220599-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahrradgerechter Ausbau der Straße "Kirchberg" zwischen Heiderhof und Lannesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220599-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.806 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220599-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fahrradgerechter Ausbau der Straße "Kirchberg" zwischen Heiderhof und Lannesdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In dem eingereichten Bürgerantrag wird vorgeschlagen, dass der Hohlweg „Kirchberg“ zwischen Lannesdorf und Heiderhof fahrradgerecht befestigt und mit Beleuchtung ausgestattet wird. Nach Prüfung des Bürgerantrages durch die Fachverwaltung kann mitgeteilt werden, dass es sich bei dem angesprochenen Weg nicht um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, sondern um einen Wirtschaftsweg in unterschiedlichen Breiten von ca. 1,30 und 2,00 m. Im Querschnitt schließt sich beidseitig jeweils ein Grünstreifen (Extensivfläche) an. Gemäß B-Plan 8214-76, 8214-74 und 8214-19 sind die Flächen dem landwirtschaftlichen Verkehr und Fußgängern (Wanderwege) vorbehalten. Der Hohlweg liegt im Landschaftsschutzgebiet „Gartenland Lannesdorf“ (LP Kottenforst, LSG 2.12). Der „Kirchberg“ ist im Landschaftsplan Kottenforst als Naturdenkmal „Hohlweg Kirchberg“ (ND 3.22) festgesetzt. Die Flächen des Kirchbergs sind im Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop („Hohlwege östlich vom Philosophenring“ BK-5308-076) verzeichnet und sind Teil des Biotopverbunds mit besonderer Bedeutung für die Vernetzung („Kulturlandschaft südlich Bonn- Lannesdorf“ VB-K-5308-005). Das Landschaftsschutzgebiet „Gartenland Lannesdorf“ (LP 2.12) wurde aufgrund seiner kleinparzellierten Gärten, prägenden Obstwiesen, zahlreichen Hohlwege und Hangkanten als kulturhistorische Zeugnisse für das Landschaftsbild ausgewiesen. Im Landschaftsschutzgebiet sind insbesondere wegebauliche Maßnahmen im Sinne einer Versiegelung verboten. Die Erhaltung bestehender Hohlwege und Hangkanten als kulturhistorische Zeugnisse und als Lebensräume mit hoher Standortvielfalt für Tier- und Pflanzengemeinschaften ist darüber hinaus ein spezielles Gebot. Die Festsetzung des Kirchbergs als Naturdenkmal erfolgt gem. § 28 (1) Zif. 1 + 2 BNatSchG. Für den „Hohlweg Kirchberg“ gebietet der Landschaftsplan Kottenforst konkret: wegebauliche Maßnahmen zu unterlassen Erstellen eines ortsbezogenen Pflegekonzeptes mit dem Ziel der Erhaltung bzw. Wiederherstellung von sonnenexponierten Böschungsanschnitten durch standortheimische geeignete Gehölze.Seite 1 von 3 Seite 2 Der Kirchberg ist ein Lößhohlweg. Hohlwege sind durch die jahrhundertelange menschliche Nutzung und durch abfließendes Regenwasser entstanden. Sie gehören zu den geomorphologischen Besonderheiten und sind durch ihren Artenreichtum besonders wertvolle Biotope in der Feldflur. Eine Befestigung der Wegedecke würde den Grundsätzen der Hohlwege widersprechen. Als selten werdender Lebensraum mit hoher Standortvielfalt für zahlreiche Tier- und Pflanzengemeinschaften und als ein kulturhistorisches Zeugnis soll der Hohlweg am Kirchberg erhalten bleiben. Die Untere Naturschutzbehörde erarbeitet derzeit, wie im Landschaftsplan gefordert, ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die 7 als Naturdenkmal festgesetzten Hohlwege im Bonner Süden. Wie bei allen Beleuchtungsvorhaben wären auch am „Kirchberg“ die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. In dem Zusammenhang gelten für europäisch geschützte Arten die in § 44 Abs.1 BNatSchG formulierten Verbote. Demnach ist es notwendig im Außenbereich und insbesondere in Schutzgebieten, Dunkelbereiche als sensible Rückzugsräume zu erhalten. Aus den oben genannten Gründen wäre eine Zustimmung zur fahrradgerechten Befestigung des „Kirchbergs“ und eine Wegebeleuchtung aus Sicht des Natur- und Artenschutzes grundsätzlich abzulehnen. Eine landschaftsrechtliche Genehmigung kann für das Vorhaben nicht in Aussicht gestellt werden. Aus Sicht der Radverkehrsplanung wäre eine fahrradgerechte Wegeverbindung zwischen Heiderhof und Lannesdorf grundsätzlich sinnvoll. Oben genannte Gründe widersprechen aber dem Ausbau des „Kirchbergs“. Des Weiteren ist zu ergänzen, dass das im Antrag beschriebene Teilstück im Schulwegrouting nicht als Schulweg zu den Schulen in Pennenfeld herangezogen wird. Eine bereits vorhandene und durchgehend befestigte Alternativverbindung über Sommerbergweg, Vogelskaulerweg, Fourthweg, Grubenstraße wird im Radverkehrsnetzplan mit aufgenommen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n 1 Alternative Streckenführung Kirchberg (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de