220637-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637
Kerndaten
- Nummer
- 220637-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 28.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220637-01 AA Antragsteller/in: Bert Moll Torben Leskien Jürgen Wehlus MdL Guido Déus CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Nicole Bonnie CDU Bezirksfraktion Bonn Werner Koch CDU Bezirksfraktion Beuel Jens Röskens CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg CDU Bezirksfraktion Hardtberg 26.04.2022 gez. Reeh-Schall, gez. Mohn, gez. Jansen, gez. Trützler CDU-Änderungsantrag: Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.04.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung Rat 09.06.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Es wird beantragt, die Stellungnahme der Verwaltung wie folgt zu ändern: 1. In der Übersicht II der Flächen „Abgrenzung des allgemeinen Siedlungsbereiches“ (Seiten 11-13) werden die Nr. B3 (Godesberg Rheinallee) 2. In der Übersicht der Flächen, die „nicht als ASB-Flächen ausgewiesen werden sollen“ (Seite 14) die Nr. D3 (Hochholz/Ungartenstraße) gestrichen. 3. In der Übersicht zur Infrastruktur (Seiten 15-17) wird der Text zur Verbindung A565/A562/A3 gestrichen.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Mögliche Potenziale zur Ausweisung von ASB Flächen auf dem Stadtgebiet Bonn sollten, wenn möglich wie vom Rat auf der Grundlage der Beratungen in den Bezirksvertretungen beschlossen, weiterhin in den Regionalplan eingebracht werden. Dies gilt allerdings nicht für die von der Verwaltung unter Nr. B3 genannte Fläche an der Rheinallee in Bad Godesberg, da diese wegen der Nähe zur Rheinpromenade von einer weiteren Bebauung freigehalten werden sollte. Die Fläche D3 in Hoholz/Gartenstraße sollte hingegen entsprechend der Beschlusslage der Bezirksvertretung Beuel weiterhin im Regionalplan als ASB Fläche ausgewiesen werden. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Verbindung A565/A562/A3 widerspricht dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2030 und dem für diese mögliche Verkehrsstrecke ermittelten hohen Nutzen/Kosten-Faktor. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de