220576 · Dringlichkeitsantrag
Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“
Kerndaten
- Nummer
- 220576
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 15.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 220576 Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich 15.03.22 Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ Beratungsfolge Rat 17.03.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Oberbürgermeisterin hat mit Mitteilungsvorlage DS 212298 eine vollumfängliche wirtschaftliche Gesamtbetrachtung (Machbarkeit Austausch technischer Anlagen im laufenden Betrieb / Anmietung Interimsunterkunft) bis Januar/Februar 2022 zugesagt, aber bislang nicht vorgelegt. Außerdem fehlen Angaben dazu, ob und mit welchen ersten Ergebnissen das vom Gutachter bereits vor über einem Jahr dringend geforderte Monitoring implementiert worden ist. Augenscheinlich ist seitens der Oberbürgermeisterin seit dem 31.08.2021, also seit über einem halben Jahr in der Sache lediglich ein Prüfauftrag an das Rechnungsprüfungsamt und die Einrichtung einer Stabsstelle beim Stadtdirektor statt als „Chefsache“ in ihrem eigenen Dezernat veranlasst worden. Die grundsätzliche Entscheidung darüber, welche baulichen Maßnahmen am Stadthaus noch wirtschaftlich vorgenommen werden sollen, duldet keinen weiteren Aufschub, zumaleine Aussage der Oberbürgermeisterin zurMachbarkeit und den Kosten des Austauschs technischer Anlagen im laufenden Betrieb aussteht. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in der Sitzung am 17.03.2021 einen umfassenden aktuellen Sachstandsbericht zu allen von der Verwaltung veranlassten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung der Betonstützen des Stadthauses vor und führt eine Aussprache zu dem von ihr beauftragten Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ durch. Dies soll - soweit möglich und auch bereits öffentlich bekannt – in öffentlicher Sitzung erfolgen, im Übrigen im nichtöffentlichen Teil. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Mit Mitteilungsvorlage DS 212298 teilte die Oberbürgermeisterin zur Sitzung des Rates am 9.12.2021 u.a. folgendes mit: „Aktuell wird ermittelt, inwieweit ein Austausch der betroffenen technischen Anlagen im laufenden Betrieb überhaupt in welchem Zeitraum möglich ist und welche Einschränkungen und welche Kosten schätzungsweise für den Austausch entstehen würden. Diese sollen im Rahmen einer vollumfänglichen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtungdem finanziellen und logistischen Aufwand für eine Anmietung (Miete zzgl. der damit verbundenen „Begleitkosten für Infrastruktur, Einrichtung, Umzug etc. sowie mögliche Ersparnisse bei temporärer „Nichtnutzung“ des Stadthauses“)) gegenübergestellt werden. Die Verwaltung wird hierzu mit potentiellen Vermietern Gespräche zu Miethöhe, vermieterseitiger Ausstattung, Beginn der Mietzahlungen etc. führen, damit die Grundlagen für eine Entscheidung in den Gremiensitzungen im Januar/Februar 2022 vorliegen.“ … „Hinzu kommt, dass die Oberbürgermeisterin offensichtlich den Sanierungszeitpunkt der Betonstützen durch eine vorgezogene Abstützung der am stärksten geschädigten Stützen auf maximal sechs Jahre hinauszögern möchte. Dies ist laut Gutachter von vor über einem Jahr verantwortlich nur unter einem begleitenden Monitoringmöglich. Angaben, ob und mit welchen ersten Ergebnissen dieses Monitoring implementiert worden ist, fehlen bislang ebenfalls.“ … „2022-QI: Erkenntnis, ob Ertüchtigung der oben genannten technischen Anlagen (siehe technische Risiken) in laufendem Betrieb möglich ist 2022-QI: Erstellung einer gesamtheitlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung inklusive Risikobetrachtung und -bewertung (sofort beginnende Ertüchtigung der genannten technischen Anlagen oder zeitnaher Auszug) 2022-QI: Entscheidung der Gremien zur Frage Ertüchtigung der genannten technischen Anlagen oder zeitnaher Auszug“ Bislang liegen dem Rat hierzu keine Angaben vor. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de