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220599-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fahrradgerechter Ausbau der Straße "Kirchberg" zwischen Heiderhof und Lannesdorf

Nummer
220599-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220599 Bürgerantrag: Fahrradgerechter Ausbau der Straße "Kirchberg" zwischen Heiderhof und Lannesdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220599-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fahrradgerechter Ausbau der Straße "Kirchberg"
zwischen Heiderhof und Lannesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem oben genannten Bürgerantrag wurden zwei Änderungsanträge
eingereicht, es wird unter anderem vorgeschlagen, die Wegeverbindung mit
Verbundpflaster zu befestigen oder den Hohlweg „Kirchberg“ zwischen
Lannesdorf und Heiderhof so zu befestigen, dass dieser für
Mountainbiker*innen befahrbar ist.
Der Hohlweg liegt im Landschaftsschutzgebiet „Gartenland Lannesdorf“ (LP
Kottenforst, LSG 2.12). Der „Kirchberg“ ist im Landschaftsplan Kottenforst als
Naturdenkmal „Hohlweg Kirchberg“ (ND 3.22) festgesetzt. Die Flächen des
Hohlwegs sind sowohl als schutzwürdiges Biotop als auch Teil des
Biotopverbunds mit Besonderer Bedeutung vom LANUV festgesetzt.
Im Landschaftsschutzgebiet sind insbesondere wegebauliche Maßnahmen im
Sinne einer Versiegelung verboten. Die Erhaltung bestehender Hohlwege und
Hangkanten als kulturhistorische Zeugnisse und als Lebensräume mit hoher
Standortvielfalt für Tier- und Pflanzengemeinschaften, ist darüber hinaus ein
spezielles Gebot.
Die Festsetzung des Kirchbergs als Naturdenkmal erfolgt gem. § 28 (1) Zif. 1 +
2 BNatSchG.
Für den „Hohlweg Kirchberg“ gebietet der Landschaftsplan Kottenforst konkret:
➢ wegebauliche Maßnahmen zu unterlassen
➢ Erstellen eines ortsbezogenen Pflegekonzeptes mit dem Ziel der
Erhaltung bzw. Wiederherstellung von sonnenexponierten
Böschungsanschnitten; durch standortheimische geeignete Gehölze.
Der Kirchberg ist ein Lößhohlweg. Hohlwege sind durch die jahrhundertelange
menschliche Nutzung und durch abfließendes Regenwasser entstanden. Sie
gehören zu den geomorphologischen Besonderheiten und sind durch ihren
Artenreichtum besonders wertvolle Biotope in der Feldflur. Eine Befestigung der
Wegedecke würde den Grundsätzen der Hohlwege widersprechen.
Wie bereits in der vorherigen Stellungnahme beschrieben, wurde eine erste
Kartierung der Hohlwege von der Unteren Naturschutzbehörde beauftragt. Es
ist abzuwarten, wie die Kartierungen ausfallen und welche gutachterlichenSeite 1 von 2
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Empfehlungen ausgesprochen werden, bevor weitere Maßnahmen an den
Hohlwegen vorgenommen werden können.
Grundsätzlich kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde mitgeteilt
werden, dass eine Versiegelung, die über die normale Instandsetzung zur
Verkehrssicherheit hinausgeht, nicht den Festsetzungen des
Landschaftsplanes Kottenforst entspricht und dafür eine
Ausnahmegenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Das Pflegekonzept wird der Politik nach Fertigstellung vorgestellt.
Das Radverkehrsnetz befindet sich momentan in der internen Abstimmung und
wird der Bezirksvertretung zum nächst möglichen Zeitpunkt vorgelegt.
Auf Grund des oben genannten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung den
Bürgerantrag abzulehnen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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