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220487-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage FDP: Beseitigung von sog. „Schrottfahrrädern / Fahrradleichen“

Nummer
220487-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220487 Große Anfrage FDP: Beseitigung von sog. „Schrottfahrrädern / Fahrradleichen“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220487-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Große Anfrage FDP: Beseitigung von sog.
„Schrottfahrrädern / Fahrradleichen“
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Kenntnisnahme
Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung über den „Mängelmelder
Bonn“ hinaus, um sogenannte „Schrottfahrräder“ aus dem öffentlichen
Raum zu entfernen?
Bei Meldungen über ein Schrottfahrrad wird dieses an dem jeweiligen Ort
aufgesucht. Sollte dieses Rad einen Wert unter EUR 60,00 haben (zu diesem
Wert gibt es Gerichtsurteile, die diesen Wert festlegen), werden diese mit
einem entsprechenden Aufkleber und einem roten Kabelbinder markiert. Sollte
das Schrottrad von Eigentümer*in/Besitzer*in nicht innerhalb der gesetzten
Frist von zwei Wochen entfernt worden sein, wird das Rad durch Mitarbeitende
des Ordnungsamtes entfernt.
Welcher Ermächtigungsgrundlage(n) bedient sich die Verwaltung bei der
Entfernung von „Schrottfahrrädern“ im öffentlichen Raum?
Ermächtigungsgrundlage ist die Bonner Straßenordnung in Verbindung mit dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Welche Kriterien (alternativ/kumulativ) müssen bei einem Fahrrad
vorliegen, damit dieses als „Schrottfahrrad“ von der Verwaltung entfernt
wird?
Die allgemeinen Kriterien bei der Begutachtung eines Fahrrades beziehen sich
auf den Zustand der Bereifung und der beweglichen Gegenstände, sprich Kette
(ob diese rostig ist und unbenutzt), ob ein Sattel bzw. Lenker noch vorhanden
ist.
Werden von der Verwaltung selbstständig potentielle „Schrottfahrräder“
identifiziert und markiert, um so alsbald eine rechtmäßige Entfernung zu
gewährleisten?
Es erfolgen regelmäßig Kontrollgänge durch die Innenstadt. Hierbei werden alleSeite 1 von 2
Seite 2
Plätze aufgesucht, an denen sich erfahrungsgemäß Schrottfahrräder befinden
oder Meldungen über diese eingegangen sind.
Wie viele „Schrottfahrräder“ hat die Verwaltung in den Jahren 2019, 2020
und 2021 aus dem öffentlichen Raum beseitigt?
In der Innenstadt wurden in den vergangenen Jahren 133 (2020), 271 (2021)
und 193 (bis Februar 2022) Fahrräder markiert und entfernt.
Gesamtstädtisch können aktuell keine Zahlen ermittelt werden.
Wie lange dauert es, ab dem Zeitpunkt der Meldung über den
Mängelmelder, bis ein „Schrottfahrrad“ tatsächlich entfernt wird?
In der Regel wird die Örtlichkeit zeitnah aufgesucht. Es werden immer wieder
Räder, die keine so genannten „Schrottfahrräder“ (Wert über EUR 60,00) sind,
gemeldet. Diese werden durch die Ordnungsaußendienstmitarbeitenden
kontrolliert und später als Fundfahrrad markiert. Auch diese werden mit einer
Fristinformation markiert, das Rad innerhalb von zwei Wochen zu entfernen.
An welchen Orten im Stadtgebiet sammeln sich nach Erfahrung der
Verwaltung besonders viele „Schrottfahrräder“?
Rund um die Bahnhöfe und den U-Bahnstationen sind vermehrt Räder
festzustellen. Die Schrottfahrräder werden meist nach dem Semester bzw.
Beendigung des Studiums zurückgelassen.
Ist die Stadt Bonn auch für die Entfernung von „Schrottfahrrädern“ an
den Fahrradabstellanlagen des Hauptbahnhofes zuständig?
Die Stadt Bonn ist vor den Stufen (Gleis 1) des Hauptbahnhofes zuständig.
Auch hier werden regelmäßig die Fahrradständer durch die Wache GABI
kontrolliert und entsprechend markiert.
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass zukünftig „Schrottfahrräder“
schnell und zuverlässig entfernt werden, um so die Funktionsfähigkeit
von Fahrradabstellanlagen, insbesondere an vielfrequentierten Orten, zu
gewährleisten?
Es werden weiterhin regelmäßige Kontrollen durchgeführt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de