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220398-03 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag CDU: Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad Antrag zur Vorlage 220398

Nummer
220398-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
04.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 220398 Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad

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Änderungsantrag
öffentlich
220398-03 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
David Lutz
CDU Bezirksfraktion Bonn
Nicole Bonnie
01.04.22
Änderungsantrag CDU: Bewirtschaftung des
Parkplatzes am Frankenbad
Antrag zur Vorlage 220398
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Anhörung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Parkplatz am Frankenbad wird nur dann in die Verordnung über die
Bewirtschaftung des Parkraums und die Erhebung von Parkgebühren für die
Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Bundesstadt Bonn
(Parkgebührenordnung) aufgenommen, wenn die Schwimmbadbesucher die
gelösten Parkkarten beim Ausgang aus dem Bad so codieren lassen können,
dass die Ausfahrt kostenlos ist.
2. Wenn die Verwaltung kein Parkkartensystem in dieser Weise anbieten kann,
dann bleibt die bisherige Parkplatzordnung bestehen, d.h. Parkplatznutzer
können bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe parken.
Begründung
Die bisherige Parkplatzordnung hat sich für die Schwimmbadnutzer bewährt.
Sie können in der möglichen Parkzeit von 3 Stunden das Schwimmbad für
sportliche Aktivitäten und das anschließende Duschen, Ankleiden und Föhnen
nutzen. Auch für Vereinsmitglieder, die Kurse anbieten, diesie vorbereiten und
nachbereiten müssen, ist die Zeit auskömmlich.
Wenn die Verwaltung der Auffassung ist, sie müsste mit diesem Parkplatz den
städtischen Haushalt bedienen, dann darf dies nicht zu Lasten der
Schwimmsporttreibenden gehen.
Kein Parkplatz an einem Hallenbad in Bonn kostet Gebühren. Den
Antragstellern ist auch in der Region kein einziges kommunales Schwimmbad
mit Parkraumbewirtschaftung zu Lasten der Badbesucher bekannt.Seite 1 von 2
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Schwimmen darf nicht zum Luxus werden. Schwimmen ist für Jung und Alt
Sport Nummer 1 in Bonn. Durch Parkplatzgebühren erhöht sich für
Schwimmbadbenutzer der Preis um 100%. Insbesondere Familien und
Ruheständler, die auf ihr Pkw angewiesen sind, dürfen nicht doppelt zur Kasse
gebeten werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de