220453-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Hochwasserschutz am Wittgesbach
Kerndaten
- Nummer
- 220453-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220453-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Hochwasserschutz am Wittgesbach Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.03.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme Hauptausschuss 28.04.2022 Kenntnisnahme Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 24.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1 & 2: Es ist sichergestellt, dass das Rückhaltebecken entsprechend seiner Aufgaben betrieben werden kann und die Funktionsfähigkeit und „Durchgängigkeit im hydraulischen Sinne“ des Dammbauwerks sind gegeben. Der Dauerstau vor dem Hochwasserrückhaltebecken war Mitte der 1990er Jahre ursprünglich als See angelegt und verlandete über die Jahre. Die Verlandung des Dauerstaus hat allerdings keine negativen Folgen für die Funktion des Rückhaltebeckens. Der Rückhalteraum für Hochwasserabflüsse befindet sich oberhalb des Wasserspiegels des dauernd gestauten Wassers bis zum Niveau des Beckenüberlaufs. Für die Hochwasserrückhaltefunktion ist es nicht relevant, ob das Becken bis zur Oberkante des Dauerstaus mit Wasser oder mit Sediment gefüllt ist. Ist das Becken beispielsweise zu einem Drittel gefüllt, stehen noch zwei Drittel Rückhaltevolumen zur Verfügung. Womit das Becken zu einem Drittel gefüllt ist, ob mit Wasser oder Sedimenten, ist völlig unerheblich, es kann in jedem Fall nur der darüber liegende Retentionsraum genutzt werden. Um den Hochwasserschutz zu verbessern und die eigendynamische Entwicklung des Bachs im Hauptschluss durch das Becken wiederherzustellen, werden Umbauarbeiten erforderlich. Das Becken soll zukünftig gesteuert betrieben werden. Dazu erfolgt eine Anpassung an die DIN 19700 (neue Regel- und Messtechnik). Auch das Vorbecken bachaufwärts wird aufgegeben und stattdessen dort ein Grobrechen installiert. Mit der Unteren Wasserbehörde ist nun abzustimmen, welches Genehmigungsverfahren für den Umbau gewählt werden kann. Dabei muss gewertet werden, welche Eingriffe in natur- und artenschutz-rechtlicher Hinsicht entstehen können. Bei den heutigen Anforderungen an die Gewässerunterhaltung steht eine möglichst eigenständige, natürliche Entwicklung im Vordergrund. Daher wird bei den angrenzenden Forstflächen seit Jahren eine eigendynamische Entwicklung zugelassen. Lediglich das Dammbauwerk muss regelmäßig gemäht und von Gehölzen freigehalten werden, was auch geschieht. zu 3:Seite 1 von 2 Seite 2 Im Rahmen der Gewässerunterhaltung werden durch das Tiefbauamt regelmäßige Kontrollen an allen Bonner Bächen, also auch dem Wittgesbach, durchgeführt. So wird 2- bis 3-mal jährlich der Bereich zwischen Rückhaltebecken und Einlauf gemäht und geräumt. Des Weiteren wird dieser Bereich in der Starkregensaison engmaschiger sowie nach Sturm- und Starkregenereignissen überprüft. Das Becken oberhalb fängt das aufkommende Treibgut auf. Im unteren Bereich sind die an den Bach angrenzenden Flächen zum größten Teils in Privateigentum. Die Unterhaltung der städtischen Flächen und des Baches erfolgt zur Sicherstellung eines gefahrlosen Abflusses. Falls Rasenschnittgut, Holz und Unrat auf den privaten Flächen im abflussrelevanten Bereichen gelagert wird, kann dies zu Verklausungen vor dem Einlauf führen. Die Unterhaltung der privaten Flächen obliegt den jeweiligen Eigentümer*innen. zu 4: Die Hochwasserpartnerschaft mit der Gemeinde Wachtberg besteht seit 2013 und gilt für alle Bäche, die sich sowohl auf Wachtberger als auch auf Bonner Gebiet befinden. zu 5: Die Voruntersuchungen wurden abgeschlossen und für den Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens wird 2022/23 die Entwurfsplanung erstellt. Zu aktuellen Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen an allen Bonner Bächen erfolgt von der Verwaltung ein jährlicher Bericht unter dem Betreff: "Hochwasserschutz in der Stadt Bonn", mit Verweis auf die diesbezüglich aktuelle Vorlage DS-Nr.: 212369. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de