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220637-06 AA · Änderungsantrag

Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637

Nummer
220637-06 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
31.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220637 Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
220637-06 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung:
Stellungnahme der Stadt Bonn
Antrag zur Vorlage 220637
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
I. Die Verwaltung wird gebeten, die Stellungnahme der Stadt Bonn zum Entwurf
des Regionalplans gegenüber dem vorgelegten Entwurf wie folgt zu ändern:
Die Plangrafik Oberholtorf / Niederholtorf (A 3) wird dahingehend geändert,
dass die Bereiche, die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
8322-10 liegen, aus der vorgeschlagenen Abgrenzung des ASB
herausgenommen werden.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Fläche „Pfaffenwiese“ in Oberholtorf
eine Teilaufhebung des Bebauungsplans 8322-10 zu prüfen und ggf. auch
diesen Bereich aus der vorgeschlagenen Abgrenzung des ASB
herauszunehmen.
Begründung
In Oberholtorf sollen die Gärten im Bereich „Auf der Pelle“ sowie der
Quellbereich des Ankerbachs aus der vorgeschlagenen Abgrenzung des ASB
herausgenommen werden. Beide Bereiche sind ökologisch wertvoll und sollen
daher auch langfristig keiner Bebauung zugeführt werden. Beide Bereiche
liegen außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans.
Der Bereich „Pfaffenwiese“ liegt in unmittelbarer Nähe zum Quellbereich des
Ankerbachs und soll nach Möglichkeit ebenfalls von Bebauung freigehalten
werden. Dieser Bereich ist im geltenden Bebauungsplan (einem vorSeite 1 von 2
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Inkrafttreten des BBauG aufgestellten, aber übergeleiteten Durchführungsplan)
als reines Wohngebiet festgesetzt. Eine Bebauung ist seit 1961 nicht erfolgt.
Ein ausgleichspflichtiger Planungsschaden scheint daher ausgeschlossen.
Die letztgenannten Punkte sollen dazu beitragen, den dörflichen Charakter
Oberholtorfs dauerhaft zu erhalten, der neben den Bewohner*innen auch von
vielen Naherholungssuchenden aus Bonn und Umgebung geschätzt wird.
Zwar ist unbestreitbar, dass in der Stadt Bonn im Allgemeinen sowie im
Stadtbezirk Beuel im Besonderen ein hoher Bedarf an (Geschoss)flächen für
Wohn- und Gewerbezwecke besteht. Dieser Bedarf sollte jedoch im
Flächenbestand abgebildet werden. Die Verwaltung hat dazu von der BV Beuel
den Auftrag erhalten, ein entsprechendes Innenentwicklungskonzept zu
erstellen.
Anlage/n
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