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220625-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung

Nummer
220625-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Kenntnisnahme
  2. Sondersitzung des Betriebsausschusses SGB 07.06.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220625 Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220625-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Feststellung des Jahresabschlusses des
Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB)
für das Wirtschaftsjahr 2020; Beschlussfassung
über die Ergebnisverwendung sowie über die
Entlastung der Betriebsleitung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Stellungnahme:
Die Fragen der Fraktionen zur Vorlage „Feststellung des Jahresabschlusses
des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr
2020; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die
Entlastung der Betriebsleitung“ beantwortet die Verwaltung wie folgt:
1. Lt. Betriebssatzung §11 ist der Wirtschaftsplan des SGB zu
aktualisieren, wenn das Jahresergebnis sich um 5% verändert. Das ist
hier nicht geschehen. Wann sind im Jahresverlauf die Veränderungen
aufgetreten und warum gab es keine Aktualisierung des
Wirtschaftsplans?
§ 14 Abs. 2 a) EigVO regelt, dass der WPL unverzüglich zu ändern ist, wenn
das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern
wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde
beeinträchtigt.
In § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung des SGB wurde dies konkretisiert und auf
eine Abweichung von 5% festgelegt. Der Planwert für 2020 weist ein
voraussichtliches Jahresergebnis von -8.803,7 TEUR aus. Der tatsächliche
Verlust lag bei -8.728,2 TEUR.Seite 1 von 3
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Dazu muss erläutert werden, dass das Jahresergebnis des SGB kein
geeignetes Mittel ist um eine Verschlechterung/Verbesserung des Ergebnisses
festzustellen. Das SGB ist zuschussfinanziert (Betriebskostenzuschuss). Dies
bedeutet, wenn das SGB mehr Mittel als geplant verausgabt, erhöht sich der
Betriebskostenzuschuss entsprechend. Daher bleibt in diesem Fall das
Jahresergebnis unverändert. Vielmehr muss hierfür die Höhe des
Betriebskostenzuschusses betrachtet werden.
Das SGB hat im III. Quartalsbericht 2020 (DS-Nr. 201960) über einen
voraussichtlichen Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 3,8 Mio. € informiert. Der
Mehrbedarf wurde gegenüber der Kämmerei angemeldet und bereitgestellt.
Bezogen auf den Jahresplanwert 2020 des Betriebskostenzuschusses in Höhe
von 90,3 Mio. € belief sich der damalige Mehrbedarf auf 4,2%. Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten Anfang 2021 wurden zudem nicht zahlungswirksame
Aufwendungen (z.B. Buchungen von Rückstellungen) im
Betriebskostenzuschuss berücksichtigt.
2. Nach dem gleichen § in der Satzung zieht eine „erhebliche Mehrung
von Stellen gegenüber der Stellenübersicht des WP eine Änderung des
Wirtschaftsplans nach sich. In der Stellenübersicht des WP 2020 waren
358 Stellen angemeldet. Im Jahresabschluss waren es dann 447 Stellen.
Wie kam das zustande, obwohl es heißt viele Stellen wären nicht besetzt.
Wo gab es Einstellungen und wo gibt es immer noch Vakanzen.
In WPL 2020 waren 358 Stellen abgebildet, zusätzlich gab es zu diesem
Zeitpunkt bereits 33 überplanmäßige Stellen die nicht im Stellenplan
berücksichtigt wurden.
Im Jahr 2020 wurden weitere 50 überplanmäßige Stellen geschaffen.
Die Schaffung dieser zusätzlichen Stellen bedeutete eine erhebliche
Veränderung des Wirtschaftsplans 2020 und hätte eine Anpassung des
Wirtschaftsplans 2020 grundsätzlich erforderlich gemacht.
Somit waren in 2020 358 + 33 + 50 = 441 Stellen im SGB besetzt. Die Differenz
zu den im Jahresabschluss 2020 genannten 447 Mitarbeitenden ergibt sich
daraus, dass einige Stellen durch zwei Kolleg*innen (Teilzeit) wahrgenommen
werden.Seite 2 von 3
Seite 3
3. Daran anschließend: Bei den Personalkosten waren 23,7 Mio.
angemeldet und ausgegeben wurden 26,55. Diese Mehrung von 2,8 Mio.
EUR (11,8%) verdeutlicht, dass die Mehrung bei den Stellen erhebliche
Folgekosten hatte.
Richtig, die überplanmäßige Schaffung von nicht im Wirtschaftsplan
berücksichtigten Stellen führte zu erheblichen Personalkostensteigerungen.
Abschließend sei zu erwähnen, dass im Wirtschaftsplan 2022 die
überplanmäßigen Stellen in reguläre Stellen umgewandelt werden und alle für
2022 vorgesehenen neuen Stellen berücksichtigt sind. Der Stellenplan 2022
spiegelt damit die tatsächliche Situation wieder.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de