220625 · Beschlussvorlage
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung
Kerndaten
- Nummer
- 220625
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sondersitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220625 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Empfehlung Rat 05.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2020 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme von 926.597 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 8.728 TEUR fest. 2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 8.728 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt. Begründung Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu entnehmen.Seite 1 von 2 Seite 2 Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven Haushalt) bereitgestellt. Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind für den Jahresabschluss 2020 folgende Angaben wesentlich: Im Wirtschaftsjahr 2020 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320, DS-Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen. Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2020 einen Fehlbetrag in Höhe von 8.728 TEUR aus. Die Umsatzerlöse betragen 135.908 TEUR. Sie resultieren im Wesentlichen in Höhe von 98.159 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 34.065 TEUR. Der Ansatz des Betriebskostenzuschusses (Planwert 90.260 TEUR – Istwert 98.159 EUR) wurde um 7.899 EUR überschritten. Zur Bewältigung seiner Aufgaben hatte das SGB in 2020 einen konsumtiven Mehrbedarf in Höhe ca. 8 Mio. EUR. Dies liegt insbesondere an gestiegenen Baukosten sowie dem altersbedingten Sanierungsbedarf der städtischen Gebäude, den gestiegenen Personalkosten aufgrund notwendiger Neueinstellung und den coronabedingten Anpassungen der Reinigungsintervalle. Anlage/n 1 Prüfbericht (nichtöffentlich)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de