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220398 · Beschlussvorlage

Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad

Nummer
220398
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung
  2. Sitzung des Sportausschusses 02.06.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220398-04 AA Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad Antrag zur Vorlage 220398
  2. 220398-02 AA Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 220398
  3. 220398-01 AA Änderungsantrag CDU, FDP: Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad Antrag zur Vorlage 220398
  4. 220398-03 AA Änderungsantrag CDU: Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad Antrag zur Vorlage 220398

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Beschlussvorlage
öffentlich
220398
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad
Beratungsfolge
Sportausschuss 24.03.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Anhörung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Parkplatz am Frankenbad wird in die Verordnung über die Bewirtschaftung
des Parkraums und die Erhebung von Parkgebühren für die Benutzung von
Parkeinrichtungen im Gebiet der Bundesstadt Bonn (Parkgebührenordnung)
aufgenommen und damit in die öffentlich-rechtliche Parkraumbewirtschaftung
einbezogen.
Begründung
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 unter der Drucksachen-Nr.
210386 den Beschluss gefasst, die Toiletten im Foyer des Frankenbades
ganzjährig zu öffnen (Ziffer 1 des Beschlusses) und zur Finanzierung der
hieraus resultierenden Mehrkosten den Besucherparkplatz des Frankenbades
mit Parkgebühren zu bewirtschaften (Ziffer 2 des Beschlusses).
Um die Möglichkeiten zur Umsetzung von Ziffer 2 des Beschlusses auszuloten,
hat die Verwaltung Alternativen für die Bewirtschaftung des Frankenbad-
Parkplatzes geprüft.
Privatrechtliche Bewirtschaftung
Eine privatrechtliche Bewirtschaftung des Parkplatzes durch den Bäderbetrieb
der Stadt Bonn würde neben den Investitionskosten für die Einrichtung von Ein-
und Ausfahrtschranken sowie Parkscheinautomaten, zu erhöhtem
Personalaufwand für die Wartung dieser Anlagen sowie die erforderlichen
Abrechnungen führen, der für den kleinen Parkplatz nicht wirtschaftlich
darstellbar wäre.
Die Verwaltung hat deshalb eine privatrechtliche Bewirtschaftung durch die
Bonner City Parkraum GmbH geprüft. Die BCP als Tochterunternehmen der
SWB betreibt Parkhäuser, Tiefgaragen und sonstige Parkflächen in Bonn und
bietet die dazugehörigen technischen und kaufmännischen Dienstleistungen
an. Eine Einbindung des Parkplatzes am Frankenbad in das GesamtkonzeptSeite 1 von 2
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der Parkraumbewirtschaftung der BCP war Gegenstand der Prüfung. Die
Verwaltung kommt hier allerdings zu dem Ergebnis, dass eine solche Lösung
erhebliche steuerrechtliche Risiken birgt und deshalb nicht weiterverfolgt
werden sollte.
Öffentlich-rechtliche Bewirtschaftung
Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, den Parkplatz am Frankenbad in die
Verordnung über die Bewirtschaftung des Parkraums und die Erhebung von
Parkgebühren für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der
Bundesstadt Bonn (Parkgebührenordnung) aufzunehmen. Damit kann der
Parkplatz öffentlich-rechtlich bewirtschaftet werden. An dem Parkplatz würde
ein Parkscheinautomat aufgestellt. Städtische Verkehrsaufseher*innen würden
die Einhaltung der Gebührenpflicht auf diesem Parkplatz kontrollieren. Die
Umsetzung erfolgt im Rahmen der derzeit laufenden Aktualisierung der
Parkgebührenordnung.
Die Einnahmen aus der öffentlich-rechtlichen Parkraumbewirtschaftung fließen
in den allgemeinen Haushalt der Stadt Bonn. Sonderregelungen für
Schwimmbadgäste können bei der öffentlich-rechtlichen Bewirtschaftung nicht
getroffen werden. Eine Bewirtschaftung des Parkplatzes ist aber dennoch von
Vorteil für die Badegäste, da der Parkplatz nur bei Bewirtschaftung seine
Anziehungskraft für nicht das Bad nutzende Langzeitparkende verliert und
damit für Badegäste freie Parkplätze zur Verfügung stünden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de