220625-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung
Kerndaten
- Nummer
- 220625-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220625-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Stellungnahme: Die Fragen der Fraktionen zur Vorlage „Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung“ beantwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Lt. Betriebssatzung §11 ist der Wirtschaftsplan des SGB zu aktualisieren, wenn das Jahresergebnis sich um 5% verändert. Das ist hier nicht geschehen. Wann sind im Jahresverlauf die Veränderungen aufgetreten und warum gab es keine Aktualisierung des Wirtschaftsplans? § 14 Abs. 2 a) EigVO regelt, dass der WPL unverzüglich zu ändern ist, wenn das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt. In § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung des SGB wurde dies konkretisiert und auf eine Abweichung von 5% festgelegt. Der Planwert für 2020 weist ein voraussichtliches Jahresergebnis von -8.803,7 TEUR aus. Der tatsächliche Verlust lag bei -8.728,2 TEUR.Seite 1 von 3 Seite 2 Dazu muss erläutert werden, dass das Jahresergebnis des SGB kein geeignetes Mittel ist um eine Verschlechterung/Verbesserung des Ergebnisses festzustellen. Das SGB ist zuschussfinanziert (Betriebskostenzuschuss). Dies bedeutet, wenn das SGB mehr Mittel als geplant verausgabt, erhöht sich der Betriebskostenzuschuss entsprechend. Daher bleibt in diesem Fall das Jahresergebnis unverändert. Vielmehr muss hierfür die Höhe des Betriebskostenzuschusses betrachtet werden. Das SGB hat im III. Quartalsbericht 2020 (DS-Nr. 201960) über einen voraussichtlichen Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 3,8 Mio. € informiert. Der Mehrbedarf wurde gegenüber der Kämmerei angemeldet und bereitgestellt. Bezogen auf den Jahresplanwert 2020 des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 90,3 Mio. € belief sich der damalige Mehrbedarf auf 4,2%. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten Anfang 2021 wurden zudem nicht zahlungswirksame Aufwendungen (z.B. Buchungen von Rückstellungen) im Betriebskostenzuschuss berücksichtigt. 2. Nach dem gleichen § in der Satzung zieht eine „erhebliche Mehrung von Stellen gegenüber der Stellenübersicht des WP eine Änderung des Wirtschaftsplans nach sich. In der Stellenübersicht des WP 2020 waren 358 Stellen angemeldet. Im Jahresabschluss waren es dann 447 Stellen. Wie kam das zustande, obwohl es heißt viele Stellen wären nicht besetzt. Wo gab es Einstellungen und wo gibt es immer noch Vakanzen. In WPL 2020 waren 358 Stellen abgebildet, zusätzlich gab es zu diesem Zeitpunkt bereits 33 überplanmäßige Stellen die nicht im Stellenplan berücksichtigt wurden. Im Jahr 2020 wurden weitere 50 überplanmäßige Stellen geschaffen. Die Schaffung dieser zusätzlichen Stellen bedeutete eine erhebliche Veränderung des Wirtschaftsplans 2020 und hätte eine Anpassung des Wirtschaftsplans 2020 grundsätzlich erforderlich gemacht. Somit waren in 2020 358 + 33 + 50 = 441 Stellen im SGB besetzt. Die Differenz zu den im Jahresabschluss 2020 genannten 447 Mitarbeitenden ergibt sich daraus, dass einige Stellen durch zwei Kolleg*innen (Teilzeit) wahrgenommen werden.Seite 2 von 3 Seite 3 3. Daran anschließend: Bei den Personalkosten waren 23,7 Mio. angemeldet und ausgegeben wurden 26,55. Diese Mehrung von 2,8 Mio. EUR (11,8%) verdeutlicht, dass die Mehrung bei den Stellen erhebliche Folgekosten hatte. Richtig, die überplanmäßige Schaffung von nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigten Stellen führte zu erheblichen Personalkostensteigerungen. Abschließend sei zu erwähnen, dass im Wirtschaftsplan 2022 die überplanmäßigen Stellen in reguläre Stellen umgewandelt werden und alle für 2022 vorgesehenen neuen Stellen berücksichtigt sind. Der Stellenplan 2022 spiegelt damit die tatsächliche Situation wieder. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de