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220599-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fahrradgerechter Ausbau der Straße "Kirchberg" zwischen Heiderhof und Lannesdorf

Nummer
220599-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 364,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220599 Bürgerantrag: Fahrradgerechter Ausbau der Straße "Kirchberg" zwischen Heiderhof und Lannesdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220599-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fahrradgerechter Ausbau der Straße "Kirchberg"
zwischen Heiderhof und Lannesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In dem eingereichten Bürgerantrag wird vorgeschlagen, dass der Hohlweg
„Kirchberg“ zwischen Lannesdorf und Heiderhof fahrradgerecht befestigt und
mit Beleuchtung ausgestattet wird.
Nach Prüfung des Bürgerantrages durch die Fachverwaltung kann mitgeteilt
werden, dass es sich bei dem angesprochenen Weg nicht um eine öffentlich
gewidmete Verkehrsfläche handelt, sondern um einen Wirtschaftsweg in
unterschiedlichen Breiten von ca. 1,30 und 2,00 m. Im Querschnitt schließt sich
beidseitig jeweils ein Grünstreifen (Extensivfläche) an. Gemäß B-Plan 8214-76,
8214-74 und 8214-19 sind die Flächen dem landwirtschaftlichen Verkehr und
Fußgängern (Wanderwege) vorbehalten. Der Hohlweg liegt im
Landschaftsschutzgebiet „Gartenland Lannesdorf“ (LP Kottenforst, LSG 2.12).
Der „Kirchberg“ ist im Landschaftsplan Kottenforst als Naturdenkmal „Hohlweg
Kirchberg“ (ND 3.22) festgesetzt. Die Flächen des Kirchbergs sind im
Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop („Hohlwege östlich vom
Philosophenring“ BK-5308-076) verzeichnet und sind Teil des Biotopverbunds
mit besonderer Bedeutung für die Vernetzung („Kulturlandschaft südlich Bonn-
Lannesdorf“ VB-K-5308-005). Das Landschaftsschutzgebiet „Gartenland
Lannesdorf“ (LP 2.12) wurde aufgrund seiner kleinparzellierten Gärten,
prägenden Obstwiesen, zahlreichen Hohlwege und Hangkanten als
kulturhistorische Zeugnisse für das Landschaftsbild ausgewiesen. Im
Landschaftsschutzgebiet sind insbesondere wegebauliche Maßnahmen im
Sinne einer Versiegelung verboten. Die Erhaltung bestehender Hohlwege und
Hangkanten als kulturhistorische Zeugnisse und als Lebensräume mit hoher
Standortvielfalt für Tier- und Pflanzengemeinschaften ist darüber hinaus ein
spezielles Gebot.
Die Festsetzung des Kirchbergs als Naturdenkmal erfolgt gem. § 28 (1) Zif. 1 +
2 BNatSchG. Für den „Hohlweg Kirchberg“ gebietet der Landschaftsplan
Kottenforst konkret:
 wegebauliche Maßnahmen zu unterlassen
 Erstellen eines ortsbezogenen Pflegekonzeptes mit dem Ziel der
Erhaltung bzw. Wiederherstellung von sonnenexponierten
Böschungsanschnitten durch standortheimische geeignete Gehölze.Seite 1 von 3
Seite 2
Der Kirchberg ist ein Lößhohlweg. Hohlwege sind durch die jahrhundertelange
menschliche Nutzung und durch abfließendes Regenwasser entstanden. Sie
gehören zu den geomorphologischen Besonderheiten und sind durch ihren
Artenreichtum besonders wertvolle Biotope in der Feldflur. Eine Befestigung der
Wegedecke würde den Grundsätzen der Hohlwege widersprechen. Als selten
werdender Lebensraum mit hoher Standortvielfalt für zahlreiche Tier- und
Pflanzengemeinschaften und als ein kulturhistorisches Zeugnis soll der
Hohlweg am Kirchberg erhalten bleiben. Die Untere Naturschutzbehörde
erarbeitet derzeit, wie im Landschaftsplan gefordert, ein Pflege- und
Entwicklungskonzept für die 7 als Naturdenkmal festgesetzten Hohlwege im
Bonner Süden.
Wie bei allen Beleuchtungsvorhaben wären auch am „Kirchberg“ die Belange
des Artenschutzes zu berücksichtigen. In dem Zusammenhang gelten für
europäisch geschützte Arten die in § 44 Abs.1 BNatSchG formulierten Verbote.
Demnach ist es notwendig im Außenbereich und insbesondere in
Schutzgebieten, Dunkelbereiche als sensible Rückzugsräume zu erhalten.
Aus den oben genannten Gründen wäre eine Zustimmung zur fahrradgerechten
Befestigung des „Kirchbergs“ und eine Wegebeleuchtung aus Sicht des Natur-
und Artenschutzes grundsätzlich abzulehnen. Eine landschaftsrechtliche
Genehmigung kann für das Vorhaben nicht in Aussicht gestellt werden.
Aus Sicht der Radverkehrsplanung wäre eine fahrradgerechte Wegeverbindung
zwischen Heiderhof und Lannesdorf grundsätzlich sinnvoll. Oben genannte
Gründe widersprechen aber dem Ausbau des „Kirchbergs“. Des Weiteren ist zu
ergänzen, dass das im Antrag beschriebene Teilstück im Schulwegrouting nicht
als Schulweg zu den Schulen in Pennenfeld herangezogen wird.
Eine bereits vorhandene und durchgehend befestigte Alternativverbindung über
Sommerbergweg, Vogelskaulerweg, Fourthweg, Grubenstraße wird im
Radverkehrsnetzplan mit aufgenommen.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt Kenntnis von den inhaltlichen
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den
Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für
die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
1 Alternative Streckenführung Kirchberg (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de