220576-01 DA · Dringlichkeitsantrag
Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ Dringlichkeitsantrag CDU/BBB/FDP zur Vorlage 220576
Kerndaten
- Nummer
- 220576-01 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 31.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 220576-01 DA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott Werner Hümmrich FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 31.03.22 Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ Dringlichkeitsantrag CDU/BBB/FDP zur Vorlage 220576 Beratungsfolge Rat 04.04.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Zur Begründung der Dringlichkeit wird auf die Ausführungen des Gutachters verwiesen. Dieser spricht von erheblichen und dringlichem Sanierungsbedarf an den Stützenfüßen in beiden Parkgeschossen, einem schon vor knapp 14 Monaten als kritisch zu bezeichnenden Zustand, der ohne ein Abstellen der Ursache stetig und beschleunigt zum Verlust der Tragfähigkeit führen wird. Für die scheinbar von der Oberbürgermeisterin favorisierte Herauszögerung des Sanierungszeitraumes hält der Gutachter eine vorgezogene Abstützung der am stärksten geschädigten Stützen mit begleitendem jährlichen Monitoring des Schadenbildes für unabdingbar. Da das Gutachten bereits seit fast 14 Monaten vorliegt und somit der Sanierungsbeginn in spätestens 10 Monaten anstünde, hätte die Oberbürgermeisterin die vorgezogene Abstützung aus Sicht der Antragsteller längst veranlassen und den Rat hierüber schriftlich informieren müssen. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in der Sitzung am 04.04.2021 einen umfassenden aktuellen Sachstandsbericht zu allen von der Verwaltung veranlassten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung der Betonstützen des Stadthauses vor und führt eine Aussprache zu dem von ihr beauftragten Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ durch. Dies soll - soweit möglich und auch bereits öffentlich bekannt – in öffentlicher Sitzung erfolgen, im Übrigen im nichtöffentlichen Teil. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Mit Mitteilungsvorlage DS 212298 teilte die Oberbürgermeisterin zur Sitzung des Rates am 9.12.2021 u.a. folgendes mit: „Aktuell wird ermittelt, inwieweit ein Austausch der betroffenen technischen Anlagen im laufenden Betrieb überhaupt in welchem Zeitraum möglich ist und welche Einschränkungen und welche Kosten schätzungsweise für den Austausch entstehen würden. Diese sollen im Rahmen einer vollumfänglichen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtungdem finanziellen und logistischen Aufwand für eine Anmietung (Miete zzgl. der damit verbundenen „Begleitkosten für Infrastruktur, Einrichtung, Umzug etc. sowie mögliche Ersparnisse bei temporärer „Nichtnutzung“ des Stadthauses“)) gegenübergestellt werden. Die Verwaltung wird hierzu mit potentiellen Vermietern Gespräche zu Miethöhe, vermieterseitiger Ausstattung, Beginn der Mietzahlungen etc. führen, damit die Grundlagen für eine Entscheidung in den Gremiensitzungen im Januar/Februar 2022 vorliegen.“ … „Hinzu kommt, dass die Oberbürgermeisterin offensichtlich den Sanierungszeitpunkt der Betonstützen durch eine vorgezogene Abstützung der am stärksten geschädigten Stützen auf maximal sechs Jahre hinauszögern möchte. Dies ist laut Gutachter von vor über einem Jahr verantwortlich nur unter einem begleitenden Monitoringmöglich. Angaben, ob und mit welchen ersten Ergebnissen dieses Monitoring implementiert worden ist, fehlen bislang ebenfalls.“ … „2022-QI: Erkenntnis, ob Ertüchtigung der oben genannten technischen Anlagen (siehe technische Risiken) in laufendem Betrieb möglich ist 2022-QI: Erstellung einer gesamtheitlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung inklusive Risikobetrachtung und -bewertung (sofort beginnende Ertüchtigung der genannten technischen Anlagen oder zeitnaher Auszug) 2022-QI: Entscheidung der Gremien zur Frage Ertüchtigung der genannten technischen Anlagen oder zeitnaher Auszug“ Bislang liegen dem Rat hierzu keine Angaben vor. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de