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220576-01 DA · Dringlichkeitsantrag

Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ Dringlichkeitsantrag CDU/BBB/FDP zur Vorlage 220576

Nummer
220576-01 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
31.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 31.03.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 04.04.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 04.04.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 83,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220576 Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
220576-01 DA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Werner Hümmrich
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
31.03.22
Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge
Stützensanierung“
Dringlichkeitsantrag CDU/BBB/FDP zur Vorlage
220576
Beratungsfolge
Rat 04.04.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Zur Begründung der Dringlichkeit wird auf die Ausführungen des Gutachters
verwiesen. Dieser spricht von erheblichen und dringlichem Sanierungsbedarf
an den Stützenfüßen in beiden Parkgeschossen, einem schon vor knapp 14
Monaten als kritisch zu bezeichnenden Zustand, der ohne ein Abstellen der
Ursache stetig und beschleunigt zum Verlust der Tragfähigkeit führen wird. Für
die scheinbar von der Oberbürgermeisterin favorisierte Herauszögerung des
Sanierungszeitraumes hält der Gutachter eine vorgezogene Abstützung der am
stärksten geschädigten Stützen mit begleitendem jährlichen Monitoring des
Schadenbildes für unabdingbar. Da das Gutachten bereits seit fast 14 Monaten
vorliegt und somit der Sanierungsbeginn in spätestens 10 Monaten anstünde,
hätte die Oberbürgermeisterin die vorgezogene Abstützung aus Sicht der
Antragsteller längst veranlassen und den Rat hierüber schriftlich informieren
müssen.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in der Sitzung am 04.04.2021 einen
umfassenden aktuellen Sachstandsbericht zu allen von der Verwaltung
veranlassten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung der
Betonstützen des Stadthauses vor und führt eine Aussprache zu dem von ihr
beauftragten Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ durch.
Dies soll - soweit möglich und auch bereits öffentlich bekannt – in öffentlicher
Sitzung erfolgen, im Übrigen im nichtöffentlichen Teil.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Mit Mitteilungsvorlage DS 212298 teilte die Oberbürgermeisterin zur Sitzung
des Rates am 9.12.2021 u.a. folgendes mit:
„Aktuell wird ermittelt, inwieweit ein Austausch der betroffenen technischen
Anlagen im laufenden Betrieb überhaupt in welchem Zeitraum möglich ist und
welche Einschränkungen und welche Kosten schätzungsweise für den
Austausch entstehen würden. Diese sollen im Rahmen einer vollumfänglichen
wirtschaftlichen Gesamtbetrachtungdem finanziellen und logistischen
Aufwand für eine Anmietung (Miete zzgl. der damit verbundenen „Begleitkosten
für Infrastruktur, Einrichtung, Umzug etc. sowie mögliche Ersparnisse bei
temporärer „Nichtnutzung“ des Stadthauses“)) gegenübergestellt werden. Die
Verwaltung wird hierzu mit potentiellen Vermietern Gespräche zu Miethöhe,
vermieterseitiger Ausstattung, Beginn der Mietzahlungen etc. führen, damit die
Grundlagen für eine Entscheidung in den Gremiensitzungen im Januar/Februar
2022 vorliegen.“
…
„Hinzu kommt, dass die Oberbürgermeisterin offensichtlich den
Sanierungszeitpunkt der Betonstützen durch eine vorgezogene Abstützung der
am stärksten geschädigten Stützen auf maximal sechs Jahre hinauszögern
möchte. Dies ist laut Gutachter von vor über einem Jahr verantwortlich nur
unter einem begleitenden Monitoringmöglich. Angaben, ob und mit welchen
ersten Ergebnissen dieses Monitoring implementiert worden ist, fehlen bislang
ebenfalls.“
…
„2022-QI: Erkenntnis, ob Ertüchtigung der oben genannten technischen
Anlagen (siehe technische Risiken) in laufendem Betrieb möglich ist
2022-QI: Erstellung einer gesamtheitlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung
inklusive Risikobetrachtung und -bewertung (sofort beginnende Ertüchtigung
der genannten technischen Anlagen oder zeitnaher Auszug)
2022-QI: Entscheidung der Gremien zur Frage Ertüchtigung der genannten
technischen Anlagen oder zeitnaher Auszug“
Bislang liegen dem Rat hierzu keine Angaben vor.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de