220637-06 AA · Änderungsantrag
Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637
Kerndaten
- Nummer
- 220637-06 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 31.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.510 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 220637-06 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags I. Die Verwaltung wird gebeten, die Stellungnahme der Stadt Bonn zum Entwurf des Regionalplans gegenüber dem vorgelegten Entwurf wie folgt zu ändern: Die Plangrafik Oberholtorf / Niederholtorf (A 3) wird dahingehend geändert, dass die Bereiche, die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 8322-10 liegen, aus der vorgeschlagenen Abgrenzung des ASB herausgenommen werden. II. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Fläche „Pfaffenwiese“ in Oberholtorf eine Teilaufhebung des Bebauungsplans 8322-10 zu prüfen und ggf. auch diesen Bereich aus der vorgeschlagenen Abgrenzung des ASB herauszunehmen. Begründung In Oberholtorf sollen die Gärten im Bereich „Auf der Pelle“ sowie der Quellbereich des Ankerbachs aus der vorgeschlagenen Abgrenzung des ASB herausgenommen werden. Beide Bereiche sind ökologisch wertvoll und sollen daher auch langfristig keiner Bebauung zugeführt werden. Beide Bereiche liegen außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Der Bereich „Pfaffenwiese“ liegt in unmittelbarer Nähe zum Quellbereich des Ankerbachs und soll nach Möglichkeit ebenfalls von Bebauung freigehalten werden. Dieser Bereich ist im geltenden Bebauungsplan (einem vorSeite 1 von 2 Seite 2 Inkrafttreten des BBauG aufgestellten, aber übergeleiteten Durchführungsplan) als reines Wohngebiet festgesetzt. Eine Bebauung ist seit 1961 nicht erfolgt. Ein ausgleichspflichtiger Planungsschaden scheint daher ausgeschlossen. Die letztgenannten Punkte sollen dazu beitragen, den dörflichen Charakter Oberholtorfs dauerhaft zu erhalten, der neben den Bewohner*innen auch von vielen Naherholungssuchenden aus Bonn und Umgebung geschätzt wird. Zwar ist unbestreitbar, dass in der Stadt Bonn im Allgemeinen sowie im Stadtbezirk Beuel im Besonderen ein hoher Bedarf an (Geschoss)flächen für Wohn- und Gewerbezwecke besteht. Dieser Bedarf sollte jedoch im Flächenbestand abgebildet werden. Die Verwaltung hat dazu von der BV Beuel den Auftrag erhalten, ein entsprechendes Innenentwicklungskonzept zu erstellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de