220487 · Große Anfrage
Große Anfrage FDP: Beseitigung von sog. „Schrottfahrrädern / Fahrradleichen“
Kerndaten
- Nummer
- 220487
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 01.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 220487 Fragesteller/in: Alessandro Balan Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 01.03.22 Große Anfrage FDP: Beseitigung von sog. „Schrottfahrrädern / Fahrradleichen“ Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung über den „Mängelmelder Bonn“ hinaus, um sogenannte „Schrottfahrräder“ aus dem öffentlichen Raum zu entfernen? 2. Welcher Ermächtigungsgrundlage(n) bedient sich die Verwaltung bei der Entfernung von „Schrottfahrrädern“ im öffentlichen Raum? 3. Welche Kriterien (alternativ/kumulativ) müssen bei einem Fahrrad vorliegen, damit dieses als „Schrottfahrrad“ von der Verwaltung entfernt wird? 4. Werden von der Verwaltung selbstständig potentielle „Schrottfahrräder“ identifiziert und markiert, um so alsbald eine rechtmäßige Entfernung zu gewährleisten? 5. Wie viele „Schrottfahrräder“ hat die Verwaltung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 aus dem öffentlichen Raum beseitigt? 6. Wie lange dauert es, ab dem Zeitpunkt der Meldung über den Mängelmelder, bis ein „Schrottfahrrad“ tatsächlich entfernt wird? 7. An welchen Orten im Stadtgebiet sammeln sich nach Erfahrung der Verwaltung besonders viele „Schrottfahrräder“? 8. Ist die Stadt Bonn auch für die Entfernung von „Schrottfahrrädern“ an den Fahrradabstellanlagen des Hauptbahnhofes zuständig? 9. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass zukünftig „Schrottfahrräder“ schnell und zuverlässig entfernt werden, um so die Funktionsfähigkeit von Fahrradabstellanlagen, insbesondere an vielfrequentierten Orten, zu gewährleisten? Begründung Immer mehr ist zu beobachten, dass offensichtlich nicht mehr benutzbare Fahrräder (sog. „Schrottfahrräder“) Fahrradabstellanlagen über lange Zeiträume blockieren, so etwa am Konrad-Adenauer-Platz, vor dem Hauptbahnhof, entlang des Kaiser-Karl-Ringes, vor dem Stadthaus und anSeite 1 von 2 Seite 2 vielen anderen Orten. Subjektiv entsteht der Eindruck, dass vor allem im Innenstadtbereich kaum noch ein Fahrradbügel ohne „Schrottfahrrad“ zu finden ist. Insbesondere an stark frequentierten Orten reduziert dieser Umstand unnötigerweise die Anzahl der ohnehin schon knappen Fahrradabstellmöglichkeiten und beeinträchtigt so die Rahmenbedingungen für einen bequemen Radverkehr. Auch finden sich „Schrottfahrräder“ an Laternen, Zäunen o.Ä. abgestellt und behindern so den Fußverkehr. Nach Beobachtungen der Fragesteller unternimmt die Verwaltung keine (sichtbaren) Bemühungen „Schrottfahrräder“ eigenständig zu entfernen. Anders ist es nicht zu erklären, dass „Schrottfahrräder“ über sechs Monate hinweg die zentrale Fahrradabstellanlage am Konrad-Adenauer-Platz blockieren. Auch verschiedene Meldungen über den „Mängelmelder Bonn“ führen innerhalb eines Monats nicht zu Entfernung der „Schrottfahrräder“, obwohl das Anliegen dort als „Erledigt / Beauftragt“ markiert ist und die Einträge nach einiger Zeit aus der Anliegenliste entfernt werden. Auch vor dem Hintergrund der jährlich 3000 neu zu errichtenden Fahrradstellplätze bedarf es nach Auffassung der Fragesteller eines nachhaltigen Konzepts zur Entfernung von „Schrottfahrrädern“. Dabei ist den Fragestellern bewusst, dass die Verwaltung aus Kapazitätsgründen nicht täglich jeden Fahrradständer kontrollieren kann und die Entfernung von „Schrottfahrrädern“ rechtlich nicht unproblematisch ist. Gleichwohl kann vor diesem Problem nicht kapituliert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de