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220625 · Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung

Nummer
220625
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sondersitzung des Betriebsausschusses SGB 07.06.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

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Beschlussvorlage
öffentlich
220625
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Feststellung des Jahresabschlusses des
Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB)
für das Wirtschaftsjahr 2020; Beschlussfassung
über die Ergebnisverwendung sowie über die
Entlastung der Betriebsleitung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Empfehlung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den
Jahresabschluss 2020 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer
Bilanzsumme von 926.597 TEUR und einem handelsrechtlichen
Jahresfehlbetrag von 8.728 TEUR fest.
2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 8.728 TEUR wird
mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet.
3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.
Begründung
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu
keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu
entnehmen.Seite 1 von 2
Seite 2
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven
Haushalt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2020 folgende Angaben wesentlich:
 Im Wirtschaftsjahr 2020 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.:
0612320, DS-Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien
des Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren
und dgl.), Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten
(Umkleiden, Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und
Betriebsgebäude (soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher
Art oder Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw.
übertragen.
 Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2020
einen Fehlbetrag in Höhe von 8.728 TEUR aus.
 Die Umsatzerlöse betragen 135.908 TEUR. Sie resultieren im
Wesentlichen in Höhe von 98.159 TEUR aus dem
Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen
Dritter in Höhe von 34.065 TEUR.
 Der Ansatz des Betriebskostenzuschusses (Planwert 90.260 TEUR –
Istwert 98.159 EUR) wurde um 7.899 EUR überschritten. Zur
Bewältigung seiner Aufgaben hatte das SGB in 2020 einen konsumtiven
Mehrbedarf in Höhe ca. 8 Mio. EUR. Dies liegt insbesondere an
gestiegenen Baukosten sowie dem altersbedingten Sanierungsbedarf
der städtischen Gebäude, den gestiegenen Personalkosten aufgrund
notwendiger Neueinstellung und den coronabedingten Anpassungen
der Reinigungsintervalle.
Anlage/n
1 Prüfbericht (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de