220599-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahrradgerechter Ausbau der Straße "Kirchberg" zwischen Heiderhof und Lannesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220599-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220599-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fahrradgerechter Ausbau der Straße "Kirchberg" zwischen Heiderhof und Lannesdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem oben genannten Bürgerantrag wurden zwei Änderungsanträge eingereicht, es wird unter anderem vorgeschlagen, die Wegeverbindung mit Verbundpflaster zu befestigen oder den Hohlweg „Kirchberg“ zwischen Lannesdorf und Heiderhof so zu befestigen, dass dieser für Mountainbiker*innen befahrbar ist. Der Hohlweg liegt im Landschaftsschutzgebiet „Gartenland Lannesdorf“ (LP Kottenforst, LSG 2.12). Der „Kirchberg“ ist im Landschaftsplan Kottenforst als Naturdenkmal „Hohlweg Kirchberg“ (ND 3.22) festgesetzt. Die Flächen des Hohlwegs sind sowohl als schutzwürdiges Biotop als auch Teil des Biotopverbunds mit Besonderer Bedeutung vom LANUV festgesetzt. Im Landschaftsschutzgebiet sind insbesondere wegebauliche Maßnahmen im Sinne einer Versiegelung verboten. Die Erhaltung bestehender Hohlwege und Hangkanten als kulturhistorische Zeugnisse und als Lebensräume mit hoher Standortvielfalt für Tier- und Pflanzengemeinschaften, ist darüber hinaus ein spezielles Gebot. Die Festsetzung des Kirchbergs als Naturdenkmal erfolgt gem. § 28 (1) Zif. 1 + 2 BNatSchG. Für den „Hohlweg Kirchberg“ gebietet der Landschaftsplan Kottenforst konkret: ➢ wegebauliche Maßnahmen zu unterlassen ➢ Erstellen eines ortsbezogenen Pflegekonzeptes mit dem Ziel der Erhaltung bzw. Wiederherstellung von sonnenexponierten Böschungsanschnitten; durch standortheimische geeignete Gehölze. Der Kirchberg ist ein Lößhohlweg. Hohlwege sind durch die jahrhundertelange menschliche Nutzung und durch abfließendes Regenwasser entstanden. Sie gehören zu den geomorphologischen Besonderheiten und sind durch ihren Artenreichtum besonders wertvolle Biotope in der Feldflur. Eine Befestigung der Wegedecke würde den Grundsätzen der Hohlwege widersprechen. Wie bereits in der vorherigen Stellungnahme beschrieben, wurde eine erste Kartierung der Hohlwege von der Unteren Naturschutzbehörde beauftragt. Es ist abzuwarten, wie die Kartierungen ausfallen und welche gutachterlichenSeite 1 von 2 Seite 2 Empfehlungen ausgesprochen werden, bevor weitere Maßnahmen an den Hohlwegen vorgenommen werden können. Grundsätzlich kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde mitgeteilt werden, dass eine Versiegelung, die über die normale Instandsetzung zur Verkehrssicherheit hinausgeht, nicht den Festsetzungen des Landschaftsplanes Kottenforst entspricht und dafür eine Ausnahmegenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Das Pflegekonzept wird der Politik nach Fertigstellung vorgestellt. Das Radverkehrsnetz befindet sich momentan in der internen Abstimmung und wird der Bezirksvertretung zum nächst möglichen Zeitpunkt vorgelegt. Auf Grund des oben genannten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung den Bürgerantrag abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de