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220576 · Dringlichkeitsantrag

Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“

Nummer
220576
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
15.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.03.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.05.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220576-01 DA Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ Dringlichkeitsantrag CDU/BBB/FDP zur Vorlage 220576
  2. 220576-02 ST Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
220576
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Werner Hümmrich
15.03.22
Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge
Stützensanierung“
Beratungsfolge
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Oberbürgermeisterin hat mit Mitteilungsvorlage DS 212298 eine
vollumfängliche wirtschaftliche Gesamtbetrachtung (Machbarkeit Austausch
technischer Anlagen im laufenden Betrieb / Anmietung Interimsunterkunft) bis
Januar/Februar 2022 zugesagt, aber bislang nicht vorgelegt. Außerdem fehlen
Angaben dazu, ob und mit welchen ersten Ergebnissen das vom Gutachter
bereits vor über einem Jahr dringend geforderte Monitoring implementiert
worden ist. Augenscheinlich ist seitens der Oberbürgermeisterin seit dem
31.08.2021, also seit über einem halben Jahr in der Sache lediglich ein
Prüfauftrag an das Rechnungsprüfungsamt und die Einrichtung einer
Stabsstelle beim Stadtdirektor statt als „Chefsache“ in ihrem eigenen Dezernat
veranlasst worden.
Die grundsätzliche Entscheidung darüber, welche baulichen Maßnahmen am
Stadthaus noch wirtschaftlich vorgenommen werden sollen, duldet keinen
weiteren Aufschub, zumaleine Aussage der Oberbürgermeisterin
zurMachbarkeit und den Kosten des Austauschs technischer Anlagen im
laufenden Betrieb aussteht.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in der Sitzung am 17.03.2021 einen
umfassenden aktuellen Sachstandsbericht zu allen von der Verwaltung
veranlassten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung der
Betonstützen des Stadthauses vor und führt eine Aussprache zu dem von ihr
beauftragten Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ durch.
Dies soll - soweit möglich und auch bereits öffentlich bekannt – in öffentlicher
Sitzung erfolgen, im Übrigen im nichtöffentlichen Teil.
BegründungSeite 1 von 2
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Mit Mitteilungsvorlage DS 212298 teilte die Oberbürgermeisterin zur Sitzung
des Rates am 9.12.2021 u.a. folgendes mit:
„Aktuell wird ermittelt, inwieweit ein Austausch der betroffenen technischen
Anlagen im laufenden Betrieb überhaupt in welchem Zeitraum möglich ist und
welche Einschränkungen und welche Kosten schätzungsweise für den
Austausch entstehen würden. Diese sollen im Rahmen einer vollumfänglichen
wirtschaftlichen Gesamtbetrachtungdem finanziellen und logistischen
Aufwand für eine Anmietung (Miete zzgl. der damit verbundenen „Begleitkosten
für Infrastruktur, Einrichtung, Umzug etc. sowie mögliche Ersparnisse bei
temporärer „Nichtnutzung“ des Stadthauses“)) gegenübergestellt werden. Die
Verwaltung wird hierzu mit potentiellen Vermietern Gespräche zu Miethöhe,
vermieterseitiger Ausstattung, Beginn der Mietzahlungen etc. führen, damit die
Grundlagen für eine Entscheidung in den Gremiensitzungen im Januar/Februar
2022 vorliegen.“
…
„Hinzu kommt, dass die Oberbürgermeisterin offensichtlich den
Sanierungszeitpunkt der Betonstützen durch eine vorgezogene Abstützung der
am stärksten geschädigten Stützen auf maximal sechs Jahre hinauszögern
möchte. Dies ist laut Gutachter von vor über einem Jahr verantwortlich nur
unter einem begleitenden Monitoringmöglich. Angaben, ob und mit welchen
ersten Ergebnissen dieses Monitoring implementiert worden ist, fehlen bislang
ebenfalls.“
…
„2022-QI: Erkenntnis, ob Ertüchtigung der oben genannten technischen
Anlagen (siehe technische Risiken) in laufendem Betrieb möglich ist
2022-QI: Erstellung einer gesamtheitlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung
inklusive Risikobetrachtung und -bewertung (sofort beginnende Ertüchtigung
der genannten technischen Anlagen oder zeitnaher Auszug)
2022-QI: Entscheidung der Gremien zur Frage Ertüchtigung der genannten
technischen Anlagen oder zeitnaher Auszug“
Bislang liegen dem Rat hierzu keine Angaben vor.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de