220487-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage FDP: Beseitigung von sog. „Schrottfahrrädern / Fahrradleichen“
Kerndaten
- Nummer
- 220487-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220487-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Große Anfrage FDP: Beseitigung von sog. „Schrottfahrrädern / Fahrradleichen“ Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Kenntnisnahme Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung über den „Mängelmelder Bonn“ hinaus, um sogenannte „Schrottfahrräder“ aus dem öffentlichen Raum zu entfernen? Bei Meldungen über ein Schrottfahrrad wird dieses an dem jeweiligen Ort aufgesucht. Sollte dieses Rad einen Wert unter EUR 60,00 haben (zu diesem Wert gibt es Gerichtsurteile, die diesen Wert festlegen), werden diese mit einem entsprechenden Aufkleber und einem roten Kabelbinder markiert. Sollte das Schrottrad von Eigentümer*in/Besitzer*in nicht innerhalb der gesetzten Frist von zwei Wochen entfernt worden sein, wird das Rad durch Mitarbeitende des Ordnungsamtes entfernt. Welcher Ermächtigungsgrundlage(n) bedient sich die Verwaltung bei der Entfernung von „Schrottfahrrädern“ im öffentlichen Raum? Ermächtigungsgrundlage ist die Bonner Straßenordnung in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Welche Kriterien (alternativ/kumulativ) müssen bei einem Fahrrad vorliegen, damit dieses als „Schrottfahrrad“ von der Verwaltung entfernt wird? Die allgemeinen Kriterien bei der Begutachtung eines Fahrrades beziehen sich auf den Zustand der Bereifung und der beweglichen Gegenstände, sprich Kette (ob diese rostig ist und unbenutzt), ob ein Sattel bzw. Lenker noch vorhanden ist. Werden von der Verwaltung selbstständig potentielle „Schrottfahrräder“ identifiziert und markiert, um so alsbald eine rechtmäßige Entfernung zu gewährleisten? Es erfolgen regelmäßig Kontrollgänge durch die Innenstadt. Hierbei werden alleSeite 1 von 2 Seite 2 Plätze aufgesucht, an denen sich erfahrungsgemäß Schrottfahrräder befinden oder Meldungen über diese eingegangen sind. Wie viele „Schrottfahrräder“ hat die Verwaltung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 aus dem öffentlichen Raum beseitigt? In der Innenstadt wurden in den vergangenen Jahren 133 (2020), 271 (2021) und 193 (bis Februar 2022) Fahrräder markiert und entfernt. Gesamtstädtisch können aktuell keine Zahlen ermittelt werden. Wie lange dauert es, ab dem Zeitpunkt der Meldung über den Mängelmelder, bis ein „Schrottfahrrad“ tatsächlich entfernt wird? In der Regel wird die Örtlichkeit zeitnah aufgesucht. Es werden immer wieder Räder, die keine so genannten „Schrottfahrräder“ (Wert über EUR 60,00) sind, gemeldet. Diese werden durch die Ordnungsaußendienstmitarbeitenden kontrolliert und später als Fundfahrrad markiert. Auch diese werden mit einer Fristinformation markiert, das Rad innerhalb von zwei Wochen zu entfernen. An welchen Orten im Stadtgebiet sammeln sich nach Erfahrung der Verwaltung besonders viele „Schrottfahrräder“? Rund um die Bahnhöfe und den U-Bahnstationen sind vermehrt Räder festzustellen. Die Schrottfahrräder werden meist nach dem Semester bzw. Beendigung des Studiums zurückgelassen. Ist die Stadt Bonn auch für die Entfernung von „Schrottfahrrädern“ an den Fahrradabstellanlagen des Hauptbahnhofes zuständig? Die Stadt Bonn ist vor den Stufen (Gleis 1) des Hauptbahnhofes zuständig. Auch hier werden regelmäßig die Fahrradständer durch die Wache GABI kontrolliert und entsprechend markiert. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass zukünftig „Schrottfahrräder“ schnell und zuverlässig entfernt werden, um so die Funktionsfähigkeit von Fahrradabstellanlagen, insbesondere an vielfrequentierten Orten, zu gewährleisten? Es werden weiterhin regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de