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220422-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kreisel und Sanierung an der Berta-Lungstras-Straße

Nummer
220422-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 81,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220422 Grüne/SPD-Antrag: Kreisel und Sanierung an der Berta-Lungstras-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220422-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Kreisel und Sanierung an der Berta-Lungstras-
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den im Antrag genannten Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Eine Verkehrsführung ohne Ampeln, bspw. Kleinere oder größere
Kreisverkehre an den Kreuzungen
a. Berta-Lungstras-Straße und Oppelner Straße und
b. Berta-Lungstras-Straße und Lievelingsweg
Wird im Zuge der anstehenden Planungsverfahren geprüft.
Zurzeit laufen keine Planungsverfahren durch die Verwaltung, die eine
Neuaufteilung des Straßenquerschnitts oder eine Umplanung der Knotenpunkte
vorsehen. Im Sommer finden Leitungsbaumaßnahmen statt, anschließend ist
die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn voraussichtlich in 2023 vorgesehen.
Diese Maßnahme wird nach FöRi-kom-Stra (Punkt 2.2) gefördert und ist an
Fristen gebunden. Zuschüsse des Landes NRW aus diesem Fördertopf setzen
vorrangig eine grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des
Straßenkörpers zur Qualitätsverbesserung des Straßenaufbaus, jedoch keine
verkehrsplanerischen Verbesserungen voraus.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahme der Verwaltung zu
DS 200271 verwiesen.
Eine Überprüfung und ggf. Überplanung des Knotenpunktes Berta-Lungstras-
Straße / Lievelingsweg könnte mittelfristig im Zusammenhang mit dem 2.
Bauabschnitt der Hohe Straße (Schlesienstraße – Jakob-Hengstler-Straße)
erfolgen. Diese Baumaßnahme ist für 2025 vorgesehen (sh. DS 201637).
2. Die grundhafte Erneuerung der Berta-Lungstras-Straße ist so
durchzuführen, dass ein Ergebnis aus 1. umgesetzt werden kann.
Da keine Neuaufteilung des Straßenquerschnitts geplant ist, wird die Straße im
Zuge der grundhaften Erneuerung in ihren jetzigen Zustand wiederhergestellt.
Ob und wie Überplanungen der angrenzenden Knotenpunkte erfolgen könnten,
wäre somit erst im Rahmen von zukünftigen Planungsverfahren festzustellen
(sh. 1.). Aufgrund der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten sowie
einer Vielzahl von prioritären Projekten sind zurzeit entsprechende Prüfungen
zudem nicht umsetzbar.
3. Die Planungen zur Sanierung der Berta-Lungstras-Straße sind mitSeite 1 von 2
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den Anliegerinnen und Anliegern der Straße unverzüglich zu
erörtern.
Hierzu verweist die Verwaltung auf DS 200271-2 ST, Ziff. 3.
Nach derzeitiger Sach- und Rechtslage ist die grundhafte Erneuerung der
Berta-Lungstras-Straße geeignet, Beitragspflichten nach § 8 KAG auszulösen.
Zuschüsse werden nach den dann maßgeblichen Förderrichtlinien beantragt.
Diese Fördermittel dienen dabei der Entlastung der Anlieger*innen von KAG-
Beiträgen.
Sollten diese Beiträge ausgelöst werden, wird das Tiefbauamt eine
Anliegerinformation durchführen.
4. Bei den Planungen sind etwaige weitere verkehrstechnische
Planungen, wie bspw. Die Verbesserung der Radverkehrsführung,
weitere geplante Sanierungsprojekte oder angedachte
Kreiselbaumaßnahmen einzubeziehen und darzustellen.
Die Berta-Lungstras-Straße besitzt durchgehend lediglich eine Breite von ca.
11 – 11,5m. Unter Berücksichtigung des Begegnungsverkehrs von Bussen
kann grundsätzlich keine Neuaufteilung des Straßenraums, ohne
Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen, vorgenommen werden. Da für eine
Verbreiterung des Straßenraums ein massiver Eingriff in private Grundstücke
erforderlich wäre, hat die Verwaltung diese Option seither nicht weiterverfolgt
(sh. DS 200271-1 ST, Ziff. 4).
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de