizeiteinrichtung“ in den Rheinauen entfällt, da diese insgesamt nicht mehr
im Regionalplan dargestellt wird. Der entsprechende Schutzstatus und die
Nutzungsmöglichkeiten bleiben jedoch durch andere Festlegungen wie z. B. die
LSVO Rheinufer erhalten.
Es entfallen Bereiche mit Zweckbestimmungen. Hier sind beispielhaft die
Zweckbindung in der Gronau zur Sicherung bestehender Bundeseinrichtungen
oder die Zweckbindung „Agrarbereiche mit spezialisierter Intensivnutzung“ an
der westlichen Stadtgrenze zu Alfter hin zu nennen.
Im Hafen wird neben der Änderung von ASB zu GIB zusätzlich die
Zweckbestimmung „Güterumschlagshafen“ festgelegt.
[1] https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/beteiligung_region
alplanung/index.html
[2] Die ASB umfassen neben Wohnbauflächen auch alle mit dieser Funktion
zusammenhängenden Nutzungen sowie Flächen für wohnverträgliches
Gewerbe. Sie sollen der kommunalen Bauleitplanung einen der künftigen
Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung entsprechenden, ausreichend
dimensionierten Rahmen bieten. Die siedlungsräumlichen Festlegungen des
Regionalplans sind bereichsscharf, nicht parzellenscharf auszulegen und
beinhalten daher einen Interpretationsspielraum.
[3] Die GIB umfassen Flächen für die Ansiedlung und Verlagerung von
emittierenden Industrie- und Gewerbebetrieben sowie von sonstigen
emittierenden Betrieben und Einrichtungen mit den ihnen zuzuordnenden
Anlagen (z. B. Flächen für Versorgungs- und Serviceeinrichtungen, Grün- und
Erholungsflächen, Abstandsflächen). Sie sollen der kommunalen
Bauleitplanung einen der künftigen Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung
entsprechenden, ausreichend dimensionierten Rahmen bieten. Die
siedlungsräumlichen Festlegungen des Regionalplans sind bereichsscharf,
nicht parzellenscharf auszulegen und beinhalten daher einen
Interpretationsspielraum.Seite 7 von 20
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Anlage/n
1 Neuaufstellung Regionalplan Köln - Stellungnahme der Stadt Bonn
(öffentlich)Seite 8 von 20
Stellungnahme der Stadt Bonn zur Neuaufstellung des Regionalplans –
Aufstellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.02.2022 bis 31.08.2022
Der Entwurf des Regionalplans wurde nach einem längeren und intensiven Austausch zwischen der
Bezirksplanungsbehörde und den beteiligten Kommunen und zahlreichen weiteren Akteuren im
Dezember 2021 vorgelegt. Die Stadt Bonn schätzt die Diskussionen insbesondere zu den Aussagen
zur Entwicklung des Siedlungsraums als sehr konstruktiven Beitrag einer gesamtregionalen
Betrachtung.
Die nun vorliegende Stellungnahme der Stadt Bonn ist ebenfalls Ergebnis intensiver
Auseinandersetzungen und Diskussionen innerhalb der Verwaltung sowie in den verschiedenen
politischen Gremien auf Bezirks- und gesamtstädtischer Ebene.
Eine Gesamtübersicht aller Anregungen befindet sich in Anhang 2 der Stellungnahme.
SIEDLUNGSRAUM
I. Allgemeine Siedlungsentwicklung
Die Ausweisung von neuen Flächen im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) hat das Ziel,
kommunale Handlungsspielräume im Sinne der Wohnraum-, Gewerbe- und
Infrastrukturentwicklung zu eröffnen und zu bewahren. In Bonn existiert aktuell eine sehr hohe
Nachfrage nach neuen Wohn- sowie Gewerbegebieten. Aktuelle Bevölkerungsprognosen lassen
einen weiterhin deutlich spürbaren Zuzugsdruck nach Bonn erwarten. Zugleich sind die
Entwicklungspotenziale innerhalb des Stadtgebiets sehr begrenzt, was u. a. folgende Zahlen aus
der Begründung des Regionalplans (S. 56) zeigen: Dem Bedarf an Flächen für Wohnen von 752
ha stehen in der zeichnerischen Darstellung des Plankonzeptes nur rund 128 ha Potenzialflächen
Wohnen gegenüber. Bereits heute wirkt sich dies mit sehr hohen Wohnpreisen auf die
Bevölkerung aus. Im gesamten Stadtgebiet können städtischerseits derzeit keine
Gewerbegrundstücke für Ansiedlung, Verlagerung und Expansion von Betrieben angeboten
werden. Sämtliche Unternehmen, die Flächenanfragen stellen, werden an die
Nachbarkommunen des Rhein-Sieg-Kreises verwiesen. Darüber hinaus sind andere
Flächenpotenziale für die Ausweisung als Gewerbefläche knapp und decken den errechneten
Gewerbeflächenbedarf nicht annähernd. Hier steht nach Berechnungen von IT.NRW bzw. der
Bezirksregierung Köln gem. der Begründung zum Plankonzept, S. 56, ein Bedarf an
Gewerbeflächen von 211 ha einem Potenzial von nur 26 ha gegenüber.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Bonn am 28.06.2021 nach langen und intensiven
Diskussionen beschlossen, drei neue Flächen als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) zu
benennen. Mit Schreiben vom 15.07.2021 und 02.09.2021 hat die Bezirksplanungsbehörde die
Schreiben mit der Benennung der Flächen erhalten. Im aktuellen Entwurf des Regionalplans ist
keine der drei Flächen als ASB dargestellt. Aus Sicht der Stadt Bonn sollen diese Flächen jedoch
nach wie vor als ASB dargestellt werden.
Die umfangreiche fachliche und politische Flächendiskussion hatte folgende Flächenvorschläge
ergeben:Seite 9 von 20
Allgemeiner Siedlungsbereich Lessenich-Meßdorf (A 1)
Der bereits bebaute Siedlungsbereich Meßdorf soll als ASB dargestellt werden, um die
städtebauliche Entwicklung des Siedlungsbereiches Meßdorf mittels der Bauleitplanung
zukünftig steuern zu können. Meßdorf ist als zusammenhängender Siedlungsbereich im
Zusammenhang mit dem Ortsteil Lessenich zu bewerten und verfügt über die notwendige Größe
sowie infrastrukturelle Ausstattung eines vollwertigen Siedlungsbereiches.
Ergänzend wird die Neuausweisung eines ASB-Gebiets in einem bisher unbebauten Gebiet direkt
angrenzend an den bestehenden Siedlungszusammenhang westlich von Lessenich-Meßdorf
vorgeschlagen (s. Anhang 1). Die vorgeschlagene Abgrenzung eines neue ASB wurde nach
Rückkopplung mit der Bezirksplanungsbehörde nochmals überarbeitet und in Teilen verkleinert.
Die bedeutenden Funktionen des Regionalen Grünzugs und des Klimaausgleichs, die in diesem
Bereich auch im Zusammenwirken mit dem Meßdorfer Feld entstehen, sollen erhalten und
geschützt werden. Die Freiraumverbindung im Norden in das Meßdorfer Feld bleibt durch die
Darstellung erhalten. Die klimatischen Belange werden im Weiteren im Zuge der Bauleitplanung
berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Bereiche liegen nicht innerhalb von Biotopverbundflächen
oder schutzwürdigen Biotopen. Nach der klimaökologischen ZURES-Bewertung der Stadt Bonn
hat dieser Bereich eine hohe bioklimatische Bedeutung, die im Falle kommunaler Bauleitplanung
ein entsprechendes Detailgutachten erforderlich macht. In den genannten Bereichen sind keine
Flächen mit Kompensationsmaßnahmen vorhanden, jedoch ein Bereich mit Streuobstwiese, den
es zu berücksichtigen gilt.
Die sehr hohe Nachfrage nach neuen Wohn- sowie Gewerbegebieten kann alleine durch die
Nachverdichtung u. a. des in großen Teilen bereits bebauten Bereichs Meßdorf nicht gedeckt
werden. Durch die Möglichkeit einer Siedlungserweiterung im Westen durch die Darstellung
eines neuen ASB könnte einem Teil der Nachfrage nach Siedlungsflächen Rechnung getragen
werden. Gesamtstädtisch betrachtet ist die von der Politik als ASB beschlossene Fläche, die noch
nicht bebaut ist und westlich an Meßdorf grenzt, mit rund 15 ha die zweitgrößte der genannten
Potenzialflächen. Die nun in Teilen verkleinert vorgeschlagene Fläche beträgt noch rund 9 ha.
Unter Minimierung der negativen Auswirkungen für den Regionalen Grünzug und die
Klimaausgleichsfunktionen in diesem Bereich kommt die Stadt Bonn zur der Einschätzung, dass
eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich vertretbar ist.
Allgemeiner Siedlungsbereich westlich Geislar (A 2)
Der Regionalrat hat am 24.09.2021 beschlossen, Flächen, die von einem möglichen
Extremhochwasser (HQextrem) betroffen sein könnten und noch nicht bauleitplanerisch
gesichert sind, nicht als ASB im Regionalplan darzustellen. Für Bonn hieße das, dass die
vorgeschlagene neue ASB Fläche westlich von Geislar mit rund 38,9 ha nicht umzusetzen wäre.
Die Stadt Bonn regt stattdessen weiterhin die Aufnahme der vom Rat der Stadt Bonn
beschlossenen Fläche (s. Anhang 1) an.
Gemäß dem Grundsatz 48 (s. S. 125 der textlichen Festlegungen) des Regionalplan-Entwurfs ist
u. a. in Bereichen, die von Extremhochwasser gefährdet sind (z. B. westlich Geislar) dem
vorsorgenden Hochwasserschutz ein besonderes Gewicht beizumessen. In diesen sogenannten
Risikogebieten werden Planungen nicht in Gänze ausgeschlossen, aber besondere
Anforderungen an die Planungen und deren Umsetzung formuliert. Da für diese Potenzialfläche
nicht vorgesehen ist, kritische Infrastrukturen wie z. B. ein Krankenhaus anzusiedeln, ist die
Entwicklung des Standortes als Wohn- oder Gewerbestandort aus Sicht der Stadt Bonn
grundsätzlich möglich. Unter besonderer Berücksichtigung der Thematik des
Hochwasserschutzes in der Bauleitplanung zur Entwicklung des Gebietes sowie der EinrichtungSeite 10 von 20
der notwendigen infrastrukturellen Anlagen des Hochwasserschutzes kann mit
hochwasserangepasster Bebauung ein zukunftsfähiger Siedlungsstandort entstehen.
Abgesehen von der Thematik Hochwasser bietet sich die Fläche aufgrund der bereits
bestehenden sehr guten verkehrlichen Erschließung (Autobahn A565, L16) sowie der geplanten
Stadtbahn nach Niederkassel als geeignete Entwicklungsfläche sowohl für Wohnbebauung als
auch eine gewerbliche Entwicklung an. Die ASB-Fläche westlich Geislar spielt für die Deckung der
kommunalen Siedlungsbedarfe hinsichtlich der prognostizierten Bevölkerungszugewinne
perspektivisch eine zentrale Rolle.
Allgemeiner Siedlungsbereich Oberholtorf Niederholtorf (A 3)
Der bereits bebaute Siedlungsbereich Niederholtorf soll als ASB dargestellt werden, um die
städtebauliche Entwicklung des Siedlungsbereiches mittels der Bauleitplanung zukünftig steuern
zu können. Der Statistische Bezirk 388 Holtorf und Ennert hat zum Stichtag 31.12.2021 eine
Einwohnerzahl von 1.834. Aufgrund der gesamtstädtischen Wachstumsprognosen für die Stadt
Bonn sowie den noch zu entwickelten Grundstücken entlang der Burghofstraße (B-Plan 8322-17
Niederholtorf-Süd) ist zu erwarten, dass Holtorf zeitnah die für eine ASB-Flächen-Ausweisung
angesetzte Einwohnerzahl von 2000 überschreiten wird. Holtorf besitzt eine angemessene
bestehende infrastrukturelle Versorgung. Ebenfalls wird angeregt, bei der Neuausweisung eines
ASB-Gebiets das bisher unbebaute Gebiet des B-Plan 8322-17 Niederholtorf-Süd sowie die
Ortsteile Ungarten und Oberholtorf mit einzuschließen (s. Anlage 1).
II. Abgrenzungen des Allgemeinen Siedlungsbereichs
Die Stadt Bonn regt an, Siedlungsbestandsgebiete sowie Flächen mit bestehendem
Planungsrecht, welches ASB-Flächen-relevant ist, als ASB-Flächen darzustellen. Die folgende
Liste beinhaltet diese Bereiche des Regionalplanentwurfs im Einzelnen. Alle hier aufgeführten
Bereiche sind (mit Ausnahme des Bereichs um das Marienhospital (B5) und der sog. „Hydro-
Areal-Fläche“ (B12)) im aktuell gültigen Regionalplan als ASB dargestellt und sollten auch im neu
aufgestellten Regionalplan als ASB dargestellt werden, da Gründe für eine Herausnahme aus
dem ASB nicht ersichtlich sind:
NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES
PLANUNGSRECHT
B 1 Mehlem
Mainzer Str. / Remagener Str.
Bereits bebaute Flächen an der
Mainzer Straße sollen als ASB-
Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 8413-18
B-Plan 8413-47
B 2 Mehlem
Gunterstr.
Bereits bebaute Flächen an Im
Frankenkeller sollen als ASB-
Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 8414-17
B 3 Godesberg
Rheinallee
Die gesamte Fläche soll aufgrund
ihrer Bestandsbebauung und
dem geltendem Planungsrecht
weiterhin als ASB-Fläche
ausgewiesen bleiben.
B-Plan 8217-72
B 4 Venusberg
Bodelschwinghweg / Heinrich
Fritsch-Str.
Die gesamte Fläche soll aufgrund
ihrer Bestandsbebauung
weiterhin als ASB-Fläche
ausgewiesen bleiben.
FNP Wohnbaufläche
B 5 Marienhospital
Im Wingert / Robert-Koch-
Straße / Am Marienhospital
Bereits bebaute und beplante
Flächen am Marienhospital
sollen als ASB-Fläche erhalten
bleiben.
B-Plan 7720-15
B-Plan 7720-45
FNP Wohnbaufläche
FNP SonderbauflächeSeite 11 von 20
(Krankenhaus)
B 6 Brüser Berg
Dornierstr. /Brüser Damm
Bereits bebaute Flächen an
Brüser Damm sollen als ASB-
Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 7418-16
B 7 Witterschlick Bereits bebaute Flächen des
Stadtteils Witterschlick sollen als
ASB-Fläche erhalten bleiben. Der
Stadtteil ist im
Siedlungszusammenhang mit
dem unmittelbar angrenzenden
und als ASB dargestellten
Alfterer Teil von Witterschlick zu
bewerten.
B-Plan 7318-11
B-Plan 7318-12
B 8 Medinghoven
Von-Hompesch-Str. /
Wesselheideweg
Die gesamte Fläche soll aufgrund
ihrer Bestandsbebauung
weiterhin als ASB-Fläche
ausgewiesen bleiben. In der
Vergangenheit gab es bereits
Überlegungen einer potenziellen
Weiterentwicklung des
Krankenhauses (Helios Klinikum
Bonn/Rhein-Sieg). Daher soll
ebenfalls ein
Entwicklungsspielraum erhalten
bleiben.
B-Plan 7219-13
B 9 Meßdorfer Feld
Theodor-Litt-Str.
Die bebauten Flächen im Bereich
um die Theodor-Litt-Str. sollen
als ASB-Fläche erhalten bleiben.
FNP Wohnbaufläche
B 10 Endenich
Am Bleichgraben / Maria-
von-Linden-Weg / Steinweg /
Babette-Koch-Weg
Es wird angeregt, die Fläche zur
potenziellen
Siedlungsentwicklung (u.a. als
Universitätsstandort) weiterhin
als ASB-Fläche darzustellen. Die
Abgrenzung des ASB soll jedoch
nicht wie bisher westlich des
Babette-Koch-Wegs verlaufen,
sondern am Babette-Koch-Weg
enden und sich an der Grenze
des LSG1 orientieren. Die ASB-
Darstellung verkleinert sich
somit in diesem Bereich etwas,
lässt aber eine weitere
Entwicklung in diesem Bereich
zu.
Die Fläche eignet sich aufgrund
ihrer bereits erschlossenen Lage
im Siedlungszusammenhang.
Ebenfalls soll dadurch die
Bestandsbebauung entlang des
Steinwegs weiterhin als ASB-
Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 7522-77
B-Plan 7522-79
B 11 Dransdorf
Siemensstr. / Meßdorfer Str.
Bereits bebaute Flächen südlich
der Siemensstr. und östlich der
Meßdorfer Str. sollen als ASB-
Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 7422-10
B-Plan 7422-11
B 12 Bonn Nord
„Hydro-Areal“
Am Josephinum / Georg-von-
Boeselager-Str. / Friedrich-
Wöhler-Str.
Es wird angeregt, die aktuell als
GIB dargestellte Fläche als ASB-
Fläche auszuweisen
Das bestehende Planungsrecht
beinhaltet MI-Flächen. Auch
tatsächlich vollzieht sich eine
B-Plan 7524-2
B-Plan 7524-22
B-Plan 7524-58
1 LSG = LandschaftsschutzgebietSeite 12 von 20
Entwicklung hin zu gemischten
Nutzungen.
B 13 Buschdorf
Südl. Kölnstr. / Otto-Hahn-
Str. / Schlesienstr.
Der Bereich südlich der
Kölnstraße, östlich der Otto-
Hahn-Str. und nördlich der
Schlesienstr. soll als ASB-Fläche
erhalten bleiben
Aktuelles
Planvorhaben
B 14 Graurheindorf
Herseler Str.
Bereits bebaute Flächen an der
Herseler Str. / Jahnschule sollen
als ASB-Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 7625-3
B 15 Oberkassel
Büchelstr.
Bereits bebaute Flächen an der
Büchelstr. sowie der Sportplatz
Oberkassel sollen als ASB-Fläche
erhalten bleiben.
B-Plan 8220-14
B 16 Oberkassel
Berghovener Str.
Bereits bebaute Flächen an der
Berghovener Straße sollen als
ASB-Fläche erhalten bleiben.
FNP Wohnbaufläche
B 17 Ippendorf
Stationsweg
Es wird angeregt, die Fläche zur
potenziellen
Siedlungsentwicklung weiterhin
als ASB-Fläche auszuweisen. Die
Fläche eignet sich aufgrund ihrer
bereits erschlossenen Lage im
Siedlungszusammenhang.
Es wird ebenfalls angeregt, die
nördlich angrenzende
Bestandsbebauung als ASB-
Fläche auszuweisen, auch auf
Grundlage des vorhandenen
Bebauungsplans.
B-Plan 7620-57
B 18 Geislar östlich
Aurelianastr.
Die Stadt Bonn regt an, die
Grenze des ASB aus dem Entwurf
etwas nach Westen zu
verschieben und an die Grenze
des LSG anzupassen. Damit wird
eine potenzielle Erweiterung
östlich der Aurelianastr.
ermöglicht, ohne den LSG zu
tangieren.
FNP Wohnbaufläche
Die Stadt Bonn regt an, darüber hinaus folgende Flächen im Siedlungszusammenhang zur
Siedlungsentwicklung als ASB-Gebiet darzustellen:
NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES
PLANUNGSRECHT
C 1 Lengsdorf
Zur Marterkapelle
Es wird angeregt, die nördliche
Straßenseite der Straße „Zur
Marterkapelle“ ebenfalls als
ASB-Gebiet auszuweisen.
FNP Wohnbaufläche /
Grünfläche
C 2 Oberkassel
In der Persch /
Römlinghovener Str.
Es wird angeregt, die Fläche zur
potenziellen
Siedlungsentwicklung weiterhin
als ASB-Fläche auszuweisen. Die
Fläche eignet sich aufgrund ihrer
bereits erschlossenen Lage im
Siedlungszusammenhang.
Fläche liegt nicht im LSG.
-
C 3 Auerberg
Osloer Straße
Es wird angeregt, die Fläche
zwischen Osloer Straße –
Kopenhagener Straße - An der
Rheindorfer Burg als ASB
darzustellen. Aufgrund der Lage
der Fläche und der guten
FNP Grünfläche
KleingärtenSeite 13 von 20
Erschließung bietet sich diese
Fläche zur Entwicklung an. Die
Fläche liegt nicht im LSG.
Die Stadt Bonn regt an, folgende Flächen nicht als ASB-Fläche auszuweisen.
NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES
PLANUNGSRECHT
D 1 Hoholz
Hoholzstr. / Bitzerweg /
Gielgenstr.
Die Fläche wird vom Rat der
Stadt Bonn als ASB-Fläche
abgelehnt. Die
Bestandsbebauung entlang der
Hoholzstr. und des Bitzerwegs
soll weiterhin als ASB-Fläche
erhalten bleiben.
FNP Fläche für die
Landwirtschaft
D 2 Hoholz
Kaninsberg / Hoholzstr. /
Himmelsweg
Die Fläche wird vom Rat der
Stadt Bonn als ASB-Fläche
abgelehnt. Die
Bestandsbebauung entlang des
Kaninsbergs, der Hoholtstr. und
des Himmelswegs soll weiterhin
als ASB-Fläche erhalten bleiben.
B-Plan 8423-19
FNP Fläche für die
Landwirtschaft
FNP Grünanlage
D 3 Hoholz
Ungartenstr.
Die Fläche wird vom Rat der
Stadt Bonn als ASB-Fläche
abgelehnt.
B-Plan 8423-19
FNP Grünanlage
(Friedhof)
III. Gewerbliche und industrielle Entwicklung
Die Stadt Bonn regt an, die Abgrenzung des GIB Beuel Ost geringfügig zu ändern (E 1) (s. Anlage
3). An den Rändern des Gewerbegebiets gibt es festgesetzte MI-Flächen, die als Puffer-Zone
zwischen dem Gewerbegebiet Beuel Ost und der angrenzenden Wohnbebauung dienen. Diese
MI-Flächen sollen weiterhin als ASB-Flächen erhalten bleiben, um die städtebauliche
Entwicklung als MI-Flächen mittels der Bauleitplanung zukünftig weiterhin steuern zu können.
Wie bereits unter der Ziffer B11 beschrieben, regt die Stadt Bonn zudem an, die Fläche des sog.
„Hydro-Areals“ im Bereich Am Josephinum / Georg-von-Boeselager-Str. / Friedrich-Wöhler-Str.
zukünftig als ASB-Fläche zu klassifizieren, um den Regionalplan an das bestehende
Planungsrecht (MI-Flächen) und die aktuellen Planungen anzupassen.
Eine Änderung des Regionalplans, die aus Sicht der Stadt Bonn kritisch zu bewerten ist, ist die
Definition von bzw. das Vorgehen zu zweckgebundenen, regionalen gewerblichen und
industriellen Bereichen (GIBregional). Die GIBregional dienen der Wirtschaftsentwicklung einer
Teilregion und können unabhängig von den endogenen kommunalen Bedarfen der
Belegenheitskommune in interkommunaler Zusammenarbeit mit mindestens einer weiteren
Kommune entwickelt werden. Dargestellt sind solche GIBregional im Planentwurf der
Bezirksregierung im Rhein-Sieg-Kreis als Vorranggebiete in Bornheim, Rheinbach, Meckenheim,
Swisttal und Niederkassel. Dies bedeutet, dass die kreisangehörigen Kommunen als
Belegenheitskommune nicht zwangsläufig mit der Stadt Bonn kooperieren müssen, obwohl die
rechnerischen Bedarfe, die diese GIBregional begründen, zu erheblichen Teilen auf die Bedarfe
der Stadt Bonn zurückzuführen sind.
Aus Sicht der Stadt Bonn ist zu befürchten, dass dies die Vereinbarung von Kooperationen mit
den kreisangehörigen Kommunen, in denen es u.a. um Fragen der infrastrukturellen
Ausstattung, der Vermarktung, aber auch um fiskalische Themen gehen wird, erheblichSeite 14 von 20
erschweren könnte. Derzeit wird erstmalig eine solche Kooperation im Rahmen der
Kommunalen Arbeitsgemeinschaft mit Alfter und Bornheim zur Entwicklung und Vermarktung
des Gewerbegebietes Alfter-Nord sehr konstruktiv erprobt. Weitere, hinsichtlich der
angestrebten Kooperation teilweise umfangreichere Vereinbarungen sind mit weiteren
Kommunen in Vorbereitung.
Auch vor dem Hintergrund des „Gemeinsamen Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen –
Bonn und Rhein-Sieg-Kreis“ wird diese Regelung kritisch gesehen. Beispielsweise wird die als
GIBregional dargestellte Fläche in Bornheim oder Rheinbach im Fachgutachten als
Kooperationsfläche mit Bonn empfohlen.
FREIRAUM
I. Bereiche für den Schutz der Natur
Die Stadt Bonn regt, an die Abgrenzung der Bereiche für den Schutz der Natur wie nachfolgend
aufgelistet und im Plan im Anhang dargestellt beizubehalten.
NR VERORTUNG ANMERKUNG
F 1 Roleber Im NSG2 Wolfsbachtal (LP Ennert)
im südlichen und nördlichen
Bereich etwas gekürzt;
Angrenzend zu FFH-Gebiet;
Zusammenhängender Teil freier
Landschaft; Ökologische
Ausgleichsfunktionen (u.a.
Biotopverbundfläche (Stufe 1),
Kaltluftentstehungsgebiet)
F 2 Ungarten Ausläufer des Siebengebirges /
FFH-Gebietes wird abgeschnitten.
F 3 Lyngsberg LSG Waldbereiche Lyngsberg und
NSG Lyngsberg (LP Kottenforst)
betroffen, lokale Kaltluftleitbahn,
Biotopverbundfläche Stufe 1 und
Stufe 2.
II. Wasser
Die Stadt Bonn regt an, den Ankerbach im Regionalplan darzustellen.
INFRASTRUKTUR
I. Verkehr
Seilbahn
Die Stadt Bonn regt an, die Bonner Planungen zu Seilbahn zwischen Venusberg (Uniklinik
West) und Ramersdorf (Schießbergweg) in den Regionalplan aufzunehmen, da diese im März
2 NSG = NaturschutzgebietSeite 15 von 20
2022 in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW aufgenommen wurde.
ÖPNV Schienenverkehr
Im Entwurf des Regionalplans ist die geplante Westbahn mit der aktualisieren Linienführung
(ehem. Hardtbergbahn) aufgenommen. Einige der geplanten Haltestellen sollen dem Entwurf
nach nicht mehr dargestellt werden. Die Stadt Bonn regt an, alle geplanten Haltestellen im
Entwurf beizubehalten und darzustellen.
Die Straßenbahnlinie Beuel-Kohlkaul sowie die Stadtbahnverlängerung Godesberg – Mehlem
und Dottendorf-Friesdorf sollen entgegen dem Entwurf im Regionalplan als „Schienenwege
für den überregionalen und regionalen Verkehr – Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen“ erhalten
bleiben und mit den geplanten Haltestellen dargestellt werden.
Alle beschriebenen Planungen sind über den Verkehrsentwicklungsplan 20203 der Stadt Bonn
politisch beschlossen.
Mobilstationen
Gemäß der Erläuterungskarte 13_Mobilstationen sind im Bonner Stadtgebiet einige
Mobilstationen dargestellt. Derzeit sind in Bonn rund 185 Mobilstationen politisch
beschlossen und in Planung. Nicht alle finden sich auf der Erläuterungskarte wieder, was
entsprechend der Erläuterung zu G.56 auf S. 136 der textlichen Festlegungen verständlich
wird. Die Stadt Bonn regt an, die Kartendarstellung zu aktualisieren und die Legende
erläuternd zu ändern, damit verständlich wird, welche Mobilstationen dargestellt sind und
dass dies nicht alle Mobilstationen im Stadtgebiet sind.
Rheinquerung für Fahrrad- und Fußgängerverkehr
Der Rat der Stadt Bonn hat sich am 07.05.2020 für die Errichtung einer vierten Rheinbrücke
für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr ausgesprochen4. Die Rheinquerung ist im Bereich
zwischen Ringstraße (Beuel) und Zweiter Fährgasse (Bonn) denkbar, genauere Planungen
liegen derzeit aber noch nicht vor. Die Stadt Bonn regt dennoch an, die Planungen der
Rheinquerung mit in den Regionalplan aufzunehmen.
Verkehrsknotenpunkte Autobahn
Der Entwurf des Regionalplans sieht die Autobahn-Auf- und Abfahrten Bonn Auerberg, Bonn
Tannenbusch, Bonn Endenich (Endenicher Ei) und die geplante Auf- und Abfahrt Beuel Ost
(Maarstraße) nicht mehr als Verkehrsknoten vor. Die Stadt Bonn regt an, die genannten
Bereiche auch weiterhin als Verkehrsknotenpunkte darzustellen.
3 Verkehrsentwicklungsplan 2020: https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-
mobilitaet/verkehrsentwicklungsplan-2020.php
4 Drucksachennummer 2020074Seite 16 von 20
Verbindung A565 / A562 / A3
Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass die im Regionalplan-Entwurf dargestellte und aus dem
Bundesverkehrswegeplan übernommene direkte Verbindung zwischen A562 und A3 sowie
A562 und A565 (Ennertaufstieg / Südtangente) nach wie vor abgelehnt wird.Seite 17 von 20
±±±
Anlage 1: Deteilabgrenzung Neubenennung ASB
Neuaufstellung Regionalplan Köln – Beteiligung: Stellungnahme Stadt Bonn
Datengrundlage:
© Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
© Stadtplanungsamt
© Bezirksregierung Köln
1:10.000
A 1: ASB Lessenich - Meßdorf A 3: ASB Oberholtorf NiederholtorfA 2: ASB westlich Geislar
Legende
Änderung_Detailabgrenzung_Meßdorf
ASB Regionalplan BEZK 1:10.0001:10.000
Legende
ASB Regionalplan BEZK
Änderung_Detailabgrenzung_westlich Geislar
Legende
ASB Regionalplan BEZK
Änderung_Detailabgrenzung_Ober-/NiederholtorfSeite 18 von 20
A3
A2
F1
A1
F3
B8
B13
B7
B16
D1
D2
B3
D3
B18
B11
B6
B12
C3
B5
B2
B9
C2
B1
B14
B15
E1
C1
E1
B17
B10
F2
B4
Plangrundlage:
Regionalplan Entw urf 12/2021
±1:70.000Legende
Anlage 2: Ü b ersicht aller Ä nderungen
Neuaufstellung Regionalplan Köln – Beteiligung: Stellungnahm e Stadt Bonn
StadtgrenzeVorschläge neue ASB (3)
Ä nderungsb ereiche ASB (18)
Sicherung ASB (3) Ä nderungsb ereich GIB (2)
Sicherung BSN (3)
Herausnahm e ASB (3)Seite 19 von 20
0 100 200
m
Anlage 3: Detailabgrenz ung GIB Beuel Ost (E1)
Neuaufstellung Regionalplan Köln – Beteiligung: Stellungnahm e Stadt Bonn
Datengrundlage:
© Am t für Bodenm anagem ent und Geoinform ation
© Stadtplanungsam t
© Bez irksregierung Köln ±
Legende
GIB_Änd_BeuelOst
Allgem eine Siedlungsbereiche (ASB)
Bereiche für gew erbliche und industrielle Nutz ung (GIB)Seite 20 von 20

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Datenstand: 02.11.2026, 23:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de