220576-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“
Kerndaten
- Nummer
- 220576-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220576-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat I Dezernat: Dez. I Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ Beratungsfolge Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Ermittlung des aktuellen baulichen Zustandes des Stadthauses wurde eine Stabsstelle eingerichtet (s. Ratsnewsletter Nr. 212 vom 25.02.2022), die unter externer Beratung die bereits vorliegenden sowie ggf. weitere notwendige Gutachten und Prüfberichte zu einem Gesamtbild zusammenfasst, um eine solide Entscheidungsgrundlage über den weiteren Umgang mit dem Stadthaus zu gewinnen. In diesem Rahmen wird derzeit u.a. eine Planung für die Abstützungsmaßnahmen von den beauftragten Fachingenieuren erstellt. Ein begleitendes Monitoring wurde erstmalig im Zusammenhang mit den Aussagen zu den vorgezogenen Abstützungsmaßnahmen im September 2021 gefordert und ist nach Abschluss der Abstützungsmaßnahmen vorgesehen. Momentan wird eruiert, welche Kompensationsmaßnahmen möglich und erforderlich sind, um die technischen Anlagen für die maximale „Verweildauer“ zu ertüchtigen, und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb des Gebäudes haben können. Eine erste Risikobewertung der technischen Anlagen mit Vorschlägen zu Kompensationsmaßnahmen liegt vor und wird derzeit geprüft und bewertet. Im Anschluss wird die erforderliche Planung beauftragt. Kosten der notwendigen Kompensationsmaßnahmen für die maximale „Verweildauer“ können erst nach Abschluss der Prüfung und der weiteren Planung ermittelt werden. Bezüglich der erforderlichen Sanierung der Brandschutzklappen liegt der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie vor. Um weitergehende Erkenntnisse über die Auswirkungen auf den Betrieb des Stadthauses sowie die Kosten zu gewinnen, wird zeitnah eine detaillierte Planung beauftragt. Eine „vollumfängliche wirtschaftliche Gesamtbetrachtung“ kann erst nach Auswertung aller Gutachten und Vorlage der dazugehörigen Kosten erfolgen. Zu den Ergebnissen der o.g. Ermittlungen wird die Verwaltung den Gremien regelmäßig Bericht erstatten und nach Abschluss der Auswertungen eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren vorlegen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de