220410-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf ab 01.12.2023
Kerndaten
- Nummer
- 220410-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220410-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf ab 01.12.2023 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme Rat 27.04.2023 Entscheidung Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hatte mit DS-Nr.: 220410 eine Beschlussvorlage zur Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf in die Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 26.04.2022 eingebracht, die nach der Beratung dort in die Haushaltsberatungen verwiesen wurde. Vor einer endgültigen Entscheidung über die Fortführung konnte mit breiter regionalpolitischer Unterstützung und der Förderung durch das Land NRW (01.11.2022-30.11.2023) das Projekt vorerst fortgesetzt werden, sh. auch Ratsbeschluss vom 27.10.2022, sh. DS-Nr.: 221804 Nun soll im Anschluss an die bewilligte Landesförderung die Fortführung des Projektes ab 01.12.2023 weiter, wie mit der ursprünglichen Beschlussvorlage vorgesehen, gesichert werden. Der Rhein-Sieg-Kreis hat sich zu der Thematik bereits Anfang 2022 politisch positioniert. Der Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Tourismus hat in seiner Sitzung vom 07.02.2022 die Vorlage der Verwaltung zur Fortführung des Projektes zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung bittet daher, dem an die aktuellen Rahmenbedindungen angepassten Beschlussvorschlag zuzustimmen: Beschlussvorschlag neu: 1. Der Rat stimmt der Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf für die Zeit nach 01.12.2023 (nach Ablauf der Landesförderung) als Kooperationsprojekt zwischen den Wirtschaftsförderungen des Rhein-Sieg- Kreises und der Stadt Bonn zu. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden Sachkosten in Höhe von jährlich 20.000 € für 2024 ff. in den Haushalt eingestellt.Seite 1 von 2 Seite 2 2. Der Rat beschließt die Entfristung der Projektstelle (bis EG 13) ab dem 01.12.2023 durch Rücknahme des derzeit vorhandenen k.w.-Vermerks im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03.00.15.01 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.666,70 € 20.000,00 € 92.268,72 € 103001501/ 72.1000 103001501/ 72.1000 103001501/ 70.1000 2023 2024 ff 2024 ff 123000128/ 72.1000 Einzahlungen / Erträge 5.000,00 € 103001501/ 64.2000 2024 ff. Haushaltsbelastung jährlich 108.935,42 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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